Drohnen bei der Feuerwehr --> Dekontamination ?

  • Hallo alle zusammen.



    Man soll den Eindruck bekommen dass zunehmend Drohnen bei der Feuerwehr eingesetzt werden,


    weil diese in Bereiche eingebracht werden können, die für Menschen zu gefährlich sind.



    Genau darin sehe ich aber auch ein Problem:
    Die Drohnen können dabei durch aufsteigende Rauch- oder Gefahrgutgase kontaminiert werden.


    Werden die Geräte anschliessend dekontaminiert bzw ist das überhaupt möglich ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Man soll den Eindruck bekommen dass zunehmend Drohnen bei der Feuerwehr eingesetzt werden,
    weil diese in Bereiche eingebracht werden können, die für Menschen zu gefährlich sind.

    Nicht nur in "gefährliche Bereiche". Alleine schon die Beobachtung aus der Luft kann wichtige Infos liefern. Lage von Gebäuden, Wegen, Windbruch, Hochwasser usw. sind so schnell festgestellt. Eine DL wird meistens im Einsatz bereits gebraucht und steht für "Bilder von Oben" dann eher selten zur Verfügung, ein Hubschrauber der Pol. braucht seine Zeit bzw. ist nicht verfügbar. Kamera-Drohnen aus dem gehobenem Consumer- bzw. Semi-Probereich sind mit Zubehör ab ca. 2000€ zu bekommen und damit auch für kleinere Feuerwehren finanzierbar.


    Spezielle Drohnen mit Infrarot/Wärmebildkameras und/oder analytischen Messegeräten sind natürlich erheblich teurer.


    Und wenn die mal kontaminiert werden - naja, welches "Teufelszeug" wäre das, was man nicht mit einfachem feuchtem Abwischen loswird? Mir fällt da auf Anhieb nur Radioaktivität ein. Für Alles Andere gilt wohl das, was für sämtliche Spür- und Messeinrichtungen oder Lösch- und Arbeitsmittel (z.B. auch Lösch-Roboter usw.) gilt: Abwaschen/Wischen oder im Worst-Case entsorgen. Leiber wirft man eine 20.000€-Drohne weg, als dass ohne sie ein Mensch durch das Giftzeug (das ohne Drohne nicht festgestellt werden konnte) erkrankt oder gar getötet wird.

  • N'Abend,


    über Einsatzmöglichkeiten von Drohnen müssen wir ja nicht reden,
    mein Fokus lag auf der Beaufschlagung mit möglichen Giftstoffen.


    Aus gutem Grund gibt es mittlerweile eine schwarz/Weiß-Trennung bei der Feuerwehr,
    eingesetzte Geräte werden entsprechend ausgetauscht und aufbereitet,
    bei entsprechenden Lagen kommen sogar spezialisterte Einheiten zur Personen- oder Gerätedekontamination zum Einsatz.




    All das wissen wir.


    Mit meiner Frage bringe ich nun beides zusammen.

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    genau Einen !

  • Aus gutem Grund gibt es mittlerweile eine schwarz/Weiß-Trennung bei der Feuerwehr,


    eingesetzte Geräte werden entsprechend ausgetauscht und aufbereitet,
    bei entsprechenden Lagen kommen sogar spezialisterte Einheiten zur Personen- oder Gerätedekontamination zum Einsatz.

    Im Worst-Case muss man eben auch eine teure Drohne "austauschen"

  • Im Worst-Case muss man eben auch eine teure Drohne "austauschen"

    Aber auch darüber sollte man sich im VORWEGE Gedanken gemacht haben, auch wer die Ersatzbeschaffung
    dann letztlich bezahlt. Oft werden Drohnen in der heutigen Zeit ja durch die Feuerwehrvereine oder durch
    speziell dafür eingerichteten Sammlungen bezahlt.


    Muss eine so finanzierte Drohne dann ersetzt werden, könnte ich mir vorstellen, dass dann kein Geld mehr
    vorhanden ist und so das Projekt "Drohne" stirbt.


    Und so könnte ein eigentlich gutes Projekt mal wieder an "Nebensächlichkeiten" scheitern ...

  • Aber auch darüber sollte man sich im VORWEGE Gedanken gemacht haben, auch wer die Ersatzbeschaffungdann letztlich bezahlt. Oft werden Drohnen in der heutigen Zeit ja durch die Feuerwehrvereine oder durch
    speziell dafür eingerichteten Sammlungen bezahlt. [...]

    Für die allermeisten Einsätze gibt es einen Kostenträger in Form einer Versicherung oder einer Person die direkt dafür haften muss und den entstandenen Schaden sowie die Kosten des Einsatzes abdeckt. Wenn bei einem solchen Einsatz eine von der Feuerwehr eingesetzte Drohne kaputt geht ist es so ziemlich egal ob die Feuerwehr die über ihren Förderverein gekauft hat, ob sie gespendet wurde oder ob die Kommune der Feuerwehr sogar eine Drohne gekauft hat. Die Drohne wird dann über den Einsatz abgerechnet und ersetzt. Fertig.

  • Die Drohne wird dann über den Einsatz abgerechnet und ersetzt. Fertig.

    Wenn das immer mal so einfach wäre ...
    Es wird zunehmend gg Rechnungen geklagt bzw es wird sich jemand finden,
    der die Rechnung aus irgendwelchen Gründen schmälert.


    Aus dem übrig gebliebenen Ertrag werden dann die nötigsten Dinge beschafft,
    und eine Drohe wird sicher (noch) weiter unten auf der Rangliste stehen.


    Ausserdem fliesst das Geld ja nicht so schnell wie die Ersatzbeschaffung nötig wäre.



    Soll ich der Diskussion also entnehmen dass das Thema tatsächlich noch in den Kinderschuhen steckt,
    Drohnen wahrscheinlich nur mehr oder weniger abgewischt bzw als Wegwerfprodukt verstanden werden ?

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  • Die Drohne wird dann über den Einsatz abgerechnet und ersetzt. Fertig.

    Ist das wirklich so einfach? Oder muss nicht alles, was abgerechnet werden soll auch in der Gebührensatzung
    der jeweiligen Gemeinde stehen? Und was passiert, wenn die Drohne der Feuerwehr A gehört, der Einsatz aber
    im Bereich der Feuerwehr B stattgefunden hat? Wer rechnet dann den Einsatz ab und was passiert, wenn Ge-
    meinde B keine Gebührensatzung hat und demzufolge den Einsatz gar nicht abrechnen kann?


    Ich bin mir ziemlich sicher mit dem "das wird über den Einsatz abgerechnet und ersetzt" wird es nicht so einfach
    werden, besonders dann, wenn die Versicerung oder der Rechnungsempfänger der Meinung ist, das ganze gar
    nicht bezahlen zu wollen und deswegen vor Gericht zieht ... wie Kellern das auch schon angemerkt hat.


    Auch wenn ich der Ansicht bin, dass der Einsatz einer Drohne sicher in vielen Fällen hilfreich ist, aber man sollte
    sich auch über solche Dinge wie eine Ersatzbeschaffung im Zuge eines Einsatzes oder einer Fehlbedienung gedanken
    machen. Spontan würde ich sagen, dass man für jede Einsatzstunde einer Drohne einen bestimmten Betrag in Rech-
    nung stellen muss und der dann auch für eine Ersatzbeschaffung verwendet werden sollte. Wichtig für mich wäre aber,
    dass man sich über sowas Gedanken acht, BEVOR man sich eine Drohne kauft und einsetzt.

  • Erstmal grundsätzlich: Eine Drohne ist ein Einsatzgerät, damit gelten die Grundsätze der Dekon-G. Ob nun allerdings eine DJI Phantom 4 (u.ä.) derartige Behandlungen aushalten, steht auf einem völlig anderem Blatt Papier.

    Ich bin mir ziemlich sicher mit dem "das wird über den Einsatz abgerechnet und ersetzt" wird es nicht so einfach
    werden, besonders dann, wenn die Versicerung oder der Rechnungsempfänger der Meinung ist, das ganze gar
    nicht bezahlen zu wollen und deswegen vor Gericht zieht ... wie Kellern das auch schon angemerkt hat.

    Ziemlich sicher wird das nicht so einfach sein. Spätestens wenn's ein Gerät im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich ist, wird die Diskussion kommen, ob der Drohneneinsatz wirklich notwendig war oder Oberlöschmeister Müller-Bröselkamp mal sein neues Spielzeug vom ELW ausprobieren wollte. Wie's ausgeht - warten wir mal gespannt ab...

  • über Einsatzmöglichkeiten von Drohnen müssen wir ja nicht reden,
    mein Fokus lag auf der Beaufschlagung mit möglichen Giftstoffen.

    Ich vermute bei den meisten Feuerwehren hat man sich darüber noch keine Gedanken gemacht. Einfach weil ein von dir aufgezeigtes Szenario entsprechend selten ist.
    Im Bereich der Consumer-Drohnen dürfte es bei einer Kontamination, die eine Aufbereitung erfordern würde, zum Austausch kommen. Eine Phantom 3 gibt es aktuell für gut 500€. Interessanter würde es beim Einsatz von Spezialtechnik oder besonders aufwendigen Drohnen. Aber das dürfte ein Thema für die Zukunft sein.

  • Ich vermute bei den meisten Feuerwehren hat man sich darüber noch keine Gedanken gemacht. Einfach weil ein von dir aufgezeigtes Szenario entsprechend selten ist.

    selten ?


    Wenn du eine Drohne am Brandort aufsteigen lässt dann wirst du sie zwar nicht durch den dichten Rauch fliegen lassen - weil die geforderte Sichtverbindung nicht besteht und die Kamera nichts zeigt,
    jedoch kannst du nicht ausschliessen dass sie dennoch mit Rauch beaufschlagt wird,
    denn ausser den Drohe ich da oben niemand der das sicher ausschliessen könnte :)


    Gleiches gilt für Giftstoffe .... wenns am Boden sauber bleibt muss dass nicht für die Luft oberhalb der Einsatzstelle gelten .... das dürfte ja jedem klar sein.


    Also warum zweifelst du eine Kontamination per se an ?



    Genau, als Zukunftsmusik könnten Drohnen auch für Schadstoffmessungen genutzt werden - und dann muss eine Dekontamination zumindest in Kauf genommen werden.


    Und was die Kosten angeht: selbst wenn es "nur" 500€ / Drohne sind,
    nicht jede Feuerwehr ist finanziell gut aufgestellt oder hat andere Sorgen,
    als alle 1-2 Jahre eine neue Drohne zu kaufen

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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  • Also ich sehe das ganze unkritsch. "Normalen" Rauch sehe ich nicht als Kontamination in seinem Sinn an. -> Feuchtes Tuch, abwischen, fertig.


    Sollte das Ganze eine hochgradig toxische Giftgaswolke sein, oder es sich um radioaktive Strahlung handeln, denke ich, dass so ein Szenario so selten ist, dass man eine Drohne ersetzen kann. In so einem Fall wird es bestimmt ein paar mehr Ausrüstungsgegenstände geben, die ersetzt werden müssen und da 500 € bis 1000 € nicht mehr ins Gewicht fallen. (z.B. CSA, Auffangbehälter, Schläuche etc.)

  • Also ich sehe das ganze unkritsch.

    mit Verlaub:


    es tut nichts zur Sache wie du die Sache siehst sondern was zB die Feuerwehr Dienstvorschriften
    zur Reinigung, Pflege und Wartung von Einsatzmitteln vorsehen.


    Es darf zB auch nicht passieren dass eine verdreckte Drohne jemanden auf dem Kopf fällt oder keine Informationen liefern kann weil man dessen Wartung und Pflege als unkritisch ansieht.


    Wenn man in der FW professionel agieren will dann sollten solche Fragen doch zumindest erlaubt sein.


    Oder ist es einfach nur geil auch so ein neues Spielzeug zu haben ?!

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  • Ist das wirklich so einfach? Oder muss nicht alles, was abgerechnet werden soll auch in der Gebührensatzungder jeweiligen Gemeinde stehen? Und was passiert, wenn die Drohne der Feuerwehr A gehört, der Einsatz aber
    im Bereich der Feuerwehr B stattgefunden hat? Wer rechnet dann den Einsatz ab und was passiert, wenn Ge-
    meinde B keine Gebührensatzung hat und demzufolge den Einsatz gar nicht abrechnen kann?


    Was ich abrechnen möchte, muss auch in einem Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgelistet sein.


    Wenn die Drohne der Fw A im Bereich der Fw B eingesetzt wird, dann muss das Fw B im Vorfeld geregelt haben. Der Brandschutz muss durch Gemeinde B sichergestellt werden, dass kann auch durch organisatorische Vereinbarungen mit anderen erfolgen (Vgl. DLK-Einsatz in umliegenden Gemeinden). Sollte da aber nix geregelt sein, dann bleibt die Fw B bzw. deren Gemeinde auf den Kosten sitzen (Vgl. Urteil zum FLF-Einsatz vor etlichen Jahren bei einem Brand eines Einkaufsmarktes in Berlin). Die ganze Abrechnungsgeschichte bzw. der Streit ist nicht neu, nur geht es jetzt halt um Drohnen.



    Zitat von Tobias Voss


    Oft werden Drohnen in der heutigen Zeit ja durch die Feuerwehrvereine oder durch
    speziell dafür eingerichteten Sammlungen bezahlt.


    Was ist oft? Wie viele Fw-Drohnen gibt es bisher? Wie viele stammen aus Vereinsbeschaffungen oder Spendenaktionen?


    Vermutlich bin ich schlecht informiert, aber wie eine Serienerscheinung kommt mir das nicht vor. Falls doch, gehört der Bedarf und/oder das Anschaffungsprozedere (s. o. = Aufgabe der Gemeinde) angezweifelt.


  • Wenn man in der FW professionel agieren will dann sollten solche Fragen doch zumindest erlaubt sein.


    Oder ist es einfach nur geil auch so ein neues Spielzeug zu haben ?!


    Klar sind solche Fragen erlaubt. Nur wenn solche Einsatzmittel nicht verbreitet sind, muss man sich vor Beschaffung mit den Themen "Wartung", "Reinigung" und "Finanzierung" auseinander setzen.



    Und ich vertrete die Meinung, dass es legitim ist, die Drohne so lange zu nutzen, bis sie nicht mehr zu gebrauchen ist (Kontamination, Defekt, technischer Fortschritt) und dann einfach eine neue beschafft.

  • Mit Verlaub:
    Was sagen diese ominösen Feuerwehr-Dienstvorschriften denn zur Reinigung, Pflege und Wartung von Helmen, Stiefeln, Lampen, Funkgeräten, Leinenbeuteln usw. von Trupps die im Innenangriff tätig waren?

    Signatur ist in Urlaub

  • anscheinend gar nichts.


    Aber das hätte man mir ja mal sagen können.


    Sowas wie:
    "Solche Gedanken macht man sich eigentlich nur bei der (Ober-) Bekleidung oder den Atemschutzgeräten,
    alles andere wird mehr oder weniger so behandelt wie in der heimischen Werkzeugkiste auch."


    Dann wär' das Thema ziemlich früh erledigt gewesen.



    Was nicht heissen soll dass dieser Umstand bisher vielleicht zu wenig beachtet wurde :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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  • ich weiß ne Weile her , aber hier denkt man über eine ,,ordentliche " Drohne nach. ;)


    Zitat:
    Entwickelt hat die Drohne der Bitterfelder Feuerwehrmann Yorck Rackow. Die fast fünf Kilogramm schwere Maschine hat vier Zweipropeller-Motoren von je 400 Watt Leistung.
    Damit kann man die Video- und Wärmebildkamera, die Gasanalysetechnik und die Batterien rund 20 Minuten in der Luft halten.
    Die Analyse von Abgasen lässt Rückschlüsse auf giftige Stoffe zu. Sie fliegt und arbeitet - und kein Feuerwehrmann muss sein Leben riskieren. (mz)



    Quelle: http://www.mz-web.de/26763328 ©2017

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