Reifen von Notarztwagen während Reanimation zerstochen - Patient tot

  • Kurze Zusammenfassung:


    - Täter zersticht Reifen von NEF
    Jeder, der in einer BOS tätig ist (und nicht nur dort) hätte da so seine "speziellen Wünsche", was die (möglicherweise dann nicht ganz streng rechtsstaatlichen) Folgen für den Täter betrifft.


    - Durch "Umparken" und/oder "Umladen" soll ein Zeitverlust beim Abtransport von 10 Minuten entstanden sein.
    Kaum jemand im RD kann sich vorstellen, ob oder was man "10 Minuten" lang vom NEF in einen RTW "umpacken" müsste. Es muss sich dabei ja um Material handeln, das am Notfallort noch nicht genutzt wurde (EKG/Beatmung Medikamente etc.), denn dieses Material am Einsatzort ist ja schon "umgepackt" - nämlich zum Einsatzort und in welches Auto man es dann zurückräumt, spielt keine Rolle bzgl. Zeitverzögerung.


    Ein Umparken des NEF (egal welcher Fahrzeugtyp) ist auch mit einem platten Reifen nahezu ohne Zeitverlust möglich, ggf. mit weiteren Schäden, z.B. an der Felge, Kotflügel, Frontschürze etc.


    - Patient im Krankenhaus verstorben
    Ein Zusammenhang mit dem zerstochenem Reifen und der Zeitverzögerung dadurch kann dabei nicht hergestellt werden.



    - Patient sollte im NEF transportiert werden
    Besonderheit des Essener Fahrzeugtyps "NEF", das auf einem 4,6t-Sprinter aufgebaut ist und über Trage/Tragentisch verfügt und auch sonst wie ein RTW/KTW ausgebaut ist.


    Wenn die Aussage "Transport mit NEF" stimmt, dann stellt sich mir auch eine rechtliche Frage. Normen geben vor, welche Fahrzeuge es im europäischem RD geben soll. Weiteres regeln lokale Gesetze. Das RD-Gesetz NRW sagt dazu ganz klar:


    § 3 Rettungsmittel
    (2) Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung. Notarzt-Einsatzfahrzeuge können mit Krankenkraftwagen eine organisatorische Einheit bilden, wenn die Notärztin beziehungsweise der Notarzt in Krankenkraftwagen tätig ist und das Notarztfahrzeug den Krankenkraftwagen begleitet
    ,


    Das NEF als Transportmittel für Patienten ist im RD-Gesetz NRW nicht vorgesehen. Auch bei einer Bedarfsplanung werden üblicherweise NEF eben als NEF und nicht als Krankenkraftwagen (KTW/RTW/NAW) geplant und beschafft.



    Der "Fall" hat für mich zwei wichtige Punkte:
    1.) "Reifen zerstechen" - undiskutabel.
    Ich schreib lieber nicht, was ich mit Menschen machen möchte, die sowas tun.


    2.) angebliche Verzögerung durch "Umpacken" etc. angeblich geplanter Transport mit dem NEF.
    Hier scheint es - immer vorausgesetzt, die Berichterstattung in den Medien stimmt - zu teils erheblichen Defiziten in der Einsatztaktik und Versorgung gekommen zu sein. Transport im "NEF", langwieriges "Umpacken" von Material aus dem NEF in den RTW ist in einem Standardfall (nur 1 Patient, keine Besonderheiten wie lange Transportwege etc.) nicht gängige und erprobte Praxis. Sicherlich kann und muss man im RD auch mal sehr individuelle Entscheidungen treffen. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn man für zwei Patienten einen RTW und ein Essener NEF vor Ort hat und weitere Fahrzeuge nicht zeitgerecht eintreffen können. Da wäre ein Transport eines Patienten im NEF durchaus eine Option. Individuell" bedeutet aber auch, dass man sehr schnell von einem vorgefasstem Plan (hier: Trp. mit NEF) abweichen können muss, wenn dieser Plan eben nicht möglich ist. In der täglichen Praxis kommt es vor, dass z.B. der NA des NEF in einem KTW begleitet, weil ein Umladen vom KTW in den besser ausgestatteten, grösseren RTW zu zeitaufwändig ist oder anderweitig keine echten Vorteile bringt.


    Mein Haupt-Kritikpunkt ist das angebliche "Umpacken", das wohl nötig gewesen sein soll. Auch wenn naturgemäss ein NEF oft Dinge an Bord hat, die ein RTW nicht dabei hat (z.B. EZ-IO, besseres Beatmungsgerät, besseres EKG, Medikamente usw.) müssen diese Materialien so gelagert sein, dass sie vom NEF auch direkt an den Notfallort bewegt werden können. Bei Geräten (EKG etc.) ist das sowieso der Fall, bei Medikamenten und anderen "Kleinteilen" ist es gängige Praxis, diese so aufzubewahren, dass man sie in Sekundenschnelle zur Verfügung hat (z.B. in Koffern oder Taschen) Bei "10 Minuten" rauche ich noch gemütlich eine Zigarette und hab dann einen vollen RTW in einen komplett leeren RTW umgeräumt.... (nicht schön eingeräumt, aber dann ist drin, was für einen(!) Einsatz/Transport drin sein muss....)


    Mir scheint das Ganze mit "10 Minuten Verzögerung" und "Patient tot" insgesamt eher ein etwas übertriebener "Aufmacher" zu sein. Wer tatsächlich 10 Minuten lang Material vom NEF in den RTW umräumen muss, der hat ganz andere Probleme als einen kaputten Reifen.....

  • Zitat

    Wenn die Aussage "Transport mit NEF" stimmt, dann stellt sich mir auch eine rechtliche Frage. Normen geben vor, welche Fahrzeuge es im europäischem RD geben soll.


    [...]


    Das NEF als Transportmittel für Patienten ist im RD-Gesetz NRW nicht vorgesehen.

    Das habe ich mich auch schon gefragt. Könnte mir jedoch vorstellen, dass die Essener "NEF" allesamt als RTW Typ B oder C (je nach dem welcher Norm sie erfüllen, ist mir nicht bekannt) zugelassen sind, und eben in der Praxis teilweise nur als NA-Zubringer dienen. Dann wäre es zumindest rechtlich möglich damit legal auch mal zu transportieren.

  • deswegen nochmal die Frage nach dem Essener System:


    wäre es möglich ab und zu zu transportieren


    oder ist es die Regel dass das NEF seinen Patienten selbst transportiert ?



    Gerade "unter Reanimation" würde ich denken dass man einen Koffer-RTW einem Kasten-KTW/NEF vorzieht

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

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