Friedrichstadt zwingt 50 Bürger in die Feuerwehr

  • Zitat von NDR.de

    Jetzt ist das eingetreten, was die Friedrichstädter Feuerwehr und der Bürgermeister um jeden Preis verhindern wollten: Die Kleinstadt im Kreis Nordfriesland stellt eine Pflichtfeuerwehr auf und zwingt 50 Bürger zum Retten, Löschen und Bergen. Die Stadt reagiert mit dieser Maßnahme auf eine seit Jahren schwelende Krise innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.

    *klick*

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Was sollen die Kommunen sonst machen?
    An sich ist gute Mitgliederwerbung sicherlich auch zielführend - aber dazu ist man dann vielerorts doch nicht bereit.
    Man hat dann doch recht umfangreiche Anforderungen an die potenziellen Freiwilligen und auf jemanden zugehen? Nee...

  • och also mir würde diese Zwangscherpflichtung auch auf den Geist gehen,
    aber das Deutschland ein Ar***loch ist, das dürfte inzwischen bekannt sein:


    * früher wurdest du zur Bundeswehr verpflichtet
    * heute kannst du als Wahlhelfer verpflichtet werden
    * oder als Schöffe
    * oder ...


    * und du musst Steuern zahlen... Luxussteuern die nicht zweckgebunden sind ...


    Der Bürger hat nun mal Rechte und Pflichten,
    und eine solche Verpflichtung ist wohl nur ein Beispiel von vielen ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Der Bürger hat nun mal Rechte und Pflichten, und eine solche Verpflichtung ist wohl nur ein Beispiel von vielen ...

    Es gibt m.W. aber keine sonstige "Bürgerpflicht" (mehr), bei der die von diesem Verwaltungsakt Betroffenen dazu verpflichtet werden, ihre Gesundheit oder gar ihr Leben zu riskieren. [hmm]


    Ich warte ja nur darauf, dass so ein Bürger diese Aufforderung in einer Zwangsfeuerwehr aktiv zu werden, mit einem guten Anwalt höchstrichterlich kassieren lässt. Schon alleine deshalb, weil ein "gelenktes Zufallsverfahren" oder eine Entscheidung "nach Gutdünken" alles andere als gerecht wäre - und bezogen auf die o.g. Bundeswehr hieß das mal Wehrgerechtigkeit.


    Außerdem scheint im konkreten Fall ja das Problem mehr oder weniger hausgemacht, wenn der Konflikt in und mit der FF schon seit Jahren schwelt. Denen würde ich was husten, wenn sie mich zum Pflichtdienst verdonnern, nur weil die Herrschaften aus Rat- und Gerätehaus nicht miteinander können!


    Meine unmaßgebliche Meinung! [pardon]


    Gruß, Jürgen

  • Es gibt m.W. aber keine sonstige "Bürgerpflicht" (mehr), bei der die von diesem Verwaltungsakt Betroffenen dazu verpflichtet werden, ihre Gesundheit oder gar ihr Leben zu riskieren.

    Wie sieht das denn dann mit der Heranziehung von Bürgern zur Hilfeleistung bei einem konkreten Schadensereignis durch den Einsatzleiter aus? Auch das ist Bürgerpflicht. Oder auch der Selbsthilfegedanken bei Katastrophenfällen ist eine Bürgerpflicht, die leider viel zu selten ernst genommen wird.


    Außerdem scheint im konkreten Fall ja das Problem mehr oder weniger hausgemacht, wenn der Konflikt in und mit der FF schon seit Jahren schwelt. Denen würde ich was husten, wenn sie mich zum Pflichtdienst verdonnern, nur weil die Herrschaften aus Rat- und Gerätehaus nicht miteinander können!

    Naja, das ist bei fast allen Fällen von Pflichtfeuerwehren der Fall gewesen.


    Ich persönlich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses "Konstrukt" Sinn macht. Schließlich soll der Bürger auch merken, das Hilfe nicht selbstverständlich ist. Insofern ist das Ganze auch irgendwo eine Erziehungsmaßnahme.


    Leider ist in Deutschland eine allgemeine Dienstpflicht bei der Feuerwehr mit Feuerschutzabgabe bei Nicht-Leistung - nach schweizerischem Vorbild - in Deutschland nicht verfassungskonform. Das gehört meiner Meinung nach eher auf den Prüfstand als die Einrichtungsmöglichkeit einer Pflichtfeuerwehr.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Was verstehst Du unter Bürgerpflicht "bei einem konkreten Schadensereignis"? Ist damit nun eine moralische Verpflichtung gemeint oder eine juristische? Sprungtuch halten ist ja nicht mehr und der Aufforderung, die Infusionspulle hoch zu halten, wird wohl sowieso jeder nachkommen (hoffe ich jedenfalls :evil: ).


    Und wie sollte der erwähnte Einsatzleiter jemand zu irgendetwas zwingen können, wenn er - wie in einem anderen Forum gerade durchgehechelt - schon rechtlich auf wackligen Füßen steht, wenn er nur seine Einsatzstelle abzusperren versucht? Aber das führt hier und jetzt zu weit!


    Oder spielst Du auf den § 323c StGB an? Da steht aber laut und deutlich, dass die Hilfeleistung nur "ohne erhebliche eigene Gefahr" erbracht werden muss. Und Gefahren, auch erhebliche, bringt ein Feuerwehreinsatz nun mal per se mit sich. Wenn dann noch vom Einsatzleiter requirierte Laien ihrer von Dir angemahnten Bürgerpflicht nachkommen, dann wird 's aber sehr schnell sehr dunkel... [crying]


    Mit einer Feuerschutzabgabe rennst Du allerdings offene Türen bei mir ein! Die flächendeckend eingeführt und diese unsägliche Zwangsfeuerwehr endlich abgeschafft - das wär' doch mal was!


    Gruß, Jürgen

  • Und wie sollte der erwähnte Einsatzleiter jemand zu irgendetwas zwingen können, wenn er - wie in einem anderen Forum gerade durchgehechelt - schon rechtlich auf wackligen Füßen steht, wenn er nur seine Einsatzstelle abzusperren versucht? Aber das führt hier und jetzt zu weit!

    • Naja, die Heranziehung ist in Bayern recht klar geregelt: *klick*
    • Und auch die Einsatzstellensicherung ist recht deutlich definiert. *klick*
    • Und selbst die Verhältnismäßigkeit ist festgelegt worden. *klick*


    Wahrscheinlich haben wir unterschiedliche Einstellungen, was die Bürgerpflicht bzw. den Einsatz aller rechtlichen Möglichkeiten der entsprechenden Gesetze angeht. Ein Einsatz einer Zivilperson im direkten Gefahrenbereich schließt der gesunde Menschenverstand ebenfalls aus.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzenberger ()

  • Man lese, staune und erstarre [Blockierte Grafik: http://bos-fahrzeuge.info/foru…mages/smilies/Zeitung.gif] -> http://www.shz.de/lokales/husu…rofis-aus-id13383791.html


    Ob die auf dieser Basis ausgesprochenen Verpflichtungen wohl einer gerichtlichen Überprüfung statthalten würden? Das grenzt ja schon an Behördenwillkür! Meine ablehnende Haltung ggü. einer Zwangsfeuerwehr wurde jedenfalls bestätigt!

  • Naja, eigentlich ist es gängig, dass man - um die Einsatzbereitschaft der Pflichtfeuerwehr herzustellen oder aufrecht zu erhalten - bereits ausgebildete Personen verpflichtet, um Ausbildungszeit zu sparen.


    Auch gab es meines Wissens bisher keine Pflichtfeuerwehr, die ehemalige Freiwillige Feuerwehrleute (ja das sind sie, weil die FF formal nicht mehr besteht) nicht die Möglichkeit zur weiteren Ausübung der Tätigkeit gegeben hätte. Die Kommune profitiert ja dadurch.


    Auf der anderen Seite kann ich aber auch die Stadt verstehen, das man bei zig Mitgliedern jetzt nicht in mühevoller Kleinarbeit jeden Kameraden persönlich anspricht. Da wird halt - wie bei Behörden üblich - ein Standardschreiben verfasst, der Briefkopf getauscht und gut. Bei Quertreibern bedankt man sich halt ungern für's Quertreiben.


    Dennoch: Die, die weiter Dienst am Nächsten leisten wollen, sollte man die Möglichkeit geben.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Mir fällt da spontan folgender Spruch ein, der gerne vom Projektleiter hier genutzt wird:


    "Lieber mit Zehn die wollen, als mit Hundert die müssen!"


    Klar, bei der Sicherheit und dem Brandschutz ist das vielleicht nicht gerade das Beste, aber dennoch. Wem nützt das?
    Wie weit muss etwas gescheitert sein, als das man das an einem runden Tisch nicht geregelt bekommt, damit die Leute wieder motiviert das Ehrenamt ausüben?
    Hat da jemand die genauen Hintergründe?

    Grüße vom Marcel
    Global Head of durcheinander Mensch :cursing:


    If anybody meint, er must what with mir klären, so he kann everytime use the Nachrichtenfunktion!

  • Mir fällt da spontan folgender Spruch ein, der gerne vom Projektleiter hier genutzt wird:



    "Lieber mit Zehn die wollen, als mit Hundert die müssen!"

    Tja, und das ist eben gemäß des Gesetzes nicht zulässig, denn mit den 10 Leutchen, die wollen ist der Brandschutz eben nicht rund um die Uhr sicherzustellen. Das entsprechende Gesetz sagt allerdings auch nicht, dass die bestehende Rest-FF aufgelöst werden muss und so wie ich das Gesetz interpretiere, wäre der eigentliche Weg "nur" eine zusätzliche Pflichtfeuerwehr einzurichten. Warum man das hier nicht gemacht hat, werden wohl nur die Gremien in Friedrichstadt wissen ...

    Meine ablehnende Haltung ggü. einer Zwangsfeuerwehr wurde jedenfalls bestätigt!

    Wie willst Du denn aber sonst den Brandschutz sicherstellen, wenn sich nicht genügend Mitglieder für eine FF finden lassen? Ich gehe mal davon aus, dass es in sämtlichen ländereigenen Gesetzen den Aufbau einer entsprechenden Pflichtfeuerwehr geben wird. Und zumindest in Schleswig-Holstein ist das ja definitiv nicht die erste Pflichtfeuerwehr, die eingerichtet wurde.


    Allerdings muss man in meinen Augen auch ein wenig unterscheiden, warum eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden soll. Ist es so wie in List auf Sylt, die einfach auf Grund der Lage und der damals wegfallenden Bundeswehrkräfte einfach nicht mehr genug Personal zusammenbekommen haben oder wenn die Ursache wie jetzt in Friedrichstadt deutlich tiefer liegen dürfte. Unabhängig davon, der Brandschutz in einer Gemeinde muss sichergestellt sein ... aber ob er das jetzt auch wirlich ist? In irgendeinem Artikel stand auch drin, dass man viele Leute verpflichtet hat, die zumindest tagsüber nicht einmal in Friedrichstadt sind oder sich gar nur am Wochenende in Friedrichstadt aufhalten.


    Ich bin der Ansicht, dass man dieses Problem in Friedrichstadt, sowie die Personalsituation in den meistens anderen FFs mal als Anlass nehmen sollte und mal grundsätzlich darüber diskutieren sollte, wie man die Feuerwehren in den kommenden 20 oder 25 Jahren aufstellen will. Schon jetzt sinkt die Zahl derer, die am Wohnort arbeiten deutlich und das macht das ganze langfristig gesehen nicht wirklich besser.

  • So wie sich der Zeitungsartikel der Husumer Nachrichten liest, scheinen die Probleme in erster Linie aus dem inneren der Wehr heraus zu kommen. Da man als Externer nur auf solche Quellen zugreifen kann, ist es natürölich unmöglich zu sagen wer jetzt "Schuld hat" und wer nicht. Fakt scheint aber auf jeden Fall zu sein, dass durch diese Querälen motivierte Mitglieder vertrieben wurden und ihnen darüber hinaus auch ein (Wieder-) Eintritt in die Wehr verweigert wird.
    Spätestens jetzt, wo diese Probleme öffentlich gemacht wurden, ist es höchste Zeit, dass sich übergeordnete Stellen einschalten und für eine sachliche Klärung sorgen. Hier sind natürlich auch Rat und Verwaltung gefragt. Andernfalls dürfte es noch Jahre dauern, bis eine funktionierende Feuerwehr wieder hergestellt ist. Wahrscheinlich wird es mittlerweile schon unmöglich sein die genauen Ursachen aufzuklären. So oder so müssen derartige Zustände schnellstmöglich abgestellt werden.
    In der heutigen Zeit ist es ohne Frage schwierig ehrenamtliche Helfer für Hilfsorganisationen jeglicher Art zu motivieren, um so wichtiger ist es denen, die es trotz aller widriger Umstände im Berufs- und Privatleben denoch tun, ein bestmögliches Umfeld zu bieten. Dazu gehört auf jeden Fall auch, dass Führungskräfte ein ausreichendes Maß an Sozialkompetenz mitbringen um eben solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.
    Ich bin mir sicher, dass es landauf und landab noch zig weitere Wehren gibt, in denen ähnliche Konflikte schwelen.

    Belassen wir es bei der Realität.

  • Was ich noch nicht so ganz verstehe. Warum wurde die FF überhaupt aufgelöst? :huh:

    (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden.
    [...]
    (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bestellt die erforderliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern für höchstens zwölf Jahre durch schriftlichen Verpflichtungsbescheid. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Wehrführung und ihre Stellvertretung sind von der Gemeindevertretung zu berufen. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, ist die Wehrführung der freiwilligen Feuerwehr auch Wehrführung der Pflichtfeuerwehr.

    Wollte man da vielleicht die Wehrführung loswerden? ?(

  • heile Welt ... leider kommt es in sehr vielen Bereichen vor dass menschlich ungeeignete Führungskräfte für Schwund unter den Beschäftigten sorgen,
    aber leider und warum auch immer, kleben diese Leute fest am Stuhl,
    völlig egal was "unten" passiert.


    Nun scheint sowas auch bei einer FW öffentlich zu werden ...
    ... ärgerlich ... aber leider Alltag.


    Auch im sozialem Gewerbe sind wir schon lange weg davon zu sagen:
    "wer sich so engagiert hat ein bestmögliches Umfeldfeld verdient"


    Die Denkweise ist zwar löblich, aber unrealistisch.
    Ein bestmögliches Umfeld bekommst du nur wenn du Geld hast und Abhängigkeiten schaffst.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Wollte man da vielleicht die Wehrführung loswerden?

    Querelen sind zumindest nicht verborgen geblieben. Scheinbar muss man sich wohl seitens der Mannschaft sehr gegen die weibliche Führung ausgesprochen haben (bis auf ein paar wenige). Und eben diese Wenigen wollten eigentlich weiter Dienst in der Wehr tun, werden aber seitens der Kommune ignoriert. Und das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, hätte ich hier zumindest ein paar ausgebildete Wehrleute und auch Führungskräfte.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

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