Das VEF - was haltet Ihr davon?

  • Standard-Beatmungsgerät auf den NEF und RTW/NAWin Bayern ist aber der Medumat Standard

    Falsch. Auf den NEF ist der Medumat Transport als Standard-Aurüstungsgegenstand vorgesehen - zumindest seit der Generation 2010. Wenn der KV natürlich was anderes beschafft, dann ist man - mit verlaub - selber schuld.


    *klick und lies unter "Beatmung"*

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Genau das meine ich. Auf ein NEF/NAW gehört ein Medumat Transport, Oxylog 3.000 oder Hamilton T1. Alles andere ist eine absolute Farce.

    Ein vernünftiges(!) Beatmugnsgerät gehört auf jeden RTW/NEF/NAW! Blasebalggeräte wie Medumat Standard, Oxylog 1000 etc. haben ihren Sinn allenfalls in der Katastrophenmedizin.

  • Ein vernünftiges(!) Beatmugnsgerät gehört auf jeden RTW/NEF/NAW! Blasebalggeräte wie Medumat Standard, Oxylog 1000 etc. haben ihren Sinn allenfalls in der Katastrophenmedizin.

    Hm, das ist natürlich wünschenswert, aber vermutlich nicht sehr realistisch. Für mich tut es auf jedem RTW ein CPAP-Masken fähiges Gerät absolut.

  • Ein vernünftiges(!) Beatmugnsgerät gehört auf jeden RTW/NEF/NAW!

    Wenn die RTW alle mit "normalen" Beatmungsgeräten (oder Deinen Blasebalggeräten) ausgestattet sind, sollte es doch eigentlich vollkommen ausreichend sein, die NEF (und reinen NAW) mit besseren Beatmungsgeräten auszustatten, eine zusätzliche Haletrung im RTW für das Gerät aus dem NEF anzubringen sollte ja das kleinste Problem sein.


    Aber mal eine andere Frage, wer trägt eigentlich die Vorhaltekosten für das VEF? Weil eine originäre Aufgabe des Rettungsdienst ist das Fahrzeug ja eigentlich nicht. Immerhin sollte bei Verlegungstransporten ja die abgebende Klinik den Arzt stellen ...

  • Also in der AVBayRDG wird das VEF im gleichen Atemzug wie ITW und ITH bei den Kosten genannt. Anschaffung und Vorhaltung Rettungsdienstträger, Verlegung an sich ist eine Versicherungsleistung.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Hm, das ist natürlich wünschenswert, aber vermutlich nicht sehr realistisch. Für mich tut es auf jedem RTW ein CPAP-Masken fähiges Gerät absolut.

    Meines Wissens nach sind Oxylog 1000 und der Medumat Standard (ohne Zusatzmodul) nicht CPAP-fähig.
    Also landet man wieder bei Oxlog 3000 oder 2000plus, Medumat Transport oder HamiltonT1



    Wenn die RTW alle mit "normalen" Beatmungsgeräten (oder Deinen Blasebalggeräten) ausgestattet sind, sollte es doch eigentlich vollkommen ausreichend sein, die NEF (und reinen NAW) mit besseren Beatmungsgeräten auszustatten, eine zusätzliche Haletrung im RTW für das Gerät aus dem NEF anzubringen sollte ja das kleinste Problem sein.

    Habe ich Geräte vom gleichen Hersteller wie Weinmann Medumat Transport auf NEF und Medumat Standard auf RTW, brauche ich keine zusätzliche Halterung. Tauschen reicht...
    Ich mutmaße dass es sich bei den unterschiedlichen Oxylog ähnlich verhält.

  • Meines Wissens nach sind Oxylog 1000 und der Medumat Standard (ohne Zusatzmodul) nicht CPAP-fähig.


    Also landet man wieder bei Oxlog 3000 oder 2000plus, Medumat Transport oder HamiltonT1

    Der Medumat Standard 2 ist CPAP fähig, der Oxylog 2000plus ist auch ein klassisches RTW Gerät.


    Habe ich Geräte vom gleichen Hersteller wie Weinmann Medumat Transport auf NEF und Medumat Standard auf RTW, brauche ich keine zusätzliche Halterung. Tauschen reicht...
    Ich mutmaße dass es sich bei den unterschiedlichen Oxylog ähnlich verhält.

    Oxylog 1000 funktioniert noch nur pneumatisch und hat deshalb keine Ladehalterung, da der Oxylog 3000 aber mindestens 4h mit Akku funktioniert ist es völlig unproblematisch den in eine solche Halterung zu hängen.

  • so gesehen richtig,


    aber wenn ich mir unsere Oxylog 1000 RTW-Halterung ansehe,


    und dann den Oxylog 3000 hinten ansehe,


    zweifele ich stark an der Kompatibilität der Halterung :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hab gerade mal kurz geguckt. Die Oxylog 3000 Halterung ist abwärtskompatibel (die Oxylog 1000 Halterung aber nicht aufwärtskompatibel) und es gibt eine Mehrzweckhalterung, die Oxylog 1000 und 3000 hält, aber 3000 nicht lädt. Wäre also kein Problem.

  • Im Zweifel halt einfach mal ausprobieren, wenn man beide Autos nebeneinander stehen hat. Wenn man sich es schon anguckt, kann man es auch gleich testen. :)

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Im Zweifel halt einfach mal ausprobieren, wenn man beide Autos nebeneinander stehen hat. Wenn man sich es schon anguckt, kann man es auch gleich testen. :)

    Würde ich ja gerne, aber ich keinen RTW, der nicht gleich ne Oxylog 3000 Ladehalterung hat.

  • Das mit den Beatmungsgeräten (aber auch EKG) hat Bayern IMHO von Anfang an "versemmelt"


    Statt auf einen Hersteller zu setzen, dessen Geräte in jeweils höher- bzw. "niederwertigere" Halterungen passen (z.B. Oxylog 3000 passt in Halterung vom Oxylog 1000) hat man schön gemischt. Ist also völlig normal: RTW mit Oxylog 1000, NEF mit Medumat Standard und VEF dann ggf. mit Medumat Transport. Passt also "hinten und vorne" nicht so zusammen, dass man im RTW irgendwas ausser eben dem RTW-Beatmungsgerät sinnvoll in eine Halterung bastelt.


    Dass man höherwertige Geräte (z.B. Oxylog 3000) nur im NEF/VEF vorhält, wäre bzw. ist ja o.k., nur sollte man eben "klick" machen und es passt in die Halterung des RTW.

  • Passt also "hinten und vorne" nicht so zusammen, dass man im RTW irgendwas ausser eben dem RTW-Beatmungsgerät sinnvoll in eine Halterung bastelt.

    Was dann häufig dazu führt, dass das Beatmungsgerät irgendwo halb gesichert betrieben wird. Und das nur, weil man sich am Anfang nicht einigen konnte. Es wäre sicherlich auch kein Problem in jeden RTW ne Medumat Halterung und ne Oxylog Mulithalterung zu schrauben, große Kosten sind das ja nicht. Dann könnte man jedes Gerät mitnehmen.

  • Das liegt daran, dass die "zentrale Beschaffung" der Medizingeräte noch nicht "so alt" ist wie die der Fahrzeuge. Das dürfte doch jedem einleuchten. Und das man als KV dann nicht ein vielleicht gerade beschafftes Beatmungsgerät wieder rauswirft, nur, um dann ein höherwertiges nutzen zu können, auf dem drei Viertel der Besatzungen nicht eingewiesen ist, ist doch auch normal, oder?

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Was dann häufig dazu führt, dass das Beatmungsgerät irgendwo halb gesichert betrieben wird. Und das nur, weil man sich am Anfang nicht einigen konnte. Es wäre sicherlich auch kein Problem in jeden RTW ne Medumat Halterung und ne Oxylog Mulithalterung zu schrauben, große Kosten sind das ja nicht. Dann könnte man jedes Gerät mitnehmen.

    Dafür hat man in Bayern ja jetzt an jede Trage eine "Intensivschiene" geschraubt, zusätzlich zu der, die an der "Gepäch-/Rollihalterung" hinten rechts befestigt wird.
    "Geht" schon irgendwie, aber optimal halt nicht, wenn man fremde Beatmungsgeräte oder auch Monitor mitnehmen muss.

  • Dafür hat man in Bayern ja jetzt an jede Trage eine "Intensivschiene" geschraubt, zusätzlich zu der, die an der "Gepäch-/Rollihalterung" hinten rechts befestigt wird.
    "Geht" schon irgendwie, aber optimal halt nicht, wenn man fremde Beatmungsgeräte oder auch Monitor mitnehmen muss.

    Ein Beatmungsgerät während der Fahrt nur an die Intensivschiene zu hängen ist grob fahrlässig und absolut nicht zulässig.

    Das liegt daran, dass die "zentrale Beschaffung" der Medizingeräte noch nicht "so alt" ist wie die der Fahrzeuge. Das dürfte doch jedem einleuchten. Und das man als KV dann nicht ein vielleicht gerade beschafftes Beatmungsgerät wieder rauswirft, nur, um dann ein höherwertiges nutzen zu können, auf dem drei Viertel der Besatzungen nicht eingewiesen ist, ist doch auch normal, oder?

    Würde ja auch völlig reichen, wenn man sich darauf einigt, dass eine Halterung für beide Beatmungsgerättypen vorhanden sein muss.

  • Ein Beatmungsgerät während der Fahrt nur an die Intensivschiene zu hängen ist grob fahrlässig und absolut nicht zulässig.

    Und deswegen macht es auch keiner? :D



    Würde ja auch völlig reichen, wenn man sich darauf einigt, dass eine Halterung für beide Beatmungsgerättypen vorhanden sein muss.

    Nein, die abwärtskompatible Halterung würde schon reichen.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Also was ich definitv bestätigen und kann und selbst schon getestet habe ist, dass der Medumant Transport in die Halterung vom Medumant Standard passt. Der Standard aber nicht in die Halterung vom Transport. Da steht zwei Stife im Weg.


    Ich frage mich sowieso, wieso das hier diskutiert wird. Es gibt Normen und die müssen eingehalten werden. Andere Bundesländer wären um System wie das VEF froh. Und wenn man mal ganz ehrlich ist - was bringt mir das Hightech Intensivbeatmungsgerät, wenn sich weder der Arzt noch das Rettungsdienstpersonal damit auskennen. Und wie sollen sie sich denn auskennen? In 99 % der Fälle wird es nicht benötigt. Und wenn man Glück hat, ist dann in dem 1 % Fall ein Arzt mit Intensiverfahrung oder gar Anästhesist auf dem Auto und noch ein RA mit Intensivpflegerwissen..... Und wenn ich das richtig verstehe, werden die VEF mit geschultem Personal bestückt - und da sind diese Intensivgeräte dann genau richtig.


    Aber wir können uns ja weiter beschweren, was nicht alles an Ausstattung fehlt um uns dann in einem anderen Thema wieder darüber zu streiten, dass die Fahrzeuge völlig überladen sind und wir größere Autos brauchen. Und dann kommen wieder welche und beschweren sich, dass man keine Praxiserfahrung mit den selten genutzten Geräten bekommt etc.... Der Deutsche meckert halt gern!

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