Private Einsatzfahrzeuge

  • Fällt dieses Fahrzeug nicht ebenfalls darunter?

    Ich meine auf den hintersten Scheiben jeweils ein "FEUERWEHR" erahnen zu können.


    Aber mal was ganz anderes, vielleicht liest ja jemand aus dem Oberallgäu mit. Das wäre der erste mir bekannte KdoW eines KBR, der einen eigenen Funkrufnamen hat. Normalerweise müsste das Fahrzeug den personenbezogenen Funkrufnamen des Kreisbrandrates ("Florian Oberallgäu 01") tragen.

  • Aber mal was ganz anderes, vielleicht liest ja jemand aus dem Oberallgäu mit. Das wäre der erste mir bekannte KdoW eines KBR, der einen eigenen Funkrufnamen hat. Normalerweise müsste das Fahrzeug den personenbezogenen Funkrufnamen des Kreisbrandrates ("Florian Oberallgäu 01") tragen.

    So steht es ja auch in der Beschreibung. :D


    Fällt dieses Fahrzeug nicht ebenfalls darunter?

    Eigentlich ja, aber ich meine, dass dieses Fahrzeug noch in den Bestandschutz vor der Änderung fällt.


    Wobei ich mich entsinnen kann, dass es eine Regelung gab, dass - wenn es als Einsatzfahrzeug erkennbar ist (also z.B. mit Leuchte auf dem Auto) - zugelassen wird. War da nicht was?

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Hallo,


    er ist nicht privat. ;) Sondern ein Behördenfahrzeug.

  • So steht es ja auch in der Beschreibung.

    ach nee :P


    Aber der "10/01" Kenner steht ja über dem Bild als Funkrufname. Kann ja sein, dass das da so ist. Deswegen die Nachfrage

    Eigentlich ja, aber ich meine, dass dieses Fahrzeug noch in den Bestandschutz vor der Änderung fällt.

    Warum? Der Datensatz ist doch von heute :huh:

    Hallo,


    er ist nicht privat.

    Die Glaskugel hat gesprochen! :klugscheiss:


    Er ist aber für einen nicht Grünen/Blauen mit entsprechender Software nicht als solches zu erkennen ;)

  • Er ist aber für einen nicht Grünen/Blauen mit entsprechender Software nicht als solches zu erkennen

    vielleicht doch ?


    da steht was von Ausbau als Behördenversion - bekomme ich als Privatmann das auch ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • 1.) etwas Grundvertrauen in den Datensatz sollte schon verhanden sein


    2.) dazu hätte ich das Fahrzeug gern live vor mir bzw mehr Fotos :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hallo,


    ich füttere dann auch morgen mal das Korrekturformular. ;)

  • 1.) etwas Grundvertrauen in den Datensatz sollte schon verhanden sein

    Aber genau das war der Grund, warum die privaten Fahrzeuge aus der Galerie verbannt wurden.

    da steht was von Ausbau als Behördenversion - bekomme ich als Privatmann das auch ?

    Ja bekommt man, wenn man die entsprechenden Dokumente vorlegt!
    Wir hatten bei uns zu Hause auch schon drei BMW in Behördenversion im Hof stehen!
    Und ich denke mal, wenn ich Trooper alle Kennzeichen meiner Kreisbrandinspektion geben würde(!), wäre da jeder auf die Privatperson hinter der Führungskraft zugelassen.

    • Offizieller Beitrag

    Schaut Euch das Fahrzeug doch einmal genau an... gerade im Bereich der hinteren Seitenfenster.
    Das war für uns letztendlich der Entscheid der "zwei von drei"-Regelung.
    Wirklich passen tut uns das auch nicht, aber gut, letztendlich können wir es sowieso nicht richtig machen... kennt man ja, nicht wahr?!

  • Ja bekommt man, wenn man die entsprechenden Dokumente vorlegt!
    Wir hatten bei uns zu Hause auch schon drei BMW in Behördenversion im Hof stehen!
    Und ich denke mal, wenn ich Trooper alle Kennzeichen meiner Kreisbrandinspektion geben würde(!), wäre da jeder auf die Privatperson hinter der Führungskraft zugelassen.

    ja wenn du die entsprechenden Dokumente hast dann wird das Fahrzeug bei den BOS eingesetzt und dann handelt es sich m.M.n. um ein BOS-Fahrzeug und dann darf es m.M.n. in die Galerie


    deswegen sehe ich hier "keinen Fehler"

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • ja wenn du die entsprechenden Dokumente hast dann wird das Fahrzeug bei den BOS eingesetzt und dann handelt es sich m.M.n. um ein BOS-Fahrzeug und dann darf es m.M.n. in die Galerie


    deswegen sehe ich hier "keinen Fehler"

    Naja sei es drum. Wenn das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug einer BOS erkenntlich ist (und ich meine jetzt nicht zwingend Zivile der POL - die haben 'nen Grund, warum man sie ned erkennen soll), dann kann man sie sicher zulassen. Zumal dann, wenn sie im Zusammenhang mit anderen, offiziellen Fahrzeugen an einer Einsatzstelle steht.


    Aber wie @Steffen Kauschke das schon richtig gesagt hat, hat jeder KBI aufwärts (und teilweise sogar KBM) die Möglichkeit, sein Privatfahrzeug auf seinen Namen mit dem entsprechenden Nutzungsnachweis auf ein Einsatzfahrzeug umrüsten und eintragen zu lassen. Hinzu kommen LNA, Außenärzte und OrgL.


    Ich bin zumindest bei den KBI, KBR, und OrgL der Meinung, dass man hier aber auf die Privaten verzichten kann, da diese Personen in aller Regel auch offizielle vom Kreis gestellte und nicht verdeckte Einsatzfahrzeuge zur Verfügung haben.


    Bei OgL, Außenärzten und LNA kann man sicher drüber streiten, außer man fährt so rum wie folgender LNA... ;)



    Bei folgenden Beispielen würde ich persönlich links nicht zulassen, rechts allerdings ja.



    Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung. Und ja, ich weiß das die Bilder nicht den Vorgaben entsprechen... ;)

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Ich wäre sowieso dafür diese Regelung aufzuheben. Man sollte natürlich die Erlaubnis der jeweiligen KBI/KBM oder was auch immer haben. Aber grundsätzlich finde ich, dass man genau bei Zivilen Einsatzfahrzeugen, oft spannende Dinge sieht. Ich finds schade. Aber gut, ist eben auch aus Datenschutzgründen denke ich mal.

  • etwas Grundvertrauen in den Datensatz sollte schon verhanden sein

    Ich wäre sowieso dafür diese Regelung aufzuheben.

    Das Problem ist halt, woran erkennst Du bereits beim Freischalten eines Datensatzes ob das ein "echtes" Einsatzfahrzeug ist, oder ob sich da jemand einen Spaß gemacht hat. Und da man das eben n icht problemlos feststellen kann, macht diese Regelung in meinen Augen schon weiterhin Sinn, auch wenn dann die eine oder andere interessante Lösung nicht gezeigt werden kann.

  • Man sollte natürlich die Erlaubnis der jeweiligen KBI/KBM oder was auch immer haben.

    Und wie soll das dann weiter gehen? Soll Kalli die dann im Kämmerlein sammeln? Weil was nützt es, wenn das bei dir liegt, pro forma muss das Ding dann abgelehnt werden, weil hellseherische Fähigkeiten dürfte im Team keiner haben!

    Ich bin zumindest bei den KBI, KBR, und OrgL der Meinung, dass man hier aber auf die Privaten verzichten kann, da diese Personen in aller Regel auch offizielle vom Kreis gestellte und nicht verdeckte Einsatzfahrzeuge zur Verfügung haben.

    Wunschdenken, vor allem beim OrgL und bei den KBMs und KBIs. Der Rat hat zwar hier und da mal einen KdoW ,im ILS Bereich Coburg zum Beispiel in Lichtenfels, Coburg und Kronach glotzen aber in die Röhre. Da fährt sogar der "01" privat.
    Und ob so eine BRK-Kreisverband es sich leisten kann, ein Fahrzeug für den ELRD und eins für den OrgL vorzuhalten, wage ich mal zu bezweifeln. Denn ein ELRD muss ja nicht zwingend OrgL sein.
    Zumal ja der OrgL nicht so oft zum Einsatz kommt, als das sich ein Fahrzeug, geschweige denn ein echter Schichtbetrieb, lohnen würde.
    Geträu dem Motto, der erste Kater "Landkreis" 6/5X der sich als Kater Landkreis 6/50 meldet gewinnt und übernimmt das Ding!

  • Wunschdenken, vor allem beim OrgL und bei den KBMs und KBIs.

    Hmm, dann haben wir einen sehr zuvorkommenden Landkreis. ;)


    FW: Land 1, 2 und 3 jeweils offiziellen KdoW und privat umgebautes Fahrzeug
    RD: OgL KdoW, EL-RD KdoW und die OrgL allesamt private, umgebaute Fahrzeuge

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

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