"Gerücht"? - BBK untersagt Nutzung von Bundesmaterial für HiOrgs?

  • Liebes Forum,


    stimmt das Gerücht, daß das BBK die Nutzung vorerst untersagt hat?


    Beste Grüße


  • Oh wie spannend, da bekommen einige Hiorgs jetzt echte Problem. Mindestens eine christliche Hiorg im Norden hat für den Bereich Sanitätsdienst nur BBK Fahrzeuge und keine Organisationsfahrzeuge. Oh ha.....

    Einmal editiert, zuletzt von Karo60 ()

  • die Einschränkung ist ja irgendwie logisch und auch nicht neu ...


    und was die "Probleme" gewisser HiOrg angeht:
    da weiß man ja nicht wie das intern geregelt wurde.
    Vielleicht haben sie eine Genehmigung,
    vielleicht führen sie anteilig was von den Kosten ab ...
    vielleicht bleibt am Ende kaum was übrig weil sie selbst was in den Unterhalt stecken und ihn
    so finanzieren usw...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • die Einschränkung ist ja irgendwie logisch und auch nicht neu ...

    Eben, ich meine, dass es die so oder in ähnlicher Form schon immer gegeben hat. Nicht umsonst
    wurden zu meinen aktiven Zeiten die KatS-Fahrzeuge mit einer Tagesversicherung versichert, so-
    band eine vereinseigene Nutzung anstand.

    und was die "Probleme" gewisser HiOrg angeht:da weiß man ja nicht wie das intern geregelt wurde.
    Vielleicht haben sie eine Genehmigung

    Ich gehe davon aus, dass die grundlegende Erlaubnis für eine Verwendung auch bei Sanitätsdiensten
    vorhanden sein wird, denn der Ansprechpartner für die HiOrgs ist grundsätzlich nur die untere KatS-
    Behörde in der Kreis- oder Stadtverwaltung.


    Es wäre schon ziemlich doof, wenn die so eine Verwendung untersagen würden, denn davon wäre ja
    auch solche Veranstaltungen betroffen, die von Kreis oder Stadt veranstaltet werden.

  • Eben eine Genehmigung wurde nicht beantragt und deshalb wurden wohl einige Hiorgs darauf explizit hingewiesen. Und zur Zeit darf kein Fahrzeug mehr zu SanDiensten fahren.

  • richtig und logisch ist ja sicherlich dass es ja nicht sein kann dass der Bund Fahrzeuge für teuer Geld bereit stellt, die die HiOrg dann zum Geld drucken benutzt :)


    Die andere Seite der Medaille ist aber auch:
    Woher soll die Erfahrung mit der Ausrüstung und das "Instandhalten" kommen
    wenn es nur in den - zum Glück seltenen - Katastrophenfällen genutzt werden darf.


    Da haben wir doch damals schon gesehen dass sich die Sachen dann nur kaputtstehen,
    vergammeln und im Ernstfall keiner mehr mit dem alten Kram arbeiten wollte.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Eine Bereitstellung für Dritte ohne das man dafür ein Entgeld verlangt ist nicht untersagt. Lücke gefunden, bissl Geld gibt es dann halt hintenrum ohne einen großen Bohei drum zu machen. :whistling:


  • Das ist die Legaldefinition nach EStG.
    Allerdings wird ein weiterer Punkt unterschlagen:
    Zur Abgrenzung genügt die Gewinnerzielungsabsicht; auf eine tatsächliche Gewinnerzielung kommt es nicht an, auch nicht auf die Gewinnverwendung.


    Sprich: (bezahlte) Sanitätsdienste und Co können durchaus als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden.

    Grüße, S.O.

  • Zur Abgrenzung genügt die Gewinnerzielungsabsicht; auf eine tatsächliche Gewinnerzielung kommt es nicht an, auch nicht auf die Gewinnverwendung.



    Sprich: (bezahlte) Sanitätsdienste und Co können durchaus als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden.

    Eine gemeinützige Tätigkeit und eine Gewinnerzielungsabsicht schließen sich aber aus. Und
    da sämtliche HiOrgs als gemeinnützig anerkannt sind und ja auch keine Gewinne angestrebt
    werden, sollte es damit eigentlich auch kein Problem geben.


    Ich denke, es wird hier alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

  • Denke ich auch.
    Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, das bei excessiver Nutzung von Fahrzeugen und Material irgendwann dann doch die rote Karte kommt.


    Früher(R) war die Kilometerleistung im "Fremdeinsatz" begrenzt, erst 3000 km im Jahr, dann reduziert auf IMHO 1500 km, darüber war ein Entgelt zu zahlen.

    Grüße, S.O.

  • Früher(R) war die Kilometerleistung im "Fremdeinsatz" begrenzt, erst 3000 km im Jahr, dann reduziert auf IMHO 1500 km, darüber war ein Entgelt zu zahlen.

    Na ja ... zuzüglich von (damals) 50 km pro Monat für Bewegungsfahrten und Materialerhaltung.
    Mit 2.100 km bzw 3.600 km sollte man mit Sanitätsdiensten im eigenen Bereich (Kreis / Stadt)
    eigentlich schon auskommen.


    Und wenn man wirklich mal mehr fahren muss, dann klärt man das mit seinem Ordnungsamt ab,
    die sind für die Genehmigung ja letztlich im Auftrag des BBK zuständig.

  • Ich halte es für ein Unding, dass der Bund Material und Fahrzeuge bezahlt, mit denen HiOrG dann ganz einfach un problemlos (weil "schon da") in Konkurrenz zu anderen Anbietern z.B. im Bereich Sanitätsdienst treten können.


    Beim SAN-Dienst auf einer kommerziellen Veranstaltung (Konzert etc.) kann eine HiOrG bequem auf ihr kostenfrei überlassenes Material und Fahrzeuge zurückgreifen (GW-San, N-KTW, MTW usw.), ein konkurrierender, privater Anbieter muss dieses Material bzw. Fahrzeuge erst selbst beschaffen (und will das dann auch vergütet haben)


    Bund bzw. Land nutzen zudem sehr gerne die Strukturen und Möglichkeiten des priv. RD, aber bei der Finanzierung halten sie sich raus, im Gegenteil, der Bund kassiert auch noch Steuern (Mehrwertsteuer, Kfz-Steuer usw.) dafür, dass sich ein priv. RD einen eigenen GW-SAN etc. zulegt.


    Bundesweit und vorwiegend in Südbayern ist das MHW aktiv. Die haben Alles - vom GW-SAN 50 und GW-SAN 25 bis hin zu vielen RTW, KTW, MTW usw. Zuschuiss vom Bund oder Land gleich NULL. Selbst bei der Zuschussfinanzierung für den Digitalfunk gehen diese Firmen bzw. deren Einheiten leer aus. Dabei war udn ist das MHW im Kat-Plan durchaus eingeplant udn hat dort auch entspr. Leistungen erbracht. Siehe G7-Gipfel 2015, siehe Flüchtlingshilfe 2015, Hochwasserhilfe Bayern, Hochwasser dresden u.v.m.

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