Grünes Blinklicht für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

  • Hallo,


    ok war ja nicht die erste. Und so wird auch diese scheitern, selbst wenn die Stimmen zusammenkommen. Und das ist auch gut so. :thumbup: So ein blinkendes grünes Etwas auf dem Dach und der ein oder andere denkt den § 38 StVO für sich gepachtet zu haben.
    Schön im Rahmen des § 35 StVO zum Gerätehaus und allen ist geholfen. ;)

  • ach Tropper,


    so ein grünes Blinklicht braucht man gar nicht,
    es gibt doch schon genug Alternativen:


    man nehme wahlweise:
    - ein Taxi
    - einen Mercedes
    - einen Rentner
    - ...


    denn die haben schon die Vorfahrt und andere Sonderrechte eingebaut :reinkomm:


    :flieger: frohe Weihnachten :flieger:

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hallo,


    na dann aber unbedingt SUV ab 2ooo kg Leermasse hinzugefügt. :-))

  • Ich denke, dass viele Leute die "Macht" von irgendwelchem grünem, gelben, roten etc. Blinkzeug falsch einschätzen.


    Ich finde es schon sinnvoll, wenn ein FW-Angehöriger irgendwie anzeigen kann, dass er es jetzt gerade eilig hat und ggf. Sonderrechte in Anspruch nehmen darf bzw. will.


    Eine entspr. Kennzeichnung bedeutet ja nicht den Freibrief zum Rasen etc. Ich würde mich jedenfalls anders verhalten, wenn ich erkenne, dass hier gerade ein FF-Angehöriger auf dem Weg zu einem Einsatz (bzw. FW-Haus) ist und ihn als Fussgänger z.B. an einem Zebrastreifen oder als Autofahrer an einer z.B. Engstelle vor(bei)lassen.


    Tagsüber finde ich die üblichen Dachaufsetzer recht nützlich, nachts sollten diese aber auch blinken dürfen.

  • ...
    Eine entspr. Kennzeichnung bedeutet ja nicht den Freibrief zum Rasen etc. Ich würde mich jedenfalls anders verhalten, wenn ich erkenne, dass hier gerade ein FF-Angehöriger auf dem Weg zu einem Einsatz (bzw. FW-Haus) ist und ihn als Fussgänger z.B. an einem Zebrastreifen oder als Autofahrer an einer z.B. Engstelle vor(bei)lassen.


    ...

    das funktioniert aber nur wenn du von vernünftigen Menschen umgeben bist,
    und das darf man leider nur mit abnehmender Tendenz vorraus setzen.


    In -D- muss alles geregelt sein damit hinterher zumindest
    ansatzweise eine Schuld zugewiesen werden kann.


    Wenn ein grünes Blinklicht auf freiwilliger Basis zugewiesene Sonderrechte bedeutet
    und es kommt zu einem Unfall,
    dann sagt der FWler: "ich dachte der lässt mich durch, schliesslich hatte ich das grüne Licht auf ..."
    der Fußgänger sagt: "pah, das Licht verpflichtet mich zu NIchts, das Auto war wartepflichtig ..."


    und so behaart jeder auf sein Recht,
    am Ende werden wohl beide verlieren, der Sturkopf und derjenige,
    der seine Gesundheit für die Allgemeinheit opfert.


    Also besser ist es gibt klare Regeln.
    Hält sich zwar auch keiner dran,
    aber man könnte sie am Sack kriegen wenn man wollte ...

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  • Wenn ich mir anschau, wie die Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr teilweise im Alarmfall zu
    ihrem Gerätehaus fahren, dann will ich gar nicht wissen, wie die fahren würden, wenn man denen
    noch etwas juristisch handhabbares (Grünlicht, etc) an die Hand gibt. Schon jetzt gibt es immer
    wieder Meldungen in der Presse, wo sich Mitglieder einer FF darüber aufregen, dass die Gemeinde
    doch tatsächlich das gemessene Tempo 80 in einer Tempo-30-Zone vor einem Kindergarten straf-
    rechtlich verfolgen will ...


    Ich bin daher ganz deutlich ein Gegner von irgendwelchen Kennzeichnungen der freiwilligen Kräfte
    einer FF oder einer anderen HiOrg. Ankommen (und da besonders das heile Ankommen) ist deut-
    lich wichtiger als irgendwelche Sekunden, die man früher am Gerätehaus (oder der Einsatzstelle)
    ist. Zeitlich wird ein Sonderrecht mittels eines grünen Lichtes auf dem Dach vermutlich einen Vor-
    teil von wenigen Sekunden bringen, ist daher also eigentlich auch gar nicht nötig.


    Erreicht eine FF auf Grund von vorschriftsmäßigen Fahrstil ihrer Mitglieder die gesetzlichen Zeiten
    für das erste Fahrzeug nicht, dann ist da irgendwas grundsätzlich schlecht geplant und man muss
    sich über die Abstellung dieser Ursachen Gedanken machen.


    Es gibt genügend Beispiele, wo ein Fahrzeug einer FF tagsüber in einem Unternehmen steht oder
    dass tagsüber bestimmte Einsatzkräfte einen Dienstwagen dabeihaben, der dann auch mit Blaulicht
    und Martinshorn ausgestattet ist.


    Reicht das auch nicht, dann muss sich die Gemeinde wohl oder übel Gedanken über hauptamtliche
    Kräfte zumindest für ein erstes Fahrzeug machen ... unter Umständen auch zentral für die jeweils
    über der Gemeinde stehende Verwaltungsliederung (Amt, Verbands- oder Samtgemeinde)

  • das Einsatzkräfte mit Sonderrechten nur "wenige Sekunden" schneller sind
    ist auch immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.


    Die meisste Zeit macht man nicht damit gut ob man mit 50 oder 90 durch die Stadt fährt,
    sondern ob man an den Ampeln warten muss.
    Da summieren sich die Minuten.


    Das macht auf dem Lande wiederum weniger aus als in der Stadt,
    wo man mitunter alle 100m vor einer roten Ampel steht.


    Wenn man sich da vorbeimogeln dürfte hätte man schon viel gewonnen.
    Das sollte u.U. erlaubt werden.
    !!!!!! Natürlich muss der Querverkehr dann ordentlich gewarnt werden !!!!!!


    Das überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sollte aber nicht zum Erlaubnispaket für Freiwillige gehören.

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    genau Einen !

  • Das überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sollte aber nicht zum Erlaubnispaket für Freiwillige gehören.

    Wenn man sich den "Tempo-30-Wahn" und sonstiger Verkehrsbremsen mancher Gemeinden so ansieht...


    Ich kenne einen Ortsteil, der fast komplett aus "Spielstrassen" und "Tempo 30" besteht. In Schrittgeschwindigkeit zum FW-Haus ist nicht unbedingt sinnvoll...

  • Ich kenne einen Ortsteil, der fast komplett aus "Spielstrassen" und "Tempo 30" besteht. In Schrittgeschwindigkeit zum FW-Haus ist nicht unbedingt sinnvoll...

    Das ist denn halt "Dumm gelaufen" ... aber besser in Schrittgeschwindigkeit zum Gerätehaus als
    Nachbars Kind vorm/unterm Auto, oder?

  • Ich sehe das grüne Blinklicht (es kommt alle Jahre wieder hoch) nicht nur als überflüssig, ich stehe dem gar kritisch gegenüber. Schlicht aus mehreren Gründen: zum Einen sehe ich die Mitmenschen schon bei Blaulicht und Martinshorn mit der Situation überfordert - wie soll das dann erst bei grünem Blinklicht werden?! Und zum Anderen kenne ich ja auch die schwarzen Schafe auf unserer Seite. Nein, danke. Sicher... das Blinklicht wird kein Freifahrtschein sein. Aber ich sehe ein hohes Missbrauchspotential - unter anderem durch nicht angemessene Auslegung der StVO.

  • aus dem Grund wäre ICH dafür dass es kein grünes Blinklicht gibt,
    sondern dann ein normales und bekanntes Blaulicht.


    Alles andere verwirrt den Zivilisten nur unnötig.


    Das "Blaulicht" gehört dann gem. neu zu verabschiedenen Paragrafen
    in den Fahrzeugschein eingetragen und der Fahrer schriftlich per Unterschrift belehrt,
    welche Rechte ihn das nun zubilligt,


    und welche explizit NICHT dazu gehören,
    und das ein Verstoß dagegeben im Schadensfall = 100% Schuld bedeuten (also wie üblich ....)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • aus dem Grund wäre ICH dafür dass es kein grünes Blinklicht gibt, sondern dann ein normales und bekanntes Blaulicht.

    Um Gottes willen bloß nicht. Das würde das ganze noch deutlich schlimmer machen. Hat eine Feuerwehr so ein strukturelles Problem, dass die Mitglieder deutlich zu lange brauchen um das Gerätehaus zu erreichen, muss man sich mal grundsätzliche Gedanken über die Aufstellung der Feuerwehr in der Gemeinde machen.


    In Emmerich steht zum Beispiel tagsüber ein MLF bei einem örtlichen Unternehmen, bei dem diverse FF'ler beschäftigt sind. In Dülmen wurden durch die Stadt PKW für die FF beschafft, die dann auf bestimmte Kameraden verteilt wurden, so dass diese bei Bedarf damit zum Gerätehaus fahren können.

    Das "Blaulicht" gehört dann gem. neu zu verabschiedenen Paragrafen in den Fahrzeugschein eingetragen und der Fahrer schriftlich per Unterschrift belehrt, welche Rechte ihn das nun zubilligt, und welche explizit NICHT dazu gehören, und das ein Verstoß dagegeben im Schadensfall = 100% Schuld bedeuten (also wie üblich ....)

    Bekommst Du auf Deinem Privatwagen diese Rechte eingeräumt, dann wird sich Deine Versicherung mit einem deutlichen Aufschlag auf Deine Prämien melden. ICH wäre nicht bereit, diesen Aufpreis selbst zu tragen, denn bei einer Einsatzfahrt besteht nun einmal ein entsprechend hoges Risiko eines Eigenunfalls. Und wer glaubt, dass eine "Belehrung" ausreicht, einen Fahrer zu überzeugen, sich an bestimmte Vorgaben zu halten, der sollte dazu mal die Polizisten befragen, die sich mit illegalen Rennen in der Stadt beschäftigen ...


    Ich bleibe weiterhin dabei, dass irgendeine Kenntlichmachung von Kameraden der FF auf dem Weg zum Gerätehaus überflüssig ist und mehr Probleme hervorruft, als damit letztlich behoben werden.

  • Wenn man sich den "Tempo-30-Wahn" und sonstiger Verkehrsbremsen mancher Gemeinden so ansieht...


    Da sehe ich kein Problem. 40 statt 30 zu fahren ist sicherlich vertretbar und erfordert kein Blinklicht. Viel schneller ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen.

    Ich sehe das grüne Blinklicht (es kommt alle Jahre wieder hoch) nicht nur als überflüssig, ich stehe dem gar kritisch gegenüber. Schlicht aus mehreren Gründen: zum Einen sehe ich die Mitmenschen schon bei Blaulicht und Martinshorn mit der Situation überfordert - wie soll das dann erst bei grünem Blinklicht werden?!

    Abgesehen davon wird es so oder so gefährlicher. Eimn grünes Blinklicht auf einem zivilen PKW und damit über rote Ampeln? Hurra!
    Wie oft wird ein großer, bunter, reflektierender, blinkender und lauter RTW an Ampeln "übersehen"... und da will man dann mit einem grünen Blinklicht mithalten. Oha.



    Ansonsten kann ich mich nur Tobias anschließen. Wofür sollte man das brauchen? Normal sollten die Anfahrtswege zum Gerätehaus nicht sonderlich weit sein. Offenbar muss es um jede Sekunde gehen um die Hilfsfristen einzuhalten. Wenn das der Fall ist, sollte man sich Gedanken über die Struktur machen.

  • genau da haben wir es:
    WENN FFler auf der Anfahrt irgendwelche BeSONDERen RECHTE bekommen dann müssen sie auch kenntlich gemacht werden.


    Da reicht kein gelber oder grüner Dachaufsetzer,
    da muss was her, was der gemeine Bürger schon kennt.


    Und da bietet sich nur das blaue Licht an,
    und ja, auch das wird übersehen.
    Aber das wird man nicht ändern können.


    Ich habe nämlich auch keine Lust dass zB ein Grünlicht als eine Art "Blaulicht-light" angesehen wird dem man Folge leisten kann aber nicht muss ... und wenn der Bürger sieht dass es auch geht wann man das Grünlicht ignoriert, dann wird später das Blaulicht genauso ignoriert. Kostet ja schliesslich nichts !





    Was die Versicherungsprämie angeht:
    das ist ja klar; aber die Nutzung/Einbau etc der Anlage sollte freiwillig sein.
    Der verantwortungsbewusste FFler der das nutzen will soll meinetwegen auch dafür zahlen und sich auch dadurch der besonderen Gefahren bewusst werden.


    Wer das nicht möchte soll sich auf der Anfahrt gefälligst wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhalten.





    Ob eine schriftliche Belehrung reicht ... natürlich nicht.
    Aber es ist doch wie immer... als Beispiel sei mal die Schwiegepflicht oder ähnliches genannt.
    Da musst du für unterschreiben dass du ... bla bla.
    Der Dienstherr ist fein raus weil er nachweisen kann dass du belehrt wurdest und du alles verstanden hast und dich daran halten wirst.
    Wirst du erwischt ist er fein raus und du am Ar... mehr isses nicht.
    Aber das sollte zumindest geregelt sein.


    Damit der heizende FFler-Jungspund nach dem Unfall eben nicht behaupten kann er hätte was nicht gewusst und dann andere in die Beweispflicht kommen.





    Wer facht denn eigentlich immer turnusmässig diese Diskussion an ?
    Sind es Unfallforscher dier herausgefunden haben dass die technische Rettung schneller werden muss oder sind es FFler die zu spät zum Gerätehaus kommen - wenn die besten Plätze schon besetzt sind ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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  • Wer facht denn eigentlich immer turnusmässig diese Diskussion an ?
    Sind es Unfallforscher dier herausgefunden haben dass die technische Rettung schneller werden muss oder sind es FFler die zu spät zum Gerätehaus kommen - wenn die besten Plätze schon besetzt sind ?

    Meine Hypothese:
    In einigen Regionen wurden früher recht locker Blaulichter an FFler vergeben. Scheinbar geht das heute nicht mehr so einfach. Dort besteht der Wunsch danach weiterhin.
    Ansonsten vielleicht als ne Art des Mitgliedererhalts? Die wenigen Mitglieder die aktiv sind werden dadurch gehalten und man hofft auf bessere Hilfsfristen?


    Eine bessere Idee habe ich nicht.

  • Je näher man an das Feuerwehrhaus kommt, desto spannender wird das Ganze: was wird wohl passieren, wenn zehn Fahrzeuge mit Sondersignal sternförmig auf einen Punkt zufahren? Das will ich mir gar nicht ausmalen. Ich sehe das genau wie Kellern: warum wird Jahr für Jahr wieder diskutiert?


    Wir werden nur marginal schneller. Der Preis dafür: ein exorbitant vergrößertes Unfallrisiko für Mitglieder und Dritte. Das halte ich für nicht verhältnismäßig.

  • WENN FFler auf der Anfahrt irgendwelche BeSONDERen RECHTE bekommen dann müssen sie auch kenntlich gemacht werden.

    Hmmm ... der Aussage stelle ich mal entsprechende, grundlegende Urteile entgegen:


    Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327); ... verleiht aber keine Befugnis für die Genannten (u.a. VGH Mü unter Az. 11 CS 05.987).
    Eine Kennzeichnung von "Sonderrechten" (§35 StVO) ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und nicht vorgesehen (Ausnahme: Fahrzeuge mit zugelassener Sondersignalanlage, aus VwV-StVO).
    Nach Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium liegen die Hintergründe auf der Hand:
    Nur so sind verdeckte polizeiliche Ermittlungen, Einsätze im Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Brandbekämpfung z.B. mit "beorderten" Einsatzmitteln möglich.


    Normal sollten die Anfahrtswege zum Gerätehaus nicht sonderlich weit sein. Offenbar muss es um jede Sekunde gehen um die Hilfsfristen einzuhalten. Wenn das der Fall ist, sollte man sich Gedanken über die Struktur machen.

    Genau da sehe ich den "casus knacktus".
    Solange sich die Einsatzkräfte (was absolut nachvollziehbar und verständlich ist) den Arsch aufreißen, die Fahrerlaubnis riskieren und finanzielle Risiken eingehen, um politische Versäumnisse auszubügeln, wird sich an der struktuellen und personellen Situation der Feuerwehren auch nichts ändern.
    Und diese politischen Mängel und Fehler lassen sich auch durch Blinklichter gleich welcher Farbe nicht ausbügeln.

    Grüße, S.O.

  • ich weiß dass Sonderrechte keiner Kennzeichnung bedürfen,
    wir reden in diesem Kontext aber sicher auch davon dass die FFler "freie Bahn" haben wollen und dieses auch insbesondere
    bei eigenen Rotphasen an Lichtzeichenanlagen auch vom Querverkehr einfordern werden.


    Oder wollen FFler rasant auf eine Ampel zufahren - dann aber die Rotphase abwarten ?
    Oder wollen FFler dem Vordermann mit exakt Tempo 30, 45 oder 50 hinterhertuckern ?


    Dieses Wegerecht MUSS kenntlich gemacht werden,
    und dazu ist das blaue Licht etabliert.
    So meinte ich das.




    Sonderrechte oder Handlungen nach dem rechtfertigenden Notstand brauche keine Lampen ...
    aber schön wäre eine Kennzeichnung dann trotzdem weil du ansonsten immer wieder von Rentnern zur Einhaltung der STVO genötigt
    oder mit OWI-Anzeigen überhäuft wirst weil sie dich wiederholt als rücksichtslosen Verkehrsrüpel erwischen ...



    ... eine gewisse, gut sichbare "Entschuldigung" könnte da zum gegenseitigen Verständnis hilfreich sein,
    aber solange es kein blaues Licht ist, verpflichtet es niemanden zu nichts.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • wir reden in diesem Kontext aber sicher auch davon dass die FFler "freie Bahn" haben wollen und dieses auch insbesondere bei eigenen Rotphasen an Lichtzeichenanlagen auch vom Querverkehr einfordern werden.

    [vain] Und genau darin sehe ich das Problem (und wird es in der Praxis Probleme, sprich Unfälle, geben)


    ... aber schön wäre eine Kennzeichnung dann trotzdem weil du ansonsten immer wieder von Rentnern zur Einhaltung der STVO genötigt oder mit OWI-Anzeigen überhäuft wirst weil sie dich wiederholt als rücksichtslosen Verkehrsrüpel erwischen ... ... eine gewisse, gut sichbare "Entschuldigung" könnte da zum gegenseitigen Verständnis hilfreich sein ...

    Aus meinder Sicht darf die Frage nicht lauten: "Wie komme ich am schnellsten zum Gerätehaus", sondern "Wie komme ich am sichersten dahin".
    Dazu gehört, wie oben schon erwähnt, eine entsprechende Infra- und Personalstruktur, aufgebaut auf und von der politischen Ebene.


    Ich persönlich beweifel, das ein bewusstes(!) politisches Organisationsverschulden der Kommune (insb. des Bürgermeisters als "Feuerwehrchef") eine hinreichende Begründung für die Anwendung der Sonderrechte (zur Erfüllung ... dringend geboten!) für den einzelnen FwM/FwF darstellt.
    Denn wenn wir mal ehrlich sind, Einsatzkräfte, die mehrheitlich mehr als 2, max. 3 km Anfahrt zum Gerätehaus haben, können die (politisch) geforderten Zeiten unmöglich einhalten, egal ob mit oder ohne Kennzeichnung.


    Damit entfällt aber IMHO zwangsläufig die Gesamt-Begründung für die Anwendung der Sonderrechte, da ja jede einzelne Übertretung der StVO notwendig sein muss, um den Auftrag zu erfüllen.


    Wenn ich also meinen hoheitlichen (Einsatz-)Auftrag schon vom Ansatz her nicht erfüllen kann, bin ich dann noch berechtigt, Sonderrechte geltend zu machen?
    Spannende Frage ... die IMHO leider gerichtlich nur rudimentär eine Würdigung findet.


    Aber davon ab ... solange FwM/FwF zum Gerätehaus "rasen" und jede noch so abwägige Möglichkeit nutzen, dies zu legalisieren,
    solange wird sich auch auf politischer Ebene nichts ändern, weil der notwendige Druck für die Umsetzung von Veränderungen fehlt.

    Grüße, S.O.

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