Mal wieder: Der Wille der Obrigkeit :-(

  • Nabend Zusammen,


    aktuell stehe ich gerade in einer eher unerfreulichen Diskussion mit einer kommunalen Verwaltung, die
    möchten, dass die Fotos der ihnen gehörenden Fahrzeuge aus dem Internet verschwinden sollen. Wie in
    so einem Fall war die Begründung "wir wollen keine Präsentation auf privaten Seiten".


    Da ich nicht vorhabe, in letzter Konsequenz klein beizugeben, bin ich auf der Suche nach dem einen oder
    anderem Argumentationshinweis.


    Interessant ist vieleicht noch, dass das ganze zwar ein geplanter Foto-Termin war, der aber nicht auf dem
    jeweiligen Gelände der Wache stattgefunden hatte, das Argument des Privatgrundstück zählt daher nicht.


    Da das ganze letztlich auch Auswirkungen auf die Fotos bei BOS-Fahrzeuge.info haben, stelle ich die Frage
    einfach mal hier ...


    Viele Grüße,
    Tobias

  • naja, das Gleiche was Usern geraten wird:
    ... wenn alle Regeln befolgt wurden besteht kein Anspruch auf Löschung,


    wenn man es sich nicht versauen will dann macht man es eben aber doch.


    Ich würde im Einzelfall entscheiden und zwar hinter den Kulissen,
    denn wenn sowas groß und breit öffentlich diskutiert wird hat es u.U. tatsächlich Auswirkung
    auf die Galerie wenn sich nämlich Andere auf diesen Vorgang beziehen ....

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Sachlich argumentieren und ruhig alle "Konsequenzen" aufmalen.
    Wenn man sich an alle "Regeln" gehalten hat, sprich: Die Fahrzeuge wurden auf öffentlichem Grund aufgenommen, dann sind die Meinungen einer "Obrigkeit" irrelevant!
    Weiterhin würde ich an den hoffentlich vorherrschenden Gerechtigkeitssinn appellieren. Jeder Trottel mit einem Smartphone stellt sich heute an den Straßenrand, fotografiert was er will, paukt das in die Weiten des Internets und freut sich einen Keks.
    Leute mit Sachverstand und Engagement, vollkommen wie geartet, setzen alles Mögliche in Bewegung, damit gutes Bildmaterial entsteht und sollen dafür noch abgewatscht werden?
    Dabei vielleicht noch mitklingen lassen, dass man solche Fahrzeuge nicht aus dem Blickfeld der Allgemeinheit entziehen kann. Wer das will, muss seine Fahrzeuge in der Garage lassen. Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen stehen nun einmal im öffentlichen Interesse, daran kann auch der vermeintliche Kleingeist einer Obrigkeit nichts ändern. Sowas ist in meinen Augen Willkür und kleines "Führergehabe"!

    Grüße vom Marcel
    Global Head of durcheinander Mensch :cursing:


    If anybody meint, er must what with mir klären, so he kann everytime use the Nachrichtenfunktion!

  • Die Fahrzeuge werden bei Übungen, Einsätzen, Feiern usw. auch von den örtlichen Zeitungen abgebildet. Als weiteres Argument. Im Netz tauchen sie so oder so auf.

  • Die öffentliche Stelle sollte bei solchen Wünschen auch ein überwiegendes Interesse geltend machen können.


    Beispiel:
    Ich fotografiere und beschreibe detailiert einen Einsatzwagen eines polizeilichen Sonderkommandos, inkl. Fotos von der möglichen Bewaffnung und der Unterbringung dieser. Da die Behörde ein schutzwürdiges Interesse bezüglich der Unversehrtheit von Material & Besatzung sieht oder auch taktische Gefährdungen befürchtet werden, kann eine Lösch-Aufforderung durchaus berechtigt sein.


    Zur Kommune:
    Möchte diese geheim halten ob sich das Blaulicht vom Löschfahrzeug rechts oder links herum dreht? Lächerlich.
    Möchte diese geheim halten was im Türöffnungskoffer ist und wo sich dieser auf dem Fahrzeug befindet? Da kann man mal abwägen, würde hier aber den Dokumentationswert als größer bewerten - da der Sicherungsaufwand der Kommune nicht unverhältnismässig ist.


    Wenn du dir Mühe machen möchtest, erbittest du eine ausführliche Begründung der Aufforderung. Gern soll dir auch dargelegt werden, auf welchen Grundlagen das ganze beruhen soll. Wenn da nur BlaBla ohne Bezug auf rechtliche Grundlagen kommt, würde ich dem ganzen keine weitere Beachtung schenken. Alternativ bleibt die Aufforderung gleich im ersten Schritt mit Gesehen-Gelacht-Gelöscht zu quittieren.

  • ist ja auch eine Frage der persönlichen Einstellung:


    will ich die Fotos unter allen Umständen online sehen oder habe ich kein Bock auf Stress ?


    Natürlich kann ich sie online stellen und mein Gegenüber sich austoben lassen.
    Auch wenn der keinerlei Rechte hat, so macht es doch Mühe sich mit ggf Schriftverkehr eines gegnerischen Anwalts auseinander zu setzen ... hat man da Lust zu ? wenn ja, nur zu.


    Wenn einem die persönliche Freizeit wichtiger ist als Fotos im www,
    dann ist man eher man geneigt nach zu geben.


    Das macht der Klügere ja sowieso ... heisst es .-)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich fotografiere und beschreibe detailiert einen Einsatzwagen eines polizeilichen Sonderkommandos, inkl. Fotos von der möglichen Bewaffnung und der Unterbringung dieser. Da die Behörde ein schutzwürdiges Interesse bezüglich der Unversehrtheit von Material & Besatzung sieht oder auch taktische Gefährdungen befürchtet werden, kann eine Lösch-Aufforderung durchaus berechtigt sein.

    Da es aber schwer möglich sein dürfte, so ein Fahrzeug ohne "offiziellen" Zugang zu fotografieren, hinkt
    der Vergleich ein wenig. Wobei ich in so einem Fall eh bereits im Vorwege geklärt hätte, was ich mit den
    Fotos machen darf und was nicht. Das so eine Vereinbarung für mich dann auch zu 100% bindend ist, ist
    zumindest für mich klar und nicht einmal im Ansatz diskussionswürdig.

    Gern soll dir auch dargelegt werden, auf welchen Grundlagen das ganze beruhen soll. Wenn da nur BlaBla ohne Bezug auf rechtliche Grundlagen kommt, würde ich dem ganzen keine weitere Beachtung schenken.

    Bislang habe ich nur die Antwort erhalten, dass man "keine Datensätze oder Fotos" auf privaten Homepages
    haben will. Bei der Planung von neuen Foto-Terminen kann, bzw. muss ich mit dieser Aussage leben. Ich bin
    allerdings nicht sonderlich erbaut, wenn es um seit Jahren bestehende Fotos und Datensätze geht.

    will ich die Fotos unter allen Umständen online sehen oder habe ich kein Bock auf Stress ?


    Natürlich kann ich sie online stellen und mein Gegenüber sich austoben lassen.

    Die Bilder sind bereits seit 2013 (BOS-Fahrzeuge.info) bzw. 2014 (auf meiner Homepage) online und haben
    in dieser Zeit zu keinen Rückfragen seitens des entsprechenden Kreises geführt. Und ich gehe mal davon
    aus, dass der Kreis die einschlägigen Seiten auch kennen wird.


    Und mein Wunsch nach zusätzlichen Stress ist eigentlich nicht vorhanden, aber ich finde es auch genauso
    bescheiden, dass es immer wieder Organisationen gibt, die mit an den Haaren herbeigezogenen Ausreden
    eine Veröffentlichung der Bilder verhindern wollen.


    Ich schau mal, wie ich auf die letzte Mail reagiere ... da die Fahrzeuge nicht auf dem Gelände des Kreises
    (Rettungswache, Kreishaus) sondern an frei zugänglichen Orten aufgenommen sind, gehe ich davon aus,
    dass es keinen juristischen Grund gibt, die Fotos und Datensätze löschen zu lassen.


    Und gutstellen muss ich mich mit denen ja nicht mehr, meine Anfrage auf einen Foto-Termin ist ja schon
    negativ beantwortet worden.

  • @ Tobias
    na wenn das so ist: wir sind hier nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so isses"
    deswegen würde ich die Fotos auch online lassen :bruce-lee:

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Da es aber schwer möglich sein dürfte, so ein Fahrzeug ohne "offiziellen" Zugang zu fotografieren, hinktder Vergleich ein wenig. Wobei ich in so einem Fall eh bereits im Vorwege geklärt hätte, was ich mit den
    Fotos machen darf und was nicht. Das so eine Vereinbarung für mich dann auch zu 100% bindend ist, ist
    zumindest für mich klar und nicht einmal im Ansatz diskussionswürdig.

    Natürlich war das überzogen, aber ich denke es wurde deutlich was ich meine. Im Prinzip geht es rein um die Abwägung von berechtigten Interessen. Weiterhin scheint es durch die Aufforderung in absehbarer Zeit keine Basis für weitere Fototermine bei klagender Stelle zu geben, wozu also überhaupt der Aufwand? Ein Verweis auf die Absprachen zum Zeitpunkt des Fototermins sollte, falls überhaupt für notwendig erachtet, genügen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!