Feuerwehr Wolfring (BY) darf Rettungsgeräte nicht einsetzen

  • Per Gemeinderatsbeschluss ist es der Feuerwehr Wolfring untersagt den "hydraulischen Rettungssatz mit Rettungsschere, Spreizer und Rettungszylinder zur Befreiung von Unfallopfern weiterhin alarmierbar zu halten. Gleiches gilt für den im Besitz der Feuerwehr befindlichen Defibrillator.
    [...]
    „So tragisch ist das nicht“, hält der Fernsterbacher Bürgermeister Hans Schrott dagegen und erklärt: „Die Gemeinde hat ja selbst einen Rettungssatz. Der von der Feuerwehr ist 1999 lediglich zu Übungszwecken gekauft worden. Es war von Anfang an klar, dass dieses Gerät nicht im Alarmplan drin ist – und damit waren seit jeher alle einverstanden.
    „Von der ILS werden keine Feuerwehren mehr alarmiert, sondern Gerätschaften.“ Folglich sind Geräte, die nicht offiziell im Alarmierungsplan gelistet sind, quasi nicht existent."


    Hier der ganze Artikel im Wochenblatt: Artikel


    Ich stell mir das gerade an einer Einsatzstelle, VU PKW vor: "schauen sie mal, den Spreizer den sie da in unserem Feuerwehrauto sehen, der existiert gar nicht, also können wir den auch nicht nutzen"... -.-
    Muss man das unbedingt immer komplizierter machen als nötig?

  • Kann mir das mal jemand entzerren?


    Derzeit verstehe ich das Problem nicht. Also wieso man den Betrieb untersagt hat. Ich verstehe nur den Teil der Gemeindeverwaltung was die Kosten betrifft. Das Verfahren ist ja bekannt... man schafft aus irgendwelchen Töpfen an... und dann kommt irgendwann Wartung/Ersatz und dann reicht das Geld nicht mehr und die Feuzerwehr will mehr von der Kommune. Da verstehe ich schon deren bedenken.
    Aber wieso dann das Nutzungsverbot?

  • Es geht darum, dass die Feuerwehr, einst für Übungszwecke beschafft, entsprechendes Gerät auf dem Fahrzeug mitführt. Dieses haben die bisher wohl auch einsetzen können, weil die Fahrzeuge, LF oder MZF alarmiert worden sind. Jetzt mit der Umstellung auf die ILS Amberg, werden aber nicht mehr Fahrzeuge, LF oder MZF, sondern Gerätschaften, wie etwa Schere/Spreizer (oder vllt. allg. hydr. Rettungsgerät) alarmiert. Da diese mitgeführten Geräte jedoch nicht offiziell auf dem Fahrzeug sind, können die von der ILS diesbezüglich auch nicht alarmiert werden.
    Dazu kommt, dass der Kommandant der FF Dürnricht in eben jenem Gemeinderat sitzt; die FF Wolfring unterstellt ihm nun, dass er durch den Gemeinderatsbeschluss dass die FF Wolfring diese Gerätschaften nicht mehr einsetzen dürfe, seine eigene Wehr bevorzugen zu wollen.


    Scheint mir so, als ob durch eine Umstellung, dass es offiziell mit auf dem Fahrzeug mitgeführt würde, eine Verschiebung der Unterhaltskosten zu geben, und dass der Gemeinderat diesbezüglich keine Mehrkosten will.


    Was ich dagegen nicht ganz verstanden hab ist der Satz "Die Gemeinde hat ja selbst einen Rettungssatz. Der von der Feuerwehr ist 1999 lediglich zu Übungszwecken gekauft worden" - das klingt für mich wie "wir haben nen Rettungssatz im Rathaus oder Bauhof"...?!

  • Der 1999 zum Üben gekaufte Rettungssatz ist der, welcher jetzt nichtmehr eingesetzt werden soll. Ich finds ja interessant dass eine Gemeinde der Feuerwehr etwas kauft, nur damit diese damit üben kann. Wobei es ja eigentlich relativ sinnlos ist damit zu üben, weils im Einsatz eh nie genutzt wird, da kommt dann ja eine andere Feuerwehr mit ihrer Ausrüstung. Und diese sollten ja sowieso ausgebildet sein.

  • Waldi
    Vermutlich ist das nur eine Formulierung gewesen um sowas zu beschaffen, obwohl sie kein Fahrzeug haben in das das nach Plan passt. Somit ist fürs Papier nur Übungsgerät auf dem Auto.


    @EF
    Der Rettungssatz der Gemeinde ist wohl der bei der anderen Ortswehr.
    Was mich dann aber eher irritiert. Sicher... die ILS ruft nur Gerätschaften aus. Dann würde die Wehr nicht mehr für derartige Einsätze alarmiert werden. Aber sie könnten dadurch prinzipiell weiterhin das Gerät nutzen, sofern es mal zufällig gebraucht würde. Kommt ja mal vor, dass sich "eingeklemmte Person" erst vor Ort zeigt obwohl man nur zum Ölfleck entfernen gekommen ist. Daher irritiert mich das Verbot. Dem Artikel nach dürften sie es ja selbst dann nicht verwenden.

  • Wenn der VU im eigenen Ort der betroffenen FF ist, wird sie ja mit alarmiert, ob der Rettungssatz bei der ILS gelistet ist oder nicht. Sie werden nun nur nicht mehr außerhalb ihres Ortes zu einem normalen VU gerufen, weil sie bei der Leitstelle nicht mehr über einen Rettungssatz verfügen.

  • Daher irritiert mich das Verbot. Dem Artikel nach dürften sie es ja selbst dann nicht verwenden.


    eben, genau das finde ich das sinnlose, dass laut Gemeinderatsbeschluss diese nicht verwendet werden dürfen.


    Und dass die andere Wehr welche hat kann ja sein, aber im Artikel wird auch noch drauf hingewiesen "dass laut Gesetzgeber bei jedem Unfall zwei Rettungsspreizer vorhanden sein müssen". Scheint mir so dass ohne die FF Wolfring damit dann nur einer vor Ort wäre

  • Wenn der VU im eigenen Ort der betroffenen FF ist, wird sie ja mit alarmiert, ob der Rettungssatz bei der ILS gelistet ist oder nicht. Sie werden nun nur nicht mehr außerhalb ihres Ortes zu einem normalen VU gerufen, weil sie bei der Leitstelle nicht mehr über einen Rettungssatz verfügen.


    So hätte ich es auch gedacht. Fänd ich auch ok. Aber offenbar ist auch das untersagt. Sprich selbst wenn sie einen VU im ort haben und sowieso dort sind sollen sie den Rettungssatz nicht ausladen dürfen.
    Wobei mich hier auch mal die rechtliche Lage interessieren würde. Wenn Gerät an der E-Stelle vorhanden ist und umgehend benötigt ist, weil akute Lebensgefahr vorliegt... stehen da nicht Dinge wie "rechtfertigender Notstand" über Gemeinderatsbeschlüssen. Zumindest kann man doch von Lebensgefahr ausgehen wenn ein AED oder Rettungssatz zum Einsatz kommt? Das Gerät wäre ja einsatzbereit und die Wehrmitglieder auch in der Anwendung geschult.


    Wenn müsste also der Gemeinderat die Mitführung auf dem Fahrzeug untersagen.

  • Wobei mich hier auch mal die rechtliche Lage interessieren würde. Wenn Gerät an der E-Stelle vorhanden ist und umgehend benötigt ist, weil akute Lebensgefahr vorliegt... stehen da nicht Dinge wie "rechtfertigender Notstand" über Gemeinderatsbeschlüssen.

    Schon einmal darüber nachgedacht, dass der Übungs-Rettungssatz möglicherweise keine regelmäßigen
    Kontrollen / Prüfungen erhalten hat, und er deswegen unter Umständen nicht einmal eingesetzt werden
    dürfte?


    Nachvollziehbar sind für mich schon lange viele Beschlüsse der Politik nicht mehr ... da wird sehr oft der
    eigentliche Sinn einer Entscheidung vergessen, manchmal könnte man meinen, das eigene Fortbestehen
    ist wichtiger als eine "richtige" Entscheidung in der jeweiligen Sache.

  • dass 1999 ein Rettungssatz "nur zum Üben" angeschafft wurde ist verwunderlich, denn schon damals gabs kein Geld zu verschwenden. Dass das nur eine Formulierung auf dem Papier sei wurde gesagt ... nun denn ...


    dass plötzlich eine neue LST den Betrieb aufnimmt und anscheinend eine andere AAO umsetzt hat das Thema wohl wieder aktuell werden lassen ...


    dass das Rettungsgerät zwar jahrelang "beübt" und offenbar auch zur Menschenrettung eingesetzt wurde
    scheint wohl klar, daher setze ich die regelmässigen Wartungen usw desselben einfach mal vorraus


    dass das nun verbotene Rettungsgerät zwar an die ESt rangeführt aber nicht mehr eingesetzt werden darf halte ich auch für schwierig, denn da gäbe es zB auch noch die Garantenstellung der FW ... da kann sie helfen weil sie ausgebildet ist und das Gerät dabei hat ... darf es aber nicht ... ich denke dass im Falle einer Güterabwägung
    Menschenleben <-> Verwaltungsvorschrift der Fall klar sein dürfte ... also muss das Gerät runter vom Fahrzeug


    ausserdem ist der Rettungssatz nun > 15 Jahre alt,
    ich denke es wäre eh ein neuer fällig weil viele moderne Fahrzeuge mit dem alten Gerät kaum/schwer zu knacken ist, von demher will man sich vielleicht einfach nur die Folgekosten einer Ersatzbeschaffung sparen indem man sagt "den alten Kram dürft ihr gar nicht einsetzen"


    letztendlich wird es doch dort Regelungen geben welche Ausrüstung in welcher Zeit wo zur Verfügung stehen muss
    und wenn die Gemeinde das trotz des neuerlichen Verbots sicher stellen kann dann hat die Wehr eben "Pech" gehabt,
    denn genauso wie man dem Gemeinderat unterstellt er würde seine Wehr bevorzugen kann man der anderen Wehr auch unterstellen dass sie sich nicht degradieren lassen will .... die FF ist nun mal ein politischer Spielball,
    die Arbeit machen die kleinen an der Basis, entscheiden tun aber andere ... so ist das leider !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Und ich habe immer gedacht, dass die Dienstvorschriften der Feuerwehren auf die Nutzung von Mannschaft UND Gerät basiert. Umso verwunderlicher und unverständlicher ist es für mich, wie GERÄTSCHAFTEN alarmiert werden können. Kann mir mal jemand den Sinn erklären? Mit welchen Gerätschaften geschieht das? Mit allen?

  • Wenn in einer bayerischen ILS ein Notruf aufläuft und der Disponent in seine Zaubermaschine zum Beispiel "B3" eingibt, dann ist das "Gerät" hinterlegt, was alarmiert werden soll. "Gerät" sind aber nicht nur Geräte, sondern auch Löschwasser und Personal. Das "Gerät" ist dann aber mit einem Fahrzeug verküpft und letztendlich werden dann doch Fahrzeuge alarmiert. Der Rechner weiß dann auch, welches Gerät schon zusätzlich "mitalarmiert" wurde und schickt nicht noch ein zweites Fahrzeug, da ja zum Beispiel eine Steckleiter auch auf dem HLF drauf ist, obwohl dieses eigentlich wegen den Atemschutzgeräteträgern alarmiert wurde.
    Der Rechner frägt dann diese Liste von oben nach unten ab und alarmiert dann entsprechend das Material.
    Das erste "Gerät" ist dabei aber immer die Ortsfeuerwehr.
    Alles was die dann aus der Liste schon selbst vorhalten, wird nicht von extern mit dazu alarmiert.


    Was dann von der eigenen Feuerwehr ausrückt entscheidet letztendlich allerdings der Kommandant, da die ILS bei der Feuerwehr ausschließlich einsatzbegleitend (hätte gerne) tätig ist und nicht wie beim RD einsatzleitend (muss).

  • Schon einmal darüber nachgedacht, dass der Übungs-Rettungssatz möglicherweise keine regelmäßigen
    Kontrollen / Prüfungen erhalten hat, und er deswegen unter Umständen nicht einmal eingesetzt werden
    dürfte?


    Da er die vergangenen 15 Jahre offenbar eingesetzt wurde ging ich von einer Wartung aus.


    Das Problem wird eher sein, dass der Rettungssatz weder auf deren LF8 oder deren kleines MZF gehört. Da wird man sich damit behelfen "Übungsmatrerial" durch die Gegend zu fahren, Wäre ja auch sonst verwunderlich als Wehr Übungsmaterial für etwas zu beschaffen was man nie verwenden würde.

  • Das Problem wird eher sein, dass der Rettungssatz weder auf deren LF8 oder deren kleines MZF gehört. Da wird man sich damit behelfen "Übungsmatrerial" durch die Gegend zu fahren, Wäre ja auch sonst verwunderlich als Wehr Übungsmaterial für etwas zu beschaffen was man nie verwenden würde.

    Beim ersten Satz weiß ich gerade nicht wie du das meinst. Der Rettungssatz ist/war fest auf dem LF verbaut und gut, jeder hat ne andere Definition von klein, aber deren MZF würde ich jetzt nicht als klein bezeichnen ;)

  • ^Naja, da steht was an Ausrüstung auf dem Fahrzeug ist, ob das von Anfang an drauf war ist daraus nicht ersichtlich ;)
    Im Feuerwehr-Forum schrieb ein Kamerad der Wehr das 1999 die vorhandene Rettungsschere mit Handpumpe um ein Aggregat und einen Spreizer zu einem vollständigen Rettungssatz ergänzt wurde.

  • Naja, da steht was an Ausrüstung auf dem Fahrzeug ist, ob das von Anfang an drauf war ist daraus nicht ersichtlich ;)

    Hat irgendjemand etwas anderes behauptet? ?(
    Wenn man sich die Bilder mal ansieht, sieht man aber auch, dass das Aggregat vernünftig verbaut wurde.
    Und Schulsani wollte, so wie ich das verstanden habe, wissen ob das Gerät fest verbaut ist oder nur im Bedarfsfall eingeladen wird (schnell hinten ins MZF geworfen oder an Stelle der TS auf dem LF verlastet wird, zum Beispiel).


    Dann gab es ja schon vor 99 ein hydraulisches Rettungsgerät in Wolfring, welches quasi nur auf den Stand der Technik gebracht wurde.
    Dann ist aber die große Frage, wem gehörte bis 99 die handbetriebene Schere und wann bekam Dürnsricht den Rettungssatz?

  • Steffen Kasuchke
    Nein das meinte ich nicht. Ich meinte damit eher, dass hier eine Wehr offenbar ein "Upgrade" durch die Hintertür erzwingen will. Denn an sich ist das eine Dorfwehr mit einem gewöhnlichen LF8. Und irgendwie rüstet die sich immer weiter auf. Wie du schon schriebst... das MZF ist nicht klein... für eine so kleine Wehr sogar ziemlich groß. Mit dem kompletten Rettungssatz bringt man das LF8 auf ein Niveau was so nie vorgesehen war.


    An sich ist sowas ok. Wenn die Wehr das Geld hat und alles ordentlich verbaut und die Mitglieder ausbildet ist erstmal alles toll. Macht ja auch sicher mehr Spaß was gescheites in der Garage stehen zu haben und nicht immer neidisch auf die umliegenden Wehren schielen zu müssen. Das Problem der Kommune sind vermutlich eher die Folgekosten. Was irgendwann mal ohne Zusatzkosten beschafft wurde wird irgendwann selbstverständlich. Wenn das alte Fahrzeug mal ausgetauscht wird, ist die Enttäuschung groß wenn in Zukunft nichts dasteht für das ein Rettungssatz eingeplant ist... oder anders gesagt. Wenn der Rettungssatz mal kaputt ist steht man schnell da und will einen neuen... wenn dann die Eigenfinanzen nicht so prall sind soll schnell die Kommune herhalten...

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