Ausnahmegenehmigung für Rettungsdienst im Europarecht

  • Entscheidend ist hierbei aber, dass damit nur die Notfallrettung gemeint ist und nicht der KTP. Bei letzteren sehe ich eine Ausschreibung ebenfalls als unkritisch an. Wobei die Rettung in meinen Augen in kommunale- bzw. noch besser in Landeshand gehört

  • Hier nochmal die Meldung vom Kreuz.


    http://www.drk.de/pressemeldun…-fuer-rettungsdienst.html


    Da steht jetzt schon ein bisschen mehr drin. Und Krankentransporte dürften bedingt wohl auch mit abgedeckt sein.
    Die Einzigen, die es nicht betrifft, sind wohl die Unternehmen wie es sie zu Abertausenden (Achtung, hier wird maßlos übertrieben ;) ) in Berlin gibt. Diese sind ja auschließlich für den KTP zuständig und fallen dadurch nicht unter die Ausnahmeregelung. Wenn aber mit KTWs, die auch für die Notfallrettung vorgesehen sind der KTP abgewickelt wird, fällt es dann wieder unter diese Ausnahmeregelung.

  • Dann sollte man das besser unterteilen. Ich nehme an die wollten damit die Regionen mitabdecken in denen MZF/NKTW unterwegs sind. Ergibt ebenfalls noch Sinn. Ein reiner KTW sollte in meinen Augen ausgeschrieben werden, da eine Sonderregelung hier völlig unnötig ist. Eine Ausschreibung enthält ja Vorhaltung usw.. Da KTW A2 nicht zur Notfallrettung vorgesehen sind , wäre eine Ausschreibung absolut angemessen. Und die sehr seltenen Notfälle kann ein KTW vom Privaten genauso gut abdecken wie jeder andere auch.


    Was der Rettungdienst dringender als eine Ausschreibung braucht sind engere Qualitätsstandards. Aber das müsste man mal national angehen. Wird aber garantiert an den Hiorgs scheitern.

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