Slicktop in Deutschland

  • Die amerikanischen Slicktops dürften den meisten ja bekannt sein. Zivile als auch beklebte Einsatzfahrzeuge, die über keine offensichtlich verbaute Sondersignalanlage (Dachbalken) verfügen und nur über einzelne Blitzer eine 360° Abdeckung erzielen.
    Solche Lösungen gibt es in Deutschland bis jetzt nur an ein paar Scania Fahrzeugen (HRB 32 FF Obertshausen, HLF 20 BF Ratingen).


    Heute bin ich allerdings auf dieses Video gestoßen: https://www.facebook.com/photo…8968467&type=3&permPage=1
    Es heißt, das Fahrzeug gehört einer "Ermittlungsbehörde" und sei eines von mehreren Fahrzeugen. Die Firma die sich hier selbst präsentiert schreibt dazu "Bei diesem Fahrzeug, handelt es sich um ein Fahrzeug einer von uns ausgestatteten Flotte. Das Fahrzeug besitzt zudem noch eine deutsche Tonfolge sowie eine Mobile Kennleuchte. Das Fahrzeug gehört zu einer Spezieleinheit in Deutschland und ist legal auf deutschen Strassen unterwegs."


    Ob die "mobile Kennleuchte" allerdings viele Auftritte auf dem dafür angedachten Platz (Fahrzeugdach) haben wird, bezweifel ich einfach mal ganz stark. Der Insignia leuchtet sowieso schon wie ein Weihnachtsbaum, da fällt eine Movia-D LED gar nicht auf oder sollen die Kollegen der Polizei da eine Rotafix drauf stellen :kranklach:

  • sehr geil, sehr sehr geil !


    ich bin ja sowieso der Meinung dass Zivilfahrzeuge viel zu schlecht zu erkennen sind,
    das hier ist definitiv ein richtiger Schritt !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Eine Movia bringt schon eine Menge bei nem Insignia. Die Blitzer im Stoßfänger sind toll... aber aus der Entfernung kaum sichtbar... von anderen Autos verdeckt etc.


    Als Ergänzung ist das System gerade bei so "halb zivilen" Fahrzeugen hervorragend. Generell wundere ich mich wieso man in weiten Teilen Deutschlands was Blaulicht angeht so sparsam ist. Die Sichtbarkeit wird durch ein paar zusätzliche Module so sehr erhöht...
    Reine Slicktops dürften bei den meisten Fahrzeugen aber nicht ausreichen... bei nem T5 käme man vielleicht hin... aber nicht bei Mittelklassekombis...

  • Da das Fahrzeug nicht von einem deutschen Halter bei einer deutschen Zulassungsstelle nach deutschen Vorschriften zugelassen wird / werden muss, passt der Weihnachtsbaum zulassungsrechtlich.

  • Da das Fahrzeug nicht von einem deutschen Halter bei einer deutschen Zulassungsstelle nach deutschen Vorschriften zugelassen wird / werden muss, passt der Weihnachtsbaum zulassungsrechtlich.


    Nicht? Ich hab da bei Amber-Products-Germany aber was anderes gelesen: :geistesblitz:


    Zitat

    Das Fahrzeug gehört zu einer Spezieleinheit in Deutschland und ist legal auf deutschen Strassen unterwegs.

  • Da steht, dass es einer "Spezial"einheit in Deutschland gehört. Nicht einer deutschen "Spezial"einheit.
    Auch die Nutzung deutscher Straßen ist nicht auf nach FZV zugelassene Fahrzeuge beschränkt.

  • Naja es gibt genug zugelassene Fahrzeuge mit intersection Lights in Deutschland... ist hier in der Region bei RTW nicht unüblich...
    Und da das Fahrzeug so zugelassen wird... wo ist das Problem?

  • Da steht, dass es einer "Spezial"einheit in Deutschland gehört. Nicht einer deutschen "Spezial"einheit.
    Auch die Nutzung deutscher Straßen ist nicht auf nach FZV zugelassene Fahrzeuge beschränkt.

    ich gebe es gleich zu und frage mal ganz naiv:


    am Fahrzeug sehe ich eine "deutsche" Umweltplakette und ein "deutsches" Kennzeichen,


    warum sollte das Fahrzeug dann nicht nach "deutschem Recht" zugelassen sein und durch den "deutschen TÜV" abgesegnet werden ?



    oder das Pferd anderum aufgezäumt:
    kann es sein dass der Wagen zu einer ausländischen Org gehört,
    die den Wagen nach den in ihrem Heimatland geltenden Regeln hat ausbauen lassen,
    er nicht zur HU zum TÜV muss sondern hier widerum die Regeln des Heimatlandes gelten,
    das Fahrzeug aber dennoch deutsche Tarnkennzeichen bekommt ??


    und wo wir gerade dabei sind:
    Fahrzeuge der Bundeswehr (und der Bundespolizei ?) unterliegen doch auch anderen Bestimmungen und müssen nicht zum "deutschen TÜV" ... vielleicht ist es also ein Fahrzeug von denen ?
    dann würde auch das AKZ passen ... :)

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  • Was spricht gegen einen deutschen Halter:

    • die Anlage ist arg ungewöhnlich
    • das Fahrzeug hat "auch" ein deutsches Tonsignal
    • bei einem zivilen Exotenfahrzeug würde man keine derart auffällige SoSig wählen > muss also Teil einer Serie sein > wer fährt viele ziv Opel Insignia?


    Was spricht für den vermuteten Halter:

    • andere Fahrzeuge des selben unterstellten Halters haben ähnliche SoSig-Elemente
    • der unterstellte Halter flottet gerade von Ford auf Opel um
    • der unterstellte Halter ist im Raum S gut vertreten
    • bei Tarnkennzeichen ist vieles möglich, vor allem wenn man diese Kennzeichenart auch noch selbst ausgeben darf
  • Also eine derartig auffällige SoSi ist für einige Bereiche bei Zivilfahrzeugen doch denkbar. Also vielleicht nicht für die örtliche Polizeidienststelle. Aber bei Fahrzeugen die viele Signalfahrten haben und eigentlich nicht im öffentlichen Raum geparkt werden und es lediglich um eine unauffällige Anfahrt geht bzw. darum sich in der Öffentlichkeit bewegen zu können ohne SOFORT erkannt zu werden. Das das Auto keiner genaueren Betrachtung standhält ist klar... aber gerade bei Spezialeinheiten ist das doch oft nicht nötig.


    Wüsste daher nicht was gegen eine Zulassung in Deutschland spricht. Und Intersectionlights kommen immer wieder durch den TÜV

  • Was spricht gegen einen deutschen Halter:
    ...
    Was spricht für den vermuteten Halter:
    ...

    nimm mal bitte Kontakt zu mir auf - ich kann dich wg der Einstellungen nicht erreichen

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  • Das das Auto keiner genaueren Betrachtung standhält ist klar... aber gerade bei Spezialeinheiten ist das doch oft nicht nötig

    genau, es kommt auch immer auf den "Kundenkreis" an.
    Der Normalbürger sieht, wenn überhaupt, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht "stimmt" und kommt nicht auf die Lösung. Denkt vielleicht an einen Hobbyschrauber.


    Der Professionelle riecht den Braten allerdings sofort.
    Aber dann dürfte es zu spät sein.
    Daher ist auch das egal.


    Solange solche Lösungen noch selten sind sind sie auch kaum bekannt und darum auch wieder unauffällig.


    Allerdings verhelfen auch solche Diskussionen zur Bekanntheit ...

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  • kellern
    Du siehst das auch nicht als professioneller wenn das Auto mal eben an dir vorbeifährt. Auf dem Supermarktparkplatz werden sie nie stehen... da würde man es natürlich im vorbeigehen sehen. Und selbst wenn du als geschulter Beobachter an der Kreuzung im Auto neben dir sowas erkennst ist das erstmal nicht so relevant. Das Auto soll nur keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen... und das tut es im Alltag nicht.
    Wie gesagt... das Auto wird sicher nicht für Observationen verwendet.


    Generell sähe ich es als Fortschritt wenn man mehr in Lichttechnik investieren würde...

  • Naja es gibt genug zugelassene Fahrzeuge mit intersection Lights in Deutschland... ist hier in der Region bei RTW nicht unüblich...
    Und da das Fahrzeug so zugelassen wird... wo ist das Problem?


    Die StVZO kennt keine Intersection lights - drum können die auch nicht zugelassen sein. Entweder schaut der Prüfer weg, sie werden nach Prüfung angeklemmt oder sie sind mit einer Ausnahmegenehmigung gesegnet. So und nicht anders läufts derzeit und man hofft wohl, daß mit der zunehmenden Verbreitung von Intersection lights diese irgendwann legal werden.

  • Die StvZO verbietet aber nicht alles was sie nicht kennt. Tatsächlich ist damit aber auch jede Genehmigung ein Einzeflall.
    Zumindest mir scheint es so, dass solche Einzelfälle immer öfter beim TÜV durchkommen.

  • mal blöd gefragt:


    gibts für sowas nicht auch sowas wie eine "ABE" ?


    und wenn man die hat ... dann ... ?

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  • Nein gibt es soweit ich weiß nicht.
    Denn gäbe es die, dürfte sich das ja jeder ans Auto bappen. Generell dürfte es keine Blaulichter mit ABE geben. Deshalb wird der ganze Kram ja auch penibel eingetragen (schau mal in den Fahrzeugschein). Die Typgenehmigung hat min Deutschland für solche Sonderteile nicht... daher könnte prinzipiell auch jeder TÜV-Prüfer eine Fahrzeugabnahme verweigern (Blaulicht blendet).

  • naja mit "ABE" dachte ich eher an eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung..."


    und die Erlaubnis wer sowas einbauen darf regelt die StVo


    Damit würde dann eine aufwändige Einzelabnahme entfallen.


    Der Prüfer müsste nur gucken:
    - ist das Teil für Fahrzeug xy zugelassen ?
    - verbaut und funktioniert wie vorgesehen ?
    - EU- / CE- / "ABE" ... vorhanden ?
    - Fahrzeug fällt unter § StVZO .... ?


    --> genehmigt

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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  • Da herrscht viel Unwissen und good will bei den Prüfern.
    Jedoch müssen alle Lampen in Deutschland eine CE-Zulassung haben - in dieser steht unter anderem drin, das ein Frontblitzer (wie der Name schon sagt) für die Montage in Fahrtrichtung und Abstrahlung nach vorn sowie Streuung x° zu den Seiten gedacht ist. Damit kann der nicht als Seiten- oder Heckblitzer verwendet werden. In Karlsruhe stehen ja nicht umsonst von jeder Lampe ein baugleiches Stück, welches geprüft und dann zugelassen wird.

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