Krankentransport wegen Privat-Termin verweigert Rettungssanitäter gefeuert


  • Notfall=dringend, Krankenbeförderung=nicht dringend, da disponibel (Regelung in meinem RD-Bereich sind beispielsweise drei Stunden, das wird bei der Auftragsannahme auch so kommuniziert!).


    Was hier nicht bekannt ist: Wie lange "liegt" der KTP schon? Kann ja sein, das es im dortigen RD-Bereich auch so Vorgaben wie bei euch gibt ("3 Stunden") und auf Grund vorangegangener Notfalleinsätze sind diese 3 Stunden nun bald abgelaufen.... (wobei wir wieder bei "die Leitstelle weis mehr" wären)


    Zitat


    In vielen RD-Bereichen - inklusive meinem eigenen - gibt es Regelungen, wie mit angeordneten Überstunden der Leitstelle bei Nicht-Notfalleinsätzen verfahren wird. Diese sehen durchgängig ein Verweigerungsrecht des AN vor, wobei meist ist noch ein kleiner Spielraum von 15-30 Minuten eingebaut ist. Offensichtlich fehlte in diesem Rettungsdienstbereich eine derartige Regelung, die diese Konstellation dann völlig geräuschlos geregelt hätte. Und zwar so, wie vom AN jetzt auch gehandelt wurde!


    Aber es ist dennoch nicht der richtige Weg, solche Regelungen dann auf eigene Faust selbst zu erfinden.

  • @Brian und Tomanos
    Selbst eine Priorität 2 (kenne ich als "RTW ohne") wäre nicht eindeutig ob das einen hinreichend dringenden Fall darstellt. Das wäre dann eine Frage fürs Arbeitsgericht, während 1 und 3 eindeutig wären.


    Rescue-M
    Zu deinem ersten Fall... selbst wenn er lang liegt ist das kein Recht auf Überstunden, da kein Notfall. Das ist dann im Zweifel eine Fehldisponierung. Also etwas wofür die Leitstelle geradestehen muss.
    Zu zweiterem: Wenn es keine Regelungen gibt muss der AN selbst entscheiden. Ob die Entscheidung richtig war muss im Zweifel ein Arbeitsgericht klären. Tatsächlich MUSS der AN in so einem Fall selbst erfinden...


  • Rescue-M
    Zu deinem ersten Fall... selbst wenn er lang liegt ist das kein Recht auf Überstunden, da kein Notfall. Das ist dann im Zweifel eine Fehldisponierung. Also etwas wofür die Leitstelle geradestehen muss.
    Zu zweiterem: Wenn es keine Regelungen gibt muss der AN selbst entscheiden. Ob die Entscheidung richtig war muss im Zweifel ein Arbeitsgericht klären. Tatsächlich MUSS der AN in so einem Fall selbst erfinden...


    Du übersiehst, dass auch eine Leitstelle oder RD-Durchführender Pflichten hat (Hilfsfristen, Vorhaltung usw.) Das sind dann oft Dinge "im Hintergrund", die ein "normaler Sani" garnicht weis oder abschätzen kann.


    Ich könnte als Arbeitgeber jedenfalls keinen Mitarbeiter brauchen, der sagt "nö, mach ich nicht" und am nächsten Tag kommt ´n Brief von der "RD-Behörde" mit Aufforderung zur Stellungnahme, Abmahnung etc. Ein paarmal so´n Mist und ich kann ggf. bei der nächsten Ausschreibung/Vergabe mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen und meine Mitarbeiter stehen auf der Strasse.....

  • Rescue-M


    Kann ich absolut verstehen. Aber das muss dann innerhalb der Organisation geklärt werden. Also spätestens nach so einem Vorfall sollte man sich mit dem Betriebsrat und ggf. dem Träger hinsetzen und definieren was Notfall ist und was nicht. Dementsprechend kann man dann auch einen klaren Leitfaden für AN rausgeben. So lang dieser nicht existiert heißt es "Im Zweifel für den AN". Also wenn man z.B. Priorität 2 als Feierabendkiller manifestieren will, dann muss man das eben festlegen und das auch mit dem Betriebsrat.


    Es lässt sich sicher einiges Regeln. Aber das muss eben ausgehandelt werden... mit dem Betriebsrat. Da lassen sich sicher Regelungen finden, dass auch für einen normalen KTP immer 20min Reserve drin sein müssen. Nur muss der AG dann an anderer Stelle entgegen kommen. Aber einfach keine Regelung zu machen, aber dann heulen wenn der AN auf das schwammige allgemeine Arbeitsrecht zurückgreift, ist in meinen Augen verfehlt.

    • Offizieller Beitrag

    Du übersiehst, dass auch eine Leitstelle oder RD-Durchführender Pflichten hat (Hilfsfristen, Vorhaltung usw.) Das sind dann oft Dinge "im Hintergrund", die ein "normaler Sani" garnicht weis oder abschätzen kann.


    Ich könnte als Arbeitgeber jedenfalls keinen Mitarbeiter brauchen, der sagt "nö, mach ich nicht" und am nächsten Tag kommt ´n Brief von der "RD-Behörde" mit Aufforderung zur Stellungnahme, Abmahnung etc. Ein paarmal so´n Mist und ich kann ggf. bei der nächsten Ausschreibung/Vergabe mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen und meine Mitarbeiter stehen auf der Strasse.....

    Wenn die laufenden Transportaufträge im KT nur mit Überstunden abgearbeitet werden können, dann liegt hier ein Organisationsverschulden vor - es ist nicht Aufgabe des AN dafür zu sorgen, dass das Verhältnis zwischen Aufträgen und zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ausgeglichen ist. Hier muss dann bezüglich der Vorhaltezeiten nachgebessert werden - schon aus wirtschaftlichen Gründen, weil Überstunden den AG ja teurer kommen, als die normal finanzierten Vorhaltestunden.


    Ich kann hier immer noch nicht die Verantwortlichkeit des AN erkennen! AG sehen dies ja traditionell gerne anders, worüber wir ja nicht weiter reden müssen. Hier werden AN-Rechte ja oft erst dann geachtet, wenn diese juristisch nicht mehr zu verweigern sind.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es ist dennoch nicht der richtige Weg, solche Regelungen dann auf eigene Faust selbst zu erfinden.

    Manchmal ist dies der erste Schritt, um so eine Regelung zu initiieren, wenn vorher alle Gesprächsversuche gescheitert sind - schon mal drüber nachgedacht? Fast alle Arbeitnehmerrechte wurden in der Vergangenheit nur durch Druck und gesetzlichen Zwang erreicht. Aber auch das ist hier wieder spekulativ! Die belegbare Faktenlage ist - wie oben schon dargelegt - relativ klar auf Seiten des AN (BetrVG).


    Inwieweit er sogar als mitbestimmungspflichtiger Betriebsrat diesen Überstunden nicht zugestimmt hat, weiß man ebenfalls nicht. Diese Mitbestimmungspflicht für Überstunden kann durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ersetzt werden, welche hier ja wohl nicht vorlag. Ansonsten sind diese Überstunden nur in dringenden Notfällen zulässig, hier greift die Regelung für Notfalleinsätze. Niemand wird in dieser Definition einen KTW als dringenden Notfall sehen können. Selbst einfache wirtschaftliche Gründe (fehlende Einnahmen) sind für die Anordnung der Überstunden nicht zulässig.


  • Ansonsten sind diese Überstunden nur in dringenden Notfällen zulässig, hier greift die Regelung für Notfalleinsätze. Niemand wird in dieser Definition einen KTW als dringenden Notfall sehen können. Selbst einfache wirtschaftliche Gründe (fehlende Einnahmen) sind für die Anordnung der Überstunden nicht zulässig.



    Nun, wir wissen nicht, was das für ein KTP war.
    Es gibt KTP, die dringend sind, aber nicht so dringend, dass sie eine Anfahrt mit SoSi rechtfertigen. Auch abrechnungstechnisch lässt sich i.d.R: daraus kein "Notfall" basteln, wenn der anfordernde Arzt eben einen KTW und "ohne Blaulicht" angefordert hat.


    Diese "Grauzone" gibt es bei uns und nennt sich "30-Minuten-Vorgabe"
    Kann die Zeit nicht eingehalten werden, wird der Einsatz zum Notfall-Krankentransport (mit SoSi) hochgestuft.



    Ob es sowas auch woanders gibt, weis ich nicht. Denke aber schon, denn es muss ja was zwischen "höchster Eile" und "kann 3 Stunden liegen" geben.

    • Offizieller Beitrag

    Und hier ist offensichtlich nichts mit Eile angeordnet worden, ob das dann nun "RTW normale Fahrt", "Notfall klein" oder "Notfall-Krankentransport" mit oder ohne SoSi genannt wird.


    Aber auch hier wieder reine Spekulation - es war in dem Artikel weder von langer Wartezeit, noch von Patientenverschlechterung oder sonstigen zur Eile antreibenden Faktoren die Rede. Es war auf der einen Seite von "keiner Notsituation" und auf der anderen Seite von "vermuteter (!) notwendiger Krankenhausbehandlung" die Rede - und zwischen notwendig und notfällig sollte man differenzieren können.




    Zum Thema Sonderrechte sollte man auch noch einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrachten:

    Zitat

    StVO §35
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
    Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
    retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Inwieweit hier im Rahmen einer KTW-Disposition dann Sonderrechte zulässig sind, um irgendwelche Termine einzuhalten, halte ich rechtlich auch für fragwürdig. Aber hierzu bitte bei Interesse einen eigenen Thread aufmachen, damit wir hier nicht Off-Topic geraten!


  • Aber auch hier wieder reine Spekulation - es war in dem Artikel weder von langer Wartezeit, noch von Patientenverschlechterung oder sonstigen zur Eile antreibenden Faktoren die Rede.


    So ist das halt mal bei "Pressemeldungen". Da wird meistens nicht umfassend recherchiert, sondern Schlagworte aufgenommen und ein Artikel draus gebastelt. Evtl. zu befragende Beteiligte oder "Schuldige" halten sich bedeckt ("schwebendes Verfahren" etc. - korrektes Verhalten!)


    Zitat


    Es war auf der einen Seite von "keiner Notsituation" und auf der anderen Seite von "vermuteter (!) notwendiger Krankenhausbehandlung" die Rede - und zwischen notwendig und notfällig sollte man differenzieren können.


    Man kann da viel rein- oder rausdiskutieren, vermuten etc.


    Wir fahren viele Notfalleinsätze, bei denen man vor Ort dann feststellt, dass der Patient zwar ins KH soll, aber Blaulicht halt übertrieben war. Umgekehrt gibt es eben auch KTP "zum KH" , die besser keine 2-x Stunden warten hätten sollen. Das ist ja das Problem - anhand Meldebild/Einsatzstichwort kann man garnix zu 100% sicher entscheiden.... Wir kennen wohl Alle den "Bewusstlosen", der nur besoffen war, den "Besoffenen", der bewusstlos war, den KTP, der zum Notfall wurde und den KTP, der auch mit dem Taxi fahren hätte können.


    Aber das weis man als Arbeitnehmer im RD eigentlich auch, ebenso, dass es auch mal Überstunden gibt, die man nicht geplant hat, die keine Zustimmung vom BR bedürfen etc.


    Womit wir uns wieder im Kreis drehen und gerade bei "Los" stehen: Wer im RD wichtige(!) priv. Termine kurz nach dem geplanten Feierabend plant, der muss auch einkalkulieren, dass ein "Mensch in Not" seinen Termin versaut. Und das ist nicht rein theoretisch, sondern ganz normale Praxis. Und wenn der Termin so wichtig ist, dann setze ich den sicherlich nicht wegen einem Notfall "Bahnhofspenner mit Koplawu" auf´s Spiel. Im konkreten Fall war das aber wohl so. Angeblich "sehr wichtiger Termin" - aber wohl wissend, dass durch einen möglichen Notfalleinsatz der Termin platzt. Also doch nicht so wichtig???


    Klar stinkt das im genannten Fall. Gekündigter AN ist BR-Vorsitzender, BR-Wahlen stehen an. Das riecht ja geradezu danach, ein bestimmtes BR-Mitglied "entsorgen" zu wollen. Natürlich sind AG nicht immer "die Guten", aber der BR eben auch nicht immer....

    • Offizieller Beitrag

    Du scheinst mit deiner Sichtweise ja festgefahren zu sein, die mit sachlicher Argumentation auch nicht zu durchbrechen ist und durch dauernde Wiederholung auch nicht mehr an Durchschlagskraft gewinnt. Hier steht nicht die möglicherweise riskante Planung des Kollegen zur Diskussion, da er ja Glück gehabt hat und keinen Notfall übernehmen musste, sondern lediglich einen KTW hätte fahren sollen, sondern die Ablehnung von Überstunden nach BetrVG in einem nicht dringlichem Fall.


    Alles andere ist konstruiert, Wunschdenken und Fantasie - ich stehe Kreativität durchaus aufgeschlossen gegenüber, aber in dieser Diskussion ist das eben nicht zielführend. Von daher bin ich an dieser Stelle raus.

  • Möglicherweise ist das alles gar nicht der Hauptgrund für die Kündigung gewesen. Vielleicht sah der AG durch die Aktion seines Angestellten seinen Ruf gefährdet und wollte durch die Kündigung sein Ansehen vor dem Träger wieder verbessern.


    Immerhin gilt es ja als Vertrauensbruch zwischen AG und AN, wenn ein Mitarbeiter bzw. Angestellter dem Ansehen der Firma wissentlich durch seine Handlungen schadet. Man könnte also annehmen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist.


    Wenn der AG sein Ansehen durch eine negative Aktion seines Mitarbeiter also gefährdet sehen würde (mal ganz egal ob der AN richtig oder falsch gehandelt hat) und so eventuell bei der Neuvergabe von Rettungsdienstaufgaben in ein schlechteres Licht rücken könnte, stehen natürlich noch höhere Interessen auf dem Spiel. Dann wäre auch Arbeitsplätze in Gefahr.


    Und in unserer heutigen Zeit können öffentliche Aufgaben wie der Rettungsdienst auch europaweit vergeben werden, was es lokalen Unternehmen erschwert. Es drängen auch immer mehr private Anbieter (wie z.B. Falck, ASG und Co) auf den Markt. Da kämpft natürlich jeder um ein Stück des großen Kuchens.

    Zum Glück ist


    :bluelight: "Florian Silbereisen" :bluelight:


    :singing: kein Funkrufname :singing:

  • Servus,


    Möglicherweise ist das alles gar nicht der Hauptgrund für die Kündigung gewesen. Vielleicht sah der AG durch die Aktion seines Angestellten seinen Ruf gefährdet und wollte durch die Kündigung sein Ansehen vor dem Träger wieder verbessern.


    Man könnte auch annehmen, dass es der AG versäumt hat, bzgl. Überstunden für KTP (oder allgemein) einvernehmliche Regelungen zwischen ihm und dem RD sowie zwischen ihm und seinen AN zu treffen.


    Hier sähe ich ganz klar den AG in der Pflicht, denn auch der weis, wie es im RD "abgeht", er kennt auch Arbeitszeitgesetze usw. und ebenso den Vertrag mit dem RD-Träger. In diesem Zwiespalt muss man sich eben bewegen können. Einerseits hat man eine i.d.R. Behörde (Kreisverwaltung etc.), die Weisungen und Anordnungen erteilen kann, andererseits eben (vorwiegend) Arbeitsgesetze usw. innerhalb derer man sich bewegen muss.


    Der Mitarbeiter "auf dem Auto" kann naturgemäss die gesamte Komplexität der Frage- und Problemstellungen nicht überblicken und muss das auch garnicht. In wohl allen Landes-RD-Gesetzen steht sinngemäss drin, dass das RD-Personal der Leitstelle weisungsgebunden ist.


    Zitat


    Und in unserer heutigen Zeit können öffentliche Aufgaben wie der Rettungsdienst auch europaweit vergeben werden, was es lokalen Unternehmen erschwert. Es drängen auch immer mehr private Anbieter (wie z.B. Falck, ASG und Co) auf den Markt. Da kämpft natürlich jeder um ein Stück des großen Kuchens.


    Natürlich - und die möglichen Mitbewerber haben ggf. Konzepte, Überstunden und Anderes besser zu regeln. Dass das geht, zeigt z.B. "mein" RD. Hier haben sich alle Durchführenden (HiOrg und Private) mit dem Rettungszweckverband dahingehend verständigt, dass Krankentransporte abgelehnt werden dürfen, wenn diese zu Überstunden führen würden. Andere Modelle sehen eine besondere Vergütung der Überstunden vor oder erlauben im Fall von privaten Terminen etc. eine sehr flexible Dienstplangestaltung usw.

    • Offizieller Beitrag

    Mal eine Verständnisfrage: Ist das ein Erklärungs-/Deutungsversuch, warum der AG so gehandelt hat, oder soll es eine Rechtfertigung für sein Verhalten sein?

  • Mal eine Verständnisfrage: Ist das ein Erklärungs-/Deutungsversuch, warum der AG so gehandelt hat, oder soll es eine Rechtfertigung für sein Verhalten sein?


    Einfach nur eine Vermutung. Da die Fakten nicht eindeutig sind kann ich also nur vermuten. Ich will keinesfalls irgendein Verhalten rechtfertigen.

    Zum Glück ist


    :bluelight: "Florian Silbereisen" :bluelight:


    :singing: kein Funkrufname :singing:

    • Offizieller Beitrag

    Es tut sich was, leider ist der Artikel nicht für jeden lesbar:
    Artikel in der OZ


    Ich fasse ihn daher an dieser Stelle mal zusammen:


    Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 14. Oktober 2014 könnte es in der Angelegenheit wohl zu einem Vergleich zu Gunsten des gekündigten Sanitäters Michael O. kommen – der DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg müsste ihm dann 100.000€ zahlen.


    Dies ist das Ergebnis eines Anhörungstermines Anfang Oktober vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock. In dieser Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass der seit 32 Jahren beim DRK beschäftigte Michael O. aufgrund eines dringenden privaten Termins einen Krankentransport und keinesfalls einen Notfall abgelehnt habe. Auch der Vorsitzende der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes habe den Eindruck erhalten, dass das DRK wohl einen Krankentransport als Notfalleinsatz aufbausche.


    Das Landesarbeitsgericht wies den DRK-Kreisverband deutlich darauf hin, das Thema Arbeitszeit und Überstunden mit einer klaren Betriebsvereinbarung zu regeln.


    Ebenfalls spielte die ungeklärte Situation des Betriebsrates nach einer Fusion mit dem DRK-Kreisverband Wismar Mitte 2012 eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Kündigung war Michael O. Betriebsratsvorsitzender des größeren und für Personalfragen zuständigen Betriebsrates. Die Neuwahl wurde erst im Dezember 2013 abgehalten, im Laufe derer Michael O. wiedergewählt wurde. Daher sei es auch die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber schon bestand. Zudem hatte das DRK das Gericht erst vier Wochen nach dem Vorfall bezüglich der außerordentlichen Kündigung angerufen, 14 Tage wäre die korrekte Frist gewesen. Da Michael O. als Betriebsratsvorsitzender der Kündigung aus ersichtlichen Gründen nicht zustimmen konnte, war diese gerichtliche Zustimmung unbedingt erforderlich.


    Die vom DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg akzeptierte Abfindungsumme von 100.000€ wäre das Einkommen der nächsten dreieinhalb Jahre (Zeitraum als gewähltes Betriebsratsmitglied) von Michael O. - dieser hat sich jetzt ausreichende Bedenkzeit erbeten, ob er dieses Angebot annimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen von den peinlichen Verfahrensfehler (Frist versäumt, BR-Wahl/-Legitimierung erst nach eineinhalb Jahren) des DRK-Kreisverbandes sind für mich zwei Dinge durch das Gericht deutlich heraus gestellt worden:


    • Offensichtlich wird erst dann ein Fall aus diesem Vorfall, wenn ein Notfalltransport abgelehnt worden wäre. Dass dies nicht der Fall war und nur durch den DRK-Kreisverband der Anschein erweckt wurde - die Formulierung "Aufgebauscht" spricht ja Bände - bestätigt mich in meiner Auffassung, dass diese voreilige Kündigung keine belastbare Grundlage hatte.
    • Eine betriebliche Vereinbarung für Fälle von Arbeitszeitüberschreitung ist dringend notwendig und durch den Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu erstellen. Dieses Versäumnis und die daraus resultierenden Unklarheiten können nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden.
    • Offizieller Beitrag

    Das Landesarbeitsgericht hat endgültig zu Gunsten des gekündigten Kollegen entschieden, nach einem Jahr (bezahlter) Freistellung fängt er jetzt also wieder an.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Teurer Spaß fürs DRK- und das mit Recht.
    Sowieso schon mehr als fragwürdige Kündigungsgründe vorher nicht prüfen zu lassen ist schon ziemlich übel. Aber ich denke bei allen anderen Mitarbeitern ist deren Botschaft angekommen. Das denen dort jedes Mittel recht ist unliebsame Mitarbeiter im Kopf zu haben, hat dort jetzt jeder im Kopf.

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