Ein Krankentransport wird normalerweise von einem Arzt verordnet, dem durchaus bekannt sein sollte, wann ein KTW und wann ein RTW notwendig ist. Ein KTW hat meines Wissens auch einen Dispositionszeitraum von mehreren Stunden (ich glaube drei Stunden, zumindest bei uns).
Sollte kein Arzt diesen KTW verordnet haben, muss die Art der Anforderung ja durch die qualifizierte Abfrage eines Disponenten entschieden worden sein. Also wurde auch hier festgestellt, dass kein die Gesundheit oder das Leben des Patienten bedrohendes Krankheitsbild vorliegt, sondern ein einfacher KTW ausreichend ist.
Wenn Abfrage bzw. Meldebild derart unzureichend ist, dass aus einem KTW ein NAW, dann ist das nicht das Problem der Fahrzeugbesatzung, um das mal ganz klar zu sagen! Hat jeder schon erlebt, ist eine üble Sache, ursächlich liegt das dann aber woanders. Sonst müssten wir ja anfangen, alle KTW-Einsätze mit Sondersignalen zu fahren, um vor Ort eine Gesundheitsgefährdung des Patienten erst einmal auszuschließen.
Krankentransporte haben Zeit und müssen sie auch haben, weil es immer vorkommen kann, dass in der Zwischenzeit dringlichere Transporte anfallen. Terminfahrten sind ein wenig gesondert gelagert, aber diese sind auch rechtzeitig gemeldet. Wenn ich eine halbe Stunde vor dem Termin das Fahrzeug bestelle, muss ich mich nicht wundern, wenn das nicht klappt.