Krankentransport wegen Privat-Termin verweigert Rettungssanitäter gefeuert

  • Rettungssanitäter Michael O. ist fristlos gekündigt worden, nachdem er einen Auftrag der Leitstelle zurückgewiesen hat. Laut Unterlagen erhielt er um 15.20 Uhr aus der Leitstelle einen Transportauftrag: Er sollte einen Mann aus einem Pflegeheim ins Krankenhaus bringen. Wegen eines wichtigeren privaten Termins um 16.30 Uhr verweigerte Michael O. jedoch den Einsatz — ein Fall fürs Arbeitsgericht.


    Grevesmühlen. Wie wichtig ist der Feierabend, wenn es um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht? Beim Rettungsdienst des Kreisverbandes Nordwestmecklenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gibt es um diese Frage jetzt Ärger. Ein Rettungssanitäter des DRK hat während der Arbeitszeit einen Krankentransport abgelehnt. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Jetzt landete die Angelegenheit vor dem Arbeitsrichter. Die Crux an der Geschichte ist, dass Michael O. gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender beim DRK ist. Deshalb genießt er einen besonderen Schutz. So muss bei einer fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds unter anderem der Betriebsrat selbst, also die übrigen Mitglieder, innerhalb von drei Tagen ab Kündigungszeitpunkt zustimmen. Diese Frist ließ der Betriebsrat, der aufgrund der Erkrankung eines Mitglieds sowie der Beteiligung des anderen in diesem Fall derzeit eigentlich nur aus einer Person besteht, verstreichen. Das Arbeitsgericht soll nun dieses Votum ersetzen, also anstelle des Betriebsrates der Kündigung zustimmen oder sie ablehnen. Laut Unterlagen sei es 15.20 Uhr gewesen, als Michael O. aus der Leitstelle einen Transportauftrag erhielt. Feierabend ist um 16 Uhr. Er sollte einen Mann aus einem Pflegeheim in Neukloster ins Krankenhaus nach Bützow bringen. Doch weder die Anweisung der Leitstelle noch Aufforderungen vom Landkreis, zu dem der Rettungsdienst gehört, konnten Michael O. dazu bewegen, die Fahrt anzunehmen. Er habe einen wichtigeren Termin um 16.30 Uhr gehabt. Beim Jugendamt sollte es um Unterhalt für und den Umgang mit seinem 14-jährigen Sohn gehen. Hätte O. die Fahrt angetreten, hätte er diesen Termin, auf den er laut eigener Aussage drei Wochen habe warten müssen, nicht wahrnehmen können.
    Während der Rechtsbeistand Michael O.s anführte, dass sein Mandant zum Rettungsdienst gehört, der Auftrag aber ein Krankentransport gewesen sei, also keine Notsituation bestanden habe, entgegnete der Vertreter des DRK Kreisverbands,dass Rettungsdienst und Krankentransport eine Einheit seien und auch von derselben Leitstelle beauftragt werden. Da der Patient ins Krankenhaus gebracht werden musste, sei zudem eine notwendige medizinische Behandlung zu vermuten gewesen. Eine Entscheidung fiel gestern noch nicht. Am 29. Januar soll die gerichtliche Auseinandersetzung weitergeführt werden. Auch eine außergerichtlicheEinigung ist möglich. In der kommenden Woche stehen beim DRK Kreisverband übrigens Betriebsratswahlen an


    Quelle: Lübecker Nachrichten Artikel vom 4.12.13

  • Der RS wird damit durchkommen.


    Kenne auch die ganze klare Regelung in RLP: Notfälle dürfen von keinem Fahrzeug abgelehnt werden. Auch nicht wenn wir bereits in den Überstunden sind. KTW-Fahrten darf ich ablehnen, sofern ich voraussichtlich Überstunden machen würde. Aufgrund von Unterversorgung etc. bin ich schon oft in die Situation gekommen und habe auch schon abgelehnt. Man macht sich dann zwar nicht beliebt (statt dem KTW muss dann der RTW ne 2stündige Verlegung fahren...) aber wenn der Tag anstrengend war bzw. ich nen Termin habe nehm ich mir das Recht. Der AG kann dagegen auch nichts machen. Da es sich um keinen Notfall handelt kann der AG die Notwendigkeit nicht geltend machen.

  • Der RS wird damit durchkommen.


    oder auch nicht.


    Wer im RD/KTP private Termine so knapp nach das geplante Arbeitsende legt, der muss auch damit rechnen, diesen Termin dann nicht einhalten zu können, da erfahrungsgemäss häufig etwas "dazwischenkommt" (z.B. ein eigentlich zum Feierabend "passender" Transport verzögert sich wg. Verkehr, Übernahme/Übergabeproblem im KH, Notfallsituation etc.)



    Zitat


    Kenne auch die ganze klare Regelung in RLP: Notfälle dürfen von keinem Fahrzeug abgelehnt werden. Auch nicht wenn wir bereits in den Überstunden sind. KTW-Fahrten darf ich ablehnen, sofern ich voraussichtlich Überstunden machen würde.


    Das ist im öRD (RD/KTP) bei uns auch so. Begründet darauf, dass die Autos pro Vorhaltestunde bezahlt werden und wenn ein Fahrzeug Überstunden wg. einem Transport macht, das Personal der Folgeschicht dennoch bezahlt werden muss (+die Überstunden der akt. noch tätigen Besatzung) obwohl sich an den Vorhaltestunden das Autos ja nix ändert.


    Im priv. KTP-Bereich kann der Arbeitgeber (je nach Arbeitsvertrag/Vereinbarung mit Betriebsrat etc.) Überstunden anweisen.

  • dann sollen sie ihn doch vor Gericht zerren,


    ich denke dass das Interesse eines Vater bzgl Umgangsrecht und Unterhalt des Sohnes höher wiegt


    als das Interesse eines Menschen der geplant in ein Krankenhaus überstellt werden soll,
    was auch ein anderes Fahrzeug hätte machen können.


    Ich steht dem RS gedanklich bei denn wir im Gesundheitswesen sind 24/3/365 der Arsch für alles und jeden,
    das wir stets sofort Abrufbereit parat stehen und alles andere vergessen.


    Man wird sich dran gewöhnen müssen dass im Gesundheitswesen aber auch Menschen arbeiten die eigene Bedürfnisse haben ...


    hier ja der AN seine Bedürfnisse nach Feierabend gelegt und jeder weiß, wie flexibel gerade Behörden sind was Sprechzeiten angeht, die stehen nicht *schnipp* abrufbereit in der Ecke wie im Gesundheitsdienst

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich steht dem RS gedanklich bei denn wir im Gesundheitswesen Rettungsdienst sind 24/3/365 der Arsch für alles und jeden,
    das wir stets sofort Abrufbereit parat stehen und alles andere vergessen.


    Ich hab das mal verbessert. Denn ich lese viel zu oft, gerade Nachts oder Früh am Morgen, "Kassenarzt verweist an Rettungsdienst" auf dem Pieper... ;)


    Es gab auch mal ne Ausgabe des Rettungsmagazin, in der das Thema Überstunden im Krankentransport behandelt wurde. Hier hieß es, dass diese nicht angeordnet werden können.


  • Es gab auch mal ne Ausgabe des Rettungsmagazin, in der das Thema Überstunden im Krankentransport behandelt wurde. Hier hieß es, dass diese nicht angeordnet werden können.


    Jeder(!) Arbeitgeber hat das (in gewissem Rahmen) Recht, Überstunden anzuordnen, wenn sonst sein Betrieb gefährdet werden würde. Spannend wird es, wenn der quasi "Kunde" oder "Auftraggeber" (in Form der Leitstelle) Überstunden sozusagen anordnen will. Wenn die Leitstelle sagt, dass.. kann ich das erstmal verweigern, denn die ist auf KTW/RTW nicht mein Arbeitgeber. In der Praxis ist mein Arbeitgeber aber auch "der Leitstelle" (=Auftraggeber, "System" etc.) verpflichtet.


    In München haben wir das durchgesetzt: KTP im ö-RD, der zu Überstunden führen würde - No-Go! Inzwischen wird selbst bei Notfalleinsätzen seitens der Leitstelle nach Möglichkeit darauf geachtet, das Rettungsmittel auszuwählen, das dann damit keine Überstunden macht.


    Im nicht-öRD (priv. KTP, KTP auf HOrG-Basis wie z.B. innerklinsche Fahrten etc.) ist das anderes. Da bestimmt und entscheidet der Arbeitgeber direkt, ob er Überstunden anordnet oder nicht.

  • Natürlich kann jeder AG Überstunden anordnen. Nur müssen die dann begründbar sein. Ein Notfall wäre das. Da hat man dann eben Pech. Aber wenn ich RTW fahre lege ich mir auch keine Termine direkt dahinter. Im schlimmsten Fall fahr ich 5min bevor die Ablösung kommt einen 2 stündigen Einsatz... kann halt passieren.



    Beim KTW sehe ich das grundlegend anders. Ich sehe da keine Notwendigkeit. Denn dann könnte mich mein AG ja dafür missbrauchen. Sofern es nur eine KTW Schicht gibt könnte man die sehr kurz planen und bei Bedarf Überstunden verlangen. Wie gesagt... die Notwendigkeit fehlt. Der Patient hat keine erstnhaften Konsequenzen zu fürchten wenn er noch etwas weiter warten muss. Sicher... im Normalfall stell ich mich auch nicht an... erst recht nicht wenn es um 10 Minuten geht. Aber wenn es mehr ist oder ein wichtiger Termin ansteht? Dann lehn ich auch ab. Erst recht wenn die Überstunden nicht gescheit vergütet werden...

  • vielleicht liegt der Hase auch woanders im Pfeffer,


    wer weiß ob der Beklagte nicht schon 20x im Jahr "länger" gearbeitet hat und jetzt nur 1x Überstunden verweigert hat ?


    vielleicht verweigert der Beklagte auch stets alle Überstunden ?


    vielleicht geht es gar nicht um Überstunden sondern um etwas ganz anderes ?
    vielleicht will der AG den ungeliebten AN einfach nur los werden und sieht nun seine Chance ?



    mal ehrlich: welcher AG würde sich freiwillig derart unbeliebt machen wenn einer seiner "guten" AN ein Mal
    eine dringende Herzensangelegenheit hat und deshalb Überstunden verweigert ? (anstatt sich zB an diesem Tag komplett "krank" zu melden ....... .... ..... )

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kellern
    Ich kenne solche Arbeitgeber... erst recht wenn dieser Mensch Betriebsrat ist...


    Denn mal ehrlich... selbst wenn sie streng wären rechtfertigt ein solcher Verstoß maximal eine Abmahnung. Eine derartige Kündigung setzt eigentlich eine vorsätzliche Betriebsschädigung voraus...

  • ...auf die Betriebsratzugehörigkeit spielte ich auch an ...


    eben, gerade weil dieser "Verstoß", so wie wir die Sachlage zu kennen glauben, wohl keine Kündigung rechtfertigt
    steckt entweder mehr als öffentlich bekannt ist dahinter oder der AN soll mürbe gemacht werden.


    Selbst wenn der AG sich immer wieder im Unrecht befindet schafft er damit für den AN ein Betriebsklima (bzw zerstörtes Vertrauensverhältnis) welches den AN (obwohl er im Recht ist) fürher oder später zum Aufgeben zwingt.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kellern
    Das werde ich nie verstehen - erlebe ich im RD aber immer wieder. Repression Management (also Mitarbeiter"motivation" über Angst und Zwang) sehe ich so oft. Und jeder hier kennt mindestens einen Betrieb der nach diesem Prinzip arbeitet.



    Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die daraus resultierenden Leistungssteigerungen nur sehr kurzfristig sind und man mittlefristig den sichersten Weg wählt den Betrieb gegen die Wand zu fahren. Sicher die Kündigung kassiert ein Gericht... aber im Betrieb geht jetzt umso mehr die Angst um. Mit dieser Aktion werden garantiert mehr Leute innerlich kündigen. Habe sowas schon sooft gesehen... sicher... dann lehnt niemand Überstunden ab. Aber das Personal versucht dem Betrieb zu Schaden wo auch immer es nur geht. Exzessiver Materialverbrauch. Suchen der teuersten Tankstelle. Spritverbrauch in die Höhe treiben. Vorsätzliches herunterwirtschaften der Fahrzeuge usw.


    Wieso denken die nicht nach? Eines Tages stehen nicht mehr hunderte Leute Schlange die dort arbeiten wollen...
    Oder ist das einfach nur Inkompetenz? Sehe ich auch immer wieder... wer sich als RA medizinisch bewährt hat wird auch Personalführung können...


  • eben, gerade weil dieser "Verstoß", so wie wir die Sachlage zu kennen glauben, wohl keine Kündigung rechtfertigt


    naja, wenn ein MA seine Arbeitsleistung verweigert, dann ist das per se mal ein Kündigungsgrund ;)


    Ein KTP dauert in der Stadt rund 1 Stunde. Wenn der MA mit Schichtende um 16:00 Uhr alle Transporte ablehnen könnte, die er nach 15:00 durchführen soll, dann stimmt da was nicht. Der MA würde dann ja quasi 1 Stunde für´s Nichtstun bezahlt werden und hat quasi "innerlich" ab 15:00 schon fast Feierabend, denn nicht immer lassen sich Transporte so planen, dass die MA pünktlich zu Feierabend (16:00 Uhr) in der Wache sind. Selbst ein "pünktlicher" Transport kann sich ungeplant verzögern (Stau usw.), da kann der MA auch nicht Punkt 16:00 stehenbleiben und aussteigen "ich hab jetzt Feierabend"....


    Und was Geschäfts-/Betriebsschädigung betrifft: Im öff. RD haben sich die Auftragnehmer (HiOrG etc.) auch an Vorgaben zu halten. Tun sie das nicht (z.B. fährt den Transport nicht mehr) kann das durchaus Folgen haben (Vorhaltestunde wird nicht bezahlt, bei nächster Ausschreibung/Vergabe wird Auftragnehmer nicht berücksichtigt bzw. abgewertet etc.)


    Es kommt natürlich auch auf den Einzelfall an. wenn der MA "normalerweise" immer pünktlich Schichtende hat, dann darf man ihm schon mal zumuten, ausnahmsweise eine Überstunde zu machen, wenn es betrieblich nicht anders geht. Wenn der MA ständig/häufig Überstunden leisten muss, kann er nicht darauf vertrauen, dass dies an seinem "wichtigen Termin" dann anders ist. In diesem Fall muss er sich eben für diesen "wichtigen" Tag bzw. Termin Urlaub nehmen oder - wenn möglich - in eine Schicht mit deutlich früherem Schichtende tauschen. (Letzteres gibt es bei uns z.B. häufig "kannst du für mich spät fahren, ich fahre deine Nacht/Frühschicht" etc.)

  • mein lieber Rescue-M,


    im Gesundheitswesen wird so oft die Arbeitsleistung verweigert dass,
    wenn es denn die Konsequenzen hätte die ich mir wünsche,
    dort kaum noch jemand arbeiten dürfte ...


    Verweigerung der Arbeitsleistung hat viele Gesichter,
    das fängt bei regelmässig unpünktlichem Dienstbeginn an,
    geht über ungerechtfertigtes Krankmelden,
    Verlängerung der Pause,
    zusätzliche zahlreiche und/oder langdauernde Raucherpausen,
    absichtlich langsames Arbeiten um für neue Aufträge noch nicht "bereit" zu sein usw.



    Ich denke dass man in diesem Fall keine Verweigerung der Arbeitsleistung unterstellen kann,
    bzw nur eine "akute" Verweigerung, und keine "chronische" wie in den o.g. Beispielen.



    Ich bin gespannt wie das vor Gericht ausgeht.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hi,



    ich denke dass das Interesse eines Vater bzgl Umgangsrecht und Unterhalt des Sohnes höher wiegt


    als das Interesse eines Menschen der geplant in ein Krankenhaus überstellt werden soll,
    was auch ein anderes Fahrzeug hätte machen können.


    War das denn "geplant"? Normaleweise finden geplante Fahrten ins KH (Untersuchung, Verbandwechsel, Dialyse etc.) eher vormittags statt. Um 15:20 könnte das auch eine dringendere Fahrt (ärztl. Einweisung) gewesen sein. Und "anderes Auto"? Vielleicht gab es ja Keines, denn dann hätte die Lst. ja problemlos auf ein anderes Auto ausweichen können und die Sache wäre keine 5 Sekunden Diskussion, "Meldung" etc. wert gewesen. Sowas klappt hierzustadt sogar bei Notfalleinsätzen - wenn es möglich ist.


    Zitat


    Ich steht dem RS gedanklich bei denn wir im Gesundheitswesen sind 24/3/365 der Arsch für alles und jeden,
    das wir stets sofort Abrufbereit parat stehen und alles andere vergessen.
    Man wird sich dran gewöhnen müssen dass im Gesundheitswesen aber auch Menschen arbeiten die eigene Bedürfnisse haben ...


    Umgekehrt wird ein Schuh draus - in diesem Job muss man jeden Tag damit rechnen, nicht pünktlich Feierabend machen zu können. Klar, im reinen Krankentransport ist das anders als in der Notfallrettung, aber auch auf dem KTW muss man mit Stau, Verzögerungen bei Übergabe/Übernahme, First-Responder-Einsätzen, Mehrarbeit wg. einem anderen, ausgefallenem Fahrzeug u.v.m. rechnen.


    Und von wegen "nur Krankentransport" - auch diese Patienten haben z.B. Schmerzen und wollen/müssen schnell ins KH. Vielleicht wartet das Personal im KH auch schon drauf (z.B. Radiologie macht noch nicht Feierabend "weil noch was reinkommt" etc.) Oder der Patient will vom KH wieder pünktlich nach Hause/ins Altenheim (weil z.B. der Pflegedienst/Angehörige extra auf ihn warten usw.)


    Wer seine persönlichen Bedürfnisse über die seiner Patienten und anderer Leute stellt, der ist falsch in diesem Job. denn - s.o. - KH, Praxispersonal, Pflegedienst etc. muss dann ggf. ja auch Überstunden machen oder ein Patient länger Schmerzen erleiden, weil "Herr Sanitäter" eben pünktlich Feierabend macht.


    Natürlich gibt es Arbeitgeber, denen der pünktlicher Feierabend ihrer MA ziemlich egal ist. Das ist aber dann ein generelles Problem bei/mit diesem AG, das man dann aber auch kennt und sich entsprechend darauf einrichten kann. Entweder akzeptiert man das (und plant persönliche Termine eben nicht kurz nach Feierabend), oder man erwirkt mit Personal-/Betriebsrat eine Lösung. Oder man sucht sich einen AG, wo das anders läuft.


    Bei meinem Laden (priv. KTP und öff. RD) kommt "Drüberfahren" durchaus oft vor. Dafür ist man aber auch sehr flexibel, wenn man mal eine Schicht (z.B. Spät gegen Früh etc.) tauschen will oder kurzfristig einen Tag frei braucht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es erstaunlich, dass hier die Einhaltung eines pünktlichen Feierabends im Krankentransport wie selbstverständlich aufgegeben wird. Wenn ich von 7-16 Uhr Dienst habe, dann kann mich die Leitstelle genau in dem Zeitraum einsetzen. Und einsetzen heißt nicht alarmieren, das setzt nämlich etwas Planung voraus, was ja auch genau Aufgabe eines Disponenten ist - alarmieren kann jeder Rechner...


    Und wenn chronischer Bedarf an einem Fahrzeug nach 16 Uhr besteht, dann muss hier die Vorhaltung verändert werden. Alles andere sind Einzelfälle und müssen dann in gegenseitiger Absprache gelöst werden. Und in der großen Mehrheit dieser Fälle läuft es doch immer darauf hinaus, dass die Mitarbeiter länger machen, um einen Transport noch durchzuführen. In diesem Fall war nun mal wirklich ein wichtiger und vom AN zeitlich nicht unbedingt beeinflussbarer Termin so gelegt, dass er diese Überstunden nicht übernehmen konnte. Nach vielleicht 50 Fällen, wo er dies klaglos getan hat. Und wird prompt gekündigt - hier hat sich doch etwas total verselbstständig und läuft in die falsche Richtung. Wann innerhalb meiner 48-Stunden-Woche darf ich mir dann überhaupt noch etwas vornehmen?


    Wer immer nur seine persönlichen Bedürfnisse hinten anstellt, wird langfristig in diesem Job kaputt gehen! Ich glaube jeder, der im Gesundheitssystem arbeitet, ist oder sollte sich seiner Verantwortung unserer Kunden gegenüber bewusst sein, aber irgendwo ist auch mal Schluss.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Wer seine persönlichen Bedürfnisse über die seiner Patienten und anderer Leute stellt, der ist falsch in diesem Job. denn - s.o. - KH, Praxispersonal, Pflegedienst etc. muss dann ggf. ja auch Überstunden machen oder ein Patient länger Schmerzen erleiden, weil "Herr Sanitäter" eben pünktlich Feierabend macht.

    das ist polemisch.



    Im Gesundheitsdienst gibt es immer irgendwo einen anderen der den Job übernehmen könnte ...


    ausserdem taugt der Patient heute vielerorts nur noch zur Erwirtschaftung von Erträgen,
    wenn sogar Arbeitgeber ihre Ansprüche an das "was hinten raus kommt" herunter schrauben dann tu' ich als Arbeitnehmer das erst Recht.


    Denn ich werde genauso ausgequetscht wie der Patient,
    ich stelle im Rahmen meiner arbeitsvertraglichen Pflichten meine "Dienst"leistung zu 100 oder mehr Prozent zur Verfügung, meine Freizeit gehört aber immer noch mir.


    Zwar bin ich verhandlungsbereit (es ist ein Geben und Nehmen) - aber irgendwo gibt es Grenzen,
    anscheinend auf beiden Seiten, wie man am aktuellen Fall sehen kann.


    Und da sehe ich es genau wie Brian:
    ich erfülle meinen Arbeitsvertrag so gut es geht und z.T. besser als andere,
    in meinem Vertrag steht aber nicht dass ich bis zur Selbstaufgabe arbeiten muss oder zu jeder Zeit meine Freizeit zu Gunsten des Berufs kürzen muss.



    Sowas würde sich dann Bereitschaft oder Mehrarbeit nennen,
    hier trifft wohl eher der zweite Punkt zu, alles andere wird das Gericht entscheiden.


    Mal auf Deutsch: "ich brauche einen Ausgleich für die ganze Scheiße die ich machen und erleben muss !"

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich verstehe die Argumentation nicht. Natürlich kann eine Fahrt ungeplant länger dauern - das ist dann eben doch persönliches Pech.



    Aber wenn schon bei Disponierung feststeht, dass man nicht bis Dienstschluss zurück sein kann, muss der MA nein sagen dürfen. Ansonsten müsste man hinten dran zwei Stunden Bereitschaft setzen. Die will der AG wiederum wohl nicht bezahlen.
    Und selbst wenn es das einzige Fahrzeug weit und breit ist... ist die miese Vorhaltung Problem des Mitarbeiters? Wenn nach 16Uhr kein Fahrzeug mehr verfügbar wäre, würde etwas ganz anderes nicht stimmen. So doof es ist... kommt immer mal vor.... viel zu viele Fahrten... viel zu wenige Fahrzeuge... und dann ist eben Feierabend. Irgendwann interessiert es mich herzlich wenig das die Patienten jetzt schon seit 8 Stunden warten (kein Witz)... dann hat die RTW Nachtschicht eben noch eine Menge mit KTW Fahrten zu tun. Ist doof wenn es so ist... aber meine Freizeit steht meinem AG nicht zur freien Verfügung...


  • Und selbst wenn es das einzige Fahrzeug weit und breit ist... ist die miese Vorhaltung Problem des Mitarbeiters? Wenn nach 16Uhr kein Fahrzeug mehr verfügbar wäre, würde etwas ganz anderes nicht stimmen.


    Gehen wir doch mal ins "reale Leben".
    Glaubst du, dass irgendeinen Chef interessiert, welche privaten Termine du 30 Minuten nach Feierabend hast, wenn wegen dir dann die komplette Produktion steht, weil du als Wartungstechniker um 15:30 sagst "ach nö, das Problem schau ich mir garnicht erst an, das dauert länger als ´ne halbe Stunde, soll das doch der Nacht-Bereitschaftsdienst machen" oder du als Supermarkkassierer Punkt 20:00 einfach deine letzten Kunden an der Kasse stehen lässt und gehst? Oder du als Projektleiter einfach pünktlich Feierabend machst, obwohl noch ein paar Arbeiten anstehen, damit Auftrag/Ausschreibung/etc. "pünktlich heute noch" rausgeht?


    Keine Frage, es gibt Arbeitgeber, die nutzen die Situation im RD/KTP "es geht schliesslich um Menschen und deren Leben und Gesundheit" schamlos aus. Das darf und soll so auch nicht sein. Ob das in dem geschilderten Fall so ist/war, kann man anhand der dürftigen Informationen nicht erfahren. Aber wenn der Lst.-Disponent nicht völlig neben der Spur ist, wird er seine wichtigen Gründe gehabt haben, ausgerechnet diesem Fahrzeug/Mitarbeiter die Fahrt angewiesen zu haben. i.d.R. hat die Lst. mehr Informationen als das beauftragte Fahrzeug (z.B. ABD war vor Ort, hat eine Einweisung "dringend" angefordert und weit und breit kein anderes Auto verfügbar)


    Ich hatte schon KTP, die eigentlich schwere Notfälle waren und bei denen ein "Krankenwagen" 30 Minuten später ggf. in einer Rea geendet hätten. Aber es gibt auch (überwiegend) KTP, bei denen es völlig egal ist, ob man "jetzt" kommt oder erst in 2 Stunden.....

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