Fahrt zum Kreisverband/Gerätehaus unter 18 (Begleitetes Fahren)

  • Ich greif jetzt mal ein und antworte einfach mal auf einige Dinge, die hier entweder angeschuldigt oder ähnliches werden.


    1. Thema Fahren: Glaubt mir, ich wär der letzte der "wie eine Sau" fahren würde. Ich hab schon einmal erlebt, was ein Unfall ausmachen kann, da möchte ich aber nicht weiter ins Detail gehen..
    Selbst wenn der Melder geht, weiß ich dass ich die Zeit die bis zum Ausrücken da ist nutzen kann um zu fahren, und diese Zeit ist bei einer UG-SanEL oftmals etwas länger als 10 Minuten.
    2. Thema Blaulichtgeilheit: Ich kenne manch 20-25-30 jährige, die kann man als Blaulichtgeil oder Blaulichtfeucht bezeichnen.. Mir geht es um den Einsatz und darum, dass wenn wirklich mal Personalmangel herrschen sollte, ich doch auch eine Funktion haben kann!
    3. möchte ich noch sagen, wir reden hier nicht von Feuerwehreinsätzen wo 16-jährige FWler so geil darauf sind bei einem Großfeuer dabei sind. Sondern wir reden von UG-SanEL Einsätzen im Sinne von Vermisstensuchen o. ä.
    Mir geht es definitiv nicht um einen "Fensterplatz" oder sonstwas. Mir geht es drum meine Kollegen zu unterstützen.
    Bei uns ist das anders. Eine andere Situation als bei Feuerwehren oder bei anderen UG-SanELs.


    Wir haben im Jahr 2013 die UG-SanEL komplett neu aufgestellt. Neue Mitglieder, neue Leitung alles drum und dran. d.h. wir sind alle auf dem gleichen Ausbildungsstand. Da bin ich als, noch 16-jähriger, genau so wie die, die frisch dazugekommen sind aber schon 20-25-30 sind.


    Bei der Feuerwehr ist es ja auch so, dass die JF, wenn sie ab 16 mit raus dürfen, nur zur Verkehrsabsicherung oder zum Verteiler mit dürfen. Das entfällt bei uns auch. Bei uns hat jedes Mitglied die selben Aufgaben und jedes Mitglied wird darauf geschult und bekommt das Beigebracht. Wir haben oft genug Einsatzübungen etc.
    (Natürlich außer die, die schon länger dabei sind und einer höhere Ausbildung haben, die machen dann natürlich sowas wie Abschnittsleiter etc., aber im großen und ganzen ist mindestens ein 3/4 der Gruppe auf einem gemeinsamen Wissensstand)


    Ich hoff die Diskussion kann jetzt ohne weiter Probleme fortgeschritten werden. Die Meinungen unterscheiden sich ob "Ja!" oder "Nein!".

  • Ich kann Deine Beweggründe nachvollziehen.


    Die Meinungen unterscheiden sich ob "Ja!" oder "Nein!".


    Ich glaube, da hast Du nicht aufmerksam genug gelesen. Der Tenor geht eindeutig zu Nein.
    Und wenn man dieses Thema mal googelt, findet man auch genügend Stoff um sich eine Antwort ableiten zu können.


    Von einem Abweichen von den Auflagen (eingetragene Begleiter etc.) kann man nirgends lesen, dafür wird keine Situation beschrieben.
    Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, diese muß aber vorher beantragt und dem auch stattgegeben werden. Die Grenzen für eine derartige Ausnahmegenehmigung werden von den Behörden aber äusserst eng gesteckt. Selbst ein Nichterreichenkönnen des Ausbildungsplatzes reicht dafür kaum aus.
    Die Nutzung von ÖPNV, Fahrrad, Mofa etc muß ausgeschöpft werden. In Deinem Fall mag auch das Bringenlassen durch Nachbarn, Bekannte, Freunde etc. in Betracht zu ziehen sein, wenn es denn unbedingt sein muß.


    Und wenn die UG-SanEL nicht genügend Personal aufbringen kann, dass das Einsatzfahrzeug/den Einsatzort erreichen kann, dann muß sie evtl abgemeldet werden.

  • Hallo,


    nach reiflicher Überlegung komm ich zu dem Schluß:


    ein Fahren ohne FE scheidet aus. Du hast ja eine Prüfbescheinigung und darfst damit Auto fahren. Allerdings mit Auflagen. Und somit verstößt du ja gegen die Auflage eine der eingetragenenen Personen mitzunehmen.


    Somit würde auf dich zukommen:


    Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Voraussetzungen - § 48a FeV


    TBNR 248500
    Sie verstießen gegen die Auflage in der Prüfungsbescheinigung, indem
    Sie sich nicht von einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich
    aufgeführten Person begleiten ließen. (s. Bemerkung)


    § 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat


    50 Euro Bussgeld, 1 Pkt


    Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.


    Das ist nur die rechtliche Situation. Ob du es machen wolltest, gemacht oder rein informativ hier gefragt hast ist mir völlig egal. :-)):bluelight:

  • Die Meinungen unterscheiden sich ob "Ja!" oder "Nein!".

    Ich kann in keinem der Beiträge erkennen, dass sich hier jemand mit einem "JA" positioniert
    hat. Es wurde eher ganz deutlich geschrieben, dass sich der §35 StVO ausschließlich auf die
    Bestimmungen der StVO beziehen und NICHT auf Bestimmungen anderer Gesetze.


    Es ist ganz einfach ... Fährst Du als BF17 ohne eine der eigetragenen Begleitpersonen, so bist
    Du dem Gesetz nach OHNE Führerschein unterwegs. Die Konsequenz daraus dürfte der Entzug
    Deines Führerscheins sein, verbunden vermutlich mit der Anweisung, den auch nicht zum 18.
    Geburtstag zurück zu erhalten.


    Wie gesagt, ich würde ganz schnell aufhören, über sowas mir Gedanken zu machen. Warte ab bis
    Du alleien fahren darfst und damit ist alles gut.


    Edith meint: Dingo wird das als Fachmann sicher besser wissen als ich Laie :)

  • Edith meint: Dingo wird das als Fachmann sicher besser wissen als ich Laie :)


    Da hab ich aber auch erst mal überlegt, da man diesen speziellen Fall ,, Begleitetes Fahren" und den Verstoß gegen die Auflage auch nicht oft bzw. viele PB eigentlich nie haben werden. ;)


    Um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zu begehen muss ich ja einen Führerschein z.Bsp. der Klasse B besitzen. Dann mache ich mich strafbar, wenn ich damit einen LKW über 3,5 Tonnen führe. Weil ich führe dann ein Fahrzeug einer Führerschein-Klasse, welche ich nicht habe.

  • Also nochmal: Sonderechte zählen hier nicht.


    Einzige Option wäre der rechtfertigende Notstand. Aus der bloßen Einsatzmeldung kannst du ihn in dieser Schwere nicht erkennen. Du weißt ja nicht wie dringend ausgerechnet du gebraucht wirst, folglich kannst du den Notstand nicht geltend machen, da dir keine Hinweise darauf vorliegen. Ganz ehrlich... wenn irgendein Unfall passiert... mit irgendwas derartig hingebogenem kommst du niemals durch.

  • Jonas Müller; Beitrag 21, das hat dir hier niemand unterstellt das du wie eine Sau fährst, aber es geht ja nicht nur um dich, du würdest keine Ausnahme sein, dass heißt alle anderen dürften es dann auch und die sind vielleicht nicht so vernünftig wie du. Darum geht es ja, wie bei vielen Diskussionen geht es nicht um einen einzelnen.


    Ich traue mir das ehrlich gesagt mit 17 nicht zu. Man hat den Führerschein gerade frisch bekommen, ist so noch unsicher und soll dann sogar noch teilweise gefährlicher fahren als sonst, ohnne Begleitung? Ne da hätte ich n bisschen Buchsebeben. Wenn man begleitet fährt hat der ja wohl hoffentlich mehr Erfahrung und kann auch schonmal einschätzen was geht und was nicht, sage ich mal.



    Für unsere Wehr fällt das z.B. sowieso flach da man 18 sein muss um überhaupt eintreten zu können.

  • Ich traue mir das ehrlich gesagt mit 17 nicht zu. Man hat den Führerschein gerade frisch bekommen, ist so noch unsicher und soll dann sogar noch teilweise gefährlicher fahren als sonst, ohnne Begleitung? Ne da hätte ich n bisschen Buchsebeben. Wenn man begleitet fährt hat der ja wohl hoffentlich mehr Erfahrung und kann auch schonmal einschätzen was geht und was nicht, sage ich mal.

    Es ging doch nur um eine normale Anfahrt, oder was verstehst du unter "teilweise gefährlicher fahren als sonst"?

  • Es ging doch nur um eine normale Anfahrt, oder was verstehst du unter "teilweise gefährlicher fahren als sonst"?

    Schon einmal was von Nervösität gehört? Erste Fahrt alleine, dann noch zu nem Einsatz, etc ...


    Letztlich sollte das Thema aber eh vom Tisch sein ... die Konsequenzen für so eine Aktion sind
    ja aufgezeigt worden.


  • Zum Einsatz zur Wache bringt dir per Definition umgehend Sonderrechte mit.


    Sonderrechte scheiden übrigends auch aus, da sie fahrzeugbezogen und nicht personengebunden sind. Es sei denn, man ist im Rahmen des Katastrophenschutzes unterwegs, d. h. der Katastrophenfall muss ausgerufen sein.

  • Hallo Joy,


    ließ mal den Paragraphen nach. Beim Rettungsdienst sind tatsäch die "Fahrzeuge" benannt. Beim Rest heißt es z.B. "die Feuerwehr". Somit sind es Feuerwehrangehörige und nicht die Fahrzeuge. Eine Analogie ist möglich da an anderer Stelle z.B. ausdrücklich "ausländische Beamte" benannt werden.


    Also daher: Rettungsdienst, Müllabfuhr usw. Fahrzeuggebunden
    Feuerwehr, Kats, Bundeswehr sind Personengebunden.


    Hat auch dadurch den Effekt: Der RD darf damit auch nicht wirklich in den Verkehr eingreifen - während die Feuerwehr da mehr Kompetenzen hat.




    Der allgemeine Tenor ist hier jedoch, dass man diese auf der Fahrt zum Gerätehaus nicht beanspruchen soll, bzw. nur sehr zurückhaltend. Gibt auch entsprechende Urteile - da man schließlich kein Wegerecht hat haftet man bei Unfällen letztendlich selbst. Für andere Verkehrsteilnehmer ist die Fahrt unter Sonderrechten nunmal nicht erkennbar. Der einzige Vorteil liegt darin keine Strafzettel zu bekommen.

  • Der einzige Vorteil liegt darin keine Strafzettel zu bekommen.

    Ähm, was so nicht zwingend stimmt. Wirst Du zum Beispiel geblitzt, wirst Du erst einmal ganz normal
    ein Knöllchen bekommen. Legst Du dann Einspruch ein, wird das ganze erst in der Bußgeldstelle und
    dann unter Umständen durch ein Gericht geprüft und bewertet.

  • Ich bin auch 17 und hab mit dem B-Führerschein schon ca. 3500 km alleine bzw. mit Gleichaltrigen in einem Auto zurückgelegt. Wie? Das gibt da so eine praktische Erfindung aus Frankreich, das ist ein Auto, was rein rechtlich gesehen ein Roller ist. Die Führerscheinklasse, die man dafür braucht, ist AM und die ist im BF17 auch schon ohne Begleiter drin. Der Grund ist, dass man diesen Führerschein schon ab 16 machen darf und somit dann schon ab 16 alleine fahren könnte, deshalb darf man das Auto mit dem höherwertigen BF17 auch schon alleine fahren (gilt übrigens auch für FS-Klasse L). Diese Autos haben jedenfalls eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, fahren aber in der Realität meist schneller (meiner läuft ohne Umbauten 53).
    Weitere Vorteile: Sie brauchen keinen TÜV, kosten keine Steuern und Versicherung ist deutlich günstiger als bei jedem normalen PKW. Der Verbrauch ist auch niedriger. Sie sind deutlich komfortabler als normale Roller - Radio und Heizung (teilweise sogar Klimaanlage), man spart sich den Helm und bei Regen oder Schneefall hat man ein Dach überm Kopf.
    Ich weiß ja nicht, wie bei dir und deinen Eltern die finanzielle Lage aussieht, aber wenn das Budget das hergibt (ca. 3500€ sollte man für ein fahrbereites Exemplar einplanen, ansonsten sollte man halt gut basteln können), dann wäre das doch eine schöne Alternative. Im Stadtverkehr kommt man locker mit (ich möchte sogar behaupten, dass zum Beispiel das Abbiegen deutlich schneller ablaufen kann, da die Kurvenlage deutlich besser ist als bei einem normalen Auto und dank stufenlosem Automatik-Getriebe keine Unterbrechung der Kraftübertragung beim Beschleunigen auftritt), also sollte der bis zur Wache reichen. Wenn du in einem eher ländlichen Gebiet wohnst (wie ich auch), dann ists zwar zunächst unschön, wenn man mit 50 über Land dümpelt, aber im Endeffekt macht es kaum einen Unterschied, ob du nun mit 70 oder eben mit 50 unterwegs bist (habs mal mit einer 18-Jährigen Bekannten ausprobiert, ich war kurz vor ihr bei uns im Dorf losgefahren und in der Stadt stand ich dann nach acht Kilometern hinter ihr an der Ampel).
    Mit so einem Gefährt kannst du dir dann ganz sicher sein, dass du legal zum Einsatz kommst, auch ohne Begleiter und auch bei jedem Wetter.


    LG Ole


    PS: Falls du jetzt wirklich über ein solches Gefährt nachdenken solltest, dann kannst du mich gerne auch Privat anschreiben, die Kaufberatung ginge dann doch zu weit uns OT. ^^

  • Das ist auch wieder sone Sache. Wieso ist sowas eigentlich erlaubt, Auto ist Auto auch wenn es nur 53 km/h fährt? Es geht ja nicht nur um Geschwindigkeit, sondern um die Situation im Straßenverkehr. (Mir ist wohl auch bewusst das man roller usw. unter 18 fahren darf) Aber das ist für mich was anderes, Auto ist Auto entweder alles verbieten oder nichts. Immer diese Ausnahmen im Gesetztesdschungel kann nicht einmal was einheitlich sein und für alles und alle gelten? Entweder Auto oder Roller. Sowas find ich nicht gut wenn es ständig Ausnahmen gibt, wenn es ein Auto ist gehört es zum Tüv gebracht, was übrigens für alles was auf der straße fährt (außer Fahrräder) gelten sollte.

  • Nur noch zum Verständnis:
    die UG-SanEL gehört zum Rettungsdienst. Ergo haben die Angehörigen keine personengebundenen Sonderrechte, sondern, wie schon geschrieben, nur mit den Fahrzeugen.

  • Bartleby
    Wusste nicht das das RD ist. Hätte das dem KatS zugeordnet (Organisationsgebunden). Seltsame Erfindung...


    Hamburg
    Nein in dem Fall ist Auto kein Auto. Ein Quad ist auch kein Auto... hat trotzdem vier Räder. Und das was er fährt wird zulassungstechnisch ähnlich behandelt (ja man kann Quads auch nur bis 45km/h zulassen). Wenn man ein Dach drüber baut genügt das immer noch nicht den europäischen Anforderungen die ein Auto erfüllen muss. Geht da um die Erfüllung von Sicherheits- und Umweltauflagen. Aber solche Fahrzeuge sind in Deutschland so selten, dass sie keine weitere Relevanz haben.


    Tobias Voss
    Natürlich bekommt man ein Knöllchen. Gegen Vorlage einer Bescheinigung über den Einsatz wird es dann zurückgenommen. Aber es stimmt schon... manchmal geht es vor Gericht - aber das eher nur in den Fällen in denen die Feuerwehrleute den Paragraph nicht vollständig verstanden haben. Leider lesen viele nur den ersten Absatz und nicht mehr den 8. Dieser weist auf die Rücksicht hin. Man braucht sich zwar so gesehen nicht an Verkehrsregeln halten - darf aber nicht gefährden bzw. muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. 120 in einer 30er Zone ist auch durch die Sonderrechte nicht abgedeckt, da die öffentliche Sicherheit dadurch eher gefährdet als gesichert wird. Genauso kann man durchaus diskutieren ob man wirklich über rote Ampeln fahren muss, wenn lediglich eine Unfallstelle abgesperrt werden muss.
    Da verstehe ich es absolut wenn so manche Bußgeldstelle das an ein Gericht gibt.

  • Wusste nicht das das RD ist. Hätte das dem KatS zugeordnet (Organisationsgebunden). Seltsame Erfindung...

    Ist halt die jeweilige Zuordnung aus Bayern, obwohl ... Sinn macht es schon.

    Gegen Vorlage einer Bescheinigung über den Einsatz wird es dann zurückgenommen.

    Oder auch nicht, denn das ist im Zweifel der Ermessenspielraum der jeweiligen
    Bußgeldstelle. Und wenn die der Ansicht sind, das Knöllchen bleibt, dann geht
    es vor Gericht, ebenfalls mit unsicherem Ausgang.


    Und mal ganz ehrlich, in meinen Augen hat auch ein Feuerwehrmann auf dem
    Weg zum Gerätehaus sich an die Verkehrsregeln zu halten, denn nur wenn er
    ohne einen Unfall zum Gerätehaus kommt, kann er dort auch vernünftig helfen.

  • Tobias Voss
    Ich sehe das so wie du. Auch wenn sie sicher meistens im Recht wären... einfach normal und ordentlich fahren reicht auch. Die Mitglieder der FF haben ja nicht ewige Anfahrtswege bei denen eine deutlich überhöhte GEschwindigkeit einen nennenswerten Zeitvorteil brächte...

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