KdoW Medizinisch Task Force

  • Nicht ganz ernst gemeinte Vermutung meinerseits:
    Evtl. hat ja die eine oder andere Zulassungsstelle den 1.3.2007 schlicht verpennt und einfach weiter 8000er Nummern vergeben? :zwinker:


    Aber man hat ja auch schon Pferde k.....n sehen - direkt vor der Apotheke!


    Moin Jürgen !


    Die "Bundesnummern" hätten meines Wissen nach in allen Bundesländern nach weiterhin ausgegeben
    werden dürfen.


    In Berlin. Hamburg, Bremen und Bremerhaven werden
    sie auch weiterhin an allen Behörden- und Bundesfahrzeugen angebracht.


    Wer sich, so ein Quatsch ausgedacht hat - gehört sonst wohin !

  • Die "Bundesnummern" hätten meines Wissen nach in allen Bundesländern nach weiterhin ausgegeben
    werden dürfen.

    Nein, das ist leider falsch. BUNDESLÄNDER dürfen für EIGENE Fahrzeuge weiterhin Behördennummern
    vergeben, deswegen sieht man die ja auch in HH, HB und B weiter an den Fahrzeugen, denn das sind nun
    einmal Bundesländer.


    Daher werden zum Beispiel in BaWü, NRW, SH, RPL ja Landeskennzeichen für Landesfahrzeuge (Polizei &
    KatS) vergeben, in NRW zum Beispiel nach dem Schema NRW x-xxxx. Kreise dürfen eigentlich keine Be-
    hördennummern mehr neu herausgeben.

    In Berlin. Hamburg, Bremen und Bremerhaven werden
    sie auch weiterhin an allen Behörden- und Bundesfahrzeugen angebracht.

    Siehe oben, das sind ja auch keine Städte sondern Bundesländer, daher die Sonderlocke. Und wem ist
    das zu verdanken? Natürlich der herzallerliebsten EU ....

  • In Berlin. Hamburg, Bremen und Bremerhaven werden

    Siehe oben, das sind ja auch keine Städte sondern Bundesländer, daher die Sonderlocke. Und wem ist
    das zu verdanken? Natürlich der herzallerliebsten EU ....

    Wie kommst Du denn darauf? Was hat die damit zu tun?

  • Hallo,


    der Halter ist das BBK. Dieses gehört zum BMI. Das kann und darf weiterhin Behördenkennzeichen ausgeben. Siehe THW und BP. Das BMI hat also die Stadt Hof mit der Zulassung des Fahrzeuges beauftragt und somit trägt es ein Behördenkennzeichen. Völlig legal. :kichern:

  • dann scheinen einige Landkreise in Bayern die Fahrzeugzulassungsverordnung zu Ignorieren, es heisst dort ja auch nicht das Behördenkennzeichen nicht mehr vergeben werden, sondern keine Kennzeichen mit Zahlenkombinationen hinter dem Ortskürzel mehr vergeben werden. Außnahme Stadstaaten und Landeskennzeichen

  • Hallo,


    dann liess Bitte noch mal meinen Beitrag.


    Der Halter ( das Bundesministerium des Inneren, dazu gehört das BBK) kann weiter Behördenkennzeichen ausgeben.


    siehe hier : http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html


    Zitat: Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.


    Zitat Ende

  • Der Halter ( das Bundesministerium des Inneren, dazu gehört das BBK) kann weiter Behördenkennzeichen ausgeben.
    siehe hier : http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html


    Zitat: Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.


    Zitat Ende

    Die Bundesministerien, ... können Sonderkennzeichen nach Anlage 3 vergeben. Und diese(!) Kennzeichen haben nur Zahlen als Erkennungsnummern.
    Dann schaut man in die Anlage 3 und sieht, dass da nur ein paar Unterscheidungszeichen genannt sind. Die normalen Kreiskenner sind nicht dabei.
    Also gehen FRG - 8003, HO-8089, SDL-8154
    usw. gehen bei Neuzulassungen nicht mehr.

  • Hallo,


    da hier einige anscheinend behördeninterne Vorgänge nachvollziehen können, bestens über Durchführungsbestimmungen der FZV Bescheid wissen, Arbeitshinweise an die StVAs gelesen haben und nicht zuletzt wissen, dass das BMI Weisungsberechtigt gegenüber unteren Dienststellen/Behörden ist bin ich mal raus aus der Diskussion.

  • Du könntest uns natürlich auch erhellen, in dem Du die Rechtsgrundlage (Paragrafenkette) für diesen FZV Verstoß nennst. Das würde der Diskussion und dem Forenwissen helfen. Es wäre auch nicht ansatzweise eine unzulässige Informationsweitergabe.
    Aber so ist es natürlich einfachen.

  • Das Stendaler Fahrzeug hat letzte Woche "zufällig" eine neue, "alphanummerische" Zulasung bekommen.
    Nach einschlägiger Meinung zweier Zulassungsstellen, sind die entsprechenden Kennzeichen (FRG-8003, HO-8089, SDL-815) so (nach Änderung der FZV) nicht möglich und "fehlerhaft".
    Wie "Bilder" schon sagte, ist §8 der FZV hier eindeutig und lässt - bis auf die in Anlage 3 abschließend Definierten - keine Ausnahmen zu.

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