SoSi bei KTW wirklich erforderlich ?

  • Zitat von »Calimero«
    ... Ergo macht hier auch nur der Kreiseigene Rettungsdienst mit KTW bzw. bald nurnoch MZW qualifizierten KT. Die Privaten machen lediglich unqualifizierten KT bzw. sog. Arztfahrten ...




    Bezieht sich diese Aussage auf Berlin?


    Ich denke, Calimero redet vom Landkreis MOL.

    Der Kopf ist vor allem der Behälter des Gehirns, nicht der Humus für die Haare. (Gino Cervi, Luigi Cervi, ital. Schauspieler)

  • Zitat von »Calimero«
    ... Ergo macht hier auch nur der Kreiseigene Rettungsdienst mit KTW bzw. bald nurnoch MZW qualifizierten KT. Die Privaten machen lediglich unqualifizierten KT bzw. sog. Arztfahrten ...




    Bezieht sich diese Aussage auf Berlin?


    Nein, die Aussage bezieht sich auf Brandenburg. In Berlin sind die KTW der Privaten inflationär mit SoSi ausgestattet. Dort ist auch der Regelrettungsdienst sehr deutlich vom Krankentransport, welcher mit KTW durchgeführt wird, getrennt. Trotzdem kann es vorkommen, dass Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes für KTW fahrten alarmiert werden. Das ist aber nur der Fall, wenn die Privaten KTP-Unternehmen in einer vorgegebenen Zeit den Transport nicht durchführen können, bzw. nich das nötige Material vorhalten (Adipöse Patienten z.B.). Aber in dem Fall führe ich den Transport ja mit einem höherwertigen Fahrzeug durch.

    Ich konnte es mir nur einfach nicht vorstellen, dass man Patienten in einem hovh-lang Fahrzeug vernünftig behandeln kann, da einfach der Platz fehlt ...


    Normalerweise behandelst du ja einen Patienten bei einem Krankentransport auch nicht. Je nachdem, was du an Patienten im KT hast beschränkt es sich ja meist auch überwachen und Beistand leisten. Alles was darüber hinaus geht, wie z.B. beatmet oder weitere auch invasive Überwachung sind dann schon ein Fall für eine Fahrzeugklasse größer (MZW, RTW oder schon ITW).

  • Normalerweise behandelst du ja einen Patienten bei einem Krankentransport auch nicht. Je nachdem, was du an Patienten im KT hast beschränkt es sich ja meist auch überwachen und Beistand leisten. Alles was darüber hinaus geht, wie z.B. beatmet oder weitere auch invasive Überwachung sind dann schon ein Fall für eine Fahrzeugklasse größer (MZW, RTW oder schon ITW).

    Deswegen meine ich auch, dass hoch-lang Fahrzeuge schlecht als "RTW-Ersatz" verwendet werden können. Wenn man Patienten angemessen versorgen will, braucht man einfach Platz. Es springen dann ja auch ohne Probleme mal 2-3 Personen im Fahrzeug rum.


    Auf der RettMobil in Fulda war ein sehr schönes Fahrzeug ausgestellt. Ein VW-Pickup mit KTW-Aufbau. Bei dem kann man sich eine Behandlung des Patienten und ggf. mit zwei zu gedruckten Augen auch einen RTW-Ersatz vorstellen. :bluelight:

  • arrrgg....


    meinste den?


    ne, also bei aller Liebe nicht !
    nichtmal als Reserve-Reserve-Reserve-RTW !


    Es sieht mir so aus als käme man nur von einer Seite vernünftig an den Patienten ran,
    wie will man zB auf der Patienten-rechten-Seite vernünftig eine Viggo legen wenn er vielleicht den linken Arm gebrochen hat (oder auch nur ne Parese links hat ?) und
    was mir völlig fehlt ist dass man sich hinters Kopfende stellen kann.


    Wie will man den in so einem Fahrzeug zb gescheit die Atemwege sichern geschweige denn intubieren ?
    Selbst wenn jemand hinter den Kopf kriecht hat er dort keinen Platz mehr sich zu bücken (Achtung ! "Heck schwenkt aus! :-)) )
    und wo ist die Ablagefläche um das Materiel zu richten ?


    Für das meiste Material muss wahrscheinlich der Koffer geplündert werden - wo legste den hin ohne dich damit damm völlig einzukesseln ?



    Ja klar, ist mal wieder ein Extrembeispiel ... wie oft intubiert man schon .... aber es muss jederzeit möglich sein ohne den Patienten zurück auf die Straße schieben zu müssen

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hey Kellern :D


    Das Modell ist richtig, aber der Aufbau nicht....der Amarok, den ich gesehen habe, hatte hinten einen Kastenaufbau, wie die amerikanischen Krankenwagen bzw. Wie der SanKraftwagen Wolf von der BW.


    Ich finde dieses blöde Foto auch nicht mehr.....



    Der hatte auch keine Crewcab sondern so ne "Single"cab... :D

  • Der Rettungsdienst ist doch aufgeräumt ;)
    Aber wenn bei den Privaten die Blaulichtgenehmigungen nicht mehr verlängert werden, würden die wahrscheinlich Nachwuchsprobleme bekommen (Bundesweit ;) ).


    Es scheint ja doch recht seriöse und zuverlässige Unternehmen in Berlin zu geben - man muß ja nicht Tabula rasa veranstalten. Vielleicht kommt ja auch so ein Unternehmen und kauft sich jetzt durch die Hauptstadt. Wer weiß ...

  • Aber wenn bei den Privaten die Blaulichtgenehmigungen nicht mehr verlängert werden, würden die wahrscheinlich Nachwuchsprobleme bekommen (Bundesweit ;) ).

    Selten so eine xxxxxxxxx Aussage gelesen ... :(


    Warum soll es Nachwuchsprobleme geben, nur weil die nicht mit Blaulicht fahren dürfen? In
    Düsseldorf gibt es einen Anbieter von Liegendtaxis (oder wie man die auch benennt), dessen
    Fahrzeuge sehen deutlich besser aus als die der HiOrgs. Immer perfekt sauber, das Personal
    ist einheitlich gekleidet und tritt (so ich es bislang beobachten konnte) dem Kunden gegen-
    über absolut freundlich auf. Das schaffen leider nicht einmal sehr viele Rettungsdienste ...


    Nur weil man kein Blaulicht hat, bedeutet dass doch nicht, dass man gleich schlecht sein muß.

  • Ganz interessante Diskussion hier ...
    Allerdings habe ich ein wenig den Eindruck, das einige kleine, aber entscheidende Dinge in dieser Diskussion völlig untergehen.


    Die europäische Norm (DIN) EN 1789 unterscheidet im Rahmen der vier unterschiedlichen Typen von Krankenkraftwagen neben den Typen A1 und A2, "die für den Transport eines oder mehrerer Patienten auf Krankentrage(n) oder -sessel(n) geeignet sind", einen Notfallkrankenwagen (Typ B), "der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist." und einen Rettungswagen (Typ C),"der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist."


    Die (DIN) EN 1789 stellt den "anerkannten Stand der Technik" dar und beinhaltet die Forderung nach einem visuellen und akustischen Warnsystem entsprechend der nationalen Vorschriften.


    Diese nationalen Vorschriften sind in Deutschland die Bestimmungen der StVZO, in der klar geregelt ist, das Fahrzeuge, die dem Fahrzeugschein nach als "Krankenkraftwagen" anerkannt sind (Zulassungsrecht!) legal mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet werden dürfen.


    Es stellt sich also gar nicht die Frage nach der Notwendigkeit von SoSi auf KTW .... Einzig die Gesetzgebung und die Zulassungspraxis der (DE-)Länder kann hier konkretisieren und/oder einschränken. Und genau das wird ja gemacht.
    Natürlich kann durchaus die Praxis hierfragt werden - aber dazu ist, glaube ich, der entsprechende Bund-Länder-Fachausschuss die bessere Stelle ... :paintball:

    Grüße, S.O.

  • Tobi, nur weil kein Blaulicht drauf ist wurde die Qualität nicht gleich mit entfernt. Das habe ich auch nie behauptet. Aber wenn du deinen Blick mal aus Düsseldorf ein wenig weiter schweifen lässt und das zu sehen bekommst, worauf meine Aussage aufbaut, dann würdest du sie eventuell teilen.
    Ein gepflegtes, ziviles Liegendtaxi mit seriös auftretendem Personal macht auf mich persönlich auch einen besseren Eindruck, als ein klappriger KTW-Seelenverkäufer welcher nurnoch durch aufgenietete Bleche in Form gehalten wird. Dazu kommt die Besatzung, welche dem Auftreten nach die Helden der Notfallrettung sind, nur weil sie ihre Jackentaschen mit irgendwelchen medizinischen Notfallklumpatsch überfüllt haben. Sicherlich trifft das nur auf den kleinsten Teil der Mitarbeiter in dieser Brache zu, aber wenn du das einmal live gesehen hast verändert das dein Weltbild.

    Selten so eine xxxxxxxxx Aussage gelesen ... :(


    Rede doch einfach mal mit recht jungen Leuten, die eine Blaulichtfahrt noch als "kick" und "Action im Job" empfinden. Es macht ja auch mehr Eindruck mit einem Blaulichtfahrzeug durch die Straßen zu gondeln als mit einem banalen Liegendtaxi, obwohl die nichts anderes machen. Ist halt eine Form der Motivation.
    Und solange ein Fahrzeug nicht im Rettungsdienst eingebunden ist für die Notfallrettung, benötigt es auch kein Blaulicht.

  • Dazu kommt die Besatzung, welche dem Auftreten nach die Helden der Notfallrettung sind, nur weil sie ihre Jackentaschen mit irgendwelchen medizinischen Notfallklumpatsch überfüllt haben. Sicherlich trifft das nur auf den kleinsten Teil der Mitarbeiter in dieser Brache zu, aber wenn du das einmal live gesehen hast verändert das dein Weltbild.

    Nö, dieser Menschentyp wird mein Weltbild ganz sicher nicht verändern, denn diese Menschen
    gibt es nicht nur im Krankentransport sondern auch (und da sind sie meiner Ansicht nach viel
    gefährlicher) in der Notfallrettung.


    Andererseits, wenn ich meine Anfangszeit im Rettungsdienst anschau und überlege, was ich da
    in meinen Taschen oder am Gürtel mitgeführt habe und wie sich das zum Ende hin entwickelte
    liegen da Welten zwischen. Allerdings, und das darf man nicht vergessen, es hängt immer auch
    davon ab, was die Kollegen auf der Rettungswache vorleben, gerade diejenigen, die länger da-
    bei sind und als Vorbild dienen ...

    Rede doch einfach mal mit recht jungen Leuten, die eine Blaulichtfahrt noch als "kick" und "Action im Job" empfinden.

    Na ja ... hätte man das bei der Berufswahl nicht als "Kick" empfunden, hätte man sich wohl etwas
    anderes gesucht ... übrigens egal ob im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr. Die Frage ist je-
    doch, wie man nach aussen hin auftritt, und da gibt es halt immer welche, die jeden Fettnapf er-
    wischen, egal wie gut sichtbar er ist ...

    Und solange ein Fahrzeug nicht im Rettungsdienst eingebunden ist für die Notfallrettung, benötigt es auch kein Blaulicht.

    Nein, diese Aussage ist, wie bereits vom Safty Officer beschrieben so erst einmal nicht richtig.
    Fahrzeuge, die einen qualifizierten Krankentransport mit Fahrzeugen nach EN 1789 betreiben,
    sind verpflichtet eine Sondersignalanlage zu haben.


    Nur weil in Berlin (und Hamburg) eine Trennung von Notfallrettung und Krankentransport gibt, ist
    das kein Modell, was überall Erfolg verspricht. Und wenn die Qualität im Krankentransport wirklich
    so schlecht ist, wie aus Deinem Beitrag herauszulesen ist, dann ist an dem dort gelebtem System
    etwas grundsätzlich faul ...

  • Nö, dieser Menschentyp wird mein Weltbild ganz sicher nicht verändern, denn diese Menschen
    gibt es nicht nur im Krankentransport sondern auch (und da sind sie meiner Ansicht nach viel
    gefährlicher) in der Notfallrettung.


    Natürlich sind solche "Experten" in der Notfallrettung wesentlich gefährlicher als im KT, denn da kann es halt auch mal um die Wurst gehen.
    Nur mir stellt sich immer die Frage, brauchen die Fahrzeuge eines KT-Unternehmens wirklich eine SoSi, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich Patienten von Zuhause zum Hausarzt fahren oder umgekehrt. Muss ich dafür unbedingt ein Fahrzeug nutzen, welches nach EN 1789 ausgestattet ist, oder reicht ein Fahrzeug mit Tragestuhl, Krankentrage und netten Personal?! Letztendlich ist das doch die Brot- und Buttertätigkeit der Unternehmen. Solche Touren kann ich über den Tag planen und auch so legen, das ich wenig Leerlauf habe und somit auch einen möglichen Gewinn einfahre. Aussehen und Auftreten von Besatzung und Fahrzeugen ist hierbei natürlich auch Werbung!
    Eine Person aus dem Krankenhaus nach Hause zu transportieren welche aufgrund der Körperlichen Konstitution nicht mit einem normalen Taxi fahren kann ist für mich kein Qualifizierter Krankantransport. Ich habe auch bereits in der eigenen Familie erlebt, das für solche fahrten gleich ein KTW anstatt einer normalen Taxe gerufen wird vom Arzt, denn den KTW bezahlt ja die Krankenkasse.
    Einen anderen Nachteil, den ich darin sehe solche Tätigkeiten mit Blaulichtfahrzeugen zu machen ist das, was ich damit in der Bevölkerung suggeriere. Für den Großteil der Bevölkerung sind Autos mit Blaulicht die Polizei, die Feuerwehr oder eben DER KRANKENWAGEN! Die kennen nicht den Unterschied zwischen KTW, RTW, ITW oder NAW (wenns den noch irgendwo gibt...) Daraus resultiert ein Anspruchsdenken in der Bevölkerung, bei denen sich Leute die sich damit nur ein wenig auskennen die Hände überm Kopf zusammenschlagen. Wie oft wird man denn im RTW gefragt, warum man denn ohne Blaulicht ins Krankenhaus gefahren wird, denn schließlich habe man doch nicht umsonst bei der Feuerwehr angerufen.....


    Die Trennung von KT und RD wird übrigens nicht nur in Berlin und Hamburg vollzogen. In Brandenburg obliegt der qualifizierte KT dem Träger des Rettungsdienstes. Die Privaten haben auch keinerlei SoSi verbaut, und selbst die KTW der HiO haben zwar noch Balken verbaut, allerdings sind hier die Blaulichtkappen Blind gemacht. Habe ich einen Transport von RST zu RST oder einen Patienten, der einer erhöhten überwachung bedarf, bei dem es unter umständen auch zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen könnte wird der Transport durch einen KTW des Rettungsdienstes durchgeführt.


    Ich finde es einfach nur unterste Kanone, das durch den inflationär hohen verbau von Sondersignalanlagen auf Fahrzeugen, welche sie eigentlich nicht wirklich brauchen, die Akzeptanz vom "Blaulicht" bei der Bevölkerung sinkt. Da ist das anpöbeln an der Einsatzstelle, weil man mit RTW und NEF die Straße dicht macht noch das kleinere übel. Sicherlich ist das Problem auf dem Platten Land nicht so sehr verbreitet.

  • qualifizierter Krankentransport


    ist Teil des Rettungsdienstes, das Personal ist mind. RS, kann in Notfällen adäquat helfen sowohl was Ausrüstung (zT) und Ausbildung angeht; Fahrzeuge können (je nach Leitstelle) auch zu Notfällen entsand werden (und wenn nur als FR)
    und abseits dieser "Blaulicht"-Fahrten betreut die Besatzung den Patienten.



    unqualifizierter Krankentransport


    braucht kein Blaulicht!
    Diese Liegendtaxis dürfen ja nur transportieren,
    im Gunde muss der Patient ja schon selbst auf die Trage oder den Tragestuhl kriechen,
    die Patienten dürfen während des Transportes keine besondere Betreuung oder Lagerung benötigen.


    Sowas verstehe ich unter den überwiegenden Teil der "Arzt-" oder "Dialysefahrten".
    Solche Fahrzeuge brauchen kein Blaulicht.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Nur mir stellt sich immer die Frage, brauchen die Fahrzeuge eines KT-Unternehmens wirklich eine SoSi, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich Patienten von Zuhause zum Hausarzt fahren oder umgekehrt. Muss ich dafür unbedingt ein Fahrzeug nutzen, welches nach EN 1789 ausgestattet ist, oder reicht ein Fahrzeug mit Tragestuhl, Krankentrage und netten Personal?! Letztendlich ist das doch die Brot- und Buttertätigkeit der Unternehmen.

    Zum einen Fahren KT-Unternehmen ja nicht nur Patienten von der Wohnung zum Arzt und wieder
    zurück, sondern sie fahren sie ja auch mal ins Krankenhaus ... ausserdem hängt es doch davon ab,
    was sie für eine Genehmigung beantragt und erhalten haben.


    Machen sie qualifizierten Krankentransport, dann fahren sie halt mit Fahrzeugen nach EN 1789 und
    einer Sondersignalanlage herum, fahren sie keinen qualifizierten Krankentransport, dann fahren sie
    damit halt nicht rum.


    Und wie kommst Du auf die Idee, dass man unqualifizierten Krankentransport beliebig über den Tag
    hinweg planen kann? Die sind genausowenig planbar wie qualifizierte Krankentransporte.

    Eine Person aus dem Krankenhaus nach Hause zu transportieren welche aufgrund der Körperlichen Konstitution nicht mit einem normalen Taxi fahren kann ist für mich kein Qualifizierter Krankantransport. Ich habe auch bereits in der eigenen Familie erlebt, das für solche fahrten gleich ein KTW anstatt einer normalen Taxe gerufen wird vom Arzt, denn den KTW bezahlt ja die Krankenkasse.

    Du wiedersprichst Dir gerade ... kann eine Person (auch) mit dem Taxi aus dem Krankenhaus nach
    Hause fahren, benötigt sie keinen KTW. Ist sie jedoch nicht in der Lage mit einem Taxi nach Hause
    zu fahren, dann benötigt sie auch einen KTW. Damit ist das meiner Ansicht nach auch kein unqua-
    lifizierter Krankentransport mehr ...

    Einen anderen Nachteil, den ich darin sehe solche Tätigkeiten mit Blaulichtfahrzeugen zu machen ist das, was ich damit in der Bevölkerung suggeriere. (...) Die kennen nicht den Unterschied zwischen KTW, RTW, ITW oder NAW (wenns den noch irgendwo gibt...)

    Quatsch ... nicht einmal die Personen, die die Transporte beauftragen kennen die Unterschiede der
    einzelnen Fahrzeugtypen. Hier muss eine vernünftige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit starten, ich
    sehe das jedoch als sinnlos an, solange wie verstärkt nur noch MZF beschafft werden, so dass zu
    einer "normalen" Einweisung ein RTW geschickt wird.

    Wie oft wird man denn im RTW gefragt, warum man denn ohne Blaulicht ins Krankenhaus gefahren wird, denn schließlich habe man doch nicht umsonst bei der Feuerwehr angerufen...

    Komisch, aber so eine Frage habe ich in meiner ganzen Zeit zumindest von älteren Patienten nicht
    einmal gehört. Einzig Kinder haben mir diese Frage das eine oder andere Mal gestellt. Sowas muss
    wohl an der Hauptstadtluft liegen ...

    Die Trennung von KT und RD wird übrigens nicht nur in Berlin und Hamburg vollzogen. In Brandenburg obliegt der qualifizierte KT dem Träger des Rettungsdienstes.

    Damit wiedersprichst Du Dir selber, bzw Du solltest Dir erst einmal klar werden, gegen was Du jetzt
    eigentlich genau bist ...


    ;)


    Letztlich musst Du erst einmal unterscheiden, was für eine Lizenz denn ein Krankentransport-Unter-
    nehmen hat ... führen sie qualifizierten oder unqualifizierten Krankentransport durch. Die einen sind
    mit Fahrzeugen nach EN 1789 unterwegs und die anderen eben nicht. Wobei im grundegenommen
    der unqualifizierte Krankentransport nicht einmal vom Rettungsdienstgesetz abgedeckt wird, son-
    dern um weitesten Sinne als "Taxiunternehmen" läuft.

    Habe ich einen Transport von RST zu RST oder einen Patienten, der einer erhöhten überwachung bedarf, bei dem es unter umständen auch zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen könnte wird der Transport durch einen KTW des Rettungsdienstes durchgeführt.

    Und woher weißt Du das im Vorhinein, ob der Patient möglicherweise eine erhöhte Überwachung
    benötigt (ok, das sollte man noch herausbekommen), aber woher weisst Du, ob Dein Patient zu
    unverhergesehenen Komplikationen neigt?


    Sorry, aber der unqualifizierte Krankentransport hat meiner Ansicht nach, vieleicht Patienten von
    der Wohnung zum Augenarzt oder Krankengymnastik zu fahren aber definitiv keine Fahrten bei
    denen eine unklare Situation vorliegt oder ein Patient in ein Krankenhaus muss.


    Und zumindest die bei BOS-Fahrzeuge vorhandenen Fahrzeuge werden ja sicherlich auch alle im
    Bereich von Einweisungen in ein Krankenhaus eingesetzt, oder etwa nicht? Und damit sehe ich
    eine Berechtigung für das Führen von Sondersignalanlagen, neben denen der EN 1789.

    Ich finde es einfach nur unterste Kanone, das durch den inflationär hohen verbau von Sondersignalanlagen auf Fahrzeugen, welche sie eigentlich nicht wirklich brauchen, die Akzeptanz vom "Blaulicht" bei der Bevölkerung sinkt.

    Denkst Du bitte daran, dass die Feuerwehr in Berlin ausschließlich die Notfallrettung und keine
    Krankentransporte durchführt? Die von Dir so gescholtenen Krankentransportunternehmen
    machen genau die Arbeit, die in anderen Bundesländern von den KTW der Hilfsorganisationen
    und Feuerwehren übernommen wird. Gäbe es sie nicht, würdest Du mit Deinem RTW deutlich
    mehr Einsätze fahren als jetzt ...


    Und mal ganz ehrlich, wenn die KTW zu oft mit Sondersignal unterwegs sind, dann muss ge-
    prüft werden, warum sie das gemacht haben ... hat die Fahrt mit Sondersignal keine Berech-
    tigung gehabt, muss das für die Firmen eine Konsequenz haben.


    Wieso nur gibt es diese Probleme nur in den Bundesländern, wo die Feuerwehr fast alleine
    den Rettungsdienst macht (Berlin und Hamburg), ich kenne kein Bundesland, wo es so viele
    verschiedene Krankentransportunternehmen gibt, die sich alle gegenseitig bekämpfen ...

    Da ist das anpöbeln an der Einsatzstelle, weil man mit RTW und NEF die Straße dicht macht noch das kleinere übel. Sicherlich ist das Problem auf dem Platten Land nicht so sehr verbreitet.

    Ganz ehrlich? So ein Verhalten ist keine Ursache von zu vielen Einsatzfahrzeugen sondern
    von einer fehlenden Erziehung der Passanten in Kombination mit schlechtem Auftreten von
    einigen Besatzungen von Einsatzfahrzeugen.


    Und in letzter Konsequenz, selbst 1995 gab es schon Unverständnis, warum der NAW denn
    genau jetzt und hier auf der Busspur stehen muss ... das ist also beileibe kein Problem der
    letzten Jahre.

  • unqualifizierter Krankentransport


    braucht kein Blaulicht!

    100%ige Zustimmung.


    Und das, was in Berlin herumkurvt sind nun einmal Fahrzeuge, die QUALIFIZIERTEN Krankentransport
    anbieten und dafür auch eine Genehmigung haben.


    Ob die Besatzungen das dann auch leisten können, steht ja erst einmal nicht zur Disposition ...


  • Gleiches gilt für unsere SEG's und Sanitätsdienste. Wozu benötigt ein ehrenamtlicher Helfer auf einer Kirmes oder sonstiger Veranstaltung ein Fahrzeug mit sondersignal ? Ich bin der Meinung, dass Gerade auf diesen Sanitaetswachdiensten, kein Fahrzeug mit Blaulicht benötigt wird. Rein theoretisch reichen gut gekennzeichnete Fahrzeuge mit erweiterter EH-Ausstattung.


    Hallo.


    Ich will dann mal was zu den SEGs bzw Sanitätswachdiensten sagen. Weil wenn ich nichts übersehen habe, ging es in der Diskusion bis jetzt nur um KTP und RD. (Falls ich doch was übersehen habe tut es mir leid.)



    Als erstes mal zu der Frage wozu ein ehrenamtlicher Helfer ein FZG mit SoSi braucht.


    Gegenfrage: Macht es einen Unterschied ob es ein ehrenamtlicher oder hauptamtlichen Helfer handelt, der bei dem Sanitätswachdienst auf dem FZG eingeteilt ist?


    Und nun zur eigentlichen Frage:


    Nicht bei jedem SWD muss es unbedingt ein FZG mit SoSi sein. Bzw bei den wenigsten! Aber wie du schon bemerkt hast handelt es sich bei den Leuten, welche SWDs durchführen um Ehrenamtliche. Und diese müssen generell mal das nehmen was sie haben. Das sind zum Grossteil FZGe des Zivilschutzes, ehemalige RD-FZGE oder KV/OV-eigene und selbst beschaffte FZGe. Und diese sind nun mal in der Regel mit einer SoSi-Anlage ausgestattet, da damit nun auch ab und zu entsprechende Einsätze gefahren werden. HVO, RD-Unterstützung, überörtliche Katastropheneinsätze und und und. Die wenigsten HiOrgs können es sich leisten (finanziell und auch platzmässig) sich für SWDs extra FZGe zu beschaffen. Ausserdem ist bei manchen Veranstaltungen (Volksfeste, Grössere Laufveranstaltungen, Karevalsumzüge, andere Feste mit grossen Menschenansammlungen) recht mühsam sich durch die Menschenmenge zu arbeiten auf dem Weg zu einem eventuellen Notfalleinsatz. Da hilft das Blaulicht alleine schon recht oft und für die ganz Uneinsichtigen ist das Horn auch recht hilfreich. Das mal zu Sanitätswachdiensten.



    SEG



    In "meinem" Kreisverband ist es so, dass die SEG je nach Einsatzstihwort (Brand in Wohngebäude, Gefahrgutunfall,....) zeitgleich mit dem Regel-RD alarmiert wird. Auch kommt es immer wieder mal vor, dass wir zur RD-Unterstützung alarmiert werden bei stark erhöhtem Einsatzaufkommen (Blitzeis, Sturm,...). Es kommt also regelmäsig vor dass eine SEG Notfalleinsätze fährt. Von daher ist es nicht so unangebracht wenn die Fahrzeuge (welche meistens KatS- bzw Bevölkerungsschutzfahrzeuge sind, die vom Land/Bund mit SoSi-Anlage "geliefert" werden) mit SoSi ausgestattet sind und dieses auch benutzt wird.


    Je nach Tageszeit zu welcher der Alarm eingeht, rückt das erste Fahrzeug schon zehn Minuten nach Alarm aus. Dadurch kann es vorkommen, dass das SEG-FZG einen Einsatz zu Beginn "solo" abarbeitet, falls derRegel-RD gerade eine "Spitze" bei der Auslastung hat.


    Bedingt durch Nähe der Helfer zur Unterkunft und nicht aufgrund kopfloser Raserei nach Alarm. Nur um entsprechenden Kommentaren vorzubeugen. ;)


  • Siehe Beitrag 2.

  • ... Muss ich dafür unbedingt ein Fahrzeug nutzen, welches nach EN 1789 ausgestattet ist, oder reicht ein Fahrzeug mit Tragestuhl, Krankentrage und netten Personal?!...


    Reicht nicht!
    Trage und Tragestuhl sind Medizinprodukte und dürfen nur von entsprechend geschultem Personal bedient werden. Auch ist der Transport von Personen auf diesen in einem Fahrzeug nur in einem Sonder-KFZ Krankenkraftwagen erlaubt. Beide verfügen nicht über die in der StVZO geforderte M1-Prüfung. Bei Rettungsdienstfahrzeugen hat man zwischen Behandlungsnotwendigkeit und der Sicherheit abgewägt und erlaubt es, auf beiden Menschen in einem Fahrzeug zu transportieren. Jedoch nicht in einem PKW geschlossen - also alle Transporter.
    Selbes gilt für BTW's. Diese sind ursprünglich für die Menschen ersonnen worden, die aufgrund ihrer Krankheit nicht aus Rollstühlen umsetzbar sind. Jeder andere - egal ob Querschnitt oder 82 Jahre alte Beine - muß im Fahrzeug auf einem Sitz mit Gurt umgesetzt werden.


    Ich weiß, alles nur graue Theorie - aber das ist die Rechtslage. Jedes Fahrzeug, welches eine Trage und/oder einen Tragestuhl drin und kein Blaulicht auf dem Dach hat, ist illegal.

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