US-Sirene für deutsche Polizeifahrzeuge

  • Eine Verordnungsvorlage aus dem Bundesverkehrsministerium sieht vor, dass deutsche Polizeifahrzeuge den amerikanischen Heulton und rotes Blinklicht für den Anhaltevorgang nutzen dürfen.
    Die neue Verordnung sieht vor, dass die Polizei anzuhaltende Fahrzeuge nicht mehr überholen muss, dies dient der Eigensicherung der Beamten


    Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.


    http://www.shortnews.de/id/102…iautos-erhalten-us-sirene


    http://www.rp-online.de/panora…sirene-bekommen-1.3434045

  • Dann schiebe ich mal ganz schnell die Quelle nach:


    "48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" - BR-DrS 445/13


    Das Anhaltesignal ("Yelp" und rotes Blinklicht) darf allerdings nicht zusammen mit dem Blaulicht betrieben werden.


    Aber auch für andere Einsatzfahrzeuge kommen Änderungen, anderes wird natürlich auch geändert; in Kürze:


    Das "Blaulicht" für Einsatzfahrzeuge der BAG und des Luftfahrtbundesamtes werden legalisiert (keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich);
    An Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht soll generell eine Heckwarnanlage zulässig sein (mit 3 syncron blinkenden Leuchten);
    und an allen Einsatzfahrzeugen (auch mit weniger als 6 m Länge) sollen Konturmarkierungen nach ECE 104 zulässig sein.

    Grüße, S.O.

  • Der Bundesrat hat vergangenen Freitag (05.07.2013) der Änderungsverordnung zugestimmt.


    Mit der Unterzeichnung durch den Verkehrsminister und der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt kommen dann also einige Änderungen auf uns zu.


    Unter anderem bekommen damit Polizeifahrzeuge Yelp+Rotblitz als Anhaltesignal - aber ohne gleichzeitiges Blaulicht (viel Spaß beim Umprogrammieren), Einsatzfahrzeuge dürfen mit Heckwarneinrichtungen ausgerüstet werden (Betrieb nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit),
    Einsatzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 und Fahrzeuge unter 6 m Länge dürfen mit Konturmarkierung / Streifenmarkierung nach ECE-R 104 versehen werden,
    die Warnwestenpflicht für private Kraftfahrzeuge greift ab 01.07.2014 und
    Fahrräder dürfen endlich auch mit Akku- oder Batterieleuchten ausgerüstet werden.

    Grüße, S.O.

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