ELRD / ORGL Privat-PKW

  • Unabhängig, ob mir das Fahrzeug jetzt gefällt oder auch nicht, ergeben sich bei mir doch die eine
    oder andere Frage:


    - wie macht sich die eingetragene Sondersignalanlage versicherungstechnisch bemerkbar?
    - wieso werden keine Dienstfahrzeuge beschafft?
    - was passiert, wenn ich mit so einem Fahrzeug ins Ausland in den Urlaub will?


    In sämtlichen mir bekannten Rettungsdienstbereichen aus drei verschiedenen Bundesländern
    werden sowohl für den OrgL / ELRD als auch den LNA extra Fahrzeuge vorgehalten. OK, das
    sind in den seltesten Fällen neue Fahrzeuge, aber auch die ausgesonderten NEF sind meistens
    deutlich besser sichtbar als jeder Privat-PKW mit Magnetblaulicht.

  • Hi,



    Und die Wirkung auf die HiOrg, dass deswegen gerade ältere Menschen sich darüber aufkoffern....pffff... lasst doch mal die Kirche im Dorf!
    Das interessiert die genauso einen Scheißdreck wie den Rest der Bevölkerung auch, der nicht mit dem Thema verhaftet sind!


    da täuscht du dich. Ich könnte dir unzählige Geschichen erzählen, wie sehr vielen Leuten auch Kleinigkeiten im Auftreten, Aussehen usw. der "Retter" auffallen.


    Ein Beispiel: Übergabe eines Patienten in einem gr. KH. Dem Patient fehlt ansich nichts oder nicht viel, eher "soziale Indikation". Ein Patient, den man "verkaufen" muss. Bei der durchaus "schauspielerischen" Übergabe mustert der Arzt die "Retter" von oben bis unten. "Naja, ihr seit wenigstens von sauber angezogen, nicht so wie die von HiOrg "X", na gut, ich nehme den Patienten" Im Nachgespräch (da die o.g. Aussage ja doch "seltsam" war) dann etwas deutlicher "was soll ich von Sanis halten, die mit offenen Stiefel, dreckigen Hemden und Schweissgeruch ´nen Patienten bringen???"


    Wie sch.. dich jemand findet, wird er dir nicht sagen. Das behält er für sich oder erzählt es Anderen....

  • Haben die Fotos eine derartige Tiefenschärfe, dass Du das wirklich unterschreiben kannst?
    Ich kann das von hier aus nicht beurteilen und meine Augen funktionieren bestens!
    Ich zeige mich immer wieder zutiefst erschrocken, wenn Leute mit gefährlichem Halbwissen derart auf offene Hose machen.
    Meine Eltern haben mich so erzogen, nur dann die Klappe aufzumachen, wenn ich wirklich Ahnung habe. Alles andere könnte im Nachhinein peinlich werden!


    Mal ganz langsam, Kollege. Bitte nicht in diesem Ton.


    Es ist dummerweise mein Job, mich mit diesen Sachen auszukennen.


    Konturmarkierung (als Gaps) ist grundsätzlich (Ausnahme Polizei in einigen Bundesländern) nur mit 50 mm -0+10 mm Breite nach ECE R 104 zulassungsfähig. Für die notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49a StVZO ist die EU-Zulassung der Konturmarkierung (und anderer reflektierender Applikationen im Rahmen der ECE R 104) zwingend erforderlich, auch in Bayern. Bei der Gestaltung der Markierung sind die Vorgaben der ECE R 104 ebenso zwingend einzuhalten.


    Die Bilder sind deutlich, die Abmessungen von dem Fahrzeug und den Gaps der unterschiedlichen Hersteller sind bekannt, der Rest ist trivial.


    Entweder ist keine korrekte "Abnahme" durch ein technisches Gutachten eines aaS erfolgt oder die Gaps sind (ohne Sinn und Verstand und der Kenntnis der einschlägigen Vorschriften) nachträglich angebracht worden, was faktisch die Installation einer unzulässigen Beleuchtungsanlage bedeutet.
    Im übrigen gilt, auch durch ein technisches Gutachten oder eine "Nichtbeanstandung" bei einer HU werden unzulässige Einrichtungen am Fahrzeug nicht legalisiert.


    Ich wäre also , wie gesagt, ganz ganz vorsichtig, was die Behauptung mit der "Abnahme" angeht.

    Grüße, S.O.

  • ...genau ....
    man glaubt gar nicht wie Anspruchsvoll die Bevölkerung gegenüber Leistungen des Gesundheitsdienstes geworden ist:


    sei es weil sie Alt sind und denken sie hätten mehr Leistung verdient,


    weil sie durch die Medien "vorbildet" wurden,


    weil sie einen kennen der einen Arzt und/oder einen Anwalt kennt,


    oder weil sie wissen dass man allem und jeden auf die Finger schauen muss !


    aber so'n ORGL oder ELRD wird der Normalbürger wahrscheinlich nicht zu Gesicht bekommen,
    der geht in der Masse der Sanis unter ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !


  • Es gibt ein offizielles Fahrzeug für den ELRD, den "Rotkreuz Lichtenfels 2".
    Es gibt aber zusätzlich noch einen Hintergrunddienst mit personenbezogenen Funkrufnamen, in diesem Fall "Rotkreuz Lichtenfels 2/8".
    Hier sei erwähnt das zwar jeder OrgL auch ELRD ist, aber nicht jeder OrgL auch ELRD (daher auch beide Namen in der Frontscheibe, da diese Situationsbedingt runtergeklappt werden können).
    Sobald ein ELRD die Qualifikation des OrgLs erreicht hat und vom Landrat als solcher auch noch bestellt wird, kann er sich für sein Privatfahrzeug ebenfalls eine Sondersignalanlage genehmigen lassen, diese muss übrigens nur im Schein eingetragen werden, was der OrgL dann daraus macht ist erst einmal ihm überlassen. Da kann theoretisch auch eine nicht zugelassene Kombination entstehen, hier wird nichts nachgeprüft, wie aber weiter vorne gemutmaßt wurde.
    Nun zu deiner zweiten Frage Tobias, das wären dann mehrere KdoWs die von jedem KV zusätzlich beschafft werden müssten und das gibt es glaube ich nirgends.
    Selbst bei den Kreisbrandinspektionen hat nicht jeder KBR ein eigenes Dienstfahrtzeug, geschweige denn die KBIs und KBMs. Hier wird auch auf Privat-PKW mit eingetragener SoSi gebaut.


    Um deiner letzten Frage auch noch zu Genüge zu kommen. Kompliziert, denn der Lichtenfelser Kollege hat ja auch noch die Reflexstreifen verbaut. Denn Rest kann man ja soweit zurückbauen das es keinen mehr stören kann, da lässt man das Blaulicht einfach zu Hause ;)


    Achja beinahe hätte ich es vergessen, die Genehmigung der SoSi gilt nur für den eigenen Landkreis sowie die Nachbarlandkreise, darüber hinaus ist die Nutzung der Sondersignalanlage nicht genehmigt und entsprechend illegal :P.


    Steffen

  • Es gibt gerade für Bayern ein relativ neues Schreiben, dass sich mit der Genehmigung von Sonderrechtsanlagen für Privatfahrzeuge befasst.
    Darin wird deutlich erwähnt, dass an ein entsprechendes Fahrzeug gewisse Anforderungen hinsichtlich des Erscheinungsbildes gestellt werden. Bei diesem erwähnten Fahrzeug muss ich auch sagen, dass ich - schon als das Bild neu aufgenommen wurde - mir ziemlich sicher war, dass das eben NICHT diesen Anforderungen entspricht, da auch der Normal-Bürger leicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Blaulicht-Nutzung bekommen könnte.


    Wenn ich OrgL/ELRD wäre, wäre es MIR deutlich zu unangenehm, mit so einem prolligen Fahrzeug als Einsatzleiter aufzutreten.

  • Zitat

    Mal ganz langsam, Kollege. Bitte nicht in diesem Ton.


    Gut aufmerken, wir sind keine Kollegen!
    Wie Du in meine Schreibweise einen Tonart interpretieren möchtest, weiß ich zwar nicht, aber ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht was Du verstehst!


    Zitat

    Es ist dummerweise mein Job, mich mit diesen Sachen auszukennen.


    Tja, am Anfang steht die Berufswahl... Dummerweise!


    Zitat

    Konturmarkierung (als Gaps) ist grundsätzlich (Ausnahme Polizei in einigen Bundesländern) nur mit 50 mm -0+10 mm Breite nach ECE R 104 zulassungsfähig. Für die notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49a StVZO ist die EU-Zulassung der Konturmarkierung (und anderer reflektierender Applikationen im Rahmen der ECE R 104) zwingend erforderlich, auch in Bayern. Bei der Gestaltung der Markierung sind die Vorgaben der ECE R 104 ebenso zwingend einzuhalten.


    Die Bilder sind deutlich, die Abmessungen von dem Fahrzeug und den Gaps der unterschiedlichen Hersteller sind bekannt, der Rest ist trivial.


    Entweder ist keine korrekte "Abnahme" durch ein technisches Gutachten eines aaS erfolgt oder die Gaps sind (ohne Sinn und Verstand und der Kenntnis der einschlägigen Vorschriften) nachträglich angebracht worden, was faktisch die Installation einer unzulässigen Beleuchtungsanlage bedeutet.
    Im übrigen gilt, auch durch ein technisches Gutachten oder eine "Nichtbeanstandung" bei einer HU werden unzulässige Einrichtungen am Fahrzeug nicht legalisiert.


    Und sowas kannst Du nicht in deinen ersten Post schreiben, sondern musst anderweitig rumföhnen?!
    Bringt doch einmal bitte das Wissen gleich fundiert auf den Punkt und blubbert nicht immer am Thema vorbei. Aber gut, so ist das eben inzwischen!
    Klingt ja alles schlüssig und stimmig, daher denke ich mal, dass Du durchaus recht hast mit dem was Du schreibst.
    Dann danke für die Aufklärung...


    Zitat

    Ich wäre also , wie gesagt, ganz ganz vorsichtig, was die Behauptung mit der "Abnahme" angeht.


    Und wenn ich nicht vorsichtig bin, was ist dann?

    Grüße vom Marcel
    Global Head of durcheinander Mensch :cursing:


    If anybody meint, er must what with mir klären, so he kann everytime use the Nachrichtenfunktion!

  • Gut aufmerken, wir sind keine Kollegen!


    Ich bitte um Verzeihung, das ich "Kollege" nicht mit dem Ironie-Tag versehen habe. Ich hoffe, Sie sehen mir das noch einmal nach.


    Und sowas kannst Du nicht in deinen ersten Post schreiben, sondern musst anderweitig rumföhnen?!
    Bringt doch einmal bitte das Wissen gleich fundiert auf den Punkt und blubbert nicht immer am Thema vorbei. Aber gut, so ist das eben inzwischen!
    Klingt ja alles schlüssig und stimmig, daher denke ich mal, dass Du durchaus recht hast mit dem was Du schreibst. Dann danke für die Aufklärung...


    Ich bitte um Nachsicht, das ich aus Rücksicht auf den Umfang von Threads nicht jedes mal bei diesen Themen alles bis ins Kleinste mit den entsprechenden rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen belege, insbesondere dann, wenn User* sich realtiv einfach selbst die entsprechenden Informationen, z.B. beim BMVBS oder bei einschlägigen Ausrüstern (online) beschaffen kann.
    Es sollte sich in BOS-Kreisen, speziell bei "Selbstausrüstern" bzw. "durch-örtliche-Betriebe-Ausrüster" doch allgemein herumgesprochen haben, das eine Einzelgenehmigung (Abnahme) nach § 13 EG-FGV bzw. ein Einzelgutachten in Verbindung mit entsprechenden Ausnahmeregelungen bzw. Erlassen der Bundesländer, die Konformität des Fahrzeugs zu den einschlägigen Bestimmungen voraussetzt.
    Nicht alles, was rumfährt oder hier in der Datenbank bildlich vorhanden ist, fährt in dieser Hinsicht legal herum - die Gründe sind spekulativ - vielleicht hat der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) oder der Sachverständige der Überwachungsorganisation einfach etwas "übersehen".
    Wo kein Kläger, da kein Richter ... so ist das Leben.



    Und wenn ich nicht vorsichtig bin, was ist dann?

    Nicht mein Problem. :popcorn:

    Grüße, S.O.

  • Moin Steffen,


    erst einmal danke für Deine Auführungen, ein wenig Licht haben sie ja in die Sache gebracht,
    wenn auch noch nicht viel. Das mag aber auch daran liegen, dass in Bayern scheinbar vieles
    anders läuft als in anderen, mir bekannten Rettungsdinest-Bereichen.

    Hier sei erwähnt das zwar jeder OrgL auch ELRD ist, aber nicht jeder OrgL auch ELRD (daher auch beide Namen in der Frontscheibe, da diese Situationsbedingt runtergeklappt werden können).


    Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich da nur unklar ausgedrückt hast und meinst, dass zwar
    jeder OrgL auch ein ELRD ist aber nicht jeder ELRD auch gleichzeitig OrgL ist, richtig? Sonst
    ist die Aussage nämlich irgendwie irritierend ...


    ;)

    Nun zu deiner zweiten Frage Tobias, das wären dann mehrere KdoWs die von jedem KV zusätzlich beschafft werden müssten und das gibt es glaube ich nirgends.


    Ich sag es mal etwas anders ... normalerweise wird der OrgL-Dienst so geplant, dass ein ein-
    ziges Fahrzeug ausreicht, sprich eine Rückfallebene wird nicht vorgehalten. Trotzallem gibt es
    oft auch mehr als ein mögliches Fahrzeug.


    Privatfahrzeuge (mit Sondersignal) sind mir in dem Zusammenhang in meinen Rettungsdienst-
    bereichen nicht bekannt. Weder in Nordrhein-Westfalen (NE, VIE, D), in Schleswig-Holstein
    (KI, RD, PLö) noch in Hessen (OF) gibt oder gab es Privatfahrzeuge mit einer Sondersignalan-
    lage. Dort werden von den Betreibern die Einsatzfahrzeuge gestellt, mal ein "richtiges" Ein-
    satzfahrzeug und mal ein getarntes.


    Wie gesagt, "alte" NEF sollten in jedem Kreisverband vorhanden sein und sind für solche Auf-
    gaben auch problemlos nutzbar. Ob man (als HiOrg) langfristig gesehen mit Privatfahrzeugen
    den richtigen Weg beschreitet, muss jede HiOrg für sich selbst entscheiden. Würde ich diese
    Entscheidung treffen müssen, würde es keine privaten Fahrzeuge geben.


    Allerdings wurde mir die Frage, wie sich das ganze versicherungstechnisch bemerkbar macht
    leider noch nicht beantwortet.


    Viele Grüße,
    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man vom Regierungsbezirk seine Genehmigung zum Führen und Einsatz der Sondersignalanlage hat, dann bedarf es noch eines offiziellen Schreibens der Vesicherung, dass diese die Kosten übernimmt. Bzw. muss man vorher dieses Schreiben beibringen, sonst kann es sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird.
    Bei manchen geht der Beitrag hoch, bei anderen widerrum nicht.


    In der Regel ist es so, dass die HiOrg die Kosten bei einem Einsatz trägt und deren Versichung einspringt.
    Ich glaube dass ich das eigentlich nicht schreiben müsste, aber zur Sicherheit tue ich es dennoch... die Versicherung der HiOrg springt selbstverständlich nur dann ein, wenn das Fahrzeug eine "Auftragsnummer" hat.


    Zum Thread:


    Was ich hier lese, sind mal wieder die üblichen Theoretiker! Viel heiße Luft und von regionalen Gegebenheiten keine Ahnung!


    Wo seht Ihr da eigentlich ein Tuning? Der sogenannte Frontschutzbügel, respektive das Schwellerschutzrohr gehört zum Outdoorzubehör bei VW und ist - wie ich es dem Fahrzeugschein entnehmen konnte - fein säuberlich eingetragen.
    Die Karre ist weder tiefergelegt, noch wurde sonst ein Tuningteil verwendet. Das Einzige, was einem Tuning im entferntesten Sinne nahe kommt, sind die Felgen. Das ist Geschmackssache und wenn es Euch nicht gefällt, dann schaut gefälligst nicht hin!


    Die reflektierenden Streifen sind - meiner Meinung nach - dezent angebracht. Ob Sie eine ECE-Zulassung haben, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Allerdings kräht hier kein Hahn danach. Ich weiß nicht wie das bei Euch ist, bei uns kommt es eher darauf an, dass kompetente Hilfe schnell und effizient an der Einsatzstelle ist.
    Es mag ab und an den Anschein haben, dass der Stammbaum in der Region einen Kreis bildet und auch ansonsten ist der gemeine Oberfranke eher ein Eigenbrödler, aber ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass sich hier sonst keiner darum schert, was da anrollt. Die Hilfe steht im Vordergrund und wird dankbar angenommen.


    Das Fahrzeug wird aus dem Hintergrund betrieben und stellt - wenn - den zweiten Abmarsch dar. Deswegen sind die ELRD/OrgL mit einer Sosi-Anlage ausgestattet. Ich habe den Fehler gemacht den ELRD-Funkrufnamen zu verwenden, das werde ich nun ändern und hoffe inständig, dass die Klugscheißer unter Euch dann wieder besser schlafen können.

    Und nun mal ganz offiziell:


    @ Edelweiß10:
    Herr "S.", ich rate Ihnen - gerade vor dem Hintergrund der wenig ruhmreichen Vergangenheit hier - in Zukunft kleinere Brötchen zu backen. Wir dokumentieren alles! Ich hoffe, dass ich diesbezüglich nichts weiter sagen muss!


    @ Alle:
    Die Diskussionskultur ist wieder mal im Eimer!
    Ist es nicht möglich sachlich zu argumentieren?
    Ich hoffe, dass Ihr das schnell in den Griff bekommt, weil ich bekomme es in den Griff, das ist FAKT!

  • Wenn man vom Regierungsbezirk seine Genehmigung zum Führen und Einsatz der Sondersignalanlage hat, dann bedarf es noch eines offiziellen Schreibens der Vesicherung, dass diese die Kosten übernimmt. Bzw. muss man vorher dieses Schreiben beibringen, sonst kann es sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird.
    Bei manchen geht der Beitrag hoch, bei anderen widerrum nicht.


    In der Regel ist es so, dass die HiOrg die Kosten bei einem Einsatz trägt und deren Versichung einspringt.
    Ich glaube dass ich das eigentlich nicht schreiben müsste, aber zur Sicherheit tue ich es dennoch... die Versicherung der HiOrg springt selbstverständlich nur dann ein, wenn das Fahrzeug eine "Auftragsnummer" hat.

    Perfekt ... damit sind meine Fragen eigentlich alle beantwortet.

  • Hi,



    Wo seht Ihr da eigentlich ein Tuning? Der sogenannte Frontschutzbügel, respektive das Schwellerschutzrohr gehört zum Outdoorzubehör bei VW und ist - wie ich es dem Fahrzeugschein entnehmen konnte - fein säuberlich eingetragen.
    Die Karre ist weder tiefergelegt, noch wurde sonst ein Tuningteil verwendet. Das Einzige, was einem Tuning im entferntesten Sinne nahe kommt, sind die Felgen.


    Optisches Tuning ist auch Tuning. Schwellerrohrte, Frontbügel, Motorhaubenabdeckung, Zweifarblackierung etc. Finde ich bei DEM Auto jetzt nicht so toll (weil eben auch keine Leistung aka PS dahintersteckt). Insgesamt sieht´s aber nicht schlecht aus finde ich.


    Zitat


    Die reflektierenden Streifen sind - meiner Meinung nach - dezent angebracht. Ob Sie eine ECE-Zulassung haben, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Allerdings kräht hier kein Hahn danach.


    Woanders aber vielleicht schon - da hilft dann auch kein "aber ich bin OrgL" mehr. Ich vermute mal, der Kollege fährt auch mal woanders als im Landkreis LIF und naher Umgebung ;)


    btw. - die geradezu inflationäre Verteilung der "Konturbeklebung" vorne(!) verstehe ich nicht. Vorne sind schon serienmässige Scheinwerfer und Frontblitzer - wozu da noch Reflexfolien?

  • Ich kann irgendwie die Aufregung auch nicht nachvollziehen.


    Wen interessiert denn, wie ein OrgL-Fahrzeug aussieht? Da so auf dem Ansehen des BRK rumzuhacken, ist ja wohl nicht die feine Art.
    Es gibt genug Fahrzeuge des Hintergrund-RD aller Organisationen oder auch bei Feuerwehren, da könnte man in gleicher Weise die Stirn runzeln.


    Ich reduziere auch nicht die komplette Freiwillige Feuerwehr an sich, nur weil einer in meiner Gegend meint, mit dem vergratteltsten Opel-Vectra mit Feuerwehr-Dachaufsetzer wie ein gehirnamputierter zum Gerätehaus zu brennen. :pillepalle:



    Das Fahrzeug ist primär mal sein Privatwagen, und da kann er dran rumbauen, wie es ihm gefällt. Er stellt sein Fahrzeug zur Verfügung, dass er den OrgL-Dienst leisten kann. Da noch zu erwarten, sich ein in eueren Augen "angemessenes" Fahrzeug anzuschaffen oder seinen Bus umzubauen, zeugt etwas von Realitätsferne.



    Und gleich wieder zu unterstellen, dass die Beklebung, SoSi was auch immer, so gar nicht sein kann, ist eigentlich typisch.


    Im Forum rumheulen, dass die Retter keine Warnbeklebung hinten haben dürfen wie die Feuerwehr, Intersection-Lights sind nicht erlaubt, die RTK7 bei den Grünen darf nicht umprogrammiert werden, aber andere Blitzmuster wären doch sooo viel besser, man darf keine 15-Tonnen-LKW fahren, weil man nur die Klasse B hat, aber man ist doch bei der Feuerwehr, und warum darf man eigentlich erst mit 18 RD fahren?


    Aber dieser böse OrgL hat doch tatsächlich Reflexstreifen dran, die ein paar Millimeter zu klein sind - hängt ihn! :anbetrechts:


    Kleiner Tipp: Vielleicht sollte so mancher hier die zuständige Behöre mal auf ihre Verfehlungen aufmerksam machen. "Herr Landrat, Herr Landrat, ich weiß was!" :klugscheiss:

  • Hallo,


    ihr könnt euch sicher sein, dass das was verbaut ist auch so in der Zulassungsbescheinigung steht. ;)


    Ob das Fahrzeug nun dem ein oder anderem gefällt oder nicht ist nun mal Geschmackssache. Und gerade im Tuning gibt es Sachen, die sind a) nicht eingetragen, weil das trägt einem keiner ein was da so verbaut wird und b) die Fahrzeuge sehen aber richtig hässlich und wie nicht gekonnt aus. :pleased:

  • ihr könnt euch sicher sein, dass das was verbaut ist auch so in der Zulassungsbescheinigung steht.

    Ich sach da jetzt mal besser nix ... [cencored]


    Es gibt diesen schönen Spruch von den schlafenden Hunden, die man nicht wecken soll.
    Eigentlich ist es doch besser, dafür zu sorgen, das die schlafenden Hunde erst gar nicht geweckt werden können, indem man, ganz primitiv gesagt, die gesetzlichen Grundlagen einhält.


    Denn sonst könnte tatsächlich das hier passieren:

    Kleiner Tipp: Vielleicht sollte so mancher hier die zuständige Behöre mal auf ihre Verfehlungen aufmerksam machen.

    Auf das dann folgende Geschrei, so in Richtung Ehrenamt kaputtmachen und so, kann man doch gerne verzichten, oder?


    Professionalität ist das Stichwort, auch und gerade im Ehrenamt.

    Grüße, S.O.

  • Vielleicht hätte ich doch mit einem Smiley noch die Ironie kennzeichnen sollen :-))

  • Ich sach da jetzt mal besser nix ... [cencored]



    Die Gewissheit über ein verbautes nicht regelkonformen Anbauteils nimmst du woher? Du hast Zugriff auf Daten des KBA? Wenn dann sind wir ja schon zwei. :kichern:

  • @ Edelweiß10:
    Herr "S.", ich rate Ihnen - gerade vor dem Hintergrund der wenig ruhmreichen Vergangenheit hier - in Zukunft kleinere Brötchen zu backen. Wir dokumentieren alles! Ich hoffe, dass ich diesbezüglich nichts weiter sagen muss!


    Vielen Dank für die Erwähnung meiner Person, Herr Kalinowski. :cheerleader:


    --- EDIT ---


    Angesichts der Drohung (des Versprechens?) von Herrn K. und des Hinweises auf Vorratsdatenspeicherung in diesem Hause, bedanke ich mich für eure Diskussion und verabschiede mich ;)

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