First Responder - Privat PkW's mit SoSi?!

  • Hallo Leute,


    First Responder (HvO) sind Ersthelfer die die Zeit überbrücken, bis der RD am Patienten eintrifft. Manche FR haben Fahrzeuge mit SoSi (Durch Feuerwehr mit MTW). Viele andere fahren allerdings mit ihren Privat PkW's zur Einsatzstelle.


    Meine Fragen:
    1. Haben diese Privat PkW's Sonderrechte?
    2. Ist es Möglich, die Fahrzeuge auch anders zu kennzeichnen, dass man einen Einsatz hat?
    3. Wie kennzeichnet ihr eure PKW im Einsatzfall (Gar nicht, mit Aufsetzer)?
    3. Kann man im Einsatzfall dem Fahrzeug ein Blaulicht auf's Dach setzten (Ohne Horn), zur Signalisierung?



    Bitte nur kommentieren (Antworten), die sich wirklich damit evtl. auskennen oder noch besser in so einer Situation sind, die mit Privat PkW's zur Einsatzstelle fahren.
    Mfg.

  • Hallo,



    Dann versuch ich mal Licht ins Dunkel zu bringen.


    1. Nach der StVO nicht. Ausser es handelt sich um Privatfahrzeuge von Feuerwehrangehörigen. Den laut StVO hat die Feuerwehr als Ganzes Sonderrechte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben.


    Bei den HiOrgs sieht es so aus, dass in der StVO steht, dass die Fahrzeuge des RD Sonderrechte haben und nicht die "Institution" Rettungsdienst.



    2. Ja. Bringt nur nichts. Zumindest nichts rechtsverbindliches. Möglichkeiten wären: Magnetschilder, Dachaufsetzer, selbst gemalte Schilder hinter der Scheibe, ... Möglichkeiten gibt es einige. Es ist die Frage was Sinn macht. Bzw ob sowas generell Sinn macht, ausser man steht im Halte-/Parkverbot während eines Einsatzes und hofft auf eine verständnisvolle Politesse.


    3. Mit einem einfachen DRK-Schild an der Windschutzscheibe


    4. (das zweite 3.) Nein. Das wäre eine lichttechnische Einrichtung und das führt unter anderem zu Erlöschen der Betriebserlaubnis und zum Verlust der Betriebserlaubnis.



    In der Regel werden HVOs/FR in einem sehr engen Radius eingesetzt. Deswegen sollte man überlegen ob eine Sondersignalanlage für HVOs wirklich Sinn ergibt, da es ja hauptsächlich eine "Nachbarschaftshilfe" ist. Der HVO im eigentlichen Sinn wird ja normalerweise nur innerhalb seiner Heimatgemeinde eingesetzt und deshalb haben sie in der Regel sehr kurze Anfahrtswege.

  • Bitte nur kommentieren (Antworten), die sich wirklich damit evtl. auskennen oder noch besser in so einer Situation sind, die mit Privat PkW's zur Einsatzstelle fahren.

    Auch wenn ich mich selbst nicht aktiv an so einem Projekt beteilige, so kenne ich aus Rheinland-Pfalz
    zwei Projekte verschiedener Feuerwehren, die es dort ganz unterschiedlich umsetzen.


    Vorweg, die zuständige Verbandsgemeinde toleriert keine First-Responder der örtlichen Feuerwehren
    und gestattet unter anderem auch nicht, dass ein Fahrzeug zugelassen oder nur im Gerätehaus unter-
    gestellt wird.


    Die eine Feuerwehr hat sich in Zusammenarbeit mit einem DRK Ortsverein ein Fahrzeug beschafft und
    besetzt dieses im Alarmfall. Jedoch ist dabei weder der Funkrufname noch alles weitere geklärt. Eine
    andere Feuerwehr hat gar kein Einsatzfahrzeug, sondern die Helfer fahren mit dem Fahrrad oder laufen
    zu Fuß zum Einsatzort, auf Grund der Größe des Ortes ist das auch machbar und die Kollegen sind auf
    jeden Fall schneller, als wenn sie erst zum Gerätehaus und danach zum Einsatzort fahren würden.


    Und nun meine persönliche Einschätzung:


    Würde ich an so einem Projekt mit meinem Privatwagen teilnehmen, dann würde ich mich tunlichst an
    die Vorgaben der StVO in Bezug auf Ampeln und Geschwindigkeit halten und auch aus versicherungs-
    technischen Gründen von der Beantragung einer Sondersignalanlage absehen. Gerade in kleinen Orten
    ist es meistens vollkommen egal, ob ich jetzt mit oder ohne Blaulicht unterwegs bin ... es gibt zeitlich
    einfach kaum einen Unterschied.

  • Also, zum Thema HvO: Wir haben wir einige HVO-Standorte. Die meisten besitzen auch Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten und gehören zu einer BRK-Bereitschaft. Beispiel sind da zum Beispiel das BRK Berg und Bad Steben:
    http://bos-fahrzeuge.info/eins…/65709/Rotkreuz_Berg_7901
    http://bos-fahrzeuge.info/eins…/Rotkreuz_Bad_Steben_7901
    Bad Steben hat außerdem noch ein Quad mit Sonderrechten welches im Sommer HVO fährt.
    Natürlich gibts auch Feuerwehren die HVO fahren, von denen hat auch so gut wie jeder Sonderrechte. Beispiel die Feuerwehr Schwarzenbach am Wald: http://bos-fahrzeuge.info/eins…chwarzenbach_am_Wald_1101
    Widerrum in Schwarzenbach an der Saale fährt die BRK-Wasserwacht, welche auch ein Fahrzeug mit Sonderrechten hat: http://bos-fahrzeuge.info/eins…zenbach_an_der_Saale_1101


    Privatfahrzeuge mit Sonderrechten gibts teilweise auch, nicht nur bei uns sondern auch in anderen Städten. Beim Thema Sonderrechten seh ich das so:
    - Egal wie groß oder klein der Ort, Sonder- und Wegrechte sind immer sinnvoll, da es immer die Zeit verkürzt bis zur EST.
    - Aber: Ich finde, wenn jemand im Privat-PKW Sonderrechte will, sollen diese vom HVO-Fahrer für seinen PKW von ihm SELBST BESCHAFFT werden und die Genehmigung auch selbst eingeholt werden.


    Gruß

  • Vielen Dank, für eure Kommentare bzw. Antworten! ;)


    Hier seht ihr (Unter den Link) ein Innenschild für Sonnenblende mit "Feuerwehr Einsatz). Bei 0:48 Minuten kommt die zweite Version mit mit Flash- Licht. Es blinkt in LED ein rotes Licht außerdem noch. Ist das Rechtmäßig?
    Ich meine, es ist nicht blau!
    Könnt ihr mir darauf eine Antwort geben?!

  • Zu deinen Fragen:


    1. Ja Sonderrechte hat man. Die hat aber auch die Müllabfuhr. Welche das im Einzelnen sind bleibt Interpretationssache des jeweiligen Gerichts. Also wer seine schwangere Frau ins Krankenhaus bringt darf etwas schneller fahren. Aber das Recht zum Überfahren einer roten Ampel erhält man in aller Regel nicht.
    Ich kann jedem nur davon abraten mit dem Privatfahrzeug als FR zu fahren. Einen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommt man vielleicht ausgeschlagen... im Falle eines Unfalls bist du Schuld (kein Wegerecht). Deine Versicherung wird sich mit der Zahlung auch zurück halten (grob fahrlässig).


    Es gibt keine verbreiften Rechte, sondern maximal eine rückwirkende Gerichtsentscheidung zu deinen Gunsten. Ein Gericht muss dir also gar nichts anerkennen.



    2. Kennzeichnen? Ja. Dachschilder mit der Aufschrift "First Responder" sind möglich. Den Rechtsstatus ändert man damit nicht. Also ob man ein Schild hat oder nicht bringt rein gar nichts. Aus der Entfernung wird dies vermutlich auch nicht wahrgenommen. Einziger Vorteil der Kennezichnung wäre ein Abstellen des Fahrzeugs im Parkverbot oder so. Wobei es selbst da an der Rechtssituation nichts ändert, sondern im Idealfall nur etwas Papierkram erspart.


    3. Ich fahre mit keinem privat PKW in den Einsatz. Ich kenne verschiedene Systeme. Es gibt keine zugelassenen Systeme die eine erhöhte Wirkung aufweisen.


    4. Nein das ist nicht erlaubt. Darauf steht auch eine Strafe. Privatfahrezuge sind nicht einer Sondersignalanlage auszurüsten. Es gibt Kommunen die das machen, aber durch die Entscheidung der Kommune wird das Fahrzeug auch zum Einsatzfahrzeug und der rechtliche Status ändert sich. Durch ein illegales Ausetzen eines Blaulichts erhältst du keine Wegerechte. Im Falle eines Unfalls erhältst du auch hier die Schuld - und zusätzlich die Strafe für das illegale Fahren mit Blaulicht.



    Zitat

    Hier seht ihr (Unter den Link) ein Innenschild für Sonnenblende mit "Feuerwehr Einsatz). Bei 0:48 Minuten kommt die zweite Version mit mit Flash- Licht. Es blinkt in LED ein rotes Licht außerdem noch. Ist das Rechtmäßig?
    Ich meine, es ist nicht blau!
    Könnt ihr mir darauf eine Antwort geben?!


    Nein es ist nicht rechtmäßig. Nach außengerichtete Leuchteinheiten sind einzutragen. Wenn nicht erlischt die Betriebserlaubnis. Dein rechtlicher Status wird damit nicht verbessert sondern nur verschlechtert. Die Wahrnehmung im Straßenverkehr steigt nicht.



    Die Anfahrt zu einer Einsatzstelle mit Sonder- oder gar Wegerechten sollte grundsätzlich NIEMALS mit dem Privat-PKW erfolgen. Die eigene Fahrzeugversicherung deckt das nicht ab, da die Anfahrt keine private Nutzung ist. Das Risiko im Straßenverkehr ist enorm und man gefährdet zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer.
    Der Betreiber sollte ein FR-Fahrzeug stellen. Dies kann dann als angemeldetes Einsatzfahrzeug auch Sonder- sowie Wegerechte wahrnehmen.
    Vertretbare Ausnahmen sind Dörfer in denen eine Anfahrt unter Beachtung der Verkehrsregeln erfolgen kann und die paar Kommunen die Privatfahrzeuge mit SoSi ausstatten (ist insgesamt aber auch fraglich)

  • die Fragestellung ist doch wahrscheinlich gleich zu setzen mit dem Feuerwehr-Themenkomplex


    "habe ich mit meinem Privatfahrzeug im Alarmfall Sonder- und Wegerechte auf dem Weg ins Gerätehaus ?"


    auch in dem Zusammenhang wurde über blink-blink innen & aussen sowie diverse Verhaltensweisen gesprochen ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kellern
    Ähnlich aber nicht gleich. Der Weg zum Gerätehaus muss nunmal zurückgelegt werden. Wie der erfolgt ist nicht geregelt. Man kann auch laufen/Radfahren. Auch wenn viele der FFW-Mitglieder es nicht hören wollen... so wirklich Zeit sparen sie durch ihre riskante Fahrweise nicht. Aber hier ist dies noch jedem einzelnen Überlassen wie er sich verhält und wie sehr er sich und seine Umgebung gefährdet. Baut er einen Unfall muss er dafür geradestehen.


    Da ist die First-Responder Sache anders, da hier das Privatfahrzeug als Einsatzfahrzeug genutzt wird. Man wird also alarmiert und verplfichtet mit dem eigenen Auto auf eine Einsatzfahrt zu fahren. Das ist in meinen Augen etwas ganz anderes, was auch unterbunden werden sollte.

  • ach ja, ist das so ?


    ob ein FW-Angehöriger mit dem Privatwagen "alarmmässig" die Wache oder gleich die Einsatzstelle anfährt,
    ist weder erlaubt noch irgendwo als notwendig beschrieben.


    Es tritt nur ein gewisser "Drang" ein möglichst schnell zu helfen und die besten Plätze zu besetzen ...



    Genauso bei First Respondern.
    Wer sagt dass sie ihren privaten PKW nutzen müssen ?
    Je nach Umfang der Ausstattung können sie die Wege doch auch anders zurück legen, oder ?


    Und: ist überhaupt festgeschrieben in welchem Zeitraum ein FR eintreffen muss ?
    oder wird nur generell "schneller als der Rettungsdienst" gewünscht ?


    Wenn es keine Zeitvorgabe gibt dann kann man ein "rasen, drängeln, rotlichtmissachten usw" nicht rechtfertigen.


    Und mal ganz ehrlich:
    man sieht es auch im Alltag wie sich unterschiedliche Verkehrsteilnehmer auch ohne hoheitlichen Auftrag
    ganz unterschiedlich zügig und mehr oder weniger geschickt durch den Stadtverkehr bewegen;


    das dürfte im ländlichen Raum noch weniger Probleme geben ...



    ... ich denke dass diese ganze Sonderrechtsdebatte für Privatfahrzeuge überinterprtiert wird und nur einigen [*******] geschuldet ist.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kellern
    Sehe ich genauso. Wer ein Privatfahrzeug fährt hat sich auch so zu verhalten.


    Was die FR angeht: Nun ja... es wird eine Vereinbarung geben wie der Einsatz zu realisieren ist. Wenn man ein Einsatzfahrzeug hingestellt bekommt ist die Sache klar. Und wenn nicht kann man keine erhöhte Geschwindigkeit erwarten. Wobei ich dann irgendwann nach dem Sinn frage... wofür will ich einen First Responder wenn ich noch nichtmal bereit bin ihn auch nur halbwegs auszustatten. Ein simples Einsatzfahrzeug kostet nicht die Welt... wenn selbst das zu teuer ist empfehle ich es einfach sein zu lassen.

  • kellern
    Sehe ich genauso. Wer ein Privatfahrzeug fährt hat sich auch so zu verhalten.

    Richtig, und zwar unabhängig davon, ob man einkaufen, zu einem FR-Einsatz oder zu einem FW-Einsatz
    fährt. Ein Privat-PKW mag ja unter umständen Sonderrechte nach § 35 haben, definitiv fehlen im aber
    (ohne eine zugelassene Sondersignalanlage) die Sonderrechte nach § 38.


    Was hilft es mir also, wenn ich unter umständen schneller oder über eine rote Ampel fahren darf, dieses
    aber keiner weiß?

    Wenn man ein Einsatzfahrzeug hingestellt bekommt ist die Sache klar. Und wenn nicht kann man keine erhöhte Geschwindigkeit erwarten.


    Richtig, so sehe ich das auch, alleine schon aus Gründen des Eigenschutzes ...

    Wobei ich dann irgendwann nach dem Sinn frage... wofür will ich einen First Responder wenn ich noch nichtmal bereit bin ihn auch nur halbwegs auszustatten.

    Wo steht denn geschrieben, dass ein First-Responder eine rettungsdienstliche Ausstattung haben muss?
    Im Zweifel ist doch eine qualifizierte und vorallem überhaupt durchgeführte Erste Hilfe genausoviel wert,
    oder etwa nicht? Und gerade in Rheinland-Pfalz gibt es Gegenden, da hat der zuständige Rettungswagen
    eine Anfahrtszeit von etwa 20 Minuten, da habe ich selbst zu Fuß meistens 10 Minuten Vorsprung, das
    sollte als Grundlage schon einmal nicht verkehrt sein ...

    Ein simples Einsatzfahrzeug kostet nicht die Welt... wenn selbst das zu teuer ist empfehle ich es einfach sein zu lassen.

    Na ja ... mit dem "simplen" Einsatzfahrzeug ist es aber eigentlich auch nicht gemacht, da kommen dann
    ja auch noch die eine oder andere Folgeausgabe dazu, gerade wenn die Ausstattung etwas besser sein
    soll.

  • Ausstattung meinte ich gar nicht mal unbedingt rettungsdiensttechnisch. Ich denke ein recht simpler Notfallrucksack + AED hilft schon ne Menge. Wenn man nett ist kommt noch etwas Sauerstoff drauf. Also keine riesige Ausstattung. Auch beim Fahrzeug benötigt man keinen besonders teuren Ausbau. Geeignet ist also so ziemlich jedes Fahrzeug das man mit ein bisschen Beklebung und einer Signalanlage ausgerüstet hat. Also nichts unmögliches oder unfninanzierbares. Es geht letztendlich nur um Ersthilfe und die Unterstützung des RD und nicht um den Ersatz eines NEF...


    Also die gesamte medizinische Ausstattung würde in einen Rucksack passen. Das reicht in fast allen Fällen auch (bis auf die ganz wenigen FR die eine richtige medizinische Fachausbildung haben - aber die bleiben eine Ausnahme).



    Natürlich kann man theroetisch auf ein Einsatzfahrzeug verzichten. Ist aber nur in Ausnahmen sinnvoll. Nämlich dann wenn der FR wirklich nur ein kleines Dort abdeckt. In den meisten Fällen decken die aber nicht nur das eigene Dorf sondern auch ein paar umliegende Orte mit ab. Ein Fahrzeug ist also notwendig. Und da macht das Einsatzfahrzeug Sinn. Offiziell wird zwar niemand fordern einen bestimmten Fahrstil an den Tag zu legen. Aber wer fährt bei der Alarmierung zur Reanimation ganz ordentlich nach Stvo zum Nachbarort mit dem Wissen, dass der RTW 20min braucht?



    Wie gesagt: Die medizinische Ausstattung ist spärlich (ok ein AED kostet Geld und der zweitteuerste Posten ist dann schon der Rucksack). Auch an das Einsatzfahrzeug werden keine großen Anforderungen gestellt. Da ist man locker unter 20.000€ dabei. Das sollte wem ein First Responder vielleicht doch wert sein.

  • Ja Sonderrechte hat man. Die hat aber auch die Müllabfuhr. Welche das im Einzelnen sind bleibt Interpretationssache des jeweiligen Gerichts. Also wer seine schwangere Frau ins Krankenhaus bringt darf etwas schneller fahren. Aber das Recht zum Überfahren einer roten Ampel erhält man in aller Regel nicht.


    *kopfschüttel*
    Sonderrechte haben grundsätzlich nur die in § 35 StVO genannten Organisationen, d.h. die zugehörigen Personen (nicht deren Fahrzeuge) und die genannten Fahrzeuge. Und diese Aufzählung ist abschließend.
    First-Responder oder Helfer-vor-Ort (sofern nicht mit einem Fahrzeug des Rettungsdienstes ausgerüstet) oder private Notfälle haben definitiv kein Sonderrecht nach § 35 StVO.


    Die Anfahrt zu einer Einsatzstelle mit Sonder- oder gar Wegerechten sollte grundsätzlich NIEMALS mit dem Privat-PKW erfolgen. Die eigene Fahrzeugversicherung deckt das nicht ab, da die Anfahrt keine private Nutzung ist. Das Risiko im Straßenverkehr ist enorm und man gefährdet zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer. Der Betreiber sollte ein FR-Fahrzeug stellen. Dies kann dann als angemeldetes Einsatzfahrzeug auch Sonder- sowie Wegerechte wahrnehmen.
    Vertretbare Ausnahmen sind Dörfer in denen eine Anfahrt unter Beachtung der Verkehrsregeln erfolgen kann und die paar Kommunen die Privatfahrzeuge mit SoSi ausstatten (ist insgesamt aber auch fraglich)


    *kopfschüttel* Sorry, aber die Aussagen kann ich so nicht stehen lassen.
    Wird bei einem HvO-Einsatz oder First-Responder-Einsatz ein privates Fahrzeug eingesetzt, geschieht dies auf Veranlassung des Auftraggebers, sprich der Organisation. Damit greift u.a. § 670 BGB. Hilfsorganisationen haben in der Regel eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Eigenschäden des Mitarbeiters bei einsatzbedingten Tätigkeiten abdeckt. Dazu zählen auch Schäden am Kraftfahrzeug. Für Fremdschäden kommt grundsätzlich die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung auf.


    Ein so genanntes "First-Responder-Fahrzeug" ist in den einschlägigen StVO bzw. StVZO-Paragraphen nicht erwähnt. Grundsätzlich können natürlich Fahrzeuge des Rettungsdienstes (fallen unter § 35 StVO und § 38 StVO) oder des Katastrophenschutzes (als FR-Fahrzeug nur § 38 StVO) eingesetzt werden. Spezielle FR-Fahrzeuge, die weder der einen noch der anderen Fahrzeugart zuzurechnen sind, können je nach Landesrecht oder im Rahmen einer Einzelabnahme zulässig mit Sondersignalanlage ausgestattet werden. Dies berechtigt aber nur zur Nutzung von § 38 StVO in den dort genannten Fällen.


    Ausstattung meinte ich gar nicht mal unbedingt rettungsdiensttechnisch. Ich denke ein recht simpler Notfallrucksack + AED hilft schon ne Menge. Wenn man nett ist kommt noch etwas Sauerstoff drauf. Also keine riesige Ausstattung. .... Also die gesamte medizinische Ausstattung würde in einen Rucksack passen. Das reicht in fast allen Fällen auch (bis auf die ganz wenigen FR die eine richtige medizinische Fachausbildung haben - aber die bleiben eine Ausnahme).

    Sauerstoff ist, wenn AED dabei, eigentlich ein "Must-Have". Und alles notwendige passt in einen Rucksack.


    Es geht letztendlich nur um Ersthilfe und die Unterstützung des RD und nicht um den Ersatz eines NEF...

    Korrekt. First-Responder oder Helfer-vor-Ort sind "eine Einrichtung der organisatierten Ersten Hilfe". Werden diese eingesetzt, um (wie in manchen Rettungsdienstbereichen üblich) Defizite in der rettungsdienstlichen Organsiation auszugleichen, läuft etwas grundsätzlichen schief.


    Natürlich kann man theroetisch auf ein Einsatzfahrzeug verzichten. Ist aber nur in Ausnahmen sinnvoll. Nämlich dann wenn der FR wirklich nur ein kleines Dort abdeckt. In den meisten Fällen decken die aber nicht nur das eigene Dorf sondern auch ein paar umliegende Orte mit ab. Ein Fahrzeug ist also notwendig. Und da macht das Einsatzfahrzeug Sinn. Offiziell wird zwar niemand fordern einen bestimmten Fahrstil an den Tag zu legen. Aber wer fährt bei der Alarmierung zur Reanimation ganz ordentlich nach Stvo zum Nachbarort mit dem Wissen, dass der RTW 20min braucht?

    Wenn ein FR oder HvO mehr als 4-5 Minuten Anfahrt (StVO-gemäß) zum Einsatzort hat - ab Alarmierung, stimmt das System nicht, weil wenig effektiv. Man sollte dann überlegen, ob eine andere Einsatzorganisation bzw. anderes Einsatzsystem mehr Sinn machen würde.

    Grüße, S.O.

  • Hier seht ihr (Unter den Link) ein Innenschild für Sonnenblende mit "Feuerwehr Einsatz). Bei 0:48 Minuten kommt die zweite Version mit mit Flash- Licht. Es blinkt in LED ein rotes Licht außerdem noch. Ist das Rechtmäßig?


    Definitiv nein, da diese Konstruktion eine "Außenwirkung" hat. Grundsätzlich gilt, das an Kraftfahrzeugen nur Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein dürfen, die entweder ausdrücklich vorgeschrieben oder ausdrücklich erlaubt sind. (StVZO §49a). Unzulässige Beleuchtungseinrichtungen, dazu zählen auch leuchtende oder blinkende Namenschilder in der Frontscheibe, beleuchtete Michelin-Männchen, Lichterketten mit Außenwirkung, usw., gelten als "erheblicher Mangel". Im Rahmen von polizeilichen Fahrzeugkontrollen werden grobe Verstöße in der Regel auch beanstandet.

    Grüße, S.O.

  • Wenn ein FR oder HvO mehr als 4-5 Minuten Anfahrt (StVO-gemäß) zum Einsatzort hat - ab Alarmierung, stimmt das System nicht, weil wenig effektiv. Man sollte dann überlegen, ob eine andere Einsatzorganisation bzw. anderes Einsatzsystem mehr Sinn machen würde.


    Ich möchte das ganze sogar noch etwas weiter spinnen ... ist ein FR- oder HvO-System erforderlich, weil der
    reguläre RTW regelmäßig mehr als 10 Minuten in den Ort benötigt, dann liegt eine Fehlplanung in der Planung
    des Rettungsdienst vor und man muss daran etwas ändern.


    In meinen Augen ist es für ein Land wie Deutschland mehr als peinlich, wenn in Rettungsdienstbereichen die
    selbst vorgegebenen Eintreffzeiten wegen schlechter Planung nicht eingehalten werden und man so auf mehr
    oder weniger organisierte Erste-Hilfe-Systeme zurückgreifen muss.


    Solange aber Rettungsdienste ohne eine externe Kontrolle arbeiten können und man lieber nach gutherrenart
    Entscheidungen trifft und Wachen verteilt, wundert mich schon lange nichts mehr.


    Leider ist meine Vorstellung eines optimalen Rettungsdienst in dieser Form nicht umsetzbar :(

  • Die Eintreffzeiten für den Rettungsdienst sind nunmal politisch so gewollt; ob sinnvoll umsetzbar, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Das Problem bei manchem HvO- oder FR-System ist die gezielte Ausnutzung unentgeltlichen ehrenamtlichen Engagements aufgrund organisatorischer und wirtschaftlicher Unzulänglichkeiten im Rettungsdienstbereich - und das ist die eigentliche Schweinerei.
    Wenn eine derartige "Ergänzung" notwendig sein sollte, dann sollen diese Leute nicht nur die Ausbildung und das notwendige Material bekommen, sondern auch die entsprechende Bezahlung. Aber das wird jetzt richtig OT ... :D


    Eine gute "Nachbarschaftshilfe" auch in Notfällen als "organisierte Erste Hilfe", o.k., wenn die Eintreffzeit nach Alarmierung nicht mehr als 3-5 Minuten beträgt.
    Da brauchst's dann auch kein Sondersignal.

    Grüße, S.O.

  • In Bayern gibt es dazu ein schönes Schreiben vom Innenministerium. Ist eigentlich alles geregelt.
    http://www.stmi.bayern.de/impe…/110506_lf_ersthelfer.pdf


    Interessant ist vorallem dieser Aspekt von Punkt 9:

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