Zu schwerer Patient sorgt für Ärger zwischen dem Roten Kreuz und der Stadt Wetzlar.

  • Zu schwerer Patient sorgt für Ärger zwischen dem Roten Kreuz und der Stadt Wetzlar.

    Die Stadt Wetzlar und das DRK Wetzlar streiten darüber wer den Einsatz der Feuerwehr bei einem Transport von einem übergewichtigen Patienten tragen soll.
    Weil das DRK die Feuerwehr hinzugerufen hat, soll sie nun auch den Einsatz dafür bezahlen, so die Stadt Wetzlar. Das DRK jedoch verweisst darauf, dass doch
    die Krankenkasse des Patienten oder deren Angehörigen für den Einsatz der Feuerwehr zahlen sollen.


    http://www.mittelhessen.de/lok…itaeter-_arid,109292.html

    Zum Glück ist


    :bluelight: "Florian Silbereisen" :bluelight:


    :singing: kein Funkrufname :singing:

  • Mir hat man auf einer Rettungsdienst-Fortbildung bereits 2010 mitgeteilt, dass in Hessen die Tragehilfe durch die Feuerwehr beim Krankentransport vom Rettungsdienst bezahlt werden muss. Beim Notfall würde keine Rechnung geschriebe, wenn ich mich richtig erinnere. Das DRK in Dillenburg hält doch für den Lahn-Dill-Kreis einen Schwerlast-RTW vor, der solche Einsätze doch bevorzugt bedienen sollte, oder?

  • Das DRK in Dillenburg hält doch für den Lahn-Dill-Kreis einen Schwerlast-RTW vor, der solche Einsätze doch bevorzugt bedienen sollte, oder?

    Ja und Nein. Klar das DRK Dillenburg verfügt über einen Schwerlast RTW, dieser gehört allerdings zum nördlichen Leitstellenbereich des Lahn-Dill Kreis. D.h. dieser kann nicht nach Wetzlar beordert werden, da Wetzlar zum südlichen Lahn-Dill Kreis gehört. Das klingt zwar jetzt nach bürokratischem Irrsinn ist aber normal im LDK.


    Trotz der Landkreisreform vor einigen Jahrzehnten gibt es immer noch zwei Funkfreqenzenbzw. Leitstellenbereiche im LDK.


    • Lahn-Dill Süd (Altkreis Wetzlar)
    • Lahn-Dill Nord (Altkreis Dill)

    Selbst wenn der Schwerlast-RTW für die Region Wetzlar zur Verfügung stände müsste dieser einen Anfahrtsweg von mehr als 30km zurücklegen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Krankenkassen das auf dauer bezahlen würden.

    Zum Glück ist


    :bluelight: "Florian Silbereisen" :bluelight:


    :singing: kein Funkrufname :singing:

  • Also, soviel ich weiß, sollte das Fahrzeug im gesamten LDK eingesetzt werden. Dass der KV Wetzlar nicht unbedingt amoused darüber ist, ein Dillenburger Fahrzeug einzusetzten kann ich mir vorstellen ;)


    Ist denn inzwischen ein Urteil bekannt?


    MfG


    Moritz

  • Ein Schwerlast-RTW allein tut es ja nicht. Denn ein z.B. 230 Kilo schwerer Patient bewegt sich nicht von allein aus dem 2. oder 3. Obergeschoss. Und mit insgesamt vier RS/RA, plus noch vielleicht einem RA und NA ein Treppenhaus herunter? Na, ich weiß nicht...

  • Ich denke da komme noch andere Probleme dazu.


    In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse nicht richtig dafür. In RLP beteiligt sich die KK an der BEschaffung des Fahrzeugs. Aber nicht a, Betrieb - da wird wie für einen normalen RTW gezahlt. Sprich im Notfall wird ein RTW aus dem Regel-RD rausgenommen und der S-RTW besetzt. Bei einer mehrstündigen Fahrt gibt es an der Heimat-RW einen Notstand. BEi zeitunkritischen EInsätzen holt man Leute aus der Bereitschaft die dann aber auch mehr Kosten als der RTW einbringt. Kenne da genug Bereiche die alles tun um ihren S-RTW nicht einzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Leitstellenbereich hat einen S-RTW, welcher auch als Reserve-RTW genutzt wird. Fällt also ein solcher Patient an, springt eine KTW oder RTW-Besatzung auf das Fahrzeug über und hornt zum Einsatzort.
    Soweit mir bekannt, wird das als regulärer RTW-Einsatz abgerechnet.

    Grüße aus dem Frankenland :winktz:


    Patrik *Kalli* Kalinowski 8|
    Administrator
    BOS-Fahrzeuge.info




    Warum denn immer gleich sachlich werden, wenn es auch persönlich geht?!
    - André Heller -

  • Patrick
    Wenn wirklich jeder Leitstellenbereich einen hat dann geht das noch halbwegs. Aber selbst dann fehlt locker mal für 2 Stunden ein Regel-RTW. Lässt sich noch irgendwie bewältigen.


    Wenn ich dann die Beschwerde aus unserer Region mitbekomme: Die durften für einen Notfalleinsatz mit dem S-RTW mal eben 500km verfahren. Jeder kann sich selbst ausrechnen wie es dann in der Heimatstadt aussah. Wenn vor Ort sowieso schon die Vorhaltung äußerst knapp ist kollabiert die wenn für einen Tag ein RTW wegfällt. Einen KTW kann man nicht a.D. setzen aufgrund der Führerscheinproblematik. Wenn fast das ganze Personal nur PKW Führerscheine hat muss man mindestens einen älteren Kollegen auftun mit LKW Führerschein. Das zwei mit Führerschein dabei wären, wäre schon ein Traum...

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