Diebstahl -> Krankschreibung anstatt Anzeige

  • Das ist ja mal verkehrte Welt. Sowas war mir noch nicht untergekommen:


    Vor einigen Tagen wurde mir, zum wiederholten Male, mein Fahrrad von zu Hause geklaut. Das hätte natürlich auch an keinem anderen Tag sein können, als an einem an dem ich an der Uni eine Prüfung schreibe. Da ich mit dem Rad stets zügiger als der fließende Verkehr bin, fahr ich natürlich auch nicht so sehr früh los, was ohne Rad dann jedoch das Problem heraufbrachte, dass ich weder mit Taxi noch mit Bus pünktlich gekommen wäre.
    Na gut, dann eben zur nächsten PI gegangen, Anzeige erstattet, Bestätigung eingepackt und am nächsten Tag zur Uni.
    Das Kuriose: während ein Attest vom Hausarzt als Entschuldigung für das Nicht-Erscheinen zu einer Prüfung durchgeht und auch der Freiversuch nicht verloren geht, so wird die Bestätigung der Anzeige nicht akzeptiert, der Freiversuch ist futsch und die Prüfung in dem Fach für das Semester nicht bestanden.
    Und jetzt kam tatsächlich der Hinweis: wenn dir das nächste mal was geklaut wird, dann geh zum Arzt und hol dir ne Krankschreibung, dann kann ich dem Ausschuss sagen dass du krank warst - ja ne ist klar :-aua


    Wird mal Zeit dass ich dem Prüfungsausschuss schreibe...



    Hattet ihr mal vergleichbar bekloppte Vorfälle, bzw. was haltet ihr von der ganzen Sache?
    VG Paul

  • ich finde das ganz normal ! und weiß gar nicht, warum du das anders siehst ...


    1) du hast du Pflicht rechtzeitig in der Schule, Uni, auf dem Arbeitsplatz usw zu erscheinen !


    wie und wo du das gestaltest ist allein deine Sache. Du musst rechtzeitig dort sein und das gewährleisten !


    Wenn du also nur einen "Plan A" hast (ich fahre immer spät los weil das mit dem Fahrrad so reicht) und dein Plan A nun versagt (weil das Fahrrad geklaut wurde) und du aber keinen Plan B in der Tasche hast, dafür kann deine Schule / Uni / Arbeitgeber aber nichts !


    Das ändert nichts daran dass du pünktlich zu erscheinen hast !


    Das ist im Berufsleben genauso: wenn es morgens schneit dann musst du eben früher aufstehen - denn: du hast TROTZDEM pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen ! (da hast du eine vertraglich geregelt Bringschuld, bzw schuldest du dem AG ja deine Arbeitsleistung; oder was würdest du sagen wenn der AG deinen Lohn verspätet zahlt nur weil draussen Schnee liegt ? oder die Uni die Prüfung absagt nur weil es draussen friert ? )


    Jeder Partner hat nötigenfalls Anstrengungen zu unternehmen um seinen Teil der Abmachung zu erfüllen !


    Und ein geklautes Fahrrad ist nun wirklcih kein Grund nicht mehr am öffentlichen Laben teilzunehmen ...


    was anderes ist es aber tatsächlich wenn du krank bist - das ist höhere Gewalt - und das kann dann keiner von dir erwarten !


    Dass du dich einfach krank schreiben lassen sollst (lügen) ist nur ein gut gemeinter Tip - aber trotzdem Beschiss !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Und ein geklautes Fahrrad ist nun wirklcih kein Grund nicht mehr am öffentlichen Laben teilzunehmen ...


    Das "nicht am öffentl. Leben teilnehmen" ist vllt doch etwas weit hergeholt. Überhaupt habe ich nur die Pflicht zu den Prüfungen zu erscheinen, Anwesenheits- oder Pünktlichkeitspflicht haben wir nicht.


    Ich fahre nicht spät los, tatsächlich plane ich zu meiner Fahrzeit von 17 Minuten nahezu 100% mehr ein, rund 30 Minuten ein für Fälle wie etwa Platten, Verkehrskontrolle, Straßensperrungen.
    Ja ich geb dir insofern Recht, das man dafür sorgen muss pünktlich ankommen zu können, aber das ist nur in einem gewissen Rahmen real zu sehen (und auch das Studienbüro sieht das so): Wer schaut schon morgens, eine Stunde bevor man normalerweise zur Arbeit fährt, nach, ob das Auto/Fahrrad noch in der Tiefgarage steht? Würdest du nicht auch darauf vertrauen dass es dort sicher steht, wenn der Zugang nur über 2 verschiedene Schlüssel möglich ist, und in meinem Fall das Rad mit einem Sicherheitsschloss angeschlossen ist? Da kann man doch auch bereits von höherer Gewalt sprechen, ich habe das in meinem zumutbarem Rahmen mögliche gemacht die Werte zu schützen, oder ist das anders zu sehen?
    "nötigenfalls Anstrengungen" - Selbst wenn ich eine Stunde vor dem Termin losgefahren wäre (bei 17 Min Rad-Fahrzeit), wäre es mittels ÖPNV nicht möglich gewesen pünktlich zu erscheinen, auch nicht zu Fuß, nicht mitm Taxi und auch nicht mitm Boot.


    Das mit dem Schnee ist kein gutes Argument, das seh ich ja wenn ich mich vorbereite (Wetterbericht, morgens ausm Fenster schauen) - Überhaupt wär das Wetter für mich nicht relevant, ich fahr auch dann noch mitm Rad wenn auf den Straßen nichts mehr läuft . Naja egal, bei keiner meiner Arbeitsstellen wurde mir bisher ne Zeit vorgeschrieben, weil die wissen dass ich meine Arbeit und noch mehr mach, und sei es in 45 Stunden-Schichten/16 Stunden-Arbeitstagen, mache.


    Nunja, das Problem ist jedoch auch, dass Krankschreibungen/ärztl. Bestätiogungen nicht immer akzeptiert werden, z.B. wenn sie anstelle des Hausarztes von der Notaufnahme ausgestellt werden - keine Chance dann die Prüfung machen zu dürfen.

  • Im richtigen Leben (Klartext: Arbeitswelt) hättest Du Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung eingefangen. Nicht genug, dass sehr viele Radfahrer sich als vermeintlich "moralisch Überlegene" ständig über die StVO hinwegsetzen, jetzt erwarten sie auch noch eine Sonderbehandlung während der Ausbildung? Kommt mal wieder runter!

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Das "nicht am öffentl. Leben teilnehmen" ist vllt doch etwas weit hergeholt. Überhaupt habe ich nur die Pflicht zu den Prüfungen zu erscheinen, Anwesenheits- oder Pünktlichkeitspflicht haben wir nicht.

    doch, anscheinend ja schon !


    Tag der Prüfung: Fahrrad weg, nicht zur Prüfung gegangen, nächsten Tag Uni gegangen und erzählt bekommen dass man sich lieber hätte krank schreiben lassen sollen und nun sich öffentlich wundern


    merkste was ?


    Du bist zu sowas Wichtigem wie einer Prüfung aus geschildertem Grunde nicht erschienen,
    die Konsequenzen hat man dir - einschliesslich der hier wohl von der breiten Masse getragenen Gründe - erklärt.


    Und nur um diesen Umstand geht es hier.


    Ob, was, wann du an anderen Tagen mit deinem Rad machst oder nicht machst,
    geht uns nichts an.


    Aber wenn jemand eine Prüfung, ich wiederhole: eine Prüfung,


    also
    Paula
    Richard
    Übel
    Friedrich
    Ulrich
    Nordpol
    Gustav


    oder
    Papa
    Romeo
    Uniform-Echo
    Foxtrott
    Uniform
    November
    Golf


    wegen eines gestohlenen Fahrrades sausen lässt dann gehe ich davon aus dass auch weniger wichtige Belange des täglichen Lebens darunter zu leiden haben werden, darum die Bemerkung: "nicht am öffentl. Leben teilnehmen"


    Was hätte ich Oberschlaumeier gemacht:
    Taxi rufen !
    damit wäre ich, wenn ich es aus eigener Kraft nicht geschafft hätte,
    zumindest verspätet bei der Prüfung erschienen und hätte zumindest noch guten Willen gezeigt (manchmal reagieren andere Menschen wohlwollend auf sowas) anstatt unentschuldigt fern zu bleiben und am nächsten Tag zu erklären dass man mich eines Fortbewegungsmittels beraubt hätte.


    Dann hätte ich nämlich gefragt ob du vielleicht auch dein Hirn auf dem Fahrradsattel liegen gelassen hattest ...

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    genau Einen !

  • Was hätte ich Oberschlaumeier gemacht:
    Taxi rufen !


    Jaaa das trifft es doch: Wie schon ganz am Anfang dargelegt, wäre ich auch mit dem Taxi nicht pünktlich gekommen, frühestens wäre ich da nach der Hälfte der Prüfung angekommen. Un verspätet ankommen wird bei keinem der Professoren auch nur in irgendeiner Weise angerechnet, der bloße Wille zählt in der Wirtschaft nicht.


    Und ich stell nochmal die Frage: Wer schaut morgens nach ob sein Fahrzeug noch in der Garage ist?? Das Studienbüro hat verstanden dass ads was unvorhersehbares ist


    wegen eines gestohlenen Fahrrades sausen lässt dann gehe ich davon aus dass auch weniger wichtige Belange des täglichen Lebens darunter zu leiden haben werden, darum die Bemerkung: "nicht am öffentl. Leben teilnehmen


    Ach so meinst du das - Naja sobald man weiss dass man einem das übliche Fortbewegungsmittel nicht zur Verfügung steht, kann man sich ja darauf vorbereiten, da kann ich dann ne Stunde früher aufstehen und losgehen um z.B. den Bus zu nehmen; es ist eine Umstellung, aber kein Ausschließen aus dem öffentlichen Leben! Wenn man sich darauf vorbereiten kann, dann wirft auch ein Hurrikan keine Termine über den Haufen, da weiss man ja auch dass man anstatt mit der Bahn sich zu Fuß auf den Weg machen muss


    Und nein, ich bin nicht unentschuligt / ohne Meldung fern geblieben, ich habe umgehend, nachdem ich die Polizei kontaktiert hab, sowohl die Studienfachkoorinatorin, alsauch den Wirtschaftsdekan, alsauch den Prof informiert - (das schon aus dem Grund, da in der Vergangenheit nichtmal ärtzliche Atteste anerkannt worden sind, während Diejenigen, die unentschuldigt fehlten (z.B. einfach Verschlafen haben, keine Probleme hatten).


    Aber abgesehen davon: Ich find ja überhaupt den Hinweis, dass ich mich eher krank schreiben lassen soll (und nein das war nicht nur als "Tip" gemeint), wenn mir das Rad geklaut wird, bzw falls ich das auch tatsächlich so durchziehen würde, unehrlicher (klar ist ja ne Lüge) als wenn ich da mit der Anzeigenbestätigung komme und diese vorlege, mit dem wahren Grund.

  • Hi,



    Na gut, dann eben zur nächsten PI gegangen, Anzeige erstattet, Bestätigung eingepackt und am nächsten Tag zur Uni.
    Das Kuriose: während ein Attest vom Hausarzt als Entschuldigung für das Nicht-Erscheinen zu einer Prüfung durchgeht und auch der Freiversuch nicht verloren geht, so wird die Bestätigung der Anzeige nicht akzeptiert, der Freiversuch ist futsch und die Prüfung in dem Fach für das Semester nicht bestanden.


    klarer Fall von falsch gesetzten Prioritäten. Das wird dir im späteren Arbeitsleben genauso ergehen ;)


    Eine Diebstahlanzeige kann man auch nach der Arbeit bzw. Prüfung aufgeben, das ist nicht so zeitkritisch/dringend, dass man dafür Arbeit/Prüfung vernachlässigen muss. Wenn aber die Anzeige (=Privatleben!) so wichtig und dringend erscheint, dass man Arbeit bzw. Prüfung hintenanstellt, dann bitteschön. Aber dann bitte auch nicht meckern, wenn der Arbeitgeber/Prüfungsausschuss/etc. das ganz anders sieht!


    Jeder hat auch mal Handwerker im Haus, ein Paket wird erwartet oder der Kanarienvogel hat Schnupfen - sowas akzeptiert kein Arbeitgeber als Grund, einfach mal so zuhause zu bleiben ohne Urlaub/Überstundenfrei zu beantragen. "Krankmachen" gibt es häufig, denn der Arbeitgeber kann da i.d.R. nicht viel dagegen machen. Aber wenn aufkommt, dass "krank" in Wirklichkeit nicht "krank" ist, sondern anderen, privaten Zwecken dient, dann ist im realen Leben auch mal ganz schnell eine (fristlose) Kündigung daraus resultierend....

  • klarer Fall von falsch gesetzten Prioritäten. Das wird dir im späteren Arbeitsleben genauso ergehen ;)


    Eine Diebstahlanzeige kann man auch nach der Arbeit bzw. Prüfung aufgeben, das ist nicht so zeitkritisch/dringend, dass man dafür Arbeit/Prüfung vernachlässigen muss. Wenn aber die Anzeige (=Privatleben!) so wichtig und dringend erscheint, dass man Arbeit bzw. Prüfung hintenanstellt, dann bitteschön. Aber dann bitte auch nicht meckern, wenn der Arbeitgeber/Prüfungsausschuss/etc. das ganz anders sieht!


    Die Priorität war ganz bewusst gewählt: Eben selbes Fahrrad wurde mir schonmal von der selben Stelle geklaut. Damals bin ich wegen einer Präsentation zuerst zur Uni, und dann abends zur Polizei, und schon waren die Chancen minimiert: In diesem Objekt sind rund 400 Mietparteien, Fingerabrücke waren da nicht mehr verwertbar, die Pol hatte nichtmal angefangen nach dem Rad zu fahnden. Und weil ich letztes mal erst Stunden später hin bin, hatten die Beamten ausrücklich klargestellt, dass ich es umgehend zur Anzeige bringen muss, u.a. auch weil die Frenze zu Polen nah ist und eventuelle Transporte dann noch aufhalten kann.


    Jeder hat auch mal Handwerker im Haus, ein Paket wird erwartet oder der Kanarienvogel hat Schnupfen - sowas akzeptiert kein Arbeitgeber als Grund, einfach mal so zuhause zu bleiben


    Auch das ist alles planbar oder vorbeugbar, genauso wie Schnee, Glatteis, Sturm, Hurrikan, Hochwasser

  • Ich hab grad mal paar Fragen bei deinen Erläuterungen.
    Was war das für ne Prüfung? Nur was "kurzes" mündliches oder ne große schriftliche?
    Wie weit hast dus zur Uni?
    Und wie verdammt schnell bist du mitm Fahrrad/wie langsam ist das Taxi, wenn du erst zur hälfte der Prüfung dagewesen wärst?

  • Zu deinen Fragenn:


    War eine schriftliche Prüfung; Gibt zwar auch mündliche, diese sind aber keine kleinen sondern einer großen gleichgesetzt.
    Ich hab rund 7km zur Uni
    Mitm Rad bin ich meist mit so ca. 30 bis 35 km/h unterwegs, stellenweise auch mal gut 50 km/h, jetzt im Winter mit Spikereifen eher um die 25 bis 30 km/h - ich fließe entweder mit dem Verkehr, bin aber auch oftmals schneller als dieser.
    Beim Taxi darf man ja nicht nur die Fahrzeit berechnen: vom Zeitpunkt der Feststellung dass das Rad weg ist, erstmal wieder hoch in die Wohnung, PC hochfahren, Nummern raussuchen, mehrere Taxiunternehmen anrufen (es hat nicht jedes zu jeder Tageszeit Dienst), dann muss erstmal das Taxi vom Hauptbahnhof zu mir fahren (etwa die Hälfte des Weges, den ich zur Uni hab), und dann hoch zur Uni, mit Stau und Ampeln

  • Hi,



    Die Priorität war ganz bewusst gewählt: Eben selbes Fahrrad wurde mir schonmal von der selben Stelle geklaut. Damals bin ich wegen einer Präsentation zuerst zur Uni, und dann abends zur Polizei, und schon waren die Chancen minimiert: In diesem Objekt sind rund 400 Mietparteien, Fingerabrücke waren da nicht mehr verwertbar, die Pol hatte nichtmal angefangen nach dem Rad zu fahnden.


    Wenn dir dein Fahrrad wichtiger ist als deine Arbeit bzw. Prüfung - deine Entscheidung. Und auch dein Problem, wenn Andere die Prioritäten eben anders setzen.


    btw. - und wenn du glaubst, wegen einem simplem Fahrraddiebstahl würde gleich die Spurensicherung der Polizei antanzen und irgendwelche Fingerabdrücke etc. sichern, dann liegst du da auch etwas falsch ;)

  • genau ....



    ... ich verstehe dass der Fahrraddiebstahl für dich eine "Katastrophe" ist - echt,
    seelig sind die, die wahrlich keine größeren Probleme haben ...


    ... aber im Großen und Ganzen, besonders aus Sicht der Polizei, ist das ein kleiner Diebstahl und lästiger Schreibkram. Es gibt weitaus brisantere Straftaten die das Eingreifen der Polizei wirklich erfordern.


    Oder handelt es sich hier um einen Einbruch-Diebstahl ?
    dann allerdings hätte ich die Betonung auf Einbruch gelegt .... dabei musst du ja zu Hause bleiben um dein Eingentum zu sichern bis zB das Türschloß erneuert wird.


    Eine Anzeigenerstattung diente in deinem Fall eher dazu dass du was in der Hand hast:
    für die Uni und evtl noch für deine Versicherung.


    Ansonsten würde ich sowas nicht mal anzeigen, es sei denn das Rad ist registriert und meine Versicherung fordert eine Anzeige ... ansonsten .... gibts für sowas nicht mal ne Suchmeldung


    die Anzeigenerstattung hätte also locker am Abend, am nächsten Tag oder nie erfolgen können,
    an den Chancen das Rad wieder zu sehen hätte das nix geändert


    und auch das noch:
    "Eben selbes Fahrrad wurde mir schonmal von der selben Stelle geklaut."


    du hattest also tatsächlich schon mal Glück gehabt und hast geglaubt dass das Glück auch in Zukunft auf deiner Seite sein wird ? Nun, man sollte sein Glück ja nicht herausfordern ...


    spätestens nach dem ersten Klau hätte ich, wenn das Rad mein einziges favorisiertes Fortbewegungsmittel ist,
    über eine bessere Sicherung nachgedacht und es von da an in den Keller, die eigene Wohnung, den Balkon usw geschleppt.


    Denn ein öffentlich zugänglich abgestelltes Fahrrad ist zumindest auch immer Vandalismus oder Teilediebstahl ausgesetzt, und auch das kann man sich nicht leisten wenn man darauf angewiesen ist jederzeit ein komplett vollständiges und einsatzbereites Rad vorzufinden weil man auf dem letzen Drücker losfährt ...


    ...lerne draus und denk' an Murphys Gesetz :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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  • btw. - und wenn du glaubst, wegen einem simplem Fahrraddiebstahl würde gleich die Spurensicherung der Polizei antanzen und irgendwelche Fingerabdrücke etc. sichern, dann liegst du da auch etwas falsch ;)


    Genau das wollte man beim ersten Fahrraddiebstahl machen, wollten einen Beamten rausschicken um Fingerabrücke zu sichern und eventuelle Einbruchsspuren anschauen


    Ansonsten würde ich sowas nicht mal anzeigen, es sei denn das Rad ist registriert und meine Versicherung fordert eine Anzeige ... ansonsten .... gibts für sowas nicht mal ne Suchmeldung


    du hattest also tatsächlich schon mal Glück gehabt und hast geglaubt dass das Glück auch in Zukunft auf deiner Seite sein wird ? Nun, man sollte sein Glück ja nicht herausfordern ...
    spätestens nach dem ersten Klau hätte ich, wenn das Rad mein einziges favorisiertes Fortbewegungsmittel ist,
    über eine bessere Sicherung nachgedacht und es von da an in den Keller, die eigene Wohnung, den Balkon usw geschleppt.
    Denn ein öffentlich zugänglich abgestelltes Fahrrad...


    Ich habe über eine besser Sicherung nachgedacht, bzw. nicht nur nachgedacht sondern auch gehandelt:
    Erstmal hab ich mein Rad codieren lassen. Und dann hab ich, anstatt des frühren Spiralschlosses, ein Faltschloss verwendet (eines mit höherer Sicherheitsstufe). Zudem noch paar "Kindersicherungen" eingebaut, dass falls es einer nimmt und wegfahren will, das nicht so läuft wie er sich es vorstellen würde: So z.B. das entweder die Kette nicht greift oder sich die Bremse nicht lösen lässt - was natürlich beides nur zweitverzögernd wirken würde.
    Woanders hinstellen geht hier nicht, bzw. nicht sicherer: Keller gibts nicht, Balkon hab ich nicht, und in den Flur bzw. in die Wohnung darf es nicht laut Mietvertrag; Es war ja auch nicht öffentlich abgestellt (wie etwa an den Radständern vor dem Haus), sondern in einem durch 2 Türen (mit verschiedenen Schlössern) gesicherter Innenhof, welcher durch Teile des Gebäudes auch voll umbaut war (also nichts à la Zufahrt oder nen Tor wo man drüberklettern könnt) - es war in dem Haus an der sichersten Stelle abgestellt wie es nur möglich war

  • dazu passt was die Zeitschrift "Position" der Industrie- und Handelskammern in Ausgabe 1/13 veröffentlicht hat.


    Zwar geht es da um Prüfungen im Zusammenhang mit einer Ausbildung,
    aber die Rechtsprechung wird bei dir wohl genau so sein.


    Sinngemäß steht dort:
    verpasst ein Prüfling eine Prüfung ohne vorher schriftlich davon zurückgetreten zu sein,
    so ist er durchgefallen. Das gilt auch für ungewolltes zu Spät kommen zB wegen Stau oder Streik.
    Nur wichtige Gründe, wie zB Krankheit, werden entschuldigt.
    Für die ständige Rechtsprechung ist entscheidend ob der Prüfling alles getan hat um zu dem Termin zu erscheinen.


    Soweit also zu Rechten zu Pflichten ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

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