Helfergleichstellung in Bayern

  • Jeder kennt das Szenario: Es ist Mittwoch um 10:32 Uhr. Im Büro lösen
    zeitgleich die Melder zweier Kollegen an, der eine wird mit seiner FF
    zum Großbrand alarmiert, der andere mit einer SEG zum gleichen
    Großschadensereignis. Der Feuerwehrkamerad springt vom Arbeitsplatz auf,
    sagt seinem Vorgesetzten noch schnell Bescheid das er jetzt weg ist und
    geht. Der Kollege des BRK geht ebenfalls zum Vorgesetzten, aber nicht
    um ihm einfach zu sagen das er jetzt zum Einsatz geht, so wie sein
    Kollege eben, nein er geht zum Abteilungsleiter und fragt ob er Urlaub
    nehmen kann, um zum Einsatz auszurücken. Alternativ hätte er auch sagen
    können, er geht und baut dadurch angesammelte Überstunden ab.


    So sah das in Bayern bis jetzt aus, so wie in jedem Bundesland wenn ich
    mich nicht täusche (verbessert mich wenn es in einem anderen Bundesland
    anders läuft, da fehlt mir die Kompetenz ;) ).


    Das Innenministerium hat jetzt aber bekannt gegeben, nächstes Jahr das
    benötigte Gesetz zur Helfergleichstellung zu erlassen und in das
    Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zu integrieren.




    http://www.merkur-online.de/nachrichten/…ch-2647611.html




    Steffen

  • Hi,



    Das Innenministerium hat jetzt aber bekannt gegeben, nächstes Jahr das
    benötigte Gesetz zur Helfergleichstellung zu erlassen und in das
    Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zu integrieren.


    Das ist schon mehr als überfällig, schön, das es nun wohl endlich kommt.


    ABER:
    Ich hab so das Gefühl, dass die Gleichstellung der ehrenamtlichen Helfer nicht nur aus gutem Willen passiert und es würde mich nicht wundern, wenn im Gesetz dann explizit nur die Hilfsorganisationen ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD genannt werden und nicht z.B. das MHW, Falck Deutschland e.V. etc..


    In Bayern wurde die Monopol-/Vorrangstellung der Hilfsorganisationen gekippt und seitdem dürfen sich auch Privatfirmen (z.B. Falck etc.) bei Ausschreibungen um eine Rettungswache etc. bewerben und müssen auch genommen werden, wenn das Angebot besser als das einer HirOrg ist.
    "Schlaue Leute" versuchen deshalb oft, RD-fremde Leistungen (wie z.B. eine SEG) in eine Ausschreibung mit aufzunehmen. Soweit ja kein grosses Problem, aber wenn dann die ehrenamtlichen(!) Kollegen des MHW, Falck Deutschland e.V. oder dergl. NICHT für SEG-Einsätze etc. freigestellt werden, dann ist klar, worauf das Gesetz zur Helfergleichstellung abzielt - nämlich die Vorrangstellung der HiOrg wieder durch die Hintertür einzuführen.


    Richtig kompliziert wird es nämlich, wenn ein Privater RD garkeine Ehrenamtlichen hat sondern dafür einen grossen Pool an 400EUR-Minijobbern. Ist ja dem Anbieter/Bewerber überlassen, ob er eine evtl. Verpflichtung zum Stellen einer SEG eben mit bezahlten Leuten macht oder nicht. Was ist dann mit diesen Leuten? Werden die auch freigestellt, wenn man sie braucht? Wohl eher nicht, oder? Aber wo ist der Unterschied, ob ich ehrenamtlich mit einer SEG ausrücke oder mir mein RD-Arbeitgeber dafür eine Pauschale oder einen Stundenlohn zahlt?

  • Hallo,




    ...man darf aber dabei nicht vergessen, dass der Ersatz von Lohn für sehr viele Arbeitgeber keine Hilfe ist. Viele Firmen haben ihre Personaldecke "optimiert", d.h. fehlen 3-4 Kollegen für einige Stunden (oder einen Tag), steht die Produktion, die Arbeit an einem dringendem Projekt etc. und das können sich viele Firmen nicht mehr erlauben, denn auch deren Kunden wollen pünktlich bedient werden und die interessiert es nicht, ob gerade im Nachbarort ein Grossbrand oder auf der BAB ein Unfall mit Gefahrgut-LKW war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!