Jeder kennt das Szenario: Es ist Mittwoch um 10:32 Uhr. Im Büro lösen
zeitgleich die Melder zweier Kollegen an, der eine wird mit seiner FF
zum Großbrand alarmiert, der andere mit einer SEG zum gleichen
Großschadensereignis. Der Feuerwehrkamerad springt vom Arbeitsplatz auf,
sagt seinem Vorgesetzten noch schnell Bescheid das er jetzt weg ist und
geht. Der Kollege des BRK geht ebenfalls zum Vorgesetzten, aber nicht
um ihm einfach zu sagen das er jetzt zum Einsatz geht, so wie sein
Kollege eben, nein er geht zum Abteilungsleiter und fragt ob er Urlaub
nehmen kann, um zum Einsatz auszurücken. Alternativ hätte er auch sagen
können, er geht und baut dadurch angesammelte Überstunden ab.
So sah das in Bayern bis jetzt aus, so wie in jedem Bundesland wenn ich
mich nicht täusche (verbessert mich wenn es in einem anderen Bundesland
anders läuft, da fehlt mir die Kompetenz ).
Das Innenministerium hat jetzt aber bekannt gegeben, nächstes Jahr das
benötigte Gesetz zur Helfergleichstellung zu erlassen und in das
Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zu integrieren.
http://www.merkur-online.de/nachrichten/…ch-2647611.html
Steffen