Hallo,
in unserer FF (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein) werden Rettungsassistenten (und zukünftig wohl auch Rettungssanitäter) durch entsprechende Helmkennzeichnungen kenntlich gemacht. Allerdings gibt es derzeit niemanden, der darauf achtet, dass die betreffenden Kameraden ihre Pflichtfortbildungsstunden wehrintern vorweisen.
Daher meine Frage: Ist dies so korrekt? Gelten diesbezüglich im KatS (und in den Bereich müsste die FF ja eigentlich fallen) andere Vorschriften als im Regelrettungsdienst?
Ich bin dankbar über brauchbare Antworten!
Wünsche Euch einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!