RD-Personal in der FF

  • Hallo,


    in unserer FF (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein) werden Rettungsassistenten (und zukünftig wohl auch Rettungssanitäter) durch entsprechende Helmkennzeichnungen kenntlich gemacht. Allerdings gibt es derzeit niemanden, der darauf achtet, dass die betreffenden Kameraden ihre Pflichtfortbildungsstunden wehrintern vorweisen.


    Daher meine Frage: Ist dies so korrekt? Gelten diesbezüglich im KatS (und in den Bereich müsste die FF ja eigentlich fallen) andere Vorschriften als im Regelrettungsdienst?


    Ich bin dankbar über brauchbare Antworten!


    Wünsche Euch einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FFen RS und RA ausbilden. Ich denke mal, dass die FFen in diesem Fall davon partizipieren, dass einige ihrer Mitglieder in RD-Organisationen arbeiten. In meinen Augen sind die Wehrführer nicht dazu verpflichtet (und können auch nicht verpflichtet werden), die entsprechenden Pflichtstunden zu prüfen.


    Als Kraftfahrer der Klasse C hast DU PERSÖNLICH auch die Sorgfaltspflicht darüber, dass die Gültigkeit im Auge behalten wird, und trotzdem wirst Du als Kraftfahrer eingesetzt. Die Wehrführung ist bei uns zwar verpflichtet, einmal pro Jahr die Führerscheine zu prüfen ob diese noch gültig vorliegen, aber dass die Führerscheine zum Ablaufdatum verlängert werden, ist ganz allein Dein Thema.

  • ich versuche mal auf einem Umweg zu antworten:


    Die RS/RA werden ja nicht hauptamtlich in der FF arbeiten,
    sondern sicher auch noch "irgendwo" anders ihre Dienste als RA oder RS anbieten,
    sei es hauptamtlich oder ehrenamtlich (etwa bei einer HiOrg).


    Und "dort" sollten eigentlich diese "30 Stunden" zur Pflicht gehören um eingesetzt zu werden.


    Es macht m.M.n. keinen Sinn
    wenn Atze Müller RA beim XYZ ist, dort seine Fortbildungsstunden ableistet,
    sich nebenbei bei einer FF engargiert, und dort auch noch RD-Fortbildungsstunden ableisten muss.


    Falls Atze Müller bei HiOrg xyz seinen Fortbildungsstunden nicht nachkommt ist es in erster Linie
    das Problem der Hiorg, wenn sie nicht nachweisen kann dass sie ihr Personal regelmässig fortbildet.
    (Stichwort Qualitätmanagement oder ärztlicher Leiter Rettungsdienst)


    Falls Atze Müller den Titel RA/RS trägt, aber gar nicht mehr aktiv rettet,
    würde ich den Titel kritisch sehen.
    Natürlich kommt es auf die Geschicke des Einzelnen an,
    Leute mit viel Einsatzerfahrung müssen nicht besser sein als solche mit weniger,


    wenn man sich wehrintern aber unsicher ist dann würde ich zB alle entsprechenden Einsatzkräfte als
    zB als "First Responder" o.Ä. zusammenfassen, also als eine Gruppe von Leuten die Ansprechpartner bei medizinischen Dingen ist; also ein weitgefasster Begriff, ohne auf die Fertigkeiten des Einzelnen einzugehen.


    Somit erhält man sich das Fachwissen der Kräfte, definiert aber keine hochen Ziele die der Einzelne aufgrund seiner fehlenden Praxis u.U. nicht erfüllen kann. Jeder hilft dann im Rahmen seiner Möglichkeiten.


    Und anders gesagt:
    hat man einen Arzt in seinen Reihen,
    bitte man ihn auch um Hilfe, aber wer fragt nach seinen Fortbildungsstunden ?


    Hat man einen Elektriker in der Truppe so wird der bei Stromsachen vorgeschickt,
    aber weiß man wirklich, ob und wie Fit der in solchen Sachen ist ?


    Es liegt dann auch so ein bisschen in der Verantwortung des Einzelnen evtl. zurückzutreten wenn man einer Sache nicht gewachsen ist. Gilt dann auch für Hobbyretter.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hallo,



    in unserer FF (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein) werden Rettungsassistenten (und zukünftig wohl auch Rettungssanitäter) durch entsprechende Helmkennzeichnungen kenntlich gemacht. Allerdings gibt es derzeit niemanden, der darauf achtet, dass die betreffenden Kameraden ihre Pflichtfortbildungsstunden wehrintern vorweisen.


    Ein Rettungsassistent ist ein Rettungsassistent - auch ohne Fortbildungsstunden. Die Pflicht zur Fortbildung ist im, RettAssG nicht gefordert sondern eine "Erfindung" der Landes-Rettungsdienstgesetze bzw. lokaler/"interner" Bestimmungen. In den Landes-Rettungsdienstgesetzen bezieht sich (sofern dort vorhanden) die Pflicht zur Fortbildung auf den Einsatz des Personals im Rettungsdienst bzw. Gültigkeitsbereich des Gesetzes.


    Da eure FF keine NEF, RTW oder KTW im Rettungsdienst betreibt/fährt, brauchen die Rettungsassistenten der FF auch dort keine Fortbildungsstunden nachweisen. (es sei denn, es wurde FF-intern etwas anderes festgelegt)

  • ... die Ausführungen sind zwar richtig,
    aber ich kann mir vorstellen dass es intern dann eine Art 2-Klassen-Gesellschaft gibt,
    nämlich die die Fortbildung haben ("echte RA") und die anderen ohne.


    Daher der Vorschlag alle in einen Topf zu werfen, ungeachtet der Fortbildungen

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  • also bei uns werden sie nicht kentlich gemacht, obwohl es eig. eine eigene Helmbezeichnung für Feuerwehrsanitäter & Co. gibt.

    Hier Florian Weiterstadt kommen...

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