Retter dürfen nicht überall retten

  • eine sehr einseitige und reisserische Darstellung, wie ich finde.


    Verträge sind nun mal da um eingehalten zu werden;
    und wenn Anbieter xy den Auftrag bekommen hat eine Leistung X zu erbringen,
    dann kann sich Anbieter yz noch so seine Gedanken machen und gerne was vom großen Kuchen abhaben zu wollen ... Pech gehabt !


    Wo soll denn das sonst hinführen ?
    stellt jede Hirog nach Belieben irgendwo ein NEF in Dienst und lässt die Zeitung mit den vier großen Buchstaben schreiben
    dass irgendwo ein Patient geschädigt wurde weil ein anderes NEF aus 10 Km Entfernung alarmiert wurde (also eines mit Beauftragung).


    Das Gleiche galt doch auch für den kleinen NEH in Norderstedt oder so,
    da dachte sich ein Privater er tue der Versorgung mal was Gutes,
    doch bezahlen wollte das keiner und die Alteingessenen waren auch dagegen.


    Also: gleiches Recht für alle !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • eine sehr einseitige und reisserische Darstellung, wie ich finde.

    Korrekt ... und sie zeigt in meinen Augen wieder einmal, dass in Deutschland sich sehr viele
    Organisationen im Rettungsdienst tummeln, die gerne mehr vom Kuchen haben wollen, aber
    andererseits nicht bereit sind, auch mal was abzugeben.


    Mittlerweile bestätigt sich meine Meinung immer mehr, der Rettungsdienst ist eine hoheitliche
    Aufgabe, in der weder HiOrgs noch "Private" etwas zu suchen haben. Der Wildwuchs wird da
    irgendwie immer mehr ...


    Und wenn jetzt das alte Argument kommt, dass die HiOrgs ja den KatS sicherstellen ... es gibt
    genug Kreise, in denen ein kommunaler Rettungsdienst aktiv ist und der KatS dennoch absolut
    keine Probleme hat.

  • Und wenn das in Gefahr ist... kann man den KatS nicht mit in die Ausschreibung stezen?

    Ich bezweifel, dass das praktisch machbar ist.


    Einerseits, weil in Bereichen, wo die HiOrgs nicht am Rettungsdienst beteiligt sind, sie
    auch selten das Personal und KnowHow haben, einen Rettungsdienst aufzubauen und
    der andere nicht ganz unwichtige Punkt ist, dass sich das DRK zum Beispiel auf eine
    Regionalität festgelegt hat, so dass der Kreisverband XYZ nicht ohne Zustimmung im
    Bereich des Kreisverband ABC tätig werden darf.


    Und zu guter Letzt, wie soll denn ein kommerzieller Anbieter den KatS sicherstellen,
    wenn er sich in einem Bereich komplett neu bewirbt? Ausserdem, der KatS ist keine
    Aufgabe der Krankenkassen, so dass sie dafür auch nicht bereit sein werden, auch nur
    einen Cent zu bezahlen.


    Und das auch zu Recht!

  • Hi,



    Wo soll denn das sonst hinführen ?
    stellt jede Hirog nach Belieben irgendwo ein NEF in Dienst und lässt die Zeitung mit den vier großen Buchstaben schreiben
    dass irgendwo ein Patient geschädigt wurde weil ein anderes NEF aus 10 Km Entfernung alarmiert wurde (also eines mit Beauftragung).


    ich sehe da eigentlich kein Problem. Fahrzeuge ausserhalb der RD-Vorhaltung werden z.B. bei uns in München täglich bei dutzenden RD-Einsätzen eingesetzt (die RTW der BF und WF, die nicht Bestandteil der RD-Vorhaltung sind) Die BF/WF-RTW sind bereits finanziert, die Vorhaltung kostet den Kassen keinen Cent. Das ist im Grunde sehr angenehm für alle Beteiligten:


    - Der Patient bekommt schneller Hilfe, wenn der eigentlich zuständige RTW der Vorhaltung (und weitere RTW der Wachfolge) nicht verfügbar sind bzw. deutlich über der gesetzlichen Hilfsfrist "anreisen" müssten.
    - Die BF/WF bekommen den Einsatz bezahlt, machen also (Verbrauchsmaterial usw.) kein Minusgeschäft, wenn sie ihren RTW an den RD "ausleihen"
    - Die Kassen zahlen keine teure Vorhaltung und Beschafung, sondern "just-in-time" pro Einsatz.



    Es ist für die Kassen und auch volkswirtschaftlich sinnvoller, mal den einen oder anderen Einsatz eines "Fremd-RTW" zu bezahlen, wenn damit schwere gesundheitliche Schäden für den Patienten gemildert oder abgewendet werden können. Beispiel: Apoplex. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um das bestmögliche Outcome für den Patienten zu erreichen. Muss der Patient zu lange warten (z.B. 30 Minuten auf den im Bericht genannten Schwerlast-RTW), "macht" man damit ggf. einen sehr teuren Pflegefall statt z.B. einen Menschen, der auch nach dem Schlaganfall noch weitgehend selbstständig bzw. sogar erwerbstätig bleiben kann.



    Im Kat-S sind mancherorts Fahrzeuge privater RD/KTP-Anbieter oft fest eingeplant. Ist ja auch sehr praktisch, denn die Privatfirmen beschaffen die Autos, verdienen damit im Tagesgeschäft ihr Geld und können (gegen Kostenerstattung) diese Ressourcen bei einem MANV etc. einsetzen. Da hat man dann schon mal "kostenlos" ein paar KTW oder/und RTW mehr und zahlt keinen Cent für Anschaffung, Personal, Vorhaltung etc. Hier in München könnten die Privaten im Idealfall rund 20 KTW, mehrere Führungsfahrzeuge sowie ca. 5 RTW/ITW aufbieten - das ist "doch mal ´ne Hausnummer"!

  • Wenn Fahrzeuge der WF im RD aushelfen ist das, finde ich, was anderes.


    Diese Fahrzeuge sind von der Firma und sollen/müssen vorgehalten werden
    und wenn sie mal im RD aushelfen dann freuen sich die Besatzungen auch über den Tapetenwechsel.


    Da kommt aber in aller Regel die LST auf die WF zu uns bitte um Amtshilfe ...



    anders sehe ich dass Wenn sich eine Firma ein Fahrzeug in die Halle stellt, obwohl das mit keinem Kostenträger abgesprochen ist,
    und dann noch propagieren lässt, es komme jetzt wohlmöglich noch jemand zu Schaden weil niemand dieses Fahrzeug (was eigentlich nur ICH haben wollte) bezahlen will.


    Ich bin zwar für Innovation und gegen Kostendruck,
    aber man muss das. denke ich, andersrum sehen:


    Wenn in einem Kreis Org A, B und C beauftragt sind, ihre Leistung erbringen und dafür bezahlt werden,
    dann kann nicht plötzlich Org F hinkommen und was vom Kuchen abhaben wollen ...


    Das ist wie bei den Taxen: stell' dich mal mit deinem Wagen dazwischen und sag' du fährst jetzt auch Leute durch die Stadt ... was meinste was es dann hagelt ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich lese das so, daß das Fahrzeug für Interhospitaltranfers außerhalb des öffentlichen RD angeschafft wurde - es ist also so oder so da. Da kann man als zuständige Kommune auch mal über seinen Schatten springen und das Fahrzeug anfordern, wenns anderweitig gebraucht wird.

  • Hi,



    Und wo ist der Unterschied? Bei WF und Ambulanz steht ein Auto herum, das privat beschafft wurde..... Würde eine WF ein solches Auto haben, wäre es für dich "was Anderes"???


    Zitat


    Ich bin zwar für Innovation und gegen Kostendruck,
    aber man muss das. denke ich, andersrum sehen:


    Wie "andersrum"? Wenn das ö-r-System keine Vorhaltekosten hat und nur pro (gelegentlichem!) Einsatz bezahlt, ist das kostenmässig doch optimal! Man "hat" das Auto bei i.d.R. Bedarf, zahlt aber für das "Haben" noch nix, erst wenn man das Auto braucht.


    Macht hier z.B. auch unser städt. Personennahverkehr (Tram, U-Bahn usw.). Wenn z.B. durch einen Unfall auf den Schienen die Strassenbahn einige Zeit ausfällt, "holt" sich die Stadt ein paar Taxis und fährt damit ihre Fahrgäste. Ist allemal billiger, als eine eigene Fahrzeugflotte inkl. Personal dafür vorzuhalten. Zudem geht das mit den Taxis schneller, als wenn man z.B. erst Busfahrer aus Freizeit/Bereitschaft holen müsste um Reserve-Busse etc. zu besetzen. Für die "Vorhaltung" der Taxis zahlt die Stadt keinen Cent......


    Das Taxi-Beispiel ist eigentlich 1:1 auf den genannten Fall umsetzbar. Der ö-r-RD hat normalerweise alles, was er braucht und die Vorhaltung wird auch bezahlt. Im Ausnahmefall greift der ö-r-RD eben auf private Fahrzeuge zurück und bezahlt diesen Einsatz.


    Interessant wird das Ganze dann sowieso, wenn tatsächlich mal ein Mensch zu Schaden kommt, WEIL ein deutlich näheres aber ausserhalb des ö-r-RD betriebenes Fahrzeug nicht eingesetzt wird und man stattdessen das eigene Auto 30 Minuten durch die Landschaft fahren lässt. Es ist zwar i.d.R. egal, ob ein 250kg-Patient mit einer KoPlaWu nach 10 Minuten oder nach 30 Minuten seinen Schwerlast-Transporter bekommt, bei Apoplex, Herzinfarkt etc. kann eine Wartezeit von z.B. 20 Minuten durchaus über Leben und Gesundheit entscheiden.



    Zitat


    Wenn in einem Kreis Org A, B und C beauftragt sind, ihre Leistung erbringen und dafür bezahlt werden,
    dann kann nicht plötzlich Org F hinkommen und was vom Kuchen abhaben wollen ...


    nun, der Zeitungsartikel lässt vermuten, dass der private Betreiber seinen S-RTW gerne in der VORHALTUNG (=voll bezahlt) haben möchte. Teures Fahrzeug gekauft, gerademal 10 Fahrten damit gemacht - sowas rentiert sich nicht, klar. Auch klar aber, dass dass das Auto nicht durch die Hintertür dann komplett vom ö-r-RD bzw. den Kassen bezahlt werden kann (und darf). Allerdings scheinen Betreiber und Kostenträger hier ein schwarz-weiss-Denken zu haben und nach dem Motto "ganz-oder-garnicht" zu agieren. Die Option, den S-RTW nur pro Einsatz zu bezahlen scheint nicht auf dem Plan zu stehen.


    btw. - in München funktioniert das hervorragend. Eine HiOrG hat einen Org-eigenen S-KTW, der auch im RD eingesetzt wird. RTW vor Ort fordert "Schwerlasttransporter" an, eine RTW-Besatzung der HiOrG fährt ggf. mit SoSi deren Hauptwache an, besetzt den Org-eigenen S-KTW und kommt (ggf. mit SoSi) zum Einsatzort. Notwendige Geräte werden vom vor Ort anwesendem RTW/NEF in den S-KTW umgeladen und gut is. Verrechnet wird pro Einsatz..... Vorteil: München hat damit 2 "Schwerlaster". Einmal den von der BF http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/86697/ und einmal eben den genannten S-KTW http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/71539/

  • Hallo,



    Und zu guter Letzt, wie soll denn ein kommerzieller Anbieter den KatS sicherstellen,
    wenn er sich in einem Bereich komplett neu bewirbt?



    Unmöglich ist das nicht.
    Falck baut gerade die ehrenamtliche Arbeit auf, Das MHW (in dem viele priv. RD-Betreiber Mitglied sind) hat bereits Ähnliches. Natürlich kann man nicht in 1-2 Jahren schaffen, was in den HiOrg über Jahrzehnte gewachsen ist.


    Warum sollte also Kat-S nicht auch "privat" funktionieren oder mit einer Bewerbung einer HiOrg, die bisher in Land/Kreis nicht im SAN-D vertreten war?


    Das Material (Fahrzeuge etc.) wird i.d.R. vom Kreis/Land/Bund gestellt (GW-SAN, N-KTW, MTW usw.), das muss also auch der neue Anbieter bekommen und das muss auch in der Ausschreibung so vorgesehen sein. Dass ein neuer Bewerber sich die Autos selbst kaufen muss, die der vorhergehende Dienstleister geschenkt bekommen hat, geht nicht.


    Und beim Personal geht das auch. Was macht denn der Helfer, der sich ehrenamtlich z.B. beim DRK im Kat-S usw. engangiert, wenn diese Möglichkeit wegfällt weil seine HiOrg hier dann nicht mehr mitspielt? Wird er dann nie wieder in diesem Bereich tätig sein? Oder wechselt er zum "Feind", um dann eben dort genauso ehrenamtlich - nur mit anderem Logo auf der Jacke - wieder in einer SEG etc. tätig sein zu können? Möglicherweise ist der neue Anbieter sogar moderner aufgestellt, flexibler in der Organisation usw. Ein paar "Alte" werden ihre HiOrg nie verlassen, lieber tun sie garnix mehr oder gehen nur noch zum Kaffeekränzchen "Zur guten alten Zeit" . Dafür könnten sich aber "Junge" mehr motiviert fühlen, in einem z.B. modernen "Falck gem. e.V." mitzumachen.

  • Hi,



    Mittlerweile bestätigt sich meine Meinung immer mehr, der Rettungsdienst ist eine hoheitliche
    Aufgabe, in der weder HiOrgs noch "Private" etwas zu suchen haben. Der Wildwuchs wird da
    irgendwie immer mehr ...


    Das wird aber auch keine Lösung sein. Es gibt Gegenden, in denen ein "hoheitlicher" RD sehr gut funktioniert (z.B. in SH), aber eben auch Gegenden, in denen eben diese Organisationsform eher dazu führt, dass ich dort lieber nicht gerettet werden möchte (z.B. in Berlin)


    Ich erinnere mich auch noch sehr gut an eine Diskussion mit einem höheren Beamten einer Grossstadt-BF mit "hoheitlichem" RD damals, als die EN 1789 gerade eingeführt wurde. EKG auf den RTW kannte man dort bisher nicht, denn die standen nicht in der "DIN RTW", also gab es auch Keine. Ich kannte es hierzustadt seit 1989 garnicht anders, als dass ein EKG/Defi völlig normal auf ´nem RTW ist.... Der "hoheitliche" RD dieser BF hielt sich eben an die "hoheitliche" DIN-Norm, der kleine Private im Süden (und die HiOrg dort auch) fanden die DIN doof und haben eben selbst das auf´s Auto geräumt, was nach med. Standards damals "modern" bzw. längst üblich war.


    Schau dir auch mal die ganzen Public-AED an. Die gab es schon, als sich der "hoheitliche" Gesetzgeber noch nicht durchringen konnte, die AED auch auf KTW vorzuschreiben. Selbst in der ersten Fassung der EN 1789 waren noch keine AED auf KTW vorgesehen. "Hoheitlich" reagierte man erst viel später nach den ersten Public-AED, Private und HiOrg hatten da aber schon die ersten Geräte in ihren KTW - auch ganz ohne "hoheitliche Pflicht".


    Es gibt noch viele Beispiele, in denen gerade(!) die vielen einzelnen Organisationen und Firmen im RD wegweisend waren für Dinge, die erst viel später (oder bis heute noch nicht) via Gesetze und Normen den Weg in den RD gefunden haben. Ein Landes- oder gar Bundes-RD wäre viel zu gross und unflexibel. Bestes Beispiel ist hier TETRA - wieviele Jahre wird schon darüber geredet??? "Zur WM 2006 haben wir TETRA" - naja, das ist nun auch schon wieder 6 Jahre her.......


    Und um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen....
    Wie "hoheitlich" sind S-RTW? Bayern ist IMHO das einzige Bundesland, das flächendeckend in jedem Leitstellen- bzw. RD-Bereich einen S-RTW stehen hat. Einheitliches Fahrzeug, entwickelt in einer gemeinsamen(!) Arbeitsgruppe aus BRK und anderen HiOrg/Privaten. Wie sieht es da in anderen Bundesländern aus? S-RTW sind da m.W. eher Insellösungen, die keine grossflächige Abdeckung damit ermöglichen. Wie würde es wohl "bundes-hoheitlich" aussehen? So wie in Bayern vermutlich nicht, oder?

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