künstlicher Stau/Totalsperre auf niederländischen Autobahnen

  • Ab sofort keinen künstlichen Stau, bzw. keine Totalsperre der Autobahnen mehr. Am 22. Oktober 2011 verfolgt die niederländische Polizei mit mehreren Einheiten (KLPD und regionale Polizeikorps) einen Fahrer von Bruchem in Gelderland bis Abcoude in Noord-Holland. Er hat an einer Tankstelle getankt ohne zu zahlen und fährt mit hoher Geschwindigkeit ab wenn er die gewarnte Polizisten bemerkt. Der Fahrer hat keinen Führerschein und das Fahrzeug führt falsche Kennzeichen.Bei Abcoude, Randgemeinde von Amsterdam, bildet die Polizei auf der Autobahn A2 einen künstlichen Stau, der zu einer Totalsperre führt. Es nutzt nichts: der Fahrer des verfolgten Fahrzeuges rast mit 157 km/h in die Sperre und kollidiert mit einem gestoppten Fahrzeug, dessen Insasse getötet wird. Der Benzindieb bleibt unverletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen die beteiligten Polizeibeamten. Nach dieser Ermittlung hat die Staatsanwaltschaft entschlossen gegen die Beamten keine Anklage zu erheben (in den Niederlanden kennt man das Opportunitätsprinzip, in der Bundesrepublik das Legalitätsprinzip), stellt aber fest daß der für den Entschluß zur Bildung des Staus und der Totalsperre zuständige Polizeibeamte und die bei der Verfolgung beteiligten Beamten den Verkehr gefährdet haben. Sie haben den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt denn die Risiken für die Verkehrsteilnehmer im Stau, bzw. in der Sperre sind als schwerer zu beurteilen als die Festnahme eines Tatverdächtigen. In dieser Sinne haben sie eine falsche Entscheidung getroffen, jedoch in der Überzeugung daß es ihre Aufgabe war den Tatverdächtigen festzunehmen. Weil es keine Vorschriften oder gesetzliche Regelung gibt ist, laut die Staatsanwaltschaft, der Polizei die fatale Entscheidung nicht vorzuwerfen. Der Vorstand der regionalen Polizeichefs hat darauf entschlossen die Benutzung von künstlichen Staus und Totalsperren bis auf weiteres und in Erwartung nationaler Vorschriften einzustellen.

  • Hallo,



    Bei Abcoude, Randgemeinde von Amsterdam, bildet die Polizei auf der Autobahn A2 einen künstlichen Stau, der zu einer Totalsperre führt. Es nutzt nichts: der Fahrer des verfolgten Fahrzeuges rast mit 157 km/h in die Sperre und kollidiert mit einem gestoppten Fahrzeug, dessen Insasse getötet wird. Der Benzindieb bleibt unverletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen die beteiligten Polizeibeamten.


    Daraus ein "künstlicher-Stau verboten" abzuleiten ist in meinen Augen der falsche Weg. Ein flüchtender Autofahrer ist ohne künstlichen Stau/Sperre nicht weniger gefährlich. Ob der nun gegen ein stehendes Fahrzeug donnert oder gegen einen z.B. mit 80km/h fahrenden LKW oder Wohnwagengespann ist da schon egal.


    Wichtiger ist die Verfolgung ansich. Solange "Blaulichtautos" sichtbar hinter einem Flüchtenden her sind, solange wird dieser alles tun, um die Verfolger abzuschütteln. Besser ist es, die Verfolgung auf der Strasse so kurz wie möglich zu halten und ggf. auch so schnell wie möglich zivile Fahrzeuge der Polizei einzubinden. Den Rest erledigt man "von oben", d.h. per Hubschrauber, die verfolgenden Fahrzeuge sind dennoch "dran", bleiben dann aussser Sichtweite.

  • Ist so ähnlicher Fall nicht auch mal in Deutschland passiert? Die Polizei hat bei der Verfolgung eines Kriminellen auf der Autobahn einen künstlichen Stau erzeugt und das endete im Desaster mit Folgeunfall, Verletzten und Co.


    Ich bin absolut kein Freund von künstlich erzeugten Staus und wehre mich auch immer noch dagegen so etwas auf Verdacht bei einem Feuerwehreinsatz auf der Autobahn durchzuführen. Es gibt ja durchaus Leute die meinen es sei sachdienlich auf der Autobahn direkt den Verkehr mit dem LF massiv auszubremsen und so quasi auf Verdacht die Autobahn zu sperren und den Verkehr zum erliegen zu bringen.

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