Darf mann einfach so Einsatzfahrzeuge im Straßenvehrkehr Fotografieren?

  • Hi,


    Darf ich einfach so ein Einzatzfahrzeug im Straßenvehrkehr fotografieren, wenn das Foto führ den eigen gebrauch ist?


    Zumindest hier in Deutschland - ja. In anderen Ländern kann das Fotografieren insbesondere von Polizei- und Militärfahrzeugen verboten oder zumindest äusserst unerwünscht sein. Es gibt aber auch in Deutschland immer wieder Leute, die meinen, ein Einsatzfahrzeug dürfe nicht fotografiert werden. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage, solange sich das Fahrzeug auf öff. Verkehrsgrund bewegt bzw. dort steht (und der Fotograf bei einem Einsatz keine Einsatzkräfte behindert oder gar gefährdet und/oder abgesperrte Bereiche betritt)


    Schwierig wird es, wenn du ein Fahrzeug auf einem fremden Grundstück (z.B. Hof einer Feuerwache etc.) fotografierst - egal ob du das Grundstück (ggf. verbotenerweise) betrittst oder nicht. "Schwierig", weil es hier verschiedene Möglichkeiten gibt.
    Öff. Strasse/Platz->Foto-Grundstück=i.d.R. kein Problem
    Anderes Grundstück->Foto-Grundstück=ggf. Problem
    Leiter, Autodach etc. ->Foto-Grundstück=ggf. Problem
    Foto-Grundstück betreten=ggf. Problem.
    Hier gilt - im Zweifelsfall den Eigentümer/Nutzer des Fahrzeugs bzw. Grundstücks fragen, ob man Bilder machen darf.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

    3 Mal editiert, zuletzt von Erich Kirchmayer ()

  • Schwierig wird es, wenn du ein Fahrzeug auf einem fremden Grundstück (z.B. Hof einer Feuerwache etc.) fotografierst - egal ob du das Grundstück (ggf. verbotenerweise) betrittst oder nicht.

    Nein, schwierig wird das FOTOGRAFIEREN deswegen auch nicht, weil fotografieren darfst Du auch das
    ohne jegliche Einschränkungen. Einzig eine VERÖFFENTLICHUNG ist dann etwas schwieriger.


    Es kann Dir (zumindest in Deutschland) keiner Verbieten, ein Einsatzfahrzeug zu fotografieren. Nur ist
    das leider noch nicht in allen Köpfen der Führungskräfte und/oder Besatzungen eingedrungen ...


    Und das macht diese Diskussionen immer sao verdammt unschön ...

  • ich bin mir nicht sicher, ob ich - vom öffentlichen Grund aus - ein Fahrzeuge - auf privatem Grund - fotografieren darf.


    Das wäre ja so als würde ich meine Nachbarin von draussen in ihrer Wohnung fotografieren.
    Darf ich nicht wegen ihrer Persönlichkeitsrechte ?


    Ok, anderes Beispiel: jemand stellt sich auf die Straße und fotografiert in euer Wohnzimmer, Garage, Garten usw rein.
    Darf er auch das ? Ist doch egal ob man ein Fahrzeug, eine Blumenvase, ein Wandbild, einen IPad oder eine teure Stereoanlage fotografiert, oder ?!?


    Ich wäre mir nicht so sicher ob ich alles auf fremdem Grund einfach so fotografieren darf, nur weil ich es von der Straße aus sehen kann, im Prinzip ist es ja auch so, aber ich denke dass der Spaß spätestens bei Benutzung von Hilfsmitteln (Teleobjektiv, Telekonverter, Leiter, Einbeinstativ usw aufhört).


    Im Netz findet man Empfehlungen die so und so reden, im Einzelfall müsste man sicher einen Richter entscheiden lassen,
    und da stehen sie Chancen wieder 50:50.


    Interessant wird es dann wieder wenn es um Zivilfahrzeuge von Polizei, Zoll oder BW geht,
    angeblich darf man ja immer alles fotografieren aber die Kennzeichen sind bei Veröffentlichung oft wegradiert,
    nun wenn das Fahrzeug doch auf öffentlichen Grund steht und fotografiert werden darf, dann gehören doch die Reifen, die Felgen, die Aussenspiegel, das Kennzeichen ... mit dazu, oder ? ....


    Nicht dass mich das sonderlich interessiert, aber an diesem Beispiel sieht man doch auch wieder dass die Sache mit der Fotografie wohl doch wieder nicht so einfach ist, sonst gäbe es nicht so viele Versuche möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, und dabei geht es - back to topic - dann tatsächlich um Einsatzfahrzeuge die im Straßenverkehr fotografiert wurden

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Deine Nachbarin darfst du nicht fotographieren. Aber Einsatzfahrzeuge haben keine Persönlichkeitsrechte. Den Garten deiner Nachbarin darfst du (von der Straße aus) fotographieren - und soweit ich weiß aiuch veröffentlichen.


    Rechtlich schwierig ist immer die Abbildung von Personen oder wenn du ne Leite benutzt um über eine Mauer zu fotographieren.

  • Doch, Du darfst Deine Nachbarin fotografieren ... die Persönlichkeitsrechte greifen erst bei der
    Veröffentlichung der entstandenen Fotos.


    mit nem Tele ? in ihrer Wohnung ? bei allem was sie so macht ?


    nee, ich denke nicht :)


    wohlgemerkt: das soll nur als verständliches Beispiel dienen dass man nicht alles von öffentlichem Grund aus machen darf


    es kann doch nicht sein dass ich
    - hinter ein Hecke,
    - in 50m Abstand dahinter


    wohne und tortzdem jeder meinen nackten Hintern mit nem 500er-Tele fürs private Album knipsen darf !
    das ist doch selbstredent verboten !


    und genauso dürfte es sich auch mit Fahrzeugen verhalten !
    Sonst kann ich zu jeder Polizeidienstelle gehen und da über die Mauern hinweg die Fahrzeuge fotografieren ... ich glaube nicht dass man das darf :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !


  • Nein, in die Wohnung darf man selbstverständlich nicht fotografieren und da kommt es auch gar nicht erst auf das Veröffentlichen an sondern es reicht schon das Herstellen von Bildaufnahmen!
    § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


    Das Gleiche gilt in etwa für das Fotografieren über eine Mauer, Hecke etc mit Hilfsmitteln wie Leiter, Helikopter, gegenüberliegender Balkon etc. Auch das ist nicht statthaft.

  • kellern
    Über Mauern hinweg ist das nicht ok. Grob gesagt (ja da gibt es in Details abweichungen): Du darfst alles fotographieren was du ohne Hilfsmittel auch siehst. Sprich durchs offene Tor zur Polizeiwache darfst du gerne die Autos fotographieren. Mit der Leite über die Mauer fotographieren wird rechtlich schwierig (aber immernoch nicht eindeutig verboten -> siehe dazu die Diskussion um Google Street View)

  • Habe heute eine E-Mail vom Rettungsdienst Friesland bekommen und soll alle meine Fotos von der Seite Bos-Fahrzeuge.info löschen.

  • kellern
    Über Mauern hinweg ist das nicht ok. Grob gesagt (ja da gibt es in Details abweichungen): Du darfst alles fotographieren was du ohne Hilfsmittel auch siehst. Sprich durchs offene Tor zur Polizeiwache darfst du gerne die Autos fotographieren. Mit der Leite über die Mauer fotographieren wird rechtlich schwierig (aber immernoch nicht eindeutig verboten -> siehe dazu die Diskussion um Google Street View)


    genau so ist mein Stand auch !
    darum bin ich auch der Meinung dass Teleobjektive verboten sind da ich damit ja sozusagen durch ein Fernglas gucke,
    und mit einem Fernglas sehe ich eben mehr als mit meinen eigenen Augen.


    Allerdings gibt es rechtliche Quellen die nahelegen dass sogar Teleobjektive erlaubt seien,
    damit gilt "Du darfst alles fotographieren was du ohne Hilfsmittel auch siehst" eben wieder nicht uneingeschränkt

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Was das Tele angeht ist eben die Frage was du wo fotografierst. Mit Tele ein Auto auf der Straße fotografieren sollte kein Thema sein. Mit Personen oder abgeschirmten Bereichen wird das schwierig.


    @piggo
    Welche Bilder sind das? Also hast du die während eines Fototermins bei denen aufgenommen, oder wenn sie irgendwo rumstanden? Insbesondere in letzterem Fall musst du das - soweit ich weiß - nicht tun. Wenn die was dagegen haben, ist es natürlich nett wenn man sie freiwillig entfernt. Da würde mich allerdings mal ein Statement der Administration interessieren.

  • Wenn die was dagegen haben, ist es natürlich nett wenn man sie freiwillig entfernt. Da würde mich allerdings mal ein Statement der Administration interessieren.

    Ich sage es jetzt mal ganz neutral ... das ganze wird geklärt werden. Insofern werde ich jetzt auch
    erst einmal den Betrag hier vorerst schließen.


    Näheres dann bei Zeiten auf dieser Welle ... oder so ;)

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