Hallo,
Wail/Yelp wird ja "im Osten" vereinzelt benutzt. Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Die SoSi-Anlage (Akustikmodul) ist bauartgenehmigt, das Signal besteht gem. StVZO aus "verschieden hohen Tönen", nur die DIN ist nicht erfüllt.
Reicht die fehlende DIN-Erfüllung als "Verbot" oder ist die DIN nur als eine art "Empfgehlung" zu sehen?
Wie sieht es z.B. aus, wenn es zu einem Unfall kommt und der Gegner behauptet, er konnte mit Wail/Yelp nichts anfangen, hatte es nicht als Wegerechtssignal erkannt und/oder war dadurch so verwirrt, dass es zu einem Unfall kam. (hatte das Signal für eine harmlose Alarmanlage gehalten und fuhr z.B. deshalb unbeeindruckt in die Kreuzung ein.)
Rein rechtlich hat man Wegerecht nur mit Blaulicht und Horn, aber ist "Horn" auch Wail/Yelp oder nur das DIN-tatü?
Wie haben "die Ossis" das - eben auch rechtlich - gelöst?
Grund der Frage: Die Bayern-RTW haben ja den hübschen Verstärker von Hänsch, der mittels einem kleinen Handgriff auch viele andere Signale als das DIN-tatü erzeugen kann. Was spricht nun wirklich dagegen, andere Signale als DIN als SoSi/"Horn" in .de abzustrahlen? ("Österreich Gendarmarie" find ich ja auch ganz hübsch)