Wielange ist man Feuerwehrmann ohne ausübung

  • [size=5]Mahlzeit .,[/size]
    [size=5]Ich muss in meiner 10Järige Feuerwehr Dienstzeit eine kleine pause einlegen und werde wascheinlich umziehen , dazu habe ich ein paar fragen[/size]
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    [size=5]1. wie lange habe ich meinen rang bei der Feuerwehr wenn ich pausiere [/size]
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    [size=5]2 .wenn ich von einem zum anderen Bundesland zeihe gellten dann meine Lehrgänge und wo werden sie nicht anerkannt ?[/size]
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    [size=5]3. was für gründe könnten auf Treten wen ich nach längerer zeit den Feuerwehrdienst wieder antrete?[/size]


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    [size=5]mfg schicki [/size]

  • zu 1. Dein Rang (ich nehme mal an Mannschaftsdienstgrad) ruht ja, sobald du aus der Feuerwehr ausgetreten bist. Bei Neueintritt sollte es aber möglich sein, deinen letzten Mannschaftsdienstgrad wieder anzulegen.


    zu 2. Grundsätzlich sollten die Lehrgänge eigentlich auch in anderen Bundesländern gelten. Manchmal haben sie dort nur eine andere Bezeichnung.


    zu 3. Eigentlich keine. Aber beispielsweise in Schleswig-Holstein ist es so, dass du im Jahr eine Mindestanzahl von Ausbildungsstunden absolviert haben musst um im Einsatzdienst tätig zu sein. Dort müßtest du dann erst die erforderliche Mindestanzahl an Ausbildungsstunden nachholen um im Einsatzdienst tätig zu werden. Empfiehlt sich sowieso nach einer Pause erstmal sein Wissen wieder aufzufrischen, bevor man zum Einsatz fährt.

  • Ähem-


    wenn Du 10-jährige FW-Dienstzeit hast und erst 21 bist ist das ja wohl hauptsächlich JF-Zeit, oder?


    Das mit dem Rang ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieben, wenn ich z.B. nach S-H gehen würde könnte ich dort kaum meinen ehemaligen Dienstrang aus Hamburg dort führen- als Hauptbrandmeister wäre ich sonst wahrscheinlich ranghöher als der Wehrführer.

  • Nein nicht ganz bin 24 und 7 Jahre in der aktiven wehr , hab da irgendwas verwechselt , denkt euch die 10 einfach weg XD, also werde vielleicht nach Reinland Pfahls rüberwechseln wie ist das den dort spitzell?



    übrigens danke für die neue Überschrift passt besser ….

  • Hallo Schicki,


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann möchtest du nach deinem Umzug auch in die dortige FF wechseln.
    In diesem Falle trittst du aus deiner jetzigen Wehr aus und in die neue ein. Dazu lässt du dir von deinem WeL ein entlassungsschreiben aufsetzen, bekommst deine qualifikationen und gültigen Untersuchungen ausgehändigt und gehst damit zu deiner "neuen" FF. In der Regel wirst du dann in einem gleichwertigen Dienstgrad übernommen. Bei den Lehrgängen und Qualifikationen kann es sein, dass du einige wiederholen, bzw. anpassen/auffrischen musst da die Inhalte nicht zwingend Bundeseinheitlich sind.
    Da wäre es hilfreich sich mit der zukünftigen Wehr mal kurzzuschließen, aber da du schon als fertig ausgebildeter Feuerwehrmann eintrittst sollte das alles recht zügig gehen. Eventuell kannst du die Anpassungen auch Wehrintern erhalten.

  • Hey das hilft doch wirklich schon mal weiter ,Danke Entlassungs- schreiben hört sich jetzt böse an , ist das das selbe schreiben das man bekommt wen man suspendiert wirt?

  • Suspendiert wird man nicht ohne Grund. Denke ich zumindest mal...
    Das ist was anderes als wenn du aus der Wehr wegen Wohnortwechsel austreten mußt. Dem entsprechend ist das Schreiben auch ein anderes.

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