Hallo,
auf der Seite http://www.online-fallbeispiele.de sind einige Bilder unserer User zu finden, z.B. hier: http://www.online-fallbeispiel…&albumID=6#profileContent.
Betroffen sind Maikel, Rene, Heiner etc. Möglicherweise haben die User ihre Zustimmung zur Verwendung der Bilder erteilt, vermutlich aber nicht.
Wer nicht möchte, dass seine Bilder auf anderen Webseiten, Foren etc. erscheinen, muss sich selbst mit dem jeweiligen Betreiber bzw. dortigem User auseinandersetzen. Meistens genügt eine einfache Mail, manche Ansprüche müssen aber auch "härter" (z.B. mit Anwalt) durchgesetzt werden. Wie man sich als Urheber verhält, bleibt Jedem selbst überlassen. Evtl. gefällt Einem ja sogar die Verwendung seiner Bilder.
Fest steht, dass gesetzlich (UrhG) die unerlaubte Verwendung/Vervilefältigung von urheberrechtlich geschützten Bildern verboten ist. Nur der Urheber (Fotograf) kann die Veröffentlichung genehmigen, seine Bilder verkaufen etc. Nach gängiger Rechtssprechung in Deutschland ist ein Bild problemlos bis zu 800EUR "wert", in Einzelfällen (beruflich tätige Fotografen, Künstler) auch mal deutlich mehr bis in den 5-stelligen Bereich. Realistisch bei "Hobbybildern" sind pro Bild um die 100EUR, die man als Schadensersatz vom Rechteverletzer einfordern kann. Wer (neben-)beruflich fotografiert und/oder seine Bilder öfter an Verlage etc. verkauft, kann einen höheren Wert/Schadensersatz ansetzen.