Ich habe eine Frage zum Thema Fahrzeugbesetzung nach RD-Gesetz.
Kann mir jemand das folgende Gedankenspiel beantworten?:
Wenn ein Rettungsmittel (KTW o. RTW) für einen großen Sanitätsdienst kurzfristig in einem anderen Bundesland eingesetzt wird, nach welchem RD-Gesetz muss es dann besetzt werden? Greift das RD-Ges. des Heimat-Bundeslandes oder das des Bundeslandes, in dem es eingesetzt wird? Die Besatzung wird dabei vom Heimat-OV gestellt.