Hi,
Es gibt da allerdings ein grundsätzliche Problem, denn die Fahrzeuge, die der Veranstalter bezahlt, stehen ihm ausschließlich zur Verfügung und dürfen das Gelände eigentlich nicht verlassen. Definitiv gilt diese Aussage dann, wenn die Fahrzeuge als Auflage der Behörde gestellt werden.
Ein Veranstalter hat eine Menge Auflagen und zahlt für Dinge, damit diese eben nicht der Allgemeinheit zu Lasten fallen. Zwar fahren "seine" Security-Leute nicht Festgenommene ins Gefängnis, räumt "sein" Entsorgungsunternehmen nicht den Müll der Stadt weg usw. aber ein per Auflage geforderter RTW steht ja da, damit ein Patient auf der Veranstaltung adäquat versorgt wird - und dazu gehört im Prinzip auch der Transport. Dagegen sprechen natürlich die div. Landesrettungsdienstgesetze, die "Transport" ganz klar als Sache des Rettungsdienstes und Krankentransportes sehen und eben nicht als Aufgabe des SAN-Dienstes.
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Ist bekannt, dass eine große Veranstaltung ansteht, die einen erhöhten Beförderungsbedarf verursacht, muss der Träger des Rettungsdienst entsprechend seine Kapazitäten aufstocken (siehe Wacken Open Air) oder der Sanitätsdienst muss entsprechend mehr, also ZUSÄTZLICHE, Transportmittel vorhalten.
Ich sehe das ein wenig anders - so rein bauchgefühlsmässig. Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, wenn ein kommerzieller Veranstalter eine Menge Geld damit verdient, auf einer Wiese ein Open-Air, Bundesliga-Fussballspiel etc. zu veranstalten und damit quasi das "Risiko" in die Welt setzt? Die Aufstockung des RD kostet uns Allen Geld - nicht nur den Besuchern der Veranstaltung und dem Veranstalter selbst.
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Es ist nämlich nicht egal, ob der reguläre Rettungsdienst einen bereits versorgten Patienten vom Sanitätsdienst übernehmen kann, oder ob er dort erst einmal den Patienten suchen, versorgen und anschließend transportieren muss.
Und da mus sich auch mal ganz ketzerisch fragen, warum jemand, der auf einem z.B. Konzert einen Herzinfarkt bekommt, durch vor Ort befindliche Sanitäter (SB) schneller versorgt wird, als der normale Bürger, der 50m vom Haupteingang der Veranstaltung entfernt in einer Wohnung einen HI hat? Wo ist denn jetzt hier die Logik? Veranstaltung, RTW/NA steht bereit, ist in 3 Min. da. Nicht-Veranstaltung = Hilfsfrist gem. RD-Gesetz (bis zu 15 Minuten, prozentual unwahrscheinlich auch mal deutlich länger.....)
Und wozu braucht es einen Regel-RTW, um einen (im Idealfall) vom SAN-Dienst bereits komplett versorgten Patienten 20 Min. in eine Klinik zu fahren? Und manchmal ist es noch irrwitziger - SAN-D versorgt, dann kommt mit einer Anfahrtszeit von 5-10 Minuten der RD-RTW, lädt ein (auch nochmal rund 5 Minuten) und fährt dann im Extremfall nur weitere 5 Minuten in die Klinik. Anfahrt und Umladen hätte man sich sparen können, der Pat. wäre schneller in der Klinik und der Regel-RD wäre damit garnicht belastet gewesen, wenn der SAN-D selbst transportirt hätte bzw. dürfen hätte. (das haben wir regelmässig bei Grossveranstaltugnen auf der Theresienwiese (wo auch das Oktoberfest stattfindet). Die nächsten Kliniken (Chirurgie, Innere, Kinder, HNO, MKG, Augen, Psych.) sind keine 5 Min. Fahrzeit entfernt...
Natürlich macht ein SAN-Dienst Sinn, denn viele "Notfälle" sind mit Pflasterkleben, halbe Stunde ausruhen etc. erledigt. Bei "echten"Notfällen gibt es aber eine strikte Trennung von Versorgung und Transport und das ist eigentlich eine Rechnung aus dem rettungsdienstlichen Mittelalter. Wenn der SAN-Dienst gleich gut ausgerüstet und qualifiziert ist, spricht fachlich nichts dagegen, dass er auch einen Transport durchführt. Der Veranstalter sorgt dafür, dass auf einer "Wiese", wo normalerweise 0,01 Personen (und damit mögliche Notfälle) sind, nun plötzlich tausende mögliche Patienten herumlaufen. Dann sollte er für dieses Risiko auch die Kosten tragen.
Interessant hierzu auch wieder mal was Lokales. Im Osten von München gibt es ein Partygelände, das zweigeteilt ist (unterschiedliche Veranstalter). Gelände 1 (Kultfabrik) hat einen eigenen SAN-dienst mit einem KTW und 4 Leuten. Gelände 2 (Optimolgelände) hat nix. Warum weis ich nicht. Im Optimol ist der öff. RD ständig, in der Kultfabrik nur für Abtransporte. Und auch die Abtransporte (überwiegend Kleinkram wie Schnitt-/Platzwunden, massiv Betrunkene etc.) wären nicht nötig, wenn der SAN-D transportieren dürfte (dann würde der SAN-D dort auf Kosten des Dienstleisters(!) um einen RTW ergänzt, denn die Transporte kann man mit den Kassen abrechnen und das würde knapp aber doch reichen, um den zusätzlichen RTW zu finanzieren) Und so fährt der RTW der nahen MHD-Wache eben ständig - und ist darüber wenig erfeut und fehlt auch in seinem "normalen" Wachgebiet... Dumm dabei - die Auslastung rechnen Gutachter usw. über das Jahr bzw. Monat/Woche und da reichen die Spitzen am Freitag-/Samstagnacht nicht um einen weiteren RTW in die öff. Vorhaltung zu bringen...