Besetzung von Rettungsmitteln

  • Hi,



    Es gibt da allerdings ein grundsätzliche Problem, denn die Fahrzeuge, die der Veranstalter bezahlt, stehen ihm ausschließlich zur Verfügung und dürfen das Gelände eigentlich nicht verlassen. Definitiv gilt diese Aussage dann, wenn die Fahrzeuge als Auflage der Behörde gestellt werden.


    Ein Veranstalter hat eine Menge Auflagen und zahlt für Dinge, damit diese eben nicht der Allgemeinheit zu Lasten fallen. Zwar fahren "seine" Security-Leute nicht Festgenommene ins Gefängnis, räumt "sein" Entsorgungsunternehmen nicht den Müll der Stadt weg usw. aber ein per Auflage geforderter RTW steht ja da, damit ein Patient auf der Veranstaltung adäquat versorgt wird - und dazu gehört im Prinzip auch der Transport. Dagegen sprechen natürlich die div. Landesrettungsdienstgesetze, die "Transport" ganz klar als Sache des Rettungsdienstes und Krankentransportes sehen und eben nicht als Aufgabe des SAN-Dienstes.


    Zitat


    Ist bekannt, dass eine große Veranstaltung ansteht, die einen erhöhten Beförderungsbedarf verursacht, muss der Träger des Rettungsdienst entsprechend seine Kapazitäten aufstocken (siehe Wacken Open Air) oder der Sanitätsdienst muss entsprechend mehr, also ZUSÄTZLICHE, Transportmittel vorhalten.


    Ich sehe das ein wenig anders - so rein bauchgefühlsmässig. Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, wenn ein kommerzieller Veranstalter eine Menge Geld damit verdient, auf einer Wiese ein Open-Air, Bundesliga-Fussballspiel etc. zu veranstalten und damit quasi das "Risiko" in die Welt setzt? Die Aufstockung des RD kostet uns Allen Geld - nicht nur den Besuchern der Veranstaltung und dem Veranstalter selbst.


    Zitat


    Es ist nämlich nicht egal, ob der reguläre Rettungsdienst einen bereits versorgten Patienten vom Sanitätsdienst übernehmen kann, oder ob er dort erst einmal den Patienten suchen, versorgen und anschließend transportieren muss.


    Und da mus sich auch mal ganz ketzerisch fragen, warum jemand, der auf einem z.B. Konzert einen Herzinfarkt bekommt, durch vor Ort befindliche Sanitäter (SB) schneller versorgt wird, als der normale Bürger, der 50m vom Haupteingang der Veranstaltung entfernt in einer Wohnung einen HI hat? Wo ist denn jetzt hier die Logik? Veranstaltung, RTW/NA steht bereit, ist in 3 Min. da. Nicht-Veranstaltung = Hilfsfrist gem. RD-Gesetz (bis zu 15 Minuten, prozentual unwahrscheinlich auch mal deutlich länger.....)


    Und wozu braucht es einen Regel-RTW, um einen (im Idealfall) vom SAN-Dienst bereits komplett versorgten Patienten 20 Min. in eine Klinik zu fahren? Und manchmal ist es noch irrwitziger - SAN-D versorgt, dann kommt mit einer Anfahrtszeit von 5-10 Minuten der RD-RTW, lädt ein (auch nochmal rund 5 Minuten) und fährt dann im Extremfall nur weitere 5 Minuten in die Klinik. Anfahrt und Umladen hätte man sich sparen können, der Pat. wäre schneller in der Klinik und der Regel-RD wäre damit garnicht belastet gewesen, wenn der SAN-D selbst transportirt hätte bzw. dürfen hätte. (das haben wir regelmässig bei Grossveranstaltugnen auf der Theresienwiese (wo auch das Oktoberfest stattfindet). Die nächsten Kliniken (Chirurgie, Innere, Kinder, HNO, MKG, Augen, Psych.) sind keine 5 Min. Fahrzeit entfernt...


    Natürlich macht ein SAN-Dienst Sinn, denn viele "Notfälle" sind mit Pflasterkleben, halbe Stunde ausruhen etc. erledigt. Bei "echten"Notfällen gibt es aber eine strikte Trennung von Versorgung und Transport und das ist eigentlich eine Rechnung aus dem rettungsdienstlichen Mittelalter. Wenn der SAN-Dienst gleich gut ausgerüstet und qualifiziert ist, spricht fachlich nichts dagegen, dass er auch einen Transport durchführt. Der Veranstalter sorgt dafür, dass auf einer "Wiese", wo normalerweise 0,01 Personen (und damit mögliche Notfälle) sind, nun plötzlich tausende mögliche Patienten herumlaufen. Dann sollte er für dieses Risiko auch die Kosten tragen.


    Interessant hierzu auch wieder mal was Lokales. Im Osten von München gibt es ein Partygelände, das zweigeteilt ist (unterschiedliche Veranstalter). Gelände 1 (Kultfabrik) hat einen eigenen SAN-dienst mit einem KTW und 4 Leuten. Gelände 2 (Optimolgelände) hat nix. Warum weis ich nicht. Im Optimol ist der öff. RD ständig, in der Kultfabrik nur für Abtransporte. Und auch die Abtransporte (überwiegend Kleinkram wie Schnitt-/Platzwunden, massiv Betrunkene etc.) wären nicht nötig, wenn der SAN-D transportieren dürfte (dann würde der SAN-D dort auf Kosten des Dienstleisters(!) um einen RTW ergänzt, denn die Transporte kann man mit den Kassen abrechnen und das würde knapp aber doch reichen, um den zusätzlichen RTW zu finanzieren) Und so fährt der RTW der nahen MHD-Wache eben ständig - und ist darüber wenig erfeut und fehlt auch in seinem "normalen" Wachgebiet... Dumm dabei - die Auslastung rechnen Gutachter usw. über das Jahr bzw. Monat/Woche und da reichen die Spitzen am Freitag-/Samstagnacht nicht um einen weiteren RTW in die öff. Vorhaltung zu bringen...

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • aber ein per Auflage geforderter RTW steht ja da, damit ein Patient auf der Veranstaltung adäquat versorgt wird - und dazu gehört im Prinzip auch der Transport.

    Und genau das stimmt nämlich eben nicht. Die Auflage besagt im Normalfalle, dass ein RTW auf dem Veranstaltungs-
    gelände vorgehalten werden muss, damit die Genehmigung für diese Veranstaltung weiterhin gültig ist. Fehlt der RTW
    jetzt durch einen Transport, so fehlt dieser Veranstaltugn eigentlich der RTW und müsste damit unterbrochen werden.


    Nein, nicht unbedingt. Wenn ich an das Wacken Open Air denke, da wird die RKiSH mit Sicherheit kein Verlust ein-
    fahren, da sie ja alle Transporte auch abrechnen kann. Wie übrigens auch eine Hilfsorganisation, die im Auftrag
    des Kreises (vom Sanitätsdienst aus) diesen Transport übernommen hätte.

  • Hi,



    Nein, nicht unbedingt. Wenn ich an das Wacken Open Air denke, da wird die RKiSH mit Sicherheit kein Verlust ein-
    fahren, da sie ja alle Transporte auch abrechnen kann. Wie übrigens auch eine Hilfsorganisation, die im Auftrag
    des Kreises (vom Sanitätsdienst aus) diesen Transport übernommen hätte.


    Kommt auf die Finanzierung des RD an. In z.B. Bayern wird die Vorhaltung bezahlt und nicht pro Einsatz/Transport. Wenn hier der RD wegen einer Veranstaltung zusätzliche Fahrzeuge vorhält, zahlen das komplett wir Alle, egal ob die RTW/KTW was transportieren oder nicht. Und wenn man sich manche Berechnungen von Ordnungsbehörden etc. ( nach Maurer oder sonstiger Risikoeinschätzung) ansieht, dann kann das ganz schön teuer werden.


    Und: bei der Vorhaltung (wie in Bayern) zahlen wir Alle, wird nach Einsätzen abgerechnet (wie wohl in SH bei Wacken)kann der RD/eine HiOrG auch mal draufzahlen, wenn zuwenig Transporte anfallen um die zusätzliche Vorhaltung der Fahrzeuge, Personal etc. zu finanzieren.


    Alles in Allem bleibt es eine unbefriedigende Sache. Ein Veranstalter setzt das Risiko in die Welt und Andere bezahlen dafür....

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  • Alles in Allem bleibt es eine unbefriedigende Sache. Ein Veranstalter setzt das Risiko in die Welt und Andere bezahlen dafür....

    Einfache Lösung ... es gibt halt keine Veranstaltungen mehr, bei denen ein Sanitätsdienst
    gefordert wird ;)

  • Und genau das stimmt nämlich eben nicht

    Eben doch. Ob der RTW die ganze Zeit da steht oder wegfährt un dide Vernastaötung unterbrochen wird oder sonst was ist erstmal egal. Wenn in den AUflagen steht ein RTW hat dazusein dann hat das nunmal auch ein richtiger RTW zu sein. Dieser muss der Din entsprechen und theoretisch in der Lage zu sein den Patienten zu transportieren. Wenn man da nur ein paar Sanis drauf setzt ist es ganz einfach kein RTW mehr. Ob das Fahrzeug in der Realität stehen bleibt oder nicht ist dabei egal.


    Entweder man nutzt das Fahrzeug als mobile San-Station (dann ist die BEsatzung egal) oder man nutzt KTWs, RTWs oder NEFs. Nur sollten die dann auch halten was der Name verspricht.

  • Hi,



    Wenn in den AUflagen steht ein RTW hat dazusein dann hat das nunmal auch ein richtiger RTW zu sein. Dieser muss der Din entsprechen und theoretisch in der Lage zu sein den Patienten zu transportieren. Wenn man da nur ein paar Sanis drauf setzt ist es ganz einfach kein RTW mehr. Ob das Fahrzeug in der Realität stehen bleibt oder nicht ist dabei egal.
    Entweder man nutzt das Fahrzeug als mobile San-Station (dann ist die BEsatzung egal) oder man nutzt KTWs, RTWs oder NEFs. Nur sollten die dann auch halten was der Name verspricht.


    Wobei man sich schon fragen muss, was ein geforderter RTW soll, wenn dieser nicht transportieren darf. Einen RA, EKG, Beatmung und eine Trage etc. kann ich auch in einen leeren Lieferwagen packen - oder (was realistischer ist) eine einen SAN-Raum/Zelt oder in einen PKW/KTW/MTW. Das ist auch im RD völlig realistisch, denn den RTW sieht mancher Patient garnicht (mehr) von innen. Die Versorgung findet mit Personal und Equipment vor Ort statt. Auch werden oft Notfallpatienten erst zum RTW transportiert (z.B. auf der Schipiste mittels Pistenraupe, im Gebirge mittels Bergwacht-Gelände-PKW etc.) - diese Transportmittel sind auch keine RTW.....


    In ein paar Tagen beginnt wieder das Münchner Oktoberfest und der SAN-Dienst des BRK hat dort keine RTW oder KTW - weder per Auflage noch freiwillig. "Transportiert" wird der Patient auf dem Gelände mit einer Trage. Ausgestattet sind diese "Tragen" (Trupps mit 3-4 Leuten) mit Notfallrucksack, Sauerstoff, AED usw. und min. ein Helfer im Trupp ist i.d.R. RA. Also ein fast kompletter "RTW" nur eben ohne Fahrzeug drumherum. Ist ein Patient schwer erkrankt/verletzt und ein Transport mittels Trage zur nächsten SAN-Station nicht möglich, findet die Versorgung vor Ort statt wie sie zunächst auch stattfinden würde, wenn ein RTW da ist. ggf. kommt auch noch ein echtes NEF dazu. Eine weitere Versorgung und Abtransport in die Klinik erfolgt dann den Regel-RD, der dafür extra in der Vorhaltung aufgestockt wird. Veranstalter ist hier die Stadt selbst, aber auch die spart sich die Kosten, SAN-D-RTW vorzuhalten (bzw. vorzuschreiben) und wälzt diese Kosten auf die Vorhaltung des Regel-RD und somit die Krankenkassen ab. Dabei wäre der SAN-Dienstleister (BRK) durchaus in der Lage, die benötigte Zahl der RTW/KTW selbst vorzuhalten - nur dann wäre der SAN-Dienst für den Veranstalter eben teurer...

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  • Eben doch. Ob der RTW die ganze Zeit da steht oder wegfährt un dide Vernastaötung unterbrochen wird oder sonst was ist erstmal egal.

    Das eine hat mit dem anderen erst einmal rein gar nichts zu tun ... Richtig ist, dass ein geforderter RTW
    der DIN entsprechen muss, allerdings sagt die DIN nichts über die Besetzung, sondern nur über die vor-
    handene Ausstattung aus.


    Davon unabhängig ist aber, dass ein RTW, der in einer Genehmigungsauflage gefordert wird, das Gelände
    der Veranstaltung nicht verlassen darf, da sonst der Veranstaltung der erforderliche RTW fehlt. Muss der
    RTW das Gelände verlassen, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • die Veranstaltung wird unterbrochen
    • es wird ein RTW aus dem Rettungsdienst angefordert

    Da beide Varianten nicht machbar sind, bleibt nur die Konsequenz, dass der RTW die Veranstaltung nicht
    verlässt. Oder der Durchführer des Sanitätsdienstes hat ein Fahrzeug zusätzlich mitgebracht, was dann
    selbstverständlich diesen Transport übernehmen kann, da es zusätzlich vor Ort ist.


    Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, wie ein RTW besetzt sein muss ... da er erst einmal
    keinen Transport übernehmen darf, reicht in meinen Augen die Besetzung gemäß RDG des Landes in
    dem die beauftragte HiOrg (Firma) ihren Sitz hat.

  • ...es kann auch passieren dass die für den RD zuständige Behörde den San-RTW den eigenständigen Transport ins KH verbietet sondern für den Transport die Nachalarmierung eines Regel-RD anweist.


    (so wie eine Zeit lang hier geschehen)


    In dem Szenario müssen also nicht nur Veranstalter, RD-G und HiOrg bedacht werden, sondern manchmal fummelt die "Leitstelle" da auch noch mit rein

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hi,



    In dem Szenario müssen also nicht nur Veranstalter, RD-G und HiOrg bedacht werden, sondern manchmal fummelt die "Leitstelle" da auch noch mit rein


    Die Leitstelle weis, ob sie es sich "leisten kann", einen RTW des Regel-RD zu verwenden. Wenn sie "blank" ist, dann fährt ggf. auch mal der SAN-RTW.


    Womit wir beim nächsten Problem wären. Ein RD-Gesetz regelt, wer bzw. was "Rettungsdienst" ist und wer Kranken-/Notfalltransporte durchführen darf. Das RD-Gesetz ist aber "nur" Landesrecht. Angenommen, ein Transport ist höchst dringend und lebensnotwendig (z.B. Apoplex, innere Blutung etc.) und der Regel-RD kann frühestens in 15 Minuten eintreffen. Das nächste geeignete KH ist auch nur 15 Minuten entfernt.... In diesem Fall wäre es sehr fragwürdig, einem SAN-RTW den Transport zu verbieten und auf den Regel-RTW zu warten. Da ist man schnell im Bereich des Strafrechts (unterlassene Hilfeleistung etc.)


    Ähnlich ist es mit Auflagen und z.B. dem Abbruch einer Veranstaltung, wenn diese Auflagen kurzfristig nicht zu 100% eingehalten werden (z.B. wenn ein per Auflage geforderter RTW einen Transport durchführt). Ich möchte nicht bei einem Pop/Rockkonzert mit 7000 Besuchern die Band von der Bühne schicken, blos weil ein RTW mal für ein paar Minuten nicht vor Ort ist. Die Gefahr von aggressivem Verhalten und/oder Panik bei den Besuchern wäre viel zu gross und wenn dabei dann Menschen zu Schaden kommen, hat man ein ganz anderes Problem als nur einen fehlenden RTW....


    "Dann wird die Veranstaltung eben abgebrochen" sagt sich leicht. Bei einem z.B. Reitturnier kann man sicherlich die Besucher vertrösten und in der "Pause" irgendwie unterhalten, aber mach das mal bei einem Pop/Rockkonzert oder dergl.! Ich hab einmal erlebt, dass ein Konzert nicht begonnen werden durfte, weil div. Auflagen (Anzahl Security-Personal etc.) nicht eingehalten wurden. Die "nur" rund 2000 Besucher reagierten äusserst gereizt und gewaltbereit und selbst der massiv angerückten Polizei war das dann zuviel. Alternativ hätte man Wasserwerfer und einige Pol-EH aufbieten können - einfacher war, das Konzert nach einigen Improvisationen doch stattfinden zu lassen...

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  • @Tobias
    Es ging hier ja eher um die Theorie. Das besagtes Fahrzeug in der Realität dort stehen bleibt. weil niemand dei Veranstaltung unterbrechen will ist klar. Dennoch vertrete ich die Auffassung, dass ein RTW in jeder Hinsicht ein RTW sein muss. Also muss die Din erfüllt werden, aber auch nach gültigen Landesgesetzen die Fahrzeugbesatzung. Was man dann mit dem RTW macht ist ja erstmal egal. Nur wenn irgendein Verband meint den RTW nicht entsprechend auszustatten, da der sowieso bestimmt nicht fährt ist das in meinen Augen kein RTW sondern eine San Station.


    Was Erich bezüglich des Oktoberfestes schrieb. Es ist nunmal eine Trage mit Ausrüstung und kein RTW. Es würde doch auch keiner einsehen wenn man das RTW nennt.


  • Was Erich bezüglich des Oktoberfestes schrieb. Es ist nunmal eine Trage mit Ausrüstung und kein RTW. Es würde doch auch keiner einsehen wenn man das RTW nennt.


    Dennoch - was "die Trage" betrifft, gab es schon mal seltsame Ideen. Als die BF die Leitstelle übernahm, sah deren Konzept vor, zu jedem Notfall auf dem Gelände einen RTW zu schicken. Die Idee dahinter war simpel - warum sollte ein Patient auf dem Oktoberfest nur eine "Trage" bekommen, wenn dere gleiche Patient irgendwo in der Stadt einen RTW bekommt? Ganz "überraschend" stellte sich jedoch heraus, dass ein RTW "ewig" braucht, um durch die Menschenmassen zu kommen, die "Trage" stets schneller vor Ort war und eine risige Zahl der Patienten ambulant versorgt werden konnten. Der RTW durfte dann wieder abdrehen, bevor er den Einsatzort erreicht hatte und das war dann immer toll, nun ohne SoSi durch die Menschenmassen den Weg zurück zu fahren... Das "neue Konzept" wurde dann wieder aufgegeben.


    Das zeigt aber auch, dass SAN-Dienst und Rettungsdienst durchaus unterschiedlich sind und man gewohnte Vorgehensweisen aus dem RD nicht immer einfach 1:1 in den SAN-D kopieren kann. Sowas kann auch "RTW" betreffen, die nur auf einem Veranstaltungsgelände eingesetzt sind. Wozu "RTW"? Wichtig ist das Personal und Material, ob das Auto dann ein MTW mit Tragentisch oder ein KTW ist, spielt realistisch kaum eine Rolle, denn der "Transport" erfolgt entweder nur bis zum Übergabepunkt an den RD oder zur nächsten San-Station/Wache/Zelt/etc. - und das ist oft nicht viel weiter, wie man "normale" Patienten in endlos langen Wohnblocks "normal" auf der Trage zum RTW schiebt...


    Und zurück zur Grossveranstaltung "Oktoberfest" - das BRK hat dort 10 "Tragen" - würde man die durch 10 RTW ersetzen, würden die Patienten deutlich später versorgt werden, denn die Anfahrt ist im Gegensatz zum "Anlaufen" fast immer wesentlich zeitaufwändiger. Bei bestimmten Meldebildern rücken Trage + NEF aus - das NEF kommt fast immer später an, obwohl beide meistens vom gleichen Standort aus losstarten. Das Konzept, das seit Jahren dort gefahren wird ist, dass immer die Trage alarmiert wird, ggf. zusätzlich mit NEF. Bei NA-Einsätzen fährt zudem ein RTW zu einem der Eingänge in Bereitstellung, fährt aber nicht auf das Gelände ein. Erst wenn vom NEF die Anforderung "RTW benötigt " kommt, befährt der RTW das Gelände. Die überwiegende Zahl aller Transporte auf dem Gelände erledigt "die Trage", ggf. auch mit NA-Begleitung.
    Nur wenn keine Tragen mehr verfügbar sind, fahren die RTW Einsätze direkt an.

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  • Die Leitstelle weis, ob sie es sich "leisten kann", einen RTW des Regel-RD zu verwenden. Wenn sie "blank" ist, dann fährt ggf. auch mal der SAN-RTW.


    falsch gewickelt,
    die Anordnung bestand eine Zeit lang generell, also praktisch schon bei Aufnahme des San-Dienstes war klar dass im Transportfall ein Transportverbot herscht und ein Regel-RD-RTW hinzugezogen werden muss.


    Es waren keine Einzelfallentscheidungen ob zur Sekunde genug Rettungsmittel verfügbar sind oder nicht, sondern es herschte ein generelles Transportverbot.


    Heute ist es wieder so dass San-Fahrzeuge auch selbst transportieren, für einen evtl. Parallelalarm muss dann die Regelrettung herhalten.

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  • Die Oktoberfestlösung finde ich so auch sehr gut. Ich kenne eine ähnliche Version vom Dürkheimer Wurstmarkt. Auf dem Gelände werden die Tragen genutzt und die RTWs nur für den Transport San Station -> KH.
    Mir ging es aber eigentlich nur um die Bezeichnung. Wenn irgendwo ein RTW steht oder fährt oder sonst irgendwas tolles macht hat immer ein RA dabei zu sein und je nach Bundesland ist die andere Person auch bestimmt.

  • Hi,



    die Anordnung bestand eine Zeit lang generell, also praktisch schon bei Aufnahme des San-Dienstes war klar dass im Transportfall ein Transportverbot herscht und ein Regel-RD-RTW hinzugezogen werden muss. Es waren keine Einzelfallentscheidungen ob zur Sekunde genug Rettungsmittel verfügbar sind oder nicht, sondern es herschte ein generelles Transportverbot.


    Eine solche Anordnung steht rechtlich auf dünnem Eis, wenn dadurch ein Patient gesundheitlich zu Schaden kommt oder stirbt. Es gibt sehr wenige Notfälle, bei denen "load&go" die einzig vernünfitge Massnahme ist. Hier eine pauschale Anordnung vorab zu treffen, dass der schnellstmögliche Trnasport (durch anwesende SAN-Fahrzeuge) zu unterbleiben hat, ist "gewagt", vorallem wenn der Regel-RD mit Anfahrt und Transportweg deutlich länger benötigen würde. ggf. hat dann auch das SAN-D-Personal ein "rechtliches Problem"


    Ich hatte mal soetwas Ähnliches. Per Anweisung der Leitstelle und der Ordnungsbehörde dürfen (bis heute!) RTW das Oktoberfestgelände nicht ohne Weisung der Leitstelle befahren. Die Taktik, die gefahren wird, habe ich schon erklärt (Trage ggf. mit NEF) . Zum Standort meines RD-RTW (an einem Haupteingang) kommt ein Polizeibeamter und berichtet, dass "da hinten" (ca. 200-300m) jemand am Verbluten sei. Weisungsgemäss (s.o.) bin ich nicht in das Gelände gefahren, sondern habe die Leitstelle informiert. Zum genannten Notfallort war bereits eine Trage und das NEF unterwegs. Hinterher folgte dann eine Diskussion mit dem Polizeibeamten, dessen Vorgesetzter wollte uns (RTW) anzeigen wg. unterlassener Hilfeleistung. Das Ganze ging dann sehr schnell bis in die höchsten Ebenen (stellv. Polizeipräsident(!), Ltd. Branddirektor, OrGL etc.) Das Ergebnis, das wir dann von einen 4-Goldstern-Polizeibeamten gesagt bekamen:


    Weisungsbefugnis der Lst. gem. BayRDG gilt
    Verpflichtung zur Hilfeleistung belibt davon unberührt (323c StGB)
    "den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten" aus 323c StGB gilt: Hilfe ist zumutbar, "wichtige Pflichten" entfallen, da die Lst. informiert wird, es wird kein anderer Einsatz des RTW dadurch unterbrochen/abgebrochen.
    (die Ausführungen zur "Garantenpflicht" hab ich mir nicht mehr so genau gemerkt...)

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

    Einmal editiert, zuletzt von Erich Kirchmayer ()

  • Eine solche Anordnung steht rechtlich auf dünnem Eis, wenn dadurch ein Patient gesundheitlich zu Schaden kommt oder stirbt. Es gibt sehr wenige Notfälle, bei denen "load&go" die einzig vernünfitge Massnahme ist. Hier eine pauschale Anordnung vorab zu treffen, dass der schnellstmögliche Trnasport (durch anwesende SAN-Fahrzeuge) zu unterbleiben hat, ist "gewagt", vorallem wenn der Regel-RD mit Anfahrt und Transportweg deutlich länger benötigen würde.


    das soll hier nicht analysiert oder rechtlich bewertet werden.
    Fakt ist nunmal, dass auch die Leitstelle weisungsbefugt ist und das in dem ganzen Kontext hier mit beachtet werden muss.


    Ob man sich das nun vorstellen kann oder rechtlich irgendwie bewertet ist das Problem des Einzelnen, soll aber kein neuer Aspekt in diesem Thema werden.


    Trotzdem abschliessend: jeder RA sollte eigentlich Arsch genug in der Hose haben sich notfalls auch über einen Transportstop hinwegzusetzen falls wirklich eine Load&go-Indikation besteht, um zumindest das Spital oder den Arzt im Rendevous früher zu treffen.


    Diskussionen und Sanktionen können hinterher in Ruhe erfolgen, im Akutfall gilt es den Kunden vor weiteren Schäden zu bewahren, und so wie du denkst, auch die Leitstelle wegen ihrer "aus dünnem Eis Anordnung" vor Regress zu schützen, was aber eher zweitrangig wäre.

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