Hi,
da dieser Weg, wie du schon sagst, Zeit und Nerven kostet, geh ich bei solchen Fällen i.d.R. nicht übers Gericht, sondern nutze bei youtube das Kontaktformular zur Benachrichtigung über Urheberrechtsverletzungen, bzw. bei anderen Plattformen über die entsprechenden Admins.
Wenn dem Urheber das Entfernen des/der Bilder ausreicht, ist das der Einfachste und wohl am Meisten gegangene und erfolgreiche Weg.
Allerdings "verkompliziert" man sich damit auch weitere Schritte (z.B. Schadensersatz), da der Bilderdieb sich darauf berufen kann, er habe Einsehen gezeigt und "sofort" gehandelt. Eine "akute" UrhG-Verletzung liegt damit nicht mehr vor, der Beschuldigte zeigt Reue und Kooperationsbereitschaft. Sowas führt in Strafrechtssachen i.d.R. zu "mildernden Umständen" und auch im Zivilstreit wird das berücksichtigt. Im Fall von Youtube-Videos, bei denen mehrere Urheber betroffen sind (und die Youtube i.d.R. sehr schnell sperrt), haben auch die dann u.U. schlechtere Karten. Zwar ist die UrhG-Verletzung passiert und das ist weiterhin strafbar bzw. schadensersatzpflichtig, aber nicht mehr in dem Rahmen, als wenn die UrhG-Verletzung noch "akut läuft" und der Verletzer nichts tut, um die Verletzung/strafbare Handlung zu beenden.
Ob ein Entfernen der Bilder/Videos reicht, muss jeder Urheber selbst wissen. Wenn man von z.B. der Leitung einer Feuerwehr, von eigenen Vorgesetzten etc. angesprochen wird, warum man Bilder für eine "blöde" Seite oder "kindische" Videos macht, obwohl man doch gefragt hat, für BOS-Fahrzeuge fotografieren zu dürfen (und dafür die Erlaubnis bekommen hat), dann könnte es nicht einfach sein, das zu rechtfertigen. ("hatte keine Ahnung, Bilderklau", etc.)
Nehmen wir als Beispiel die Webseite mit dem NEF aus Stralsund. (Alles, was jetzt in diesem Absatz kommt, ist reine Vermutung/Konstruktion!) Könnte ja sein, dass diese Webseite der dortigen FW ein Dorn im Auge ist, evtl. stammt sie sogar von einem bei der FF ausgeschlossenem Mitglied. Jetzt taucht dort ein Bild des Users C.R. auf. User C.R. möchte gerne weitere Fahrzeuge für sich und die BOS-Galerie fotografieren und bittet die FW Stralsund um einen Fototermin. Wie wird die FW reagieren? Wird sie einem Fototermin zustimmen, bei dem die Fotos ("wie man ja sieht") auf die unerwünschte Webseite eines unbeliebten Mitglieds etc. gelangen? Gehen wir weiter. User E.K. (also ich GRINS) will Fotos in Stralsund machen und bitte um einen Termin. Ob es die FW besonders freut, dass "schon wieder" jemand kommt, der Bilder machen und irgendwo im "bösen" Internet verteilen will?
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Und wenn es jetzt z.B. ein Jugendlicher ist, welcher dem Alter nach gerade erst mit dem Internet sowie geltenden Rechten vertraut wird, schreib ich ihm erstmal ne PM mit der Bitte den jeweiligen inhalt zun löschen, Urheberrecht auch in Zukunft und von anderen Personen zu beachten usw usw.
Mach ich auch manchmal. Habe mir dazu ein paar Paragrafen und Urteile herausgesucht und verweise im Text der Mail auch ganz viel darauf (zugesprochener Schadensersatz usw.)
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Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Fotos grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sei es als Lichtbildwerk gemäß §1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß §72 UrhG. Auch das Recht zur Veröffentlichung liegt beim Urheber (§15 Abs. 2 Nr. 2, §19a UrhG - regelmäßige Rechtssprechung, vergl. u.A. OLG Hamburg 5 U 165/06, BGH I ZR 166/07)
oder
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Gem. UrhG §97 werde ich ggf. von meinem Recht auf Unterlassung und Schadensersatz Gebrauch machen. In vergleichbaren Fällen wurden Schadensersatzsummen von einigen hundert bis zu mehreren tausend EUR zugesprochen (LG München 7 O 8506/07 u.A.)
Wirkt in den meisten Fällen sehr gut, es kamen aber auch schon Antworten nach dem Schema "was willst von mir" oder "du kannst mich mal". Und dann "kann ich mal" richtig pampig werden
Ich differenziere auch. Bei z.B. dem "Stralsund-NEF" ist es vermutlich nur ein geklautes Bild auf einer ganz klar als Hobby-Seite erkennbaren Website. Sowas ist in meinen Augen ganz was Anderes, als wenn jemand seine ganze Seite (oder Video) mit vielen geklauten Bildern bestückt. Kein Pardon gebe ich, wenn meine Bilder auf einer erkennbar kommerziellen Seite auftauchen. Wer mit seiner Seite Geld verdient, kann auch für meine Bilder Geld zahlen - und wenn er das nicht will, dann zahlt er eben Strafe, Gerichtskosten, meinen Anwalt und meinen Schadensersatz.