Tiernotarzt

  • Tierrettung mit Blaulicht ist ne Diskussion die wir hier schon mal hatten;


    du als Jurist bist da sicher an der Quelle um Gesetzestexte zu finden die genau dieses verbieten oder zulassen.


    Ich für meinen Teil sage


    a) Tiere müssen nicht Leiden - darum ist Blaulicht bei Notfällen gerechtfertigt (meine persönliche Meinung !)


    b) scheint der Wagen umfunktionierter ein KFB-Standartwagen zu sein, das Blaulicht war da einfach schon drauf,
    aber wer sagt dass es überhaupt voll funktionsfähig und nicht ab Zulassung des Fahrzeuges abgedeckt wird ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Bitterlich bitterlich das es "Menschen" gibt die Tiere mit Fahrrädern gleichsetzen. Die Spitze der Evolution ist eben doch oft nur der klägliche Bodensatz..

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Hallo,


    wer Lust und Laune verspürt kann sich das mal durchlesen. Und wird feststellen, dass eine Änderung des § 36 STVO bezüglich Sosi für Tierretter wohl nicht erfolgen wird. Das Leiden eines Tieres ist nicht so ,,hochwertig" wie eine überfallene Bank. :( Daran ändert auch der § 1 des Tierschutzgesetzes nichts.


    § 1 Tierschutzgesetz: http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__1.html


    http://de.wikipedia.org/wiki/G…m_b%C3%BCrgerlichen_Recht


    Zur Aussage des Themenstarter fällt mir nichts ein. ;)

  • Hi,



    a) Tiere müssen nicht Leiden - darum ist Blaulicht bei Notfällen gerechtfertigt (meine persönliche Meinung !)


    Es leidet ja nicht nur das Tier, sondern sehr oft auch der Mensch, dem das Tier gehört. Viele Menschen sind ihrem Haustier so stark emotional verbunden, wie sie es auch zu Angehörigen, Kindern, Ehepartner usw. sind bzw. wären. Wenn der Mensch dann "abdreht", wei er seinem geliebten Haustier beim Sterben zusehen musste und niemand zum Helfen kam, darf die Krisentintervention (aka "KIT") dann schon mit Blaulicht kommen....


    Zudem stellen verletzte Tiere ggf. auch eine Gefahr für den Menschen dar - ich möchte mich nicht mit einem z.B. verletztem Schäferhund anlegen, der sich verteidigt..... Aber die Polizei zum Erschiessen des Tieres darf mit Blaulicht kommen.


    Tiere haben Krankheiten wie Menschen - Krebs, Asthma, Herzinfarkt, Krampfanfälle. Oder sie werden wie Menschen bei Unfällen verletzt - Knochenbrüche, Polytrauma etc.. Bei einer rechtzeitigen Behandlung kann das Tier überleben bzw. weniger leiden.


    Oft wird argumentiert, dass Tiere das hohe Risikio eines Blaulichtfahrt nicht rechtfertigen ("wegen Katze mit Asthma Kind überfahren" etc. ). Dabei wird gerne vergessen, dass wir im RD udn anderen BOS zu soooviel Schwachsinn auch mit Blaulicht fahren. Immer wieder beliebt die "ganz schlimme Kopfplatzwunde", die weder lebensbedrohlich noch besonders schmerzhaft ist - aber Blaulicht muss da schon sein......


    Meine Idee seit Jahren ist eigentlich, für Dienste wie den Tier-Notarzt etc. ein neues SoSi einzuführen. z.B. rote RKL + Akustik (Akustik evtl. Whail/Yelp). Sonderrechte, aber keine Wegerechte, Fahrtenschreiber+Fahrtenbuch für jeden "Rotlicheinsatz" und gut. Damit wären alle Zielgruppen erschlagen, die zwar schnell zum Einsatzort kommen sollen/müssen, aber für die "Blaulicht" nach den heutigen Vorschriften nicht möglich ist. (z.B. auch Sicherheits-/Bewachungsdienste bei Alarmverfolgung, aber auch der Abschleppwagen, der durch den Stau nach vorne zum Unfall muss und sich das heute mit wüstem Hupen und gelben Frontblitzern, Lichthupe etc. erkämpft u.v.m.)

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Seltsame Diskussion. Kater Musch und Dackel Bello sollen also mit Blaulicht gerettet werden, während Rinder und Schweine zum Schlachter gefahren werden. Oder sind Nutztiere, Tiere zweiter Klasse. Wer soll da wie die Grenze ziehen ? Kein Tier soll leiden, gar keine Frage. Aber Blaulicht und die damit verbundenen Risiken rechtfertigt dies für mich nicht.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • genau den Gedanken hatte ich auch:


    wer Tiere mit Menschen gleich stellen will, der dürfte sie auch nicht essen.


    Zur Beruhigung meines Gemütes denke ich Folgendes:


    Nutztiere sind zum Essen da (punkt)
    Natürlich tun mir auch diese Tiere leid, aber das ist deren Schicksal.
    Natürlich sollen auch diese Tiere - Vorbestimmung hin oder her - NICHT leiden ! (sondern am besten eine Narkose bekommen *schnief*)


    Warum aber sollen freilebende oder Haustiere leiden ?


    Wenn es fälle gibt in denen die FW mit Blaulicht zu einem entflohenen Käfigvogel ausrückt (wer denkt da an das potenzielle Bla** äh Kind welches ausgerechnet vor dieses Einsatzfahrzeug läuft ???) dann sollen niedergelassene Tierärzte verdammtnochmal auch zu verunfallten Hunden/Katzen/Füchsen/Rehen/Wildschweinen etc ausrücken dürfen !


    Das Tier kann nichts dafür dass hier der Phillip von der Feuerwehr kommt und dort der Eckhard aus der Dorftierarztpraxis !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Rein rechtliche Betrachtungsweise:


    Ein Tierrettungsdienst ist nicht von § 52 Abs. 3 StVZO, der regelt, welche Fahrzeuge an sich mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein dürfen, umfasst.


    Der Weg zu einer zulässigen Sondersignalanlage geht also nur über eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO.
    Eine solche Ausnahmegenehmigung ist an keine normierten Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft, sondern unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Sie muss also die verschiedenen Interessenlagen im Hinblick auf ihre rechtliche Wertung gegeneinander abwägen.


    In anderen Städten sind Tierrettungsdienste regelmäßig vor den zuständigen Behörden gescheitert, von daher wundert es mich, dass in HH so etwas durchkam.
    Aber die Lösung kann ganz einfach sein: Der Tierrettungsdienst muss hier an einen besonders tierlieben Sachbearbeiter in der höheren Verwaltungsbehörde geraten sein.


    MfG
    Kwazulu

  • Haarspalterei, ich weiß aber:


    § 52 Abs. 3.4


    "Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für
    Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem
    Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind."


    wo steht dass es ein "Menschen-Rettungsdienst" sein muss ?


    was ist mit "Tier-Rettungsdienst" ?


    dass dieses Fahrzeug bauartbedingt als Krankenkraftwagen im Fahrzeugschein ausgewiesen ist dürfte keine Überraschung sein

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hallo,


    §36 StVO ist was anderes :wacko: [hmm]

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