OB Szabados( Halle/S.) darf nicht mit Blaulicht fahren

  • Hallo,



    Halle (Saale)/MZ. Das
    Blaulicht auf dem Dienstwagen von Halles Oberbürgermeisterin Dagmar
    Szabados (SPD) verstößt nach Angaben des Landesverwaltungsamtes gegen
    geltendes Recht. Man habe das Rathaus darüber informiert, dass die
    Blaulicht-Vorrichtung am A8 der OB wieder entfernt werden muss, sagte
    Behördensprecherin Denise Vopel der MZ. Lediglich Fahrzeuge, die
    regelmäßig beispielsweise für den Katastrophenschutz im Einsatz sind,
    dürfen mit Blaulicht unterwegs sein. Das treffe für den Dienstwagen von
    Szabados aber nicht zu. Das habe eine Prüfung des Verwaltungsamtes
    ergeben.



    Man sei nach Medienberichten auf den Fall aufmerksam geworden, sagte
    Vopel. Wer mit Blaulicht fahren darf, sei in der
    Straßenverkehrszulassungsordnung klar geregelt. Stadtsprecher Steffen
    Drenkelfuß hatte das Blaulicht für die OB damit begründet, dass Szabados
    als Leiterin des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse sowie der
    Katastrophenschutzleitung im Ernstfall schnell vor Ort sein müsse.


    Quelle: [url]http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300439123253&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312[/url]


    Ob man in der hochverschuldeten Stadt einen Audi A8 als Dienstwagen braucht sei dahingestellt. Aber Sosi geht gar nicht.

  • Da ist wohl jemand besonders wichtig. Wenn man bedenkt, dass sogar die Ordnungsämter kaum noch Blaulichtfahrzeuge haben... aber der OB kriegt natürlich. Wobei mich da ehrlich gesagt die Bedingungen interessieren. An der einen Stelle bekommt ein ganz normaler Werkschutz nen ganzen Balken aufs Dach und wo anders scheitert das Ordnungsamt an der Erlaubnis...

  • Hi,



    Drenkelfuß hatte das Blaulicht für die OB damit begründet, dass Szabados
    als Leiterin des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse sowie der
    Katastrophenschutzleitung im Ernstfall schnell vor Ort sein müsse.


    Ob man in der hochverschuldeten Stadt einen Audi A8 als Dienstwagen braucht sei dahingestellt. Aber Sosi geht gar nicht.



    Die Begründung oben ist o.k. Der Bürgermeister ist i.d.R. oberster Dienstherr einer z.B. BF und/oder höchstes Kat-S-Führungsorgan auf lokaler Ebene.


    Die StVZO schreibt:
    §52 (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    Von "regelmässig damit unterwegs sein" steht da nix, denn damit dürften fast keien Kat-S-Fahrzeuge Blaulicht haben, denn "regelmässig" sind die auch nicht mit SoSi unterwegs, manchmal stehen die einige Jahre in der Garage, bis sie mal im (Blaulicht-)Einsatz gebraucht werden.


    Und $38 StVO sagt: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


    Und "Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung" (und fast alle anderen Punkte auch) dürfte durchaus gegeben sein, wenn der Bürgermeister in seiner Funktion als "Leiter Einsatzstab Kat-S" unterwegs ist.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • hüstel,


    ich kann mich nicht erinnern dass unser OB als oberster Einsatzleiter oder sonstig irgendwie einsatztaktisch wichtige Person jemals an einer Est gewesen ist !


    Die Begründig halte ich - allenfalls für theoretisch - begründbar, praktisch allerdings haltlos.


    Selbst wenn dem so wäre, würde man den OB derart selten mit Blaulicht unterwegs sehen,
    dass sich in dem "Katastrophenfall" niemand dran stören würde.


    Und folgt man der Argumentation da müsste jeder LNA an seinem Privatwagen "Blaulicht" führen dürfen,
    aber nien, da reicht es vielerorts völlig aus, wenn ein ordentliches Einsatzfahrzeug der FW oder Pol als Shuttlefahrzeug den LNA abholt und mit Wegerechten zur Est bringt.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Warum haben dann Fahrzeuge auf Bundes oder Landesebene der Politik ein Blaulicht ? Da hinkt die Argumentation doch auch.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Die StVZO schreibt:

    §52 (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,Von "regelmässig damit unterwegs sein" steht da nix, denn damit dürften fast keien Kat-S-Fahrzeuge Blaulicht haben, denn "regelmässig" sind die auch nicht mit SoSi unterwegs, manchmal stehen die einige Jahre in der Garage, bis sie mal im (Blaulicht-)Einsatz gebraucht werden.

    Dann müsste das Fahrzeug aber auch als Sonderkfz. Katastrophenschutz zugelassen werden und entsprechend der Norm für Kommandofahrzeuge ausgerüstet sein. Ist es aber nicht. Ist ein Fahrzeug der Stadtverwaltung und kein Kommandofahrzeug.

    :anstoss: Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät. :anstoss:

  • § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die
    Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und
    der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
    dringend geboten ist.


    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Und $38 StVO sagt: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Ich weiß nicht inwiefern unsere OB durch die Benutzung von Sonder- und Wegerecht Menschenleben rettet, flüchtige Personen verfolgt, Gefahrenabwehr betreibt oder Sachwerte erhält.


    Zugegeben Sie ist der HVB der Stadt Halle, aber was sagt das aus? Zur Abarbeitung der Schadenslage hat Sie den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Da muss Sie nicht zwangsläufig anwesend sein. Ist Sie auch nicht, wenn ich das mal bemerken darf. In den 14 Tagen Hochwassereinsatz im Januar war Sie gerade einmal 2 mal im Stab und das auch nur für ne halbe Stunde. Berechtigt das zur Benutzung von Blaulicht? Ich glaube nicht.


    Auch müsste Sie ja, um die Benutzung zu rechtfertigen, den Katastrophenfall ausrufen. Denn nur dann wäre sie ja theoretisch dazu berechtigt.

    :anstoss: Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät. :anstoss:

  • "Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist
    ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem
    Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses
    Fahrzeug wird, wenn überhaupt, nur von kleineren Feuerwehren zur
    Koordination kleiner Einsätze genutzt.


    Da es sich hierbei in der Regel um einen Pkw bzw. einen Kombi
    handelt, erreicht ein Kommandowagen deutlich höhere Geschwindigkeiten
    als herkömmliche Einsatzfahrzeuge auf Lkw-Basis. Dies ermöglicht einem
    Einsatzleiter bereits an der Einsatzstelle einzutreffen und diese zu
    erkunden, bevor weitere Kräfte eintreffen und instruiert werden müssen.
    Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus existiert kein einheitlicher
    Funkrufname für dieses Fahrzeug. Seine Sonderbeladung besteht in der
    Regel aus Atemschutzgeräten, Funkgeräten, Handscheinwerfern, Führungsmaterialien und Winkerkellen.


    Bis 1999 existierte die DIN 14507-5 Einsatzleitfahrzeuge - Teil 5:
    ELF-K, welche durch den Kommandowagen KdoW ersetzt wurde. Aus dieser
    Zeit heraus werden Kommandowagen in einzelnen Feuerwehren auch
    „Einsatzleitwagen K“ genannt. Darüber hinaus haben Kommandowagen
    teilweise auch andere Funkrufnamen als herkömmliche Einsatzleitwagen."


    Nur mal zur Begriffsdefinition Kommandowagen.

    :anstoss: Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät. :anstoss:

  • Warum haben dann Fahrzeuge auf Bundes oder Landesebene der Politik ein Blaulicht ? Da hinkt die Argumentation doch auch.



    das könnte ich mir noch mit den "Schutzpersonen" erklären.
    und: obwohl diese Fahrzeuge damit ausgestattet sind fahren sie nicht nur mit "blau", sondern sind relativ häufig auch ohne alles unterwegs.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • wie kommst du denn darauf ?


    weil man das (ausgeschaltete) Blaulicht öfter sieht als die Hörner ??

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Was übrigens zumindest in Bayern absoluter Standard zu sein scheint und dort auch problemlos bewilligt
    wird.


    Das ist aber nur auf Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes so möglich. Hinzu kommt, das in Bayern fast 90 % der Notärzte ihr Einsatzfahrzeug selbst fahren. Sprich es gibt keinen NEF-Fahrer.

    :anstoss: Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät. :anstoss:

  • Hallo,


    der Größenwahn fängt eigentlich da an, wo sich eine hochverschuldete Stadt keine Kultur leisten kann (möchte) und die Frau OB aber Audi A8 fährt. Das man von Termin zu Termin nicht im VW Polo reist ist klar, aber ein A8 muss es doch wohl nicht sein.


    Das Blaulicht hat auf dem Auto nichts verloren und selbst bei grosszügiger Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten , auch unter dem
    Aspect das sie nun mal Leiterin des Stabes ist, ist es fehl am Platz.
    Im Falle der Katastrofe sitzt sie Zuhause, in einer Sitzung oder ist Einkaufen. Die Menschenrettung und Gefahrenabwehr übernehmen Profis und die Frau erscheint doch, wenn alle Messen gesungen sind. Vom Zeitfaktor her kann sie dann auch mit der Strassenbahn kommen. Und eine wirkliche Hilfe sind ,, diese Zugereisten" am Ereignisort ja nun wirklich nicht. Oder
    ? :-))

  • Hi,



    [font='verdana,Tahoma,Helvetica'][size=10]der Größenwahn fängt eigentlich da an, wo sich eine hochverschuldete Stadt keine Kultur leisten kann (möchte) und die Frau OB aber Audi A8 fährt. Das man von Termin zu Termin nicht im VW Polo reist ist klar, aber ein A8 muss es doch wohl nicht sein.


    "Behördenfahrzeuge" (insbes. die mit SoSi) werden von den üblichen Herstellern (Mercedes, Audi, BMW) oft mit grossen Rabatten verkauft. 20%-40% auf den Listenpreis sind durchaus drin, da die Hersteller durchaus daran interessiert sind, ihr Produkt auf diese Weise in der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren. Ein A8 kostet in der Basismotorisierung und ein paar nützlichen Extras um die 80.000EUR, greift man tiefer ins Regal, sind auch 100.000EUR kein Problem. Nimmt man die 100.000EUR-Variante zu 40% Rabatt, kostet die Karre mit 60.000EUR weniger, als das absolute Basismodell des A8. Auch Behördenfahrzeuge dieser Klasse fahren nicht endlos sondern werden nach einer gewissenHaltedauer verkauft - da berechnet sich der Preis aber dann am Listenpreis, d.h. wenn man es geschickt anstellt, fährt man die Luxuskarre quasi kostenneutral oder sogar mit Gewinn, da der Wiederverkaufswert höher sein kann als der (massiv rabattierte) Einkaufspreis.



    Zitat


    Das Blaulicht hat auf dem Auto nichts verloren und selbst bei grosszügiger Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten , auch unter dem
    Aspect das sie nun mal Leiterin des Stabes ist, ist es fehl am Platz.
    Im Falle der Katastrofe sitzt sie Zuhause, in einer Sitzung oder ist Einkaufen. Die Menschenrettung und Gefahrenabwehr übernehmen Profis und die Frau erscheint doch, wenn alle Messen gesungen sind.


    Ich verstehe das Problem nicht. Im Normalfall wird das Blaulicht nicht genutzt und darf auch nicht genutzt werden. Wenn die Kacke aber mal am Dampfen ist, dann wird es ein riesen Geschrei, wenn die Stabs-Oberchefin nicht rechtzeitig kommt, weil sie im Stau steckt.


    Hier in Bayern geht man wesentlich lässiger mit solchenThemen um. Der Münchner OB hat auch einen Dienstwagen mit Blaulicht - aber es interessiert niemanden. Ist halt so und als Oberchef "hat er es halt". Niemand käme überhaupt auf die Idee, die Rechtmässigkeit der Magnetfunzel am OB-Auto anzuzweifeln. Ach ja, rein theoretisch könnte man den OB mit seinem Auto auch als First Responder anfordern - ein AED ist im Auto dabei....


    Aber ne, is klar - keine Frage, warum Halle pleite ist. Solange Geld für solche Fragen wie "Blaulicht auf OB-Auto rechtmässig?" verschwendet wird, braucht man eigentlich nicht lange nachzudenken. Ich möchte garnicht wissen, wieviele Beamte sich viele Stunden mit diesem blödsinnigem Thema beschäftigt haben und noch beschäftigen werden......

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Ich verstehe das Problem nicht. Im Normalfall wird das Blaulicht nicht genutzt und darf auch nicht genutzt werden. Wenn die Kacke aber mal am Dampfen ist, dann wird es ein riesen Geschrei, wenn die Stabs-Oberchefin nicht rechtzeitig kommt, weil sie im Stau steckt.

    ich würde fast unterstellen wollen dass es auch ausserhalb dieses genannten Szenarios genutzt wurde;
    irgendwie muss doch jemand auf diesen "Missstand" aufmerksam geworden sein und den Stein ins Rollen gebracht haben...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Nette Rechnung mit Rabatten, Restwert und so, aber sollte der zuständige Beschaffer wirklich soweit gedacht haben?
    Und das ginge doch auch ´ne Nr kleiner mit A6 o.ä.
    Angesichts des Kenzeichens käme ja auch die Varinate Leasing in Betracht. Da ist dann die Höhe der Rate zwischen oberer Mittel- und Oberklasse
    nicht so gravierend.
    Bei den - noch - potenten und viel größeren Städten wie Hamburg, Köln oder München (was fahren deren OB´s eigentlich?) erscheint mir noch
    nachvollziehbar eine Oberklasse-Limousine zu fahren, weil da auch an Personenschutz sprich an eine gewisse Panzerung gedacht werden müßte.
    Die ja in großen Autos quasi von der Stange bestellt werden kann.
    Aber in einer Stadt mit vielleicht 200.000 Einwohnern, die überall sparen muß ist das m.M. nach doch instinklos,
    typisch Politiker will man da doch sagen.


    Was das Blaulicht angeht, was dran ist wird auch genutzt, bin ich mir sicher. Fr OB darf doch nicht zu spät kommen!
    Und wie einige Voredner schon ganz richtig meinten, wann wird sich denn ein OB im Großschadensfall am Einsatzort zeigen?
    Wenn die Gefahr durchdie Einsatzkräfte im Griff ist und man/frau vor der Presse salbungsvolle Worte von sich geben kann.
    Und dafür Blaulicht, wohl kaum!


    Ich erinnere mich da an meine Heimatstadt in Nds vor vielen Jahren als es darum ging das der StBM
    dieser 50.000-Einwohner-Stadt als Einsatzleiter für
    sein Privat-PKW eine SoSi-Anlage bzw ein Dienst-Fz beantragte. Wurde abgelehnt, weil angeblich nicht nötig.
    Erst einige Jahre später gab es dann einen
    KdoW.

    Man muß nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.

  • as

    "Behördenfahrzeuge" (insbes. die mit SoSi) werden von den üblichen Herstellern (Mercedes, Audi, BMW) oft mit grossen Rabatten verkauft. 20%-40% auf den Listenpreis sind durchaus drin, da die Hersteller durchaus daran interessiert sind, ihr Produkt auf diese Weise in der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren. Ein A8 kostet in der Basismotorisierung und ein paar nützlichen Extras um die 80.000EUR, greift man tiefer ins Regal, sind auch 100.000EUR kein Problem. Nimmt man die 100.000EUR-Variante zu 40% Rabatt, kostet die Karre mit 60.000EUR weniger, als das absolute Basismodell des A8. Auch Behördenfahrzeuge dieser Klasse fahren nicht endlos sondern werden nach einer gewissenHaltedauer verkauft - da berechnet sich der Preis aber dann am Listenpreis, d.h. wenn man es geschickt anstellt, fährt man die Luxuskarre quasi kostenneutral oder sogar mit Gewinn, da der Wiederverkaufswert höher sein kann als der (massiv rabattierte) Einkaufspreis.


    Fakt ist, das dieser Dienstwagen gegen einen geltenden Stadtratsbeschluß verstößt und auch mit dem Stadtrat nicht genehmigt wurde. Vorher fuhr unsere Ob ja auch "nur" nen A6, aber jetzt mußte es ein A8 sein. Einfach nur krank.


    Was das Blaulicht betrifft, es wird garantiert nicht nur zu Katastropheneinsätzen genutzt werden. Dazu ist die Verlockung einfach zu groß. Bisher ging es ja auch ohne.

    :anstoss: Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät. :anstoss:

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