Abrechnung von Tragehilfen

  • Mich würde mal interessieren wie in eurem Bereich Tragehilfen abgerechnet werden. Dabei geht's nicht um Feuerwehr sondern um RD-Fahrzeuge. Könnt ihr mit der Kasse abrechnen wenn ein zweites Fahrzeug zur TH kommt bzw. wie (oder ob) wird es verrechnet wenn ein Fahrzeug einer anderen RD-Organisation zur TH kommt.
    Und im Zuge dessen gleich ob dabei unterschieden wird zwischen einem Notfall und einem Krankentransport.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Früher wurde für ne Tragehilfe im Kölner KTP das nachbestellte Fahrzeug zur Hälfte abgerechnet. Derzeit gibts das soweit ich weiß nicht mehr, da komplett privatisiert und die daraus resultierende schlechte Verhandungposition gegenüber den Kassen. Man machts also entweder auf eigne Kosten oder holt sich die Feuerpatschen.
    Wenns beim RTW klemmt, kommt eh die BF und deren Abrechung ist aufgrund der anderen rechtlichen Lage ja etwas entspannter.

  • Hintergrund ist übrigens der Abriss im FW-Magazin zu diesem Gerichtsurteil bei dem es um die Bezahlung der Drehleiter geht bei wiederkehrenden Transporten eines adipösen Patienten. M.M.n. ist das ja unerheblich um welche Unterstützung es sich handelt soweit sie notwendig ist. Sprich u.U. könnte das Urteil ja als Präzedenzfall dienen für die rechtliche Durchsetzung das Kassen grundsätzlich Tragehilfen bezahlen müssen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Das denke ich nicht.
    Eine Feuerwehr, also die Kommune, hat ein ganz anderes Standing vor den Kassen als eine HiOrg oder ein Unternehmer. Als letztes Mittel kann die Kommune einen Bescheid ausstellen, das ist ein Verwaltungsakt und ein ganz anderes Kaliber als ne popelige Rechnung eines Krankenspediteurs.


    Den Artikel kenn ich nicht. Versteh aber auch nicht, wieso eine Feuerwehr es auf einem Prozeß ankommen läßt. Einfach nen Bescheid an die entsprechende Person und fertig. Soll die sich drum kümmern, daß die Kasse das übernimmt - oder an sich arbeiten, das keine DL mehr gebraucht wird.

  • Hi,


    Mich würde mal interessieren wie in eurem Bereich Tragehilfen abgerechnet werden. Dabei geht's nicht um Feuerwehr sondern um RD-Fahrzeuge. Könnt ihr mit der Kasse abrechnen wenn ein zweites Fahrzeug zur TH kommt bzw. wie (oder ob) wird es verrechnet wenn ein Fahrzeug einer anderen RD-Organisation zur TH kommt.


    Hier im RDB München ist die Tragehilfe durch andere RD-Einheiten kostenlos, d.h. das oder die helfenden Fahrzeuge schreiben die Einsatzart "8-nicht verrechnungsfähig". Es wird dabei nicht unterschieden, ob es sich um einen Notfall oder einen Krankentransport handelt.


    Kommt die FW (hier BF) ist es ein Unterschied, ob es sich um einen Notfall oder Krankentransport handelt. Bei Notfallensätzen schreibt die BF zwar manchmal eine Rechnung an den RD-Durchführenden, aber die wird zurückgeschickt, denn Rettung von Menschenleben ist eine der ureigenen Aufgaben einer FW.


    Die Krankenkassen halten sich raus, denn sie bezahlen den RD und der RD muss eben sehen, wie er seine Aufgaben durchführen kann. Im Grossen und Ganzen passt das auch, denn der RD muss mit seinem Geld ja auch von der Mini-KoPlaWu (=1xMullbinde + 1x Kompresse) bis hin zur Trauma-Rea (Medikamente, Defi-Patche, Larynxtubus, Thoraxdrainage, ZVK, i.o.-Zugang zzgl. Desi-Aufwand oder Einmalartikel u.v.m.) auskommen und tut das auch. Irgendwo in der Einsatzpauschale sind auch ein paar anteilige Euro "Tragehilfe" mit drin...

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Versteh aber auch nicht, wieso eine Feuerwehr es auf einem Prozeß ankommen läßt. Einfach nen Bescheid an die entsprechende Person und fertig. Soll die sich drum kümmern, daß die Kasse das übernimmt - oder an sich arbeiten, das keine DL mehr gebraucht wird.

    Na ja ...


    und wenn dieser Bescheid nun ausgestellt wurde und der Empfänger sich geweigert hat, dieses zu
    bezahlen und es so vor Gericht gekommen ist? Auch ein Gebührenbescheid muss nicht zwangsläufig
    bestand haben.


    Insofern könnte dieses urteil irgendwann einmal relevant sein, wobei ich meine mich daran erinnern
    zu können, dass zu Zivi-Zeiten, also tief im letzten Jahrtausend, entsprechende Touren abgerechnet
    wurden, aber ich weiß weder auf welcher Basis noch zu welchen Konditionen.

  • @ Rettungsopa:


    Die Feuerwehr hat zwar als ureigene Aufgabe das Retten von Menschen. Dazu gehört aber nicht unbedingt die Tragehilfe für den Rettungsdienst. Denn im Prinzip ist erstmal der Rettungsdienst für den Transport verantwortlich und wird dafür bezahlt den Pat. von der Wohnung ins KH zu transportieren. Insofern ist je nach Gebührenodrung der einzelnen Gemeinde/Stadt eine Traghilfe für den RD durchaus abrechnungsfähig. Ganz unabhänig ob es ein KT oder Notfall ist.

    • Offizieller Beitrag

    @ Rettungsopa:


    Die Feuerwehr hat zwar als ureigene Aufgabe das Retten von Menschen. Dazu gehört aber nicht unbedingt die Tragehilfe für den Rettungsdienst. Denn im Prinzip ist erstmal der Rettungsdienst für den Transport verantwortlich und wird dafür bezahlt den Pat. von der Wohnung ins KH zu transportieren. Insofern ist je nach Gebührenodrung der einzelnen Gemeinde/Stadt eine Traghilfe für den RD durchaus abrechnungsfähig. Ganz unabhänig ob es ein KT oder Notfall ist.


    Und genau dieses Denken (oder was auch immer) birgt Blockaden im alltäglichen Dienst... vollkommen gleich der Seite!
    Wollte ich nur mal so einwerfen...

    Grüße aus dem Frankenland :winktz:


    Patrik *Kalli* Kalinowski 8|
    Administrator
    BOS-Fahrzeuge.info




    Warum denn immer gleich sachlich werden, wenn es auch persönlich geht?!
    - André Heller -

  • Hi,



    Die Feuerwehr hat zwar als ureigene Aufgabe das Retten von Menschen. Dazu gehört aber nicht unbedingt die Tragehilfe für den Rettungsdienst. Denn im Prinzip ist erstmal der Rettungsdienst für den Transport verantwortlich und wird dafür bezahlt den Pat. von der Wohnung ins KH zu transportieren. Insofern ist je nach Gebührenodrung der einzelnen Gemeinde/Stadt eine Traghilfe für den RD durchaus abrechnungsfähig. Ganz unabhänig ob es ein KT oder Notfall ist.


    Der RD ist im Gegenzug aber auch nicht dafür zuständig, bei FW-Einsätzen einen RTW (oder mehrere) als Sanitätsdienst für die Feuerwehr abzustellen.


    Gemacht wird es trotzdem und dabei nix der Feuerwehr berechnet. Wenn eine FW auf Grund ihrer Gebührensatzung Tragehilfen berechnet, gibt es hoffentlich auch eine RD-Gebührensatzung, die RD-Abstellungen der FW in Rechnung stellt. Man kann das aber besser auf "dem kleinen Dienstweg" machen, statt sich gegenseitig Rechnungen zu schreiben und Geld hin&herzuschieben...

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Bei uns werden Tragehilfen, und auch Brandabsicherungen, als Fehleinsatz - Kostenträger Landkreis - abgerechnet. Es ist letztlich auch egal, ob die Tragehilfe von der Krankenkasse bezahlt wird oder nicht. Wenn die Krankenkasse die Tragehilfe bezahlt, dann wäre ja gut. Wenn nicht, dann kommen die Kosten in das große Paket "Aufwendungen Rettungsdienst" und der Landkreis passt eben ein Jahr später die Gebühren für RD/KT Einsätze an.
    Geht aber nicht überall, kommt auf das Rettungsdienstbetriebermodell an, denk ich.

  • Der RD ist im Gegenzug aber auch nicht dafür zuständig, bei FW-Einsätzen einen RTW (oder mehrere) als Sanitätsdienst für die Feuerwehr abzustellen.

    Deswegen kenn ich es auch so, dass in der Anfangsphase eine Brandeinsatzes der reguläre
    Rettungsdienst vor Ort ist und dieser dann durch das Ehrenamt abgelöst wird. Und bei lang-
    anhaltenden Einsätzen habe ich noch niemals einen RTW aus dem Regel-Rettungsdienst ge-
    sehen.

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