Feuerwehr(-fahrzeuge) bei Wachumzug mit Sonder- und Wegerechten

  • In letzter Zeit habe ich nun schon desöfteren davon gehört, dass Feuerwehren bei einem Umzug ihre Fahrzeuge unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten von der neuen zur alten Wache verbringen
    Kann mir jemand sagen, was hier die Nutzung von Sonder- und Wegerechten rechtfertigt?

  • Hallo,
    ich habe vor vielen Jahren (zufällig) den Umzug des Feuerwache 1 der BF Lübeck von der alten Wache in der Fleischerstraße zum heutigen Domizil miterlebt. Sämtliche Fahrzeuge (Löschzug, Sonderfahrzeuge, RTW und KTW) verließen mit eingeschalteten Blaulichtern die Fahrzeughalle und hielten in Marschformation auf der Straße, alle Tore wurden geschlossen, der letzte Mann schloss die Wache ab. Dann ging es im Zugverband durch das Innenstadtstraßengewirr zur neuen Wache. An die Betätigung von Tonfolgehörnern kann ich mich nicht erinnern.


    Für mich machte das durchaus Sinn: Die Feuerwache wird unmittelbar vor dem Ausrücken abgemeldet, dann geht es auf dem schnellsten Wege zur neuen wache, dort wird der Zug usw. wieder einsatzbereit gemeldet. Das würde in meinen Augen als rechtfertigung ausreichen. Allerdings muss man hierbei beachten, dass eine Berufsfeuerwehr einen deutlich höheren Bereitschaftsgrad hat als eine Freiwillige Feuerwehr im 800- Einwohner- Dorf.


    Ein weiterer Grund könnte sein, der Bevölkerung "mitzuteilen", dass die Feuerwehr nun am neuen Ort zu erreichen ist. Das ginge selbstverständlich auch ohne Sonderrechte, macht mit Lightshow und Musik aber mehr Spaß. Und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.


    Ohnehin ist es laut StVO so, dass geschlossene Verbände (z.B. durch entsprechende Flaggen gekennzeichnet) grundsätzlich Vorfahrt haben. Vor vielen Jahren wurde uns bei der Bundeswehr beigebracht, dass wir selbst rote Ampeln überfahren dürften, wenn das erste Kolonnenfahrzeug noch bei Grün durchgefahren wäre. Gleichzeitig wurden wir aber aufgefordert, derartigen Unsinn zur Vermeidung von Unfällen zu unterlassen.


    Kolonnen aus BOS- Fahrzeugen jeglicher Farbgebung habe ich häufig schon mit Blaulicht (ohne akustisches Signal) fahren sehen, um die Zusammengehörigkeit des Verbandes zu zeigen.


    K.

    (Die Signatur hat sich verlaufen.)

  • alles schön und gut,


    muss der einrückende Löschzug etwa mit Licht (oder auch mit Horn) fahren um der Bevölkerung zu zeigen dass sie wieder einsatzbreit zur Wache fahren ? oder weil sie im Zugverband fahren ?
    oder müssen sie mit Blau einrücken weil sie nur auf ihrer Wache wirklich einsatzbereit sind ?


    ich verstehe die o.g. Ausführungen, denke aber dass sie im Zusammenhang mit Wachenumzug nichts verloren haben.


    Einzig den PR-Effekt und "wo kein Kläger da kein Richter" würde ich gelten lassen, denn eine rechtliche Grundlage sehe ich dafür nicht.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Na ja ...

    Für mich machte das durchaus Sinn: Die Feuerwache wird unmittelbar vor dem Ausrücken abgemeldet, dann geht es auf dem schnellsten Wege zur neuen wache, dort wird der Zug usw. wieder einsatzbereit gemeldet. Das würde in meinen Augen als rechtfertigung ausreichen.

    in der heutigen Zeit sind die Fahrzeuge auch auf dem Weg zwischen alter und neuer Wache über
    Funk erreichbar und damit einsatzbereit. Und selbst wenn man selten benötigte Reservefahrzeuge
    von der alten zur neuen Wache fährt, braucht man keine eingeschalteten Blaulichter.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Hallo,
    ich habe vor vielen Jahren (zufällig) den Umzug des Feuerwache 1 der BF Lübeck von der alten Wache in der Fleischerstraße

    Du meinst bestimmt die Fleischhauerstraße ;)


    Zum Thema...müssen Zugverbände nicht grundsätzlich mit Blaulicht fahren? Oder war es nur das erste und letzte Fahrzeug? [hmm]

  • zurück zum Thema:
    müssen sie denn im Zugverband fahren wenn sie umziehen ?


    müssen denn auch alle Fahrzeuge gleichzeitig im Zugverband in die Werkstatt fahren ?


    selbst wenn ein Zugverband "irgendwie" gekennzeichnet werden muss,
    heisst das noch lange nicht, dass eine solche Verlegungsfahrt auch im Zugverband durchgeführt werden muss.


    Ich denke dass es eine symbolische Aktion ist, und ich habe da auch nichts dagegen.
    Bitteschön.


    Aber man darf dem nicht um jeden Preis eine gesetzliche Grundlage andichten

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich denke auch das läuft nach "wo kein Kläger - da kein Richter". Wenn man mitbekommt wie Blaulichtgeil so einige Leute bei kleineren FFs sind (gab in der hiesigen FF auch Streit weil einige Kameraden meinten sie müssten auch für nicht zeitkritische Versorgungsfahrten überall mit Horn fahren) denke ich eher an ein Ritual. Lediglich bei einer BF würde ich auf eine Anordnung tippen.

  • Hallo,


    ich seh das entspannt. So oft zieht eine Wache nicht um, dass man hier Blaulicht und ggf. Horn bemängeln müsste.


    Vermutlich geschieht das aus eher traditionellen Gründen, d.h. der letzte "Einsatz" von der alten Wache aus, die Freude auf die neue Wache etc. Wenn da eine Blasmusikkapelle vorausmarschieren würde, dann wäre das auch nicht viel weniger Lärm und/oder Verkehrsbehinderung ;)


    Und was das Rechtliche angeht - notfalls lässt man die Fahrt als "heisse Übung" laufen, die den Zweck hat, die Fahrzeit aller Fahrzeuge von alter nach neuer Wache zu ermitteln. Toll, nix gewonnen, aber eine Menge Schreibram ;)



    btw. - es ist mancherorts auch Brauchtum, dass (nicht nur die FW) bei z.B. einer Hochzeit eines Kollegen sich vor Kirche/Sandesamt versammelt und auch mal kräftig die Hörner laufen lässt. Oder dass zu Sylvester alle Autos aus der Halle geholt werden, um das neue Jahr mit tatü statt mit Böllern zu begrüssen. Auch bei Fahrzeugweihen, Festumzügen etc. is die FW oft mal mit Blaulicht dabei.... etc.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

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