alte Türbeschriftung

  • Hallo zusammen


    Ich hab mal eine "rechtliche" Frage. Hier im Forum tummeln sich bestimmt Leute die sich auskennen!!


    Man sieht immer wieder ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge die in privater Hand sind und (nach meiner Meinung) doch ganz schön verunstaltet werden. (als Wohnmobil, Bierkutsche, Werbetafel...) Manche dieser Fahrzeuge tragen noch das Türwappen und den Schriftzug der ehem. Dienststelle.


    Wie sieht denn hier die rechtliche Lage aus?? geschütztes Wappen / geschützter Schriftzug? Verwechlungsgefahr mit Fahrzeugen die wirklich im Dienst sind....


    Vielleicht kennt sich hier jemand aus?


    grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Kai Mertsch () aus folgendem Grund: Hallo Matze, ich denke, da ist die Kommune als Verkäufer des Einstzfahrzeuges in der Pflicht. Wenn der Käufer nicht zweifelsfrei ein Sammler historischer und im Originalzustand befindlicher Fahrzeuge ist, muss der Verkäufer die "Hoheitszeichen" vor dem Verkauf entfernen. Macht er das nicht, muss er damit rechnen, das evtl. "Verunstaltungen" passieren. Gruß Kai

  • Hallöle


    In Berlin werden nach der Aussonderung der Fahrzeuge sofort die Türbeschriftungen entfernt und dann später auch so verkauft.



    Gruß aus Berlin



    Schmiernippel

  • Hallo,


    bei Fahrzeugverkäufen wird oft im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer Beschriftungen, SoSi etc. auf seine Kosten zu entfernen hat. Wird dies nicht gefordert, so kann der Käufer IMHO davon ausgehen, dass sich die Gemeinde/Stadt damit stillschweigend einverstanden erklärt, dass ihr Wappen auf dem Fahrzeug verbleibt. Das Gleiche gilt für Beschriftungen wie "Löschzug Dingensdorf" etc.


    Verlangt die Gemeinde/Stadt die Entfernung von Wappen usw., so muss dem auch Folge geleistet werden (vergl. §12 BGB)


    Fraglich ist allerdings, ob eine Beschriftung wie "Feuerwehr" oder dergl. so entfernt werden muss, dass sie komplett nicht mehr lesbar ist. Insbesondere bei alten Fahrzeugen (und ganz extrem bei tagesleuchtroter Lackierung) bleibt auch nach Entfernung von Aufklebern auf dem Lack sichtbar, was dort mal gestanden hat.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Hallo,


    bei Fahrzeugverkäufen wird oft im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer Beschriftungen, SoSi etc. auf seine Kosten zu entfernen hat. Wird dies nicht gefordert, so kann der Käufer IMHO davon ausgehen, dass sich die Gemeinde/Stadt damit stillschweigend einverstanden erklärt, dass ihr Wappen auf dem Fahrzeug verbleibt. Das Gleiche gilt für Beschriftungen wie "Löschzug Dingensdorf" etc.


    Verlangt die Gemeinde/Stadt die Entfernung von Wappen usw., so muss dem auch Folge geleistet werden (vergl. §12 BGB)

    Korrekt. Ist beim Verkauf von den Fahrzeugen in Bad Oldesloe auch so. Dort steht diese Klausel im Kaufvertrag.

  • In Bremen macht die Feuerwehr die Beschriftung und die "Reklame" ( Martinshorn + Blaulichter ) selber ab !


    Auch die Polizei in Bremen neutraliesiert die Fahrzeuge, da die meisten Fahrzeuge in den lezten Jahren alle folienbeklebt wurden und dann in reinweiß oder metallicfarben übrigbleibt.

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