• "2500 Euro sollte laut Strafbefehl ein Mitarbeiter der Rettungsleitstelle der Berufsfeuerwehr bezahlen, weil er nach einem Notruf einem Betrunkenen keinen Krankenwagen geschickt hat. Der Fall von unterlassener Hilfeleistung endete am Freitag vor dem Münchner Amtsgericht aber mit einem Freispruch"


    http://www.sueddeutsche.de/F5R…st-kein-Trinker-Taxi.html


    und


    "Der Rettungssanitäter Christian E. hat einen betrunkenen Anrufer am Notruf-Telefon abgewiesen. Wegen unterlassener Hilfeleistung bekam er einen Strafbefehl über 2500 Euro. Doch der Sanitäter legte Einspruch ein."


    http://www.merkur-online.de/na…n-notruf-meta-974600.html

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Die Entscheidung erscheint mir auch als richtig. Ob der Krankenhausaufenthalt berechtigt war, wird auch nicht klar. Laut dem Bericht in der Süddeutschen sagte der RA auch, dass sie nochmal anrufen sollen, wenn es ihm schlechter ginge. Wo liegt das Problem?

  • das Problem ist dass Betrunkende derart bewusstseineingetrübt sein können dass die Schutzreflexe zum Erliegen kommen und sie dann an ihrer eigenen Grütze ersticken können.


    Offensichtlich war es in dem Fall noch nicht so weit und der Angetrunkene war nicht allein, sondern unter Aufsicht.


    Andererseits war seine "Aufsicht" ebenso angetrunken und medizinisch nicht vorgebildet, sodaß man sich durchaus drüber streiten kann,
    ob solche Leute geeignet sind, einen fast bewustlosen Besoffenen zu monitoren.


    Ich denke, hier wäre jede Möglichkeit, von Taxi bis RTW, zu vertreten gewesen.


    Man kann nicht zu jedem Besoffenen einen RTW schicken, die Sauferei mit all ihren Nebenwirkungen gehört mittlerweile zum Leben und die meisten sterben eher an dessen Langzeitfolgen als an der akuten Intoxikation.


    Das Problem der Ferndiagnose durch die LST wird sich auch nicht ändern können solange dort täglich medizinische Laien anrufen und für alles einen Notarzt verlangen, die Kostenträger im Gegensatz aber die Ressourcen begrenzen.


    Schön dann, wenn das Gericht mit Augenmaß entscheidet.


    Drollig auch, dass die Erziehungsberechtigten den RD angreifen ... obwohl sie selbst wohlmöglich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben können ... wo bleibt die "Ermittlung von Amtswegen" wenn mal sie mal braucht ??? :)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Das Problem der Ferndiagnose durch die LST wird sich auch nicht ändern können solange dort täglich medizinische Laien anrufen und für alles einen Notarzt verlangen, die Kostenträger im Gegensatz aber die Ressourcen begrenzen.


    Bedenke bitte, dass der Kostenträger nicht eine fiktive Gelddruckmaschine ist, sondern die Summe der Personen die einzahlen. Da ich noch zu den Leistungsträgern gehöre, die einzahlen und nicht entnehmen, bin ich froh dass der Kostenträger dies begrenzt.


    Es schweift zwar vom Thema ab, aber ich wäre dafür bstimmte Leistungen generell aus dem Leistungskatalog zu streichen, da ich nicht bereit bin, die Folgen vom Saufen oder einiger Extremsportarten ( zählt da Saufen auch dazu ? )
    durch die Allgemeinheit finanzieren zu lassen.


    Durch einige Jahre im RD habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass die Ansprüche an das Sozialsystem und an den Rettungsdienst von den Bevölkerungsgruppen am größten sind, die am wenigsten dazu beitragen. Darf man aber in dem Land nicht sagen, hier muß man sich noch rechtfertigen wenn man aus eigener Kraft was erreicht hat.


    ´So, jetzt bin ich wach und habe Energie für die Woche. ;)

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Meine Güte, so ein Schwachsinn! Wenn ich für jeden Besoffenen, den ich sehe, 'nen RTW bestellen würde, bräuchten wir jede Nacht in Nürnberg mindestens 150 RTW's und könnten an jeder Disco einen MANV ausrufen... Meine Devise lautet da schon seit langem "Wer saufen kann, kann laufen!". Damit stoße ich zwar und vor allem bei Rock im Park mal gerne auf stinksauere "Kumpl", die am liebsten statt einer Fußstreife einen RTH für ihren Freund haben möchten, aber man muss einfach Prioritäten setzen - was der Disponent hier auch absolut richtig getan hat!

  • Meine Güte, so ein Schwachsinn!

    Nein, definitiv nicht.

    Wenn ich für jeden Besoffenen, den ich sehe, 'nen RTW bestellen würde, bräuchten wir jede Nacht in Nürnberg mindestens 150 RTW's und könnten an jeder Disco einen MANV ausrufen...

    Wenn Du den Besoffenen gesehen hast, dann war ja auch eine qualifizierte (?) Erst-
    versorgung vor Ort. Dann sieht das ganze etwas anders aus, als wenn eine Leitstelle
    das ganze mittels Ferndiagnose entscheidet.

    Meine Devise lautet da schon seit langem "Wer saufen kann, kann laufen!".

    Joa ... aber nur solange er (oder sie) wirklich nur gesoffen hat und es keine weiteren
    Verletzungen oder Erkrankungen gibt. Und das kann man nur durch vor Ort befindliche
    Fachkräfte entscheiden (lassen).

    Damit stoße ich zwar und vor allem bei Rock im Park mal gerne auf stinksauere "Kumpl", die am liebsten statt einer Fußstreife einen RTH für ihren Freund haben möchten, aber man muss einfach Prioritäten setzen - was der Disponent hier auch absolut richtig getan hat!


    Langsam ... das sind hier zwei absolut unterschiedliche Vorgehensweisen ...


    Im einen Fall schickst Du eine Fußstreife zu dem möglichen Verletzten und im anderen
    Fall eben gar nichts. Da siehst Du doch auch einen klitzekleinen Unterschied, oder?
    Und eben gar nichts hinzuschicken ist schon gefährlich, da in meinen Augen damit bei
    einem möglichen Tod des dann ja nicht-Patienten der Mitarbeiter der Leitstelle eine recht
    große Mitschuld trägt.


    Deswegen hatte ich auch generell zu jeder Notfallmeldung zumindest eine Fußstreife
    geschickt. Wenn die dann erst einmal im San-Zelt sind, kann man immer noch über
    das weitere Vorgehen entscheiden. Und auch ein Besoffener kann einen Infakrt oder
    ein Lungenödem haben ...

  • Aber in diesem Fall war der Typ wirklich nur besoffen. Auch wenn die Eltern ihn ins KH gefahren haben, wirkt er auf mich immer noch nicht besonders gefährdet. Nach der Beschreibung klingt das auch wirklich nur nach "besoffen". Wäre der Typ bewusstlos geworden hätten seine Freunde doch nochmal anrufen können und dann hätte man den RTW auch geschickt. Darauf wurden sie hingewiesen.
    Ich denke aber auch, das ist Tagesabhängig. Die Hemmschwelle einen RTW rauszuschicken ist sicherlich in Nächten höher in denen viel los ist, als in nächsten in denen ruhe ist...

  • Ich denke aber auch, das ist Tagesabhängig. Die Hemmschwelle einen RTW rauszuschicken ist sicherlich in Nächten höher in denen viel los ist, als in nächsten in denen ruhe ist...


    Quatsch. Als Leitstellendisponent schicke ich dann ein Fahrzeug zum Einsatz, wenn ich eine Indikation dafür sehe. Da man als LS-Dispo haftungsrechtlich belangt werden kann, würde ich eher ein Fahrzeug zuviel, als zuwenig rausschicken. Nach Deiner Logik wäre der LS-Mitarbeiter ein Gutmensch der die RTW-Besatzungen schlafen lassen will und nur dann zu einem nicht sicheren Ensatz schickt, wenn die eh wach sind. Aber ob die Wach sind oder nicht ist irrelevant, da die besatzungen Dienst haben und dann auch eingesetzt werden könne/sollen/müssen. Und man ruht ja eh nur, man schläft ja nicht :-))

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  • Menschen handeln nie rein rational. In so einem Fall wird er für sich selbst entscheiden müssen ob man da besser einen RTW hinschickt weil er zwar gefordert worden ist, aber der Beschreibung nach unnötig ist. Bei solchen grenzwertigen Fällen wird jeder Disponent anders entscheiden und ich kann mir gut vorstellen, dass es auch vom Tag abhängt. Da ich diesen Disponent nicht kenne kann ich natürlich nicht sagen wieso er sich so entschieden hat, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass in grenzwertigen Fällen auch nach Laune bzw. Auftragslage entschieden wird. Rational kann man es auch so sehen... sollte man einen RTW an einen unnötigen Fall binden, wenn sowieso schon eine 100% Auslastung vorliegt? Und solche Auslastungssituationen kommen sicherlich oft genug vor. Auch hier würde sicher jeder Disponent anders entscheiden.

  • Zitat

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • ...mal ganz nebenbei bin ich sowieso dafür dass Leute für RD-Einsätze oder KH-Aufenthalte im Rahmen selbstverschuldeter "Erkrankungen" anteilig selbst zur Kasse gebeten werden.


    Es kann nicht sein, dass ich Arbeitnehmer, den ganzen Quatsch zahlen soll.


    Die Beitragsgrenze zur privaten KV wird jedes Jahr erhöht, und dann muss man auch erstmal noch drei Jahre lang die Grenze erreichen bis man
    sich privat versichern kann,


    so hält mein Staat die Zahl der Deppen die in die Gesetzliche einzahlen möglichst hoch,


    und jeder Säufer oder Kiffer kann sich genüsslich aus dem Topf bedienen oder ohne selber belangt zu werden.


    Jaja, Solidaritätsprinzip hin oder her, für Kranke habe ich meinetwegen Solidarität aber nicht für zB Komasäufer.



    Wenn sich erstmal rumspricht dass solche Sachen schnell ans eigene Portemonaie gehen,
    wird für den nach-Hause-Transport auch kein abwaschbarer RTW mehr gerufen.


    Und Notfallrettung wird wieder das was es sein soll.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kai Mertsch ()

  • Ich halte es nicht für einen Wiederspruch lieber einen RTW mehr als zu wenig zu schicken ( um die rechtliche Situation des Dispo zu schützen ) und gleichzeitig die Leistungen zu kürzen, indem ich die Kosten auf den Verursacher abwälze. Wenn ich mir den Kopf vollhaue und dann für mich ein Rettungsmittel geschickt wird, dann sollen die Kosten auch nicht von der Allgemeinheit, sondern vom Verursacher getragen werden.


    Eine Krankenversicherung sollte vom Leistungskatalog wieder zu seinen Ursprüngen zurückkehren und nicht jedwede Eskapade bestimmter Bevölkerungsgruppen zu finanzieren. Aber dies wird wieder Gutmenschen auf den Plan rufen, die an das Solidaritätsprinzip oder an das Soziale appelieren. Hier wird leider nicht bedacht, dass derjenige der das Sozialsystem durch sein Verhalten schädigt, der assoziale ist. Ich sollte jetzt besser ne Dolomo reinwerfen, macht mich jetzt bestimmt ruhiger. :)

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Erinnert mich irgendwie an einen Einsatz vor vielen Jahren . Es hieß schau mal der scheint besoffen zu sein morgens um 2.00 . Beim Eintreffen an besagter Adresse hatte ich einen jungen Mann mit einer akuten ACS Symptomatik . Bei der ersten Anamnese erfuhren wir dann auch noch , daß er bereits einen Herzinfarkt hatte . Also NAW nachfordern , was aber aus Kapazitätsgründen nicht ging ( Alle RTW und NEF belegt ) . Nach RS mit der RLS dann den Patient im KTW ins nächste KH direkt auf die Intensiv gebracht . Ende vom Lied war er hatte nen Re-Infarkt . Das hat uns damals dann doch mal wieder sensibilisiert auch bei Verdacht auf C2-Intox lieber einen KTW als nichts zu schicken .
    Trotzdem möchte ich den Kollegen nicht so einfach verurteilen , da man hier seine Gründe nicht kennt , weshalb er kein Fahrzeug rausgeschickt hat . Aber vielleicht einfach mal daran appelieren , daß man lieber eine Polizeistreife oder einen KTW als nichts zu schicken . Wenn man bei uns kein Fahrzeug mehr frei hat geht ein First Responder oder eine Polizeistreife raus und schaut sich das dann mal an .
    staubererik : Was bringt es die Kosten abzuwälzen , wenn die meisten die Kosten eh nicht bezahlen können weil sie Hartz4 beziehen oder noch kein eigenes Einkommen haben ! Bei Jugendlichen wäre vielleicht eher mal eine Besuch in einer Entzugsklinik mit den harten Fällen lehrreicher und würde eher helfen kosten zu sparen .

  • das war zwar an Staubererik gerichtet, aber genau darauf habe ich gewartet:
    "warum die Kosten abwälzen - meissten können sie eh nicht bezahlen"...


    *grübel* ...


    vielleicht weil


    a) wer rauchen, saufen, kiffen und sonstige Drogen nehmen kann - der HAT Geld .... er verwendet es nur falsch


    b) gibt es in D genügend Abgaben, Strafen oder Gebühren (Knöllchen, Hundesteuer, für zu schnelles Fahren, KK-Zusatzbeiträge etc.)
    hast du schon mal bei einer dieser Abgaben gehört dass die nicht eingeführt werden weil viele Betroffene die eh nicht zahlen können ?


    Nein.
    Zahlen müssen es per se erstmal alle, wers nicht kann, der muss sich rauswinden.
    Das funktioniert sicher auch bei erhöhter Eigenbeteiligung bei Selbstverschuldetem,


    aber der Staat hat das noch nicht als Einnahmequelle erkannt, darum isses auch noch nicht eingeführt!

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  • Die Idee liegt natürlich nah. Allerdings "Selbstverschuldetes" bezahlen zu lassen wird schnell zu einem Argument gar nichts mehr zu zahlen. Muss dann der Radfahrer selbst den RTW bezahlen weil er vom Rad gefallen ist? Sehr viele Krankheiten sind selbstverschuldet. Ich bin froh, dass mit die KH nicht die Schuld in die Schuhe schiebt.



    Nur sehe ich auch hier das Problem, dass dann eventuell kein RD gerufen wird aus Angst man müsse zahlen. Wer will jemand anderen schon ne fette Rechnung bescheren. Wenn die LST auch noch einen Notarzt für berechtigt hält muss man nicht H4 Empfänger sein um Zahlungsprobleme zu bekommen. Ich finde in dem Fall die Angst zahlen zu müssen gefährlich.

  • ich sehe da kein großes Problem - das ist alles Gewöhnungssache.



    Schon heute muss man drauf achten wer der Kostenträger ist,


    ist es die Krankenversicherung,


    oder wars ein Arbeits-Wege-Unfall,


    oder zahlt eine Gemeindeunfallversicherung etc.



    Das alles hat für den Akutfall keine Konsequenzen, damit können sich die Kostenträger im Hintergrund rumärgern,


    wer da was zahlen muss, wie das aufgeteilt wird und wer wem was zu erstatten hat.



    Und so könnte es mit einer Fallabgabe (nenne ich jetzt mal so) dann auch laufen:


    der Kostenträger tritt in Vorleistung und zieht das Geld dann später vom Versicherten ein ... am besten direkt vom Lohn, so wie heute schon üblich ... derjenige der meint er müsse nicht zahlen, kann ja den Schieds-/Klageweg gehen.



    Natrülich ist die Frage wo dann die Grenzen sind (muss sich der Radfahrer ohne Helm an den SHT-Behandlungskosten beteiligen ? muss der Alkoholiker den Rettungsdiensteinsatz nach Blutsturz bezahlen ?)



    Ich denke dass echte Notfallhilfe kostenlos bleiben sollte, die sonstigen Kosten sollten dann per Katalog festgelegt und transparent gemacht werden, so kann sich jeder vorher informieren und wird nicht von Geldforderungen überrascht.


    Und Willkür der Kostenträger ist dann auch ausgeschlossen.

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  • Hi,


    Nein, definitiv nicht.

    Wenn Du den Besoffenen gesehen hast, dann war ja auch eine qualifizierte (?) Erst-
    versorgung vor Ort. Dann sieht das ganze etwas anders aus, als wenn eine Leitstelle
    das ganze mittels Ferndiagnose entscheidet.


    Wenn die Leitstelle zu jedem anrufenden Bürger einen RTW schickt, dann können wir gleich die Zahl aller RTW um das zehnfache erhöhen. Nur - dafür ist das Geld ist eben nicht da und so ist jedes "Gucken-fahren" ein potentielles Problem für die Leute, die in diesem Wachgebiet _wirklich_ den Rettungsdienst benötigen.


    Die Leitstelle muss mit ihren vorhandenen Ressourcen (aka "RTW", "NEF" usw.) sorgfältig umgehen. Alles, was reinkommt gleich mal "wegdisponieren" hat auch bei guter RD-Abdeckung schnell den Erfolg, dass man nix mehr hat, was man dann noch schicken könnte, wenn´s mal ernst wird...

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Zitat

    Wenn Du den Besoffenen gesehen hast, dann war ja auch eine qualifizierte (?) Erst-
    versorgung vor Ort. Dann sieht das ganze etwas anders aus, als wenn eine Leitstelle
    das ganze mittels Ferndiagnose entscheidet.


    Und was sieht da anders aus ? Damit wurde das Problem nur verlagert und vervielfältigt. Zum einen ist das Fahrzeug belegt erstmal und die RTW Besatzung steht nun da mit Patient und gesetzlicher Transportpflicht. Ich darf nichtmal eine Transportverweigerung akzeptieren wenn der Pat vermutlich, was ja Grund das Anrufes war, angetrunken ist. Also brauch ich im worst case auch noch die Polizei und einen Arzt für die Zwangseinweisung (oder die Haftfähigkeit) wenn der angetrunkene Pat sich weigert. Dann sind wir rechtlich sicher und haben nun auch glücklich alles an Rettungsmitteln verbraten was zur Verfügung steht.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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