Zu schneller "Notarzt" muss Bußgeld zahlen

  • Und jetzt gehen wir alle unseren Verwandten und Bekanntenkreis durch und überlegen wer denn noch alles ÄND und Notarzt verwechselt.


    Ich glaube das ist ein Fehler der vielen Leuten passiert. Noch trauriger ist es wenn die Zeitung so einen Fehler begeht. Ob es für den Gehalt einer Nachricht wichtig ist ob die Zeitung von zwei Löschzügen oder zwei Löschfahrzeugen schreibt sei mal dahin gestellt. Aber so elementar daneben zu liegen wie bei ÄND und Notarzt... Das rangiert schon fast auf einer Stufe wie die permanenten Verwechslungen bei den verschiedenen EU-Institutionen, bzw den verschiedenen europäischen Institutionen.

  • Ich weiß schon, warum ich die WR nicht abonniert habe...


    Tut mir leid, aber wenn ich in einem Zeitungsartikel "schrille Tatütata-Sirene" lese, dann melde ich (aus meiner Sicht berechtigte) Zweifel an der Recherche an.
    Menschenleben retten hin und her. Es hat schon seinen Grund, warum es formschöne RKL und Martinhörner gibt. Weil es Sinn macht, um Gefahren im Straßenraum zu minimieren.
    Wie prickelig so eine Fahrt ist, wird jeder Freiwillige Feuerwehrmann kennen, der zum Feuerwehrhaus mit dem Auto fahren muss.


    Eine andere Sache:
    Im Artikel steht, dass die Leitstelle (wenn sie es wirklich war?) den ÄND informiert hat. Da ich nicht im Bereich RD zu Hause bin, stellt sich mir die Frage, ob das eine gängige Praxis ist. In meinen Augen müsste doch der normale Fall die Alarmierung von RTW und NEF sein, oder nicht? (Eben weil der ÄND im Regelfall nicht durch die Stad ballern sollte...)

    Gruß HTFD

  • Hallo,


    Stichwort Recherche. Ich denke, dass der Richter das Bussgeld auf 35;- Euro Verwarngeld gesenkt hat. 39 Euro sind Quatsch, weil alles über 35 Euro ist Bussgeld und bringt automatisch mindestens einen Punkt in Flensburg.
    Bei 39 Euro würde mich mal der Tatbestand interessieren der dann genommen wurde. :-))

  • naja also das wäre ja noch schöner wenn der arme kerl jetzt auch noch dafür laufen darf, wenn er einem anderen helfen wollte.


    zum glück hat er ja dann doch noch einen richter gefunden, der wenigstens mal nachdenkt bevor er urteile fällt....

  • schlimm ist dass in dem Artikel Sonder- und Wegerechte verwechselt werden und Sonderrechte an Blaulicht/Horn geknüpft werden.



    In der Gesamtschau sage ich: "Recht so!"


    die Infarktpatientin war nicht hilflos sondern bereits in Obhut des RD;
    wo kämen wir da hin wenn jeder Niedergelassene mit seinem unauffälligem Privatwagen bei einem dringenden Hausbesuch sämtliche Verkehrsregeln bricht ?


    wenn allerdings dieser Arzt in dem Moment Teil des öffentlich-rechtlichen RD gewesen ist,
    also von der Leitstelle quasi als örtlich organisiertes Selbstfahrer-NEF zur EST entsandt wurde,
    stehem im m.M.n. selbstverständlich Sonder- und Wegerechte zu.


    Allerdings gehört dazu dann ein dementsprechend ausgestattetes und genehmigtes Fahrzeug.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Die 39€ können schon sein. Ab 40€ gibt es 1Punkt...


    Ansonsten bietet mir der Artikel zu wenig Informationen. Wie dringend wurde er denn überhaupt gebraucht? Der RD war vor Ort und als Notarzt sollte er wohl nicht eingesetzt werden. Also lediglich um die Dame zu überreden mit dem RTW zu fahren? Die Strafe an sich ist in Ordnung (ein Fahverbot wäre übertrieben) auch wenn sich die Stadt besser kulant gezeigt hätte...

  • Mal ganz ehrlich ... mit dem "Notarzt" habe ich kein Mitleid und das Urteil des Gerichtes
    kann ich nicht nachvollziehen.


    Der gute Arzt ist nämlich kein Notarzt, sondern nur der ärztliche Notdienst, und dem stehen
    weder Sonder- und Wegerechte zu, noch muss er schnell am Einsatzort sein. Besteht die Ge-
    fahr einer lebensbedrohlichen Krankheit, so hat er (oder seine "Leitstelle") eben den normalen
    Rettungsdienst alarmieren müssen.


    Fakt ist, wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, muss mit entsprechenden Konse-
    quenzen rechnen. Und ich persönlich sehe weder eine Dringlichkeit, noch das Recht, dass er
    sich auf Sonder- oder Wegerechte berufen könnte. Das Urteil ist daher in meinen Augen auch
    definitiv falsch, aber so sind die deutschen Gerichte nun einmal ...

  • Meiner Meienung nach stehen dem Notdienstarzt natürlich keine Sonder und Wegerechte zu. Wenn jetzt das Reguläre NEF im Einsatz ist ,und es wird eine 2ter NA im einsatzgebiet gebraucht und Nachbar kreise, können nicht auhelfen. Dann würde es meiner meinung nach Vorrausgesetzt der Herr hat den Fachkundenachweis ,die möglichkeit geben ihn Notfalls per Fustw hinzubringen. Die Polizisten machen sowas normalerweise auch mit sieht man ja oft genug bei RTH einsätzen.



    MFG Hatti

    Ehrenamt warum wir das machen? weil wir es Wollen

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