Verkehrswarnanlage

  • Hallo,


    wer kann mir sagen, ob man in Hamburg auf RTWs oder KatS Fahrzeugen eine Verkehrswarnanlage aufbauen darf? Ich habe gehört die JUH Hamburg durfte sie wieder demontieren. Die Verkehrswarnanlage soll nur alle blitzen oder im Wechselblitzen (6 Module) haben.
    Was müssen wir in Hamburg beachten?


    Danke

  • Die einzigen (!) rechtlich unangreifbar zugelassenen Verkehrswarneinrichtungen sind die Rückwärts-Warn-Systeme (RWS) von Hänsch. Sie sind nach § 53a (4) StVZO zugelassen und dürfen somit sogar in Privatfahrzeugen und ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere verbaut werden. (Jedoch nicht die Lauflicht-Version.)
    http://www.fg-haensch.de/index…ub=103&idlang=1&idart=875



    Alles Andere ist angreifbar. Hier mal kurz zu den ansonsten verbreiteten Analgen:


    - Signalmaster: keine Zulassung
    - TriBlitz: keine Zulassung
    - Weitwarn-Richtstrahler/Vorwarnleuchten (die riesigen Dinger an Autobahnbaustellen): Haben die Zulassung (wenn überhaupt) nur im Rahmen der Baustellenabsicherung. Somit sind sie nicht Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung im Sinne der StVZO. Die Zulassung an FW-Fahrzeugen ist damit zumindest fraglich. WICHTIG: Auf jeden Fall an jeglichen Kraftfahrzeugen NICHT zulässig sind Vorwarnleuchten mit nur 200 mm Durchmesser sowie Ausführungen in Xenon-Technik.

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

    Einmal editiert, zuletzt von Commander ()

  • Da schreibt der Hersteller doch glatt:

    Zitat

    Mittels Montagebügel oder optionalem Einbaurahmen wird eine einfache Montage an jedem Fahrzeug ermöglicht.

    :zwinker:


    Wobei, ich würde das nicht unbedingt selbst montieren, zwecks Gewährleistung bei Undichtigkeiten oder Rost ...

    Grüße, S.O.

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