ZitatOriginal von kellern
Wenn, wie ich das im Rotenburger Text verstanden habe, einfach klinikeigenes Transportpersonal, anscheinend ohne RD-Bezug, aufs Auto gesetzt wird und mit Blaulicht durch den öffentlichen Straßenverkehr fahren soll, frage ich mich ob sie dafür geeignet sind (Ausbildung ?) und ob das rechtlich abgesichert ist.
Na ja ...
um ein Fahrzeug mit SoSi bewegen zu dürfen muss man ja keine bestimmte
Ausbildung vorweisen können. Da reicht es, das eine oder andere Mal einfach
dabei gewesen zu sein.
Und ob die Besatzung des Klinik-RTW wirklich eine RD-Ausbildung benötigt,
möchte ich auch mal bezweifeln, denn die Besatzung des Hubis ist ja eh mit
dabei.
Und wie gesagt, besser als den regulären Rettungsdienst zu blockieren ist es
allemal.