Klinikeigener KTP

  • Zitat

    Original von kellern
    Wenn, wie ich das im Rotenburger Text verstanden habe, einfach klinikeigenes Transportpersonal, anscheinend ohne RD-Bezug, aufs Auto gesetzt wird und mit Blaulicht durch den öffentlichen Straßenverkehr fahren soll, frage ich mich ob sie dafür geeignet sind (Ausbildung ?) und ob das rechtlich abgesichert ist.

    Na ja ...


    um ein Fahrzeug mit SoSi bewegen zu dürfen muss man ja keine bestimmte
    Ausbildung vorweisen können. Da reicht es, das eine oder andere Mal einfach
    dabei gewesen zu sein.


    Und ob die Besatzung des Klinik-RTW wirklich eine RD-Ausbildung benötigt,
    möchte ich auch mal bezweifeln, denn die Besatzung des Hubis ist ja eh mit
    dabei.


    Und wie gesagt, besser als den regulären Rettungsdienst zu blockieren ist es
    allemal.

  • Zitat

    Original von Tobias Voss
    ... scheinbar läuft dann in Bayern etwas verkehrt ... sowohl in Hessen, als auch in Schleswig-Holstein bekommen in diesem Fall die Krankenhäuser die Rechnung für den Transport.


    Das ganze nennt sich dann "Transport während stationärer Aufnahme" und muss aus dem Topf des Krankenhauses bezahlt werden ...


    Das sollte in keinem Bundesland anders sein. Für Transporte während der stationären Versorgung muß das KH aufkommen, den dieses Haus veranlaßt ja aufgrund einer nötigen Therapie den Transport.

  • Bei Kliniktransporten müssen verschiedene Möglichkeiten berücksichtigt werden:
    * Findet die Fahrt eines stationären Patienten zum Zwecke einer Untersuchung statt, trägt das Krankenhaus die Kosten
    * Wird ein Patient von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt, zahlt die Krankenkasse, wenn die Versorgungsstufe des aufnehmenden KHs höher ist (Kreiskrankenhaus => Uni-Klinik). Das Krankenhaus zahlt, wenn das aufnehmende KH eine niedrigere Versorgungsstufe hat (Uni-Klinik => Kreiskrankenhaus). Die Krankenkassen zahlen auch bei Verlegung vom Krankenhaus in eine Fachklinik (Uni-Klinik in Reha-Klinik, Uni-Klinik in Verbrennungsklinik etc).
    * Bei Entlassungen aus einem KH zahlt die Krankenkasse bei schwerer Behinderung (agB) oder ab Pflegestufe 2 (Cave: Vorher Kostenzusage einholen!!!)


    Diese Punkte gelten für Transporte des qualifizierten Krankentransportes und des Rettungsdienstes.
    Alles, was die Krankenkassen zahlen, ist auch Teil und Aufgabe des Öffentlichen Rettungsdienstes!


    Patienten, die noch nicht stationär aufgenommen wurden, sind prinzipiell Aufgabe des Rettungsdienstes, also auch die Fahrt vom Hubschrauber ins Krankenhaus (auch, wenn der Hubschrauber auf dem Klinikgelände landet).


    Ansonsten ist es natürlich erstrebenswert, dass klinikinterne Transporte (gerade bei dezentralen Kliniken) durch einen eigenen Transportdienst geleistet werden und dazu nichtöpffentliche Rettungsmittel eingesetzt werden müssten, aber solange sich die zuständigen Organisationen nicht wehren, wird sich in diesem Punkt nix ändern. :(


    Gruß, Mr. Blaulicht


    PS: Die Uniklinik Heidelberg hält zu den üblichen Bürozeiten einen vom DRK gestellten KTW mit RTW-Ausstattung und RTW-Besatzung vor, der durch die Klinik disponiert wird. Seltsames Modell...


  • ja klar, ich habe auch keine "besondere Fahrerausbildung" bin aber in die Materie hineingewachsen.


    Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst, es erschien mir allerdings als weiteres Beispiel für Blaulicht-Wildwuchs, wenn anscheinden erneut "Ungelernte" einfach mit Blaulicht durch öffentliche Straßen fahren.


    Da wir ja wissen dass solche Fahrten ein per se erhöhtes Unfallrisiko darstellen dreht sich mir einfach der Magen um wenn ich sowas lese !


    Geht ja nicht um Korinthenkakkerie sondern um die Gesundheit die bei einem Unfall dann leidet.


    Dass die "Fahrer" eine RD-Ausbildung benötigen wollte ich nicht sagen, denn der Patienten wird ja, wie du auch sagst, genug fachlich betreut.


    Eine RD-Ausbildung hätte nur geholfen um besonders fürs Thema "Blaulichtfahrten und dessen Gefahren" sensibilisiert zu sein.


    Ungeachtet der Kostenübernahme- und Blockierungsproblemematik denke ich aber dass solche Transporte auch für den landläufigen RD-Mitarbeiter nur interessant sein können.


    Wo sonst wird er mal mit speziellen Krankheits-, Beatmungsformen und Therapien konfrontiert ?


    Im Regel-RD hast du zB so gut wie nie eine Thoraxdrainage oder eine Spritzenpumpe in der Hand, bei den Transporten kann man den Umgang damit wieder trainieren.


    Auch das Auseinandersetzen mit den erlangten Informationen (Erkrankung - Therapie - Wirkung) kann helfen das eigene Wissen zu erweitern.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von kellern
    aber eines frage ich mich: mit Sonderrechten ???


    Leider ist das Krankenhausgelände durch eine öffentlich Straße zweigeteilt, und genau diese Straße muss der RTW zum HLP hin und zurück nehmen.


    Warum nicht mit Sonderrechten? Es geht doch nicht darum, dass der RTW schnell zum HLP hin ausrücken muss. Soviel Vorwarnzeit hat das Krankenhaus immer, dass es bei der kurzen Strecke ohne Sonderrechte gehen kann.
    Wichtig ist der Transport vom HLP zur Notaufnahme, bei dem ja wohl niemand an der "Eilbedürftigkeit" zweifelt. Aber wie bekloppt durch das Wohngebiet werden die dabei auch nicht brettern, nur zügig und "bevorrechtigt" fahren, damit z.B. auch der momentan immense Baustellenverkehr sie ernst nimmt.
    Umgekehrt, bei einem Verlegungstransport hin zum gelandeten Hubi auf dem HLP dürfte das auch kein Problem sein.


    Die Unfallgefahr, wenn für jede Hubschrauberlandung ein RTW der Rettungswache Rotenburg durch die gesamte Innenstadt mit Sonderrechten fahren müsste (ohne würde er es nur selten rechtzeitig schaffen), ist ungleich höher. Dann wären außerdem wieder ein Regel-RTW und zwei Fachkräfte des RD gebunden, und so ist es nur ein Fahrer, der ohnehin im Transportdienst des Krankenhauses tätig ist.


    K.

    (Die Signatur hat sich verlaufen.)

  • Zitat

    Original von kellern
    ja klar, ich habe auch keine "besondere Fahrerausbildung" bin aber in die Materie hineingewachsen.


    Aber auch Du hattest irgendwann Deine erste eigene Fahrt mit Sondersignal und ich bin zuversichtlich, dass die "Fahrer" dieses RTW ebenfalls in die Aufgabe hineinwachsen.


    Zitat

    Eine RD-Ausbildung hätte nur geholfen um besonders fürs Thema "Blaulichtfahrten und dessen Gefahren" sensibilisiert zu sein..


    Es könnte gut sein, dass das KH seine Mitarbeiter in diesen Fragen geschult und "sensibilisiert" hat. Abgesehen davon ist es durchaus möglich, dass manche dieser Mitarbeiter schon vorher Blaulichterfahrung hatten. Solange wir das aber nicht genau wissen, sollte nicht spekuliert und geschimpft werden. Ausserdem fallen mir einige Rettungsdienste ein, die besonders "frische" Mitarbeiter kaum oder gar nicht schulen.

    Einmal editiert, zuletzt von Fishki ()

  • Hi,


    Zitat

    Original von Tobias Voss


    scheinbar läuft dann in Bayern etwas verkehrt ... sowohl in Hessen, als auch in Schleswig-Holstein bekommen in diesem Fall die Krankenhäuser die Rechnung für den Transport.


    Für den Transport ja, aber nicht für einen Einsatz ohne Transport.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Carl Thiem Klinikum Cottbus (größtes Krankenhaus im Land Brandenburg) hat auch einen klinikinternen Krankentransport.
    Da aber die Außenstellen zentralisiert wurden/werden kann sich das Thema aber zwischenzeitlich erledigt haben.
    Exteren Fahrten führt der RD aus oder eine große HiOrg (nicht betreuungspflichtige Fahrten).

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