Verwendung von ausgesonderten Fahrzeugen

  • Hi,


    Zitat

    Original von UweII
    @Rettungsopa: es ging damals um das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit, der OV wollte sich nicht dem Verdacht ausgesetzt sehen, Steuergelder für Freizeitvergnügen auszugeben. Gefordert wurde eine Unterlassung der fraglichen Nutzung.


    Sowas ist doch wieder Provinzfürstentum erster Güte. Wenn in einem Kaufvertrag nicht festgehalten ist, was mit dem Auto zu geschehen hat (z.B. umlackieren, nicht vor Discos parken etc.), dann hat das THW absolut nichts zu melden, wenn Aufschriften, die auf das THW hindeuten und SoSi-Anlage entfernt sind. Das Auto kann jeden Tag vor der Disco, vorm Puff oder sonstwo stehenund fahren, das THW hat keinerlei Handhabe dagegen.


    Und so ist das eben mit allen BOS- bzw. Bund-Autos, aber auch mit Ausrüstungsgegenständen und Kleidung. Die werden garnicht so selten von Leuten benutzt, denen die ursprüngliche BOS/Behörde garnicht wohlgesonnen ist/war/wäre.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Reduzieren kann man das darauf das die NPD nach wie vor zugelassen ist und damit eine Partei ist wie jede andere. MLPD oder ähnlich stalinistische Überbleibsel der DDR und ihres Sozialismus sind keinen Deut ungefährlicher als eine NPD oder andere "rechte" Partei. Und die werden sogar noch von den Gewerkschaften hofiert. Tritt deshalb jemand aus einer Gewerkschaft aus ?


    Warum ist die NPD keine bürgerliche Partei ? Weil sie in den Medien unisono gleichgesetzt wird mit kahlrasierten Stiefeltretern ? Weil durch die Lobby aus bevorzugt linker Journalie (das übrigens diese in eigenen Interessenblättern selbst so sieht) die NPD genau wie andere Parteien rechts der Mitte gezielt in Misskredit bringt ? Dazu muß man sich nur mal die Berichterstattung vor den Wahlen anschauen. Oft kommen "rechte" Parteien gar nicht zu Wort oder es werden Fragen gestellt mit dem Ziel Antworten zu bekommen die etablierte Parteien seit Jahrzehnten weder beantworten noch lösen können. Mir persönlich stinkt das, ganz besonders weil ich für diese vielgepriesene Demokratie schon den Kopf hingehalten habe um unsere glorreichen Grundwerte zu verteidigen am Arsch der Welt.


    Nicht jeder der Rechts wählt ist ein tumber Nazi, Ausländerfeind oder weltfremder Revanchist. Vielfach sind es einfach nur Bürger aus der Mitte der Gesellschaft die sich durch die Parteien derselben und links davon nicht vertreten fühlen. Wählen sie was sie denken werden sie als Nazis abgestempelt, gehen sie nicht wählen drohen etablierte Politiker gar mit Zwang zur Wahl oder ähnlichen diktatorischen Massnahmen. Da sind wir ja weit gekommen, Glückwunsch.


    Deutsche Belange mögen heute andere sein als vor 80 Jahren aber generell bleiben Grundlanliegen die sich nicht ändern. "Zum Wohle des Volkes". So wurde doch postuliert in unseren Grundgesetzen und Verfassung. Das sollte das oberste Ziel sein egal welcher Regierung und Partei. Gerade aber die etablierten Parteien zeigen doch nach jeder Wahl aufs Neue das Parteidünkel und persönlicher Machterhalt wichtiger sind als jede konkrete Sachfrage. Beispiele müssen ja nicht genannt werden die kann sich ja jeder mündige Bürger aus der demokratischen Tagespresse erlesen.


    Würden die etablierten Parteien die Sorgen und Nöte des normalen Bürgers besser ernst nehmen und auch entsprechend Handeln wäre im Handumdrehen extremistischen Parteien jeglicher Couleur der Wind aus den Segeln genommen. Aber dazu müsste man sich ja bewegen.


    Aber das nur mal als kleinen Exkurs auf die deutsche Politik im 21. Jahrhundert.


    Zum Fahrzeug selbst. Das THW hat es in der Hand was mit den Fahrzeugen passiert. Wenn sie nicht wollen das auch nur der Anschein erweckt werden könnte das mit den Fahrzeugen Dinge geschehen die nicht gewollt werden dann kann man das auch so regeln. Offensichtlich spielte das keine Rolle beim Verkauf und geht hernach das THW auch nichts mehr an. Blaulichter wurden ebenso entfernt wie Schriftzüge und Logos und damit ist der Sache doch genüge getan.


    Wie ja erwähnt wurde hätte man diverse Möglichkeiten gehabt dies zu verhindern wenn das von der Organisation oder dem Gesetzgeber so gewollt wäre. Eierschalenfarbe war lange Jahre Taxis vorbehalten und man bekam solch ein Fahrzeug auch nicht mit viel gutem Willen privat zugelassen. Ebenso wie die Vebeg regelmäßig regelt was mit Fahrzeugen aus Militärbeständen passieren soll. Von der Demilitarisierung, Umlackierung bis hin zum Exportverbot für Fahrzeuge in Tarnlackierung.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von UweII
    [Hmm, wenn die NPD Brandenburg auf ihrer Homepage von "unserem THW-Fahrzeug" redet, nimmt sie schon darauf Bezug.


    Gut, dagegen hätte ich schon eher etwas... da ich mich aber nicht auf solchen Seiten rumtreibe, konnte ich darüber auch nicht fallen.

  • Zuerstmal Danke das so viele geantwortet haben, und Ihre Meinung dazu beigetragen haben! Zu dem Thema, ich habe während meiner Grundausbildung gelernt das das THW zu allen Seiten hin neutral sein muss, und von keiner Partei beeinflusst werden soll. Ebenso hieß es das man als Helfer im THW keiner Partei zugehören darf um halt diese neutralität zu wahren. Im Netz bin ich auf einen Artikel gestoßen in der ein Helfer aus Bayern, der neben dem THW noch in der NPD war. Dieser sollte auf Anweisung des Bundesministerium des Innern (Das BMI ist die oberste Dienstbehörde für das THW) vom Dienst zu entfernen und zu Entlassen. Nach langen Hick Hack hörte er dann von selber auf. So etwas habe habe ich schon in einigen anderen Foren gelesen, das Helfer (bzw Helferanwärter) die in einer Partei sind vor die Wahl gestellt werden, entweder THW oder Partei und da es war egal ob CDU,SPD oder andere.

    Lebe jeden Tag, als wäre er der letzte

  • Das ist ja der Treppenwitz schlechthin. Gerade in den Behörden, die so etwas entscheiden ist doch das richtige Parteibuch die Grundvoraussetzung für eine Karriere in ebensolch einen Amt.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Das ist ja eine ganz neue Facette, ich wusste das jede HiOrg quasi überparteilich sein soll und nicht poltisieren darf, aber das eine "Doppelmitgliedschaft" in HiOrg (hier eben THW) und irgendeiner Partei ein Ausschlusskriterium ist... Aber man lernt ja nie aus.


    Zu dem Fahrzeug sei nur so viel gesagt:
    Ich habe es schon selbst in Neunkirchen gesehen und gehört. Aber was will man machen, die Karre gehört denen und es ist nur durch Aufbau und Farbe mit dem THW in Verbindung zu bringen. Das sind aber leider keine geschützten "Markenzeichen" oder sonst etwas. Also muss man das mit viel Bauchweh tolerieren.

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das bei Mitgliedern etablierter Parteien in ähnlichem Umfang passiert wäre und ist ganz zu schweigen von der rechtlichen Seite. Bei der Bundeswehr ist das deutlich strenger als beim THW und selbst dort wurde höchstrichterlich entschieden das eine Parteizugehörigkeit keine Nachteile im Dienstverhältnis haben darf. Was in der Freizeit ausserhalb der Diensttätigkeit getrieben wird geht das THW erstmal nichts an. Ich wage auch anzunehmen das eine solche Regelung nicht vom BMI kommt, das ist groß, sondern von irgendeinem Schreibtischtäter dem der Umstand negativ zugetragen wurde.


    Das wäre auch in höchstem Maße undemokratisch und ein unerhörter Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mobbing - ja, offizielle Anweisung - sicher nicht.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    MLPD oder ähnlich stalinistische Überbleibsel der DDR und ihres Sozialismus sind keinen Deut ungefährlicher als eine NPD oder andere "rechte" Partei. Und die werden sogar noch von den Gewerkschaften hofiert. Tritt deshalb jemand aus einer Gewerkschaft aus ?


    Was willst Du damit sagen? Die Tatsache, dass ein paar Gewerkschafter mit stalinistischen Ideen liebäugeln, kann ja kaum der Rechtfertigung rechtsextremistischen Gedankenguts dienen.


    Zitat

    Original von y903211
    Warum ist die NPD keine bürgerliche Partei ? Weil sie in den Medien unisono gleichgesetzt wird mit kahlrasierten Stiefeltretern ? Weil durch die Lobby aus bevorzugt linker Journalie (das übrigens diese in eigenen Interessenblättern selbst so sieht) die NPD genau wie andere Parteien rechts der Mitte gezielt in Misskredit bringt ? Dazu muß man sich nur mal die Berichterstattung vor den Wahlen anschauen. Oft kommen "rechte" Parteien gar nicht zu Wort oder es werden Fragen gestellt mit dem Ziel Antworten zu bekommen die etablierte Parteien seit Jahrzehnten weder beantworten noch lösen können.


    Naja, die NPD wird wohl nicht nur von linken Blättern für rechtsextrem gehalten. Und irgendwie geht vom Wahlkampf der NPD für mein Verständnis schon der Anspruch aus, genau jene 'Probleme' lösen zu können, an denen die anderen Parteien scheitern. Die Jungs erzählen das von sich aus, sie müssen dazu nicht gefragt werden.


    Die NPD ist weit mehr als die von Dir genannten Stiefeltreter, die sind letztendlich nur die tumben Fußtruppen für das Partei-Establishment, das sich wohlweislich im Hintergrund hält.



    Zitat

    Original von y903211
    Mir persönlich stinkt das, ganz besonders weil ich für diese vielgepriesene Demokratie schon den Kopf hingehalten habe um unsere glorreichen Grundwerte zu verteidigen am Arsch der Welt.


    Hat Dich jemand dazu gezwungen?


    Zitat

    Original von y903211
    Nicht jeder der Rechts wählt ist ein tumber Nazi, Ausländerfeind oder weltfremder Revanchist. Vielfach sind es einfach nur Bürger aus der Mitte der Gesellschaft die sich durch die Parteien derselben und links davon nicht vertreten fühlen.


    Da hast Du sicher Recht, das ändert aber nichts am Programm der NPD und macht es schon lange nicht demokratisch.


    Zitat

    Original von y903211
    Eierschalenfarbe war lange Jahre Taxis vorbehalten und man bekam solch ein Fahrzeug auch nicht mit viel gutem Willen privat zugelassen.


    Ist zwar OT, aber das gehört ins Reich der Legenden ;)

    Zum Glück hab ich kein Laster

  • Zitat

    Original von Der.Oger
    Ebenso hieß es das man als Helfer im THW keiner Partei zugehören darf um halt diese neutralität zu wahren.


    Hmm, für das THW kann ich da nicht sprechen, nur für das DRK. Hier ist eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei nicht zwingend untersagt. Im Gegenteil, der aktuelle Vorsitzende des KV / BV Frankfurt ist prominentes SPD-Mitglied. Der Proporz wird darüber sichergestellt, dass der Vorgänger Mitglied der CDU war, ...


    Die Problematik bei Parteimitgliedern des links- und des rechtsextremen Spektrums ist die, dass sich hier zwangsläufig Zweifel daran ergeben, inwieweit diejenigen sich zeitgleich mit den sieben Rotkreuzgrundsätzen identifizieren. Eine solche Person dürfte die Probezeit vor der endgültigen Bestätigung der Mitgliedschaft in einer RK-Gemeinschaft nicht überstehen - vorausgesetzt die Leitung der Gemeinschaft hat einen Sinn dafür.


    Grüße
    Uwe

    Zum Glück hab ich kein Laster

  • Zitat

    Original von UweII
    Die Problematik bei Parteimitgliedern des links- und des rechtsextremen Spektrums ist die, dass sich hier zwangsläufig Zweifel daran ergeben, inwieweit diejenigen sich zeitgleich mit den sieben Rotkreuzgrundsätzen identifizieren. Eine solche Person dürfte die Probezeit vor der endgültigen Bestätigung der Mitgliedschaft in einer RK-Gemeinschaft nicht überstehen - vorausgesetzt die Leitung der Gemeinschaft hat einen Sinn dafür.

    Mit dieser Aussage wäre ich verdammt vorsichtig ...


    Denn in Deutschland darfst Du wegen der Mitgliedschaft in einer Partei nicht
    benachteiligt werden. Und solange das Parteimitglied nicht auf einem Dienst-
    abend oder bei einem Sanitätsdienst seine politische Meinung heraushängen
    lässt, wird auch keiner etwas sagen ... die Gefahr einer negativen Presse ist
    ja nicht von der Hand zu weisen.


    Und nicht alles, was unsere extremistischen Parteien wollen ist schlecht oder
    widerspricht unseren verfassungsmäßigen Rechten / Pflichten ...

  • Hallo Tobias,


    sicher ist das Thema kein Einfaches. Es geht dabei denke ich auch nicht um eine Parteimitgliedschaft als solches, sondern um Standpunkte, die sich in einer Parteimitgliedschaft ausdrücken. Das Thema geht auch über das Heraushängenlassen politischer Standpunkte auf Sandiensten, ... hinaus, die RK-Grundsätze sind da m.E. wesentlich universeller.


    Einem Neumitglied die Aufnahme in eine RK-Gemeinschaft nur aus Angst vor schlechter Presse zu gewähren ist zwar in der konkreten Situation der einfachere Weg, aber halt nicht immer im Sinne der eigentlichen Idee hinter der Organisation. Und früher oder später wird sich das auf die eine oder andere Art rächen. Letztendlich entspricht die RK-Probezeit aber der Probezeit im Job - eine Begründung der Ablehnung ist nicht nötig ;)


    Ach ja, ich bin mir dessen durchaus bewusst, dass sich weite Teile des DRK relativ wenig um die RK-Grundsätze scheren, das müssen wir hier jetzt nicht diskutieren ;-))


    Grüße
    Uwe

    Zum Glück hab ich kein Laster

  • Zitat

    Original von UweII
    Einem Neumitglied die Aufnahme in eine RK-Gemeinschaft nur aus Angst vor schlechter Presse zu gewähren ist zwar in der konkreten Situation der einfachere Weg, aber halt nicht immer im Sinne der eigentlichen Idee hinter der Organisation. Und früher oder später wird sich das auf die eine oder andere Art rächen. Letztendlich entspricht die RK-Probezeit aber der Probezeit im Job - eine Begründung der Ablehnung ist nicht nötig ;)


    Wobei ich ja auch keine Angaben zur politischen Gesinnung abgeben
    muss. OK, wenn ich irgendwo hochaktiv bin, sieht es anders aus, aber
    sonst hat das in meinen Augen auch die Leitung von Bereitschaft oder
    Ortsverein absolut nicht zu interessieren ...


    Und was die Grundsätze angeht ... ich glaube, da sollten sie einfach mal
    deutlich weiter oben als bei dem einfachen Helfer anfangen, wenn ich
    mir da so manche Pleiten von KVs und OVs anschaue ...


    @ Rettungsopa:


    Das machen andere Parteien aber genauso ... ich hab schon Fotos von
    ehemaligen Einsatzfahrzeugen der SPD und der FDP gesehen.


    Wir dürfen nicht vergessen, dass die NPD eine in Deutschland zulässige
    Partei ist ... und solange das der Fall ist, dürfen die auch mit ehemaligen
    Einsatzfahrzeugen Werbung machen.


    Auch wenn uns das nicht gefällt!

  • Hi,


    Zitat

    Original von Tobias Voss
    Wir dürfen nicht vergessen, dass die NPD eine in Deutschland zulässige
    Partei ist ... und solange das der Fall ist, dürfen die auch mit ehemaligen
    Einsatzfahrzeugen Werbung machen.
    Auch wenn uns das nicht gefällt!


    Mir gefällt es allgemein nicht, wenn mit (Ex-)BOS-Fahrzeugen Werbung gemacht wird. Weder beim "Durstlöschfahrzeug" einer Brauerei oder eben Fahrzeugen, die für Parteienwerbung genutzt werden. Ausnahme bei den Parteien wäre für mich nur, wenn sie FW oder THW etc. in ihrem Wahlprogramm stehen haben oder das Fahrzeug bzw. die Ex-BOS irgendwie zu einem Wahlslogan/Programm passen würde (z.B. "die Rentenerhöhungs-Feuerwehr" oder "wir machen die Strassen abends wieder sicher", "wir retten Arbeitsplätze" etc.)


    Die Parteien fahren ja auch nicht mit Müll-LKW, Kranwagen, Abschleppwagen oder sonstigen speziellen Arbeitsfahrzeugen herum.



    Was mich allerdigns schon etwas wundert, ist das NPD-LF. Als Zulassungsbehörde hätte ich die Aufschrift "Feuerwehr" nicht durchgehen lassen, ebenso nicht bei vielen privaten WoMos, die aus Ex-TSF, RTW usw. entstanden sind und die teiweise noch die Originalbeschriftung "Feuerwehr" oder "Rettungsdienst" tragen. Bei historischen Fahrzeugen im Originalzustand o.k. - aber umgebaut als Lieferwagen, Wohnmobil etc. - da gehört jegliche BOS-Aufschrift in meinen Augen runter.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Zitat

    Original von Rettungsopa
    Was mich allerdigns schon etwas wundert, ist das NPD-LF. Als Zulassungsbehörde hätte ich die Aufschrift "Feuerwehr" nicht durchgehen lassen, ebenso nicht bei vielen privaten WoMos, die aus Ex-TSF, RTW usw. entstanden sind und die teiweise noch die Originalbeschriftung "Feuerwehr" oder "Rettungsdienst" tragen. Bei historischen Fahrzeugen im Originalzustand o.k. - aber umgebaut als Lieferwagen, Wohnmobil etc. - da gehört jegliche BOS-Aufschrift in meinen Augen runter.


    Warum das denn? Bzw richtiger: Wie das denn?


    Der Begriff "Feuerwehr" ist nicht markenrechtlich geschützt. Ebensowenig wie die meisten anderen BOS-Begriffe. Das DRK geht nicht grundlos nur bei missbräuchlicher Verwendung des Schutzzeichens bzw. eingetragener Wort- und Bildmarken vor.


    Die StVZO verbietet auch in keinster Weise die Anbringung von Buchstaben und Grafiken auf Fahrzeugen oder gar auffällige Farbkombinationen. Lediglich zusätzliche lichttechnische Einrichtungen (Leuchtfolien usw.) sind größtenteils untersagt.


    Solange nicht die Grenzen zum "Amtsmissbrauch" gerade mit den / durch die Fahrzeuge(n) überschritten werden, gibt es keinerlei Handhabe. PUNKT



  • Zumindestens für den RD stimmt das inzwischen nicht mehr. Im Niedersächsischen RDG steht folgendes:


    §12
    Schutz von Bezeichnungen
    (1) 1 Die Bezeichnungen "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Intensivtransporthubschrauber", "Notarztwagen", "Intensivtransportwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauf-tragten dienen. 2 Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen.
    (2) Soweit nach Absatz 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen.


    Und eine fast gleichlautende Bestimmung findet sich auch im Entwurf der Novelle des hess. RDG.

    MfG


    brause

  • Wobei die Definition in einem Rettungsdienstgesetz kein markenrechtlicher Schutz ist und perse schon mal gar nicht bundesweit angewandt werden kann. (Länderkompetenz)


    Grüße
    Bernd

    ------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag wurde 274 mal editiert.
    Das letzte mal morgen um 12h.

  • Da weder eine Partei noch eine Brauerei, ... ihre alten THW-, Fw-, RD-Fahrzeuge "im Zusammenhang mit dem Krankentransport" sondern aus Werbezwecken, .. einsetzt/verwendet, greift diese Norm nicht.


    Da das NRettDG auch keinen Hinweis entsprechend Art 19 Abs. 1 GG enthält, wage ich darüber hinaus, diese Einschränkung in Hinblick auf ua Art 2 und 14 GG für gewagt zu halten.

  • Zitat

    Original von Bilder
    Da weder eine Partei noch eine Brauerei, ... ihre alten THW-, Fw-, RD-Fahrzeuge "im Zusammenhang mit dem Krankentransport" sondern aus Werbezwecken, .. einsetzt/verwendet, greift diese Norm nicht.


    Da das NRettDG auch keinen Hinweis entsprechend Art 19 Abs. 1 GG enthält, wage ich darüber hinaus, diese Einschränkung in Hinblick auf ua Art 2 und 14 GG für gewagt zu halten.


    Ok, die Einschränkung auf den Krankentransport hatte ich übersehen...


    Aber welche Grundrecht wird hier denn eingeschränkt?

    MfG


    brause

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