Hi,
ZitatOriginal von UweII
@Rettungsopa: es ging damals um das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit, der OV wollte sich nicht dem Verdacht ausgesetzt sehen, Steuergelder für Freizeitvergnügen auszugeben. Gefordert wurde eine Unterlassung der fraglichen Nutzung.
Sowas ist doch wieder Provinzfürstentum erster Güte. Wenn in einem Kaufvertrag nicht festgehalten ist, was mit dem Auto zu geschehen hat (z.B. umlackieren, nicht vor Discos parken etc.), dann hat das THW absolut nichts zu melden, wenn Aufschriften, die auf das THW hindeuten und SoSi-Anlage entfernt sind. Das Auto kann jeden Tag vor der Disco, vorm Puff oder sonstwo stehenund fahren, das THW hat keinerlei Handhabe dagegen.
Und so ist das eben mit allen BOS- bzw. Bund-Autos, aber auch mit Ausrüstungsgegenständen und Kleidung. Die werden garnicht so selten von Leuten benutzt, denen die ursprüngliche BOS/Behörde garnicht wohlgesonnen ist/war/wäre.