Annahme:
Ich möchte (nicht-qualifizierten) Krankentransport durchführen. Aus Kostengründen kaufe ich mir dazu einen gebrauchten Krankenwagen. Die SoSig-Anlage und reflektierende Folie wird entfernt. Den auflackierten Schriftzug "Rettungswagen" belasse ich aber.
Wenn ich nun auf meine Kosten wegen dem NRettDG das Fz teilweise lackieren muss, so wird mein Grundrecht auf Eigentum (Geld bzw. Belassen des Fahrzeuges) verletzt. Wenn ich mich weigere, wird alternativ mein Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt.