Bundesrat will Schutz von Einsatzkräften verbessern

  • Der Bundesrat will den Schutz von Einsatzkräften mit Hilfe einer Paragraphenänderung verbessern! :cheerleader:
    Abgeändert werden soll der § 113 der den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte regelt. Hier sollen künftig auch Rettungskräfte und Feuerwehrleute mit einbezogen werden.


    Die einzige Frage die mir offen bleibt:
    Im Artikel wird von Rettungskräften gesprochen- Sind da nur die Rettungsdienstler einbegriffen oder auch die ehrenamtlichen Sanitäter vom Sanitätsdienst?


    rettungsdienst.de*


    *keine Haftung für den Link

    :kichern: Lieben Gruß :bluelight:


  • Mal ne Frage Sanitäter dürfen auch z.b. RTW fahren oder ?!
    Wenn dann retten sie doch auch ab und an Leben und dem zufolge müssten sie ja auch gemeint sein.

  • Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    Rettungskräfte sind Rettungskräfte... PUNKT!


    ... und in der Regel keine Vollstreckungskräfte, sprich Beamte.
    Diese erfüllen nämlich in der Regel Hoheitsrechte und dürfen körperliche Gewalt einsetzen. Und diese darf ein RDler ohne entsprechende Eignung und Ermächtigung nicht anwenden - ausgenommen natürlich Notwehr. Ganz davon ab, das der RD keine hoheitliche Aufgabe ist.
    Zudem werden auch schon heute Menschen wegen Behinderung von Hilfsmaßnahmen oder Angriffen - welches ja nichts andere ist, als versuchte Körperverletzung - zur Rechenschaft gezogen.


    Also auch wieder alles heiße Luft. Was bringen schärfere Gesetze, wenn sie nicht angewendet werden? Nüscht ...

  • Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    Rettungskräfte sind Rettungskräfte... PUNKT!


    Na endlich können die Tierretter ihre kläffende Kundschaft verklagen... :zwinker:

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