Der Bundesrat will den Schutz von Einsatzkräften mit Hilfe einer Paragraphenänderung verbessern!
Abgeändert werden soll der § 113 der den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte regelt. Hier sollen künftig auch Rettungskräfte und Feuerwehrleute mit einbezogen werden.
Die einzige Frage die mir offen bleibt:
Im Artikel wird von Rettungskräften gesprochen- Sind da nur die Rettungsdienstler einbegriffen oder auch die ehrenamtlichen Sanitäter vom Sanitätsdienst?
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