ZitatOriginal von katze
Das Fzg. dürfte zum Einzeldienst der BP gehören, also zu keiner Einsatzhundertschaft. Damit dürfte es auch geleast sein und somit dürften die Zusatzdinger (bezeichne es mal so) nie selbst verbaut worden sein.
katze
Ja ich habe die Weisheit. Aber mal was ganz anderes,in deinem zweiten Posting schreibst Du so schön: Mit dem Leasing habe ich von einem Ang. der BP, de hat uns zumindest erklärt, dass man nun auch Fzg., gerade für die BPI etc, also den ED least.
Leasing rechnet sich aber nur bei Fzg. des Einzeldienstes, bei Fzg. der EE muss man zwangsweise damit rechnen, dass es hier und da zu Beschädigungen kommen kann. Ebenso leidet die Innenverkleidung bei Fzg. der EE, weil das Gerödel der Einsatzkräfte ständig ein- und aisgeladen werden muss.
Könnte es sein das Du deine Meinung sehr schnell wechseln tust? Weil dein zweites Posting wiederspricht deinem ersten Posting,da gehs Du ja davon,also von dir alleine,das die Fahrzeuge geleast sind,dann kommt in der Antwort das dies die Aussage eines Kollegen der Bundespolizei war. Merkwürdig,Merkwürdig. Bist Du nicht auch die Person die Felsenfest behauptet,das da wo eine BPA(Bereitschaftpolizeiabteilung)oder eine Abteilung der Bundespolizei vorhanden ist,auch mindesten drei Wasserwerferkraftwagen vorhanden sein müssen. Junge da liegste ganz daneben,weil eine Abteilung die nur für die Ausbildung zusrändig ist über keinerlei WaWeKw oder SW 4 verfügt. Genauso wenig wie das Bereitschaftpolizeipräsidium oder das Aus und Fortbildungzenrum.
Wenn Du mal Gelegenheit hast dann schau dir mal die Einsatzfahrzeuge an den Bahnhöfen an,die verfügen alle über den Flaggenhalter,Einzeldienstfahrzeuge hingegen nicht(ausnahme VW-Passat und VW-Golf). Bist Du wirklich 100% der Meinung das Einzeldienstfahrzeuge nicht beschädigt werden? Das ist vielleicht auf einen Provinzbahnhof möglich,aber net in größereren Städten,wie Köln,Düsseldorf,Duisburg,Frankfurt oder Erfurt.Beschädigungen der Innenverkleidung,auch hier liegst Du falsch,weil die PSA nicht auf den Fahrzeugen verlastet ist,sondern im Bedarfsfall,wäre ja auch unsinnig die Helme und Schutzschilder auf dem Fahrzeug zulassen. Die Fahrzeuge sind auch nicht einer Halbgruppe direkt zu gewiesen. Von daher hinkt deine Argumentation.
Gruß
Martin