Unterschied N-KTW und MZF

  • Zitat

    Original von Dulex
    Du sprichst doch immer davon, das die Fahrzeuge nicht der Norm entsprechen.
    Woher weißt Du dann das sie es nicht tun, wenn Du eigentlich gar nicht weißt was drin steht ?


    Schon den Überblick verloren? Ich meinte die ominöse DIN 13050, aus der du immer zu zitierst.
    Da sollst du mir mal sagen, daß als RTW explizit nur eine Mobile Intensive Care Unit nach DIN EN1789 Type C in Frage kommt.


    Zitat

    Original von KaMü
    Wo genau steht das eigentlich in der Norm?
    bislang hat mir genau diese Aussage gefehlt, dass die Maße durchweg eingehalten werden müssen...


    Angegeben sind die Mindestmaße für Breite, Länge und Höhe - ohne irgendwelche Einschränkungen. Daraus ergibt sich, daß sie für den gesamten Pat.-Raum gelten.
    Das wird dir auch jeder Ing. bei einem Ausbauer sagen - allerdings nur unter vorgehaltener Hand, die werden sich ja nicht ins eigenen Fleisch schneiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Icsunonove ()

  • Da in dieser ominösen DIN EN 13050 beschrieben ist, das der deutsche Begriff Rettungswagen dem in der DIN EN 1789 beschrieben Typ C gleichzusetzen ist.


    Grüßle


    Alex

  • Hi,


    Zitat

    Original von Icsunonove
    Berlin: AED aufm RTW
    Köln: fehlende Medikamente, fehlende Med. Produkte
    Und druchweg hält jeder in Deutschland zugelassene RTW nicht die Raummaße ein - egal ob Kasten oder Koffer.


    Die notwendige Lücke steht im Gesetz ;) In fast allen Landesrettungsdienstgesetzen werden die benötigten Fahrzeuge mit "nach anerkanntem Stand der Technik" oder so ähnlich beschrieben.


    Der "Stand der Technik" ist i.d.R. eine geltende Norm, aber da kann man nach oben oder unten ja etwas ausweichen. So war in der EN 1789 z.B. mal ein Perikard-Punktionsset vorgeschrieben, das damals schon nicht mehr "Stand der Technik" war und inzwischen auch aus der Norm verschwunden ist.


    Was Berlin betrifft - AED mit kl. 3K-EKG erfüllt die EN 1789 "Typ C", auch wenn die Geräte für den echten RD-Einsatz ziemlicher Unsinn sind.


    Auch Köln ohne Medikamente erfüllt die EN 1789, da Medikamente in der EN 1789 nur optional sind (wohl aber muss ein abschliessbarer Behälter dafür da sein)


    Was med. Geräte/Material betrifft, streiten sich die Geister, was in dem Auto wirklich immer drin sein muss und was bei Bedarf erst hineingeräumt wird. Gutes Beispiel sind hier z.B. die in "Typ C" gefordertenThoraxdrainagen. Kein RA wird in Deutschland eigenständig und ohne Arzt an der Seite eine Thoraxdrainage legen. Es macht also keinen Sinn, diese in einem nur mit RA besetztem Rettungsmittel mitzuführen. In Deutschland kommt bei Bedarf ein NEF/NAW und da gehören die Dinger dann auch drauf. In einem RD-Bereich mit 50 RTW und 10 NEF auf den RTW insges. 50 Thoraxdrainagen vorhzuhalten ist kostenmässiger Unsinn, 10 Sets auf den NEFs reicht völlig.


    In einer so übergreifenden Norm wie die EN wird es immer zu lokalen "Anpassungen" kommen müssen, denn wie sollte man wirklich etwas normen können, wenn die Norm ganz massiv in die Strukturen, Kosten usw. der jeweiligen EU-Staaten eingreift? Erinnert mich ein wenig an die Norm bzw. Diskussion "Feuerwehrkleidung" - die Sizilianer schwitzen sich darin das ganze Jahr zu Tode, die Skandinavier frieren im Winter. Menschen und Regionen kann man nunmal nicht normen...


    Und im RD - in den z.B. österr. Bergen macht ein 5t-Koffer Typ C keinen Sinn, denn er kommt schlichtweg nicht mehr zum Einsatzort auf entlegenen Almen, engen Dörfern und schmalen Wald- und Forstwegen u.v.m. Selbst ein Sprinter-Kasten (der auch als Typ C durchgeht und auch mit 4x4 zu haben ist) ist oft noch zu gross, zu schwer, zu langsam usw.... Da macht es mehr Sinn, einen Typ A2 (T5 syncro etc.) zu nehmen und ihn ungefähr wie einen Typ C auszustatten....


    Und (siehe Thoraxdrainagen etc.) es macht auch keinen Sinn, Zeug auf das Auto zu räumen, das vom Personal gem. Ausbildung und/oder nach landesrechtlichen Vorschriften garnicht verwenden kann bzw. darf.


    Und so wird es immer zu Abweichungen von der EN 1789 kommen....


    Gruß


    Erich

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Zitat

    Original von Rettungsopa
    ... immer zu Abweichungen von der EN 1789 kommen....


    Nichts andere habe ich ja auch gesagt.


    Und um da ein Mißverständnis auszuräumen. Die Kölner RTW haben Medikamente.

    2 Mal editiert, zuletzt von Icsunonove ()


  • Ich muss leider feststellen das wir Geld zum Fenster rauswerfen und uns an die Norm halten, wenn es manch andere auch nicht tun laut Aussage Icsunonove ...Die Aussage das in Ö in den Bergen es anders gehabt wird, sehe ich als Aussnahme, das die etwas abändern mußten, weil über ne Gebirgsbachbrücke wo man nur mit 3,5t drüber fahren darf, es halt kein 5t sein kann oder den schmalen Bergpfad ein 5t nicht durchkommt.
    Aber diese Orte welche diese Fahrzeuge anfahren, sind schon als Spezialorte zu deklarieren.


    Aber Thoraxdrainaigen sollten eigentlich schon sein, es kommt nicht immer der NA mit dem NEF. Zumindest in den ländlichen Regionen. Da kann scho mal gut sein, das der 2.NA mit dem KTW oder der FFW kommt und ehrlich, macht auch kein Sinn das Ding nicht vorzuhalten nur weil es das NEF dabei haben könnte. VU, 2 Personen die das benötigen, aber nur ein NA. NEF hat aber nur 1 Set dabei... Blöd oder ?


    Die DIN Norm hat schon seinen Sinn und soll/muss eingehalten werden. Wenn das einige nicht tun, ist es deren Problem und diese tragen dann auch die Verantwortung für folgen.
    Ich gehe aber davon aus das über 95% der Rettungsdienste das tun und die gemeinten von Icsunonove nur die wenigen schwarzen Schafe sind.


    Grüßle Dulex

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!