Hmm ...
grundsätzlich sollte in den Rettungsdienstgesetzen der einzelnen Länder auch
etwas zum Thema SEG und ManV zu finden sein. In Schleswig-Holstein ist die
Vorsorge für einen ManV bei den Rettungsdienstbetreibern angesiedelt, dort
läuft es dann ganz unterschiedlich.
Am einfachsten ist es, wenn eine HiOrg den Rettungsdienst durchführt, da ist
sowas meistens auf dem kurzen Dienstweg mittels alter Fahrzeuge und dem eh
vorhandenen ehrenamtlichen Personal machbar.
Wird der Rettungsdienst jedoch durch den Kreis oder eine gGmbH durchge-
führt, muss jemand für die SEG gesucht werden. Und nicht immer sind die
Kreisverbände (die die entsprechenden Ansprechpartner sind) mit den im Kreis
vorhandenen OVs einer Meinung.
Und wie schon gesagt ... sich zu 100% auf ehrenalmtliches Personal zu verlas-
sen ist in der heutigen Situation ziemlich mutig, denn die wenigsten Arbeitge-
ber sind noch bereit Personal ohne Gegenleistung ziehen zu lassen ...
Insofern ist in meinen Augen die Thematik SEG, KatS und Zivilschutz komplett
zu überdenken und entsprechend neu zu strukturieren. Aber wie ... keine
Ahnung.